Die Regelung der Videoüberwachung nach der DS-GVO
Die DS-GVO enthält (im Gegensatz zum österreichischen DSG) keine Sonderregeln zur Videoüberwachung. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den auf Videoüberwachungsaktivitäten anwendbaren Vorgaben der DS-GVO, insbesondere wie Videoüberwachungen in Zukunft datenschutzrechtlich gerechtfertigt werden können, ob es sich bei Lichtbildern nach den Vorgaben der DGSVO immer um sensible Daten handeln muss, und die Ausgestaltung und Durchsetzbarkeit der Betroffenenrechte bei Videoüberwachungsaktivitäten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Begriff und Anwendungsbereich
- 2.1. Begriff der Videoüberwachung
- 2.2. Räumlicher Anwendungsbereich der DS-GVO bei Videoüberwachung
- 2.3. Videoüberwachung zu privaten Zwecken
- 2.4. Erdbeobachtung mittels Satelliten
- 3. Zweckgebundenheit und Speicherdauer
- 3.1. Legitime Zwecke
- 3.2. Zufallstreffer
- 3.3. Datenabgleich und Durchsuchbarkeit
- 4. Datenschutzrechtliche Rechtfertigung
- 5. Betroffenenrechte
- 5.1. Informationspflicht
- 5.2. Auskunftsrecht
- 5.2.1. Mitwirkungspflicht des Auskunftswerbers
- 5.2.2. Form der Auskunft
- 5.3. Recht auf Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit
- 6. Zulässige Speicherdauer
- 7. Wegfall der Meldepflicht / Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- 8. Datenschutz-Folgenabschätzung
- 9. Fazit
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