Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Gleichzeitig erste Anmerkungen zum Vorabentscheidungsersuchen EuGH C-136/17
Die Verarbeitung von sensiblen und strafrechtsbezogenen Daten ist gemäß DSRL und DSGVO außerhalb des Medienprivilegs nur unter besonders restriktiven Voraussetzungen zulässig. Dadurch kann es zu einem Konflikt des Schutzes personenbezogener Daten mit dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Information kommen. Dieser Konflikt wird anhand ausgewählter Vorlagefragen der EuGH Rechtssache C-136/17 zur Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten durch Suchmaschinen näher untersucht und eine grundrechtskonforme Auslegung des Art 8 Abs. 2 lit. e DSRL vorgestellt. Die österreichische Rechtslage wird gesondert beachtet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die EuGH Rechtssache C-136/17 G.C. u.a./CNIL
- 2.1. Ausgangslage
- 2.2. Verantwortlichkeit für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- 2.3. Systematische Entfernung von Links aus der Suchergebnisliste?
- 2.4. Grundrechtskonforme Interpretation des Art. 8 Abs. 2 lit. e DSRL
- 3. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß DSG 2000
- 4. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß DSGVO und DSG 2018
- 5. Fazit
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