e-Staat und e-Wirtschaft aus rechtlicher Sicht – digitale Ausgabe zum Tagungsband des 9. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2006.


Liebe Leserinnen und Leser

Wieder einmal ist ein Jahr vergangen und wir freuen uns, das bereits 7. Jahrbuch der Rechtsinformatik, den Tagungsband des 9. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2006, präsentieren und damit unser Leitmotiv verwirklichen zu können: «Die im Informationszeitalter unentbehrlichen wissenschaftlichen und praktischen Leistungen der Rechtsinformatik sollen einem breiten Publikum in umfassender und gut lesbarer Form vorgestellt werden.»

Neben neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen aber insbesondere auch die praktischen Anwendungen der Rechtsinformatik und deren Problemstellungen Platz in diesem Jahrbuch finden.

Das Jahrbuch ist in 11 Themengruppen gegliedert:

  • e-Government und e-Justiz
  • e-Demokratie
  • Wissens- und Prozessmanagement
  • Rechtsinformation
  • Anwendungen
  • Juristische Informatiksysteme
  • IT-Recht (Datenschutz, Urheberrecht, Telekommunikationsrecht)
  • e-Commerce
  • e-Learning
  • Rechtstheorie und Semiotik
  • Rechtsvisualisierung

Nicht im Tagungsband sind die Beiträge der Teilkonferenz KnowRight sowie des Workshops e-Tax & FinanzOnline: e-Taxation im internationalen Vergleich enthalten; dazu sind gesonderte Tagungsbände verfügbar (Peter Sint, Erich Schweighofer [Hrsg.], KnowRight 2006, books@ocg.at, Wien 2006; Josef Makolm, Gerti Orthofer, E Taxation: State & Perspectives, erscheint 2007). Aus Platzgründen konnte leider nur ein Teil der Beiträge zur Rechtstheorie aufgenommen werden; dazu ist noch ein umfassender Workshopband geplant. 

Die Organisatoren der IRIS 2006 sind vielen zu Dank verpflichtet, damit diese wissenschaftliche Plattform der Rechtsinformatik in Zentraleuropa abgehalten werden kann. Unter den vielen Unterstützern sind besonders zu erwähnen: die Universitäten Wien (Arbeitsgruppe Rechtsinformatik und WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik) und Salzburg (Arbeitsgruppe Rechtsinformatik) sowie die OCG Österreichische Computergesellschaft, die mitveranstaltenden Organisationen Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Justiz, GI Gesellschaft für Informatik (Fachgruppe Juristische Informatiksysteme), Juristenverband, Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, Österreichisches Rechtsinformationssystem RIS, Österreichische Gesellschaft für Semiotik und RTR Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH, die Programmgestalter Erich Schweighofer und Friedrich Lachmayer, das wissenschaftliche Programmkomitee, die Schwerpunktkoordinatoren der Workshops: e-Government: Roland Traunmüller und Erich Schweighofer; e-Justiz: Martin Schneider; e-Tax & FinanzOnline: e-Taxation im internationalen Vergleich: Josef Makolm; Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken: Angela Dovifat, Ralf Klischewski, Kuno Schedler und Maria Wimmer; e-Democracy: Alexander Prosser; Juristische Informatiksysteme: Thomas Gordon; Anwendungen: Doris Liebwald; Rechtsinformation und e-Publishing: Paul Holenstein und Erich Schweighofer; e-Commerce: Stefan Eder und Wolfgang Freund; Telekommunikationsrecht: Robert Queck; e-Learning: Thomas Menzel und Anthony Antoine; Theorie der Rechtsinformatik & IT-Recht: Erich Schweighofer; Rechtstheorie: Lothar Philipps, Friedrich Lachmayer und Marie-Theres Tinnefeld; Rechtsvisualisierung: Colette Brunschwig; Science Fiction: Peter Lechner; Semiotik: Jeff Bernard, IT Outsourcing: Wolfgang Freund; Urheberrecht: Walter Blocher und Andreas Wiebe; Datenschutz: Dietmar Jahnel und e-Procurement: Tonia Mitsana; sowie das lokale Organisationsteam an der Universität Wien unter der Koordination von Mathias Drachsler.

Den Autoren gebührt unser Dank, dass dieses Jahrbuch erscheinen kann. Die Redaktion wurde von den Herausgebern selbst wahrgenommen.

