Ban on Publication of Identifiable Images Justified
ECHR – Das Verbot, identifizierbare Bilder eines Strafverteidigers in einem Mordverfahren zu publizieren, ist gerechtfertigt. Der Fall betraf die Beschwerde zweier Medienkonzerne gegen eine gerichtliche Anordnung, welche die Veröffentlichung von Bildern untersagte, in denen der Verteidiger in einem Mordverfahren identifiziert werden konnte. (Urteil 51405/12) (ah)
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