Jusletter IT

«Volksbegehren goes online»

  • Autor/Autorin: Robert Stein
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Democracy
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2013
  • Zitiervorschlag: Robert Stein, «Volksbegehren goes online», in: Jusletter IT 20. Februar 2013
Die Bundesregierung hat angekündigt, im Rahmen des sog. Direkte-Demokratie-Pakets eine grundlegende Reform des seit den 1960er-Jahren weitgehend unverän-dert gebliebenen Volksbegehrens in die Wege zu leiten. Hierzu ist es notwendig, ne-ben dem seit etwa zehn Jahren bestehenden Zentralen Melderegister eine weitere vom BM.I gehostete zentrale Datenbank, nämlich das «Zentrale Wählerregister» («ZeWaeR» genannt), zunächst in der Rechtsordnung zu implementieren und in der Folge in die Praxis umzusetzen. Mit dem ZeWaeR sollen Bürgerinnen und Bürger, die einem Volksbegehren seine Einleitung ermöglichen wollen oder die dieses mit ihrer Unterschrift unterstützen wollen, in Hinkunft nicht mehr gezwungen sein, deshalb ihre Hauptwohnsitz-Gemeinde aufzusuchen. Vielmehr werden sie – so das Projekt in die Praxis umgesetzt werden kann – diese Vorgänge auf jeder österreichischen Ge-meinde erledigen können. Es soll aber auch möglich sein, ein Volksbegehren online zu unterstützen, wobei mit Blick auf einen größtmöglichen Schutz vor Missbrauch beabsichtigt ist, jegliche Online-Unterstützungen an eine digitale Signatur zu knüp-fen. Somit soll – nach Schaffung der Möglichkeit, eine Europäische Bürgerinitiative via Internet zu unterstützen – erstmals auch ein innerstaatliches Instrument der di-rekten Demokratie «online gehen». Nicht nur, dass das ZeWaeR mannigfache Ver-einfachungen auch für die Behörden mit sich bringen wird, wurde schon bei der Konzipierung auf eine größtmögliche Skalierbarkeit geachtet: Leicht lässt es sich bewerkstelligen, auch andere Instrumente der direkten Demokratie mit einer ZeWa-eR-Unterstützung zu verknüpfen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ursprünglicher Zustand
  • 2. «ZWE alt»
  • 3. Wählerevidenz, «powered by ZMR»
  • 4. 20 Jahre Diskussion über «ZWE-neu»
  • 5. Aus «ZWE-neu» wird plötzlich «ZeWaeR»
  • 6. Was soll «ZeWaeR» können?
  • 7. Volksbegehren – alles neu?
  • 8. Ausblick

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