Digitalisierung im Vergaberecht – Verantwortungsbewusster Umgang der Bieter mit Daten?
Gedanken zu vergaberechtlicher Zuverlässigkeit und Datenschutz
Die Digitalisierung im Vergaberecht schreitet voran, gerade der Einsatz elektronischer Beschaffungsformen und die Notwendigkeit elektronischer Angebotsverfahren bedingt die Verwendung komplexer Vergabeverfahren unter Anwendung großer Datenmengen. Die verpflichtende elektronische Vergabeabwicklung im Oberschwellenbereich stellt die Frage, wie mit marktrelevanten Bieterdaten gerade iZm den Eignungskriterien Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Befugnis im Wechselspiel mit Geheimhaltungsinteressen der Bieter verantwortungsvoll umgegangen werden kann. Das seit 21.8.2018 in Kraft getretene BVergG 2018 gibt dabei die Rechtsgrundlagen vor, die in der Folge auch nach ihrer praktischen Relevanz an einem Anlassfall – einer fehlerhaften Aufklärung zum Umgang mit Kundendaten – überprüft werden. Ausgehend von der Bestandsaufnahme aktueller Problembereiche im Vergaberecht, werden die (rechtlichen) Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt, die wiederum Basis eines verantwortungsvollen und den Wettbewerb wahrenden Umgangs mit Bieterdaten sein können. Der Analyseschwerpunkt liegt aber in einer aktuellen Fragestellung: Ist ein Bieter noch vergaberechtlich zuverlässig, dem eine Verletzung der DSG-VO nachgewiesen wurde?
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Elektronische Vergabe und datenschutzrechtlich relevanten Digitalisierung, der Ausgangsfall
- 3. Informationen im Vergabeverfahren und Datenschutz im Verhältnis des Bieters zum Auftraggeber
- 4. Konkretisierte Anforderungen an den Bieter – Zuverlässigkeit bei Verstößen gegen die DSG-VO
- 5. Ergebnis
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