Wien, im Mai 2006

Erich Schweighofer, Doris Liebwald, Mathias Drachsler, Anton Geist

Vorwort
Vorwort
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Doris Liebwald
Doris Liebwald
Mathias Drachsler
Mathias Drachsler
Anton Geist
Anton Geist
e-Goverment & e-Justiz
IT-unterstütztes Management von Besteuerungsprozessen
Arthur Winter
Arthur Winter
Mit E-Government ist in der klassischen papierbestimmten Verwaltung ein Paradigmenwechsel eingetreten. Durch elektronische Erfassung und Speicherung der Daten wurden Möglichkeiten geschaffen, die eine Bindung an Raum und Zeit aufheben. Effektivere und effizientere Verwaltung ist das Ziel des modernen Verwaltungsmanagements, gepaart mit dementsprechenden Kosten-/Nutzenaspekten. Es geht darum das Potential der neuen Technologien entsprechend zu nutzen, was auch einen Perspektivenwechsel durch Prozessorientierung notwendig macht. Mit Hilfe der Informationstechnologie können Prozesse gleichzeitig stattfinden und damit ist auch eine Beschleunigung und Flexibilität in den Abläufen möglich. Es führt zu dem Ziel, dass die gesamte Verwaltung miteinander verzahnt über ein einfaches Front-Office erreichbar ist.
Die elektronische Verfahrensführung nach dem AVG und dem ZustellG in der Praxis eines UVS
Wolfgang Steiner
Wolfgang Steiner
In der Praxis des Oö Verwaltungssenats und der von ihm kontrollierten Verwaltungsverfahren spielen die elektronische Kommunikation und (einfache) elektronische Transaktionen bereits eine wesentliche Rolle. Nahezu in jedem dieser Verfahren werden zumindest einzelne Verfahrensschritte vornehmlich mittels E-Mail abgewickelt. Das E-GovG brachte verschiedene Änderungen im AVG sowie im ZustellG mit sich, die allerdings in der täglichen Praxis noch kaum einen unmittelbaren Niederschlag gefunden haben.
Elektronische Akteneinsicht: Informationsbedarf von Rechtsanwälten
Tobias Nold
Tobias Nold
Siegfried Kaiser
Siegfried Kaiser
Der elektronische Rechtsverkehr bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit des elektronischen Austauschs von verfahrensrelevanten Dokumenten mit Gerichten. In Rheinland-Pfalz (Deutschland) wird als Mehrwertdienst für Rechtsanwälte die elektronische Akteneinsicht angeboten. Auf Antrag kann damit auf elektronischem Wege die gesamte Gerichtsakte einschließlich der Beiakten online eingesehen werden. In einer Studie wurde der Informationsbedarf von Rechtsanwälten bei der elektronischen Akteneinsicht untersucht und davon ausgehend potentielle Unterstützungsansätze bewertet, um den Nutzen für den Kunden weiter zu steigern und um Möglichkeiten der Weiterentwicklung aufzuzeigen. Das Ergebnis ist ein optimiertes Unterstützungskonzept für die elektronische Akteneinsicht.
Einführung von ELAK in einer großen kommunalen Stadtverwaltung – Ein summarischer Erfahrungsbericht
Ingrid Götzl
Ingrid Götzl
Peter Leitner
Peter Leitner
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Gerald Fischer
Gerald Fischer
Dieser Beitrag beschreibt die Einführung des Elektronischen Akts (ELAK) in einer großen kommunalen Verwaltung am Beispiel des Magistrats der Stadt Wien. Neben der historischen Darstellung der ELAK-Einführung stehen vor allem die im Rahmen der Projektumsetzung gewonnenen Erkenntnisse in Form von strategischen Erfolgsfaktoren und gesammelten Erfahrungen im Mittelpunkt der Betrachtung. So zeigt sich auch bei diesem Verwaltungsprojekt, dass die umfassende Einbindung von Benutzergruppen, die konsequente Verfolgung von technischen Standards, die strategische Planung und kontinuierliches Projektmentoring wesentlich zum Projekterfolg beitragen.
Der Einsatz elektronischer Beschaffungsformen nach dem BVergG 2006
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Vergabe nach dem BVergG 2006 dar. Dabei wird die Möglichkeit, ein beliebiges Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen von dem dynamischen Beschaffungssystem als Verfahrensart unterschieden. Im Anschluss werden vergaberechtliche Probleme im Zusammenhang mit der sicheren elektronischen Signatur, der Sicherung von Angebotsinhalten, der elektronischen Auktion und dem Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes diskutiert.
ERsB – Ergänzungsregister für sonstige Betroffene: eine Dienstleistung des Finanzministeriums
Josef Makolm
Josef Makolm
Das «Ergänzungsregister für sonstige Betroffene» (ERsB) ermöglicht es, Entitäten, die weder im Firmenbuch noch im Vereinsregister einzutragen sind, mit digitaler Identität auszustatten. Der ERsB-Registrierungsprozess stellt eine spezifischen Art von PPP (Public Private Partnership) dar. Das System basiert auf der österr E-Government-Infrastruktur (MOA etc) und besteht aus hochautomatisierten und orchestrierten IT-Workflows. Die Herausforderung «Public Value» anstelle von Verwaltungs-Overhead zu kreieren wurde durch einen Entwicklungsprozess in Kongruenz zum «Holistic Reference Framework for E-Government» (Wimmer-Modell) bewältigt. Alle betroffenen internen und externen Stakeholder wurden in das Entwicklungsprojekt integriert, was dem System eine gute Benutzerakzeptanz beschert. Das Projekt und seine Ergebnisse können durchaus als Referenz für weitere E-Government-Projekte dienen.
Ökonomische Aspekte des E-Governments
Alexander Elsas
Alexander Elsas
Aufbauend auf den Ergebnissen der UNPAN-Studien zum Entwicklungsstand des E-Government wird in diesem Beitrag ein erstes ökonometrisches Modell zur Einbeziehung von ökonomischen Aspekten entwickelt. Eine wünschenswerte Einsparungs-Hypothese kann dabei nicht bestätigt werden.
PICTURE – An Instrument to Provide Successful ICT Investment Strategies for European Public Administrations
Lars Algermissen
Lars Algermissen
Björn Niehaves
Björn Niehaves
The Public administrations are faced with a modernization and performance gap. In this paper we claim that significant progress in the identification and assessment of reorganization potential can only be achieved by including the majority of all administrational processes. Therefore, we propose a method architecture which is capable of two things: First it supports a distributed modelling process across a whole public administration in order to capture the process landscape. Second it is able to estimate the reorganization potential within the process landscape based on a certain analysis model. A working example derived from a currently funded EU project (IST 027717) is supplemented in order to demonstrate our approach and to make it more comprehensible to the reader.
BASIS – Balanced Scorecards and Strategic Management Information Systems for Public Administrations
Björn Niehaves
Björn Niehaves
Lars Algermissen
Lars Algermissen
Balanced Scorecards (BSC) have been established as a valuable instrument addressing major management issues in industry and also in public administrations. For the latter, often law-driven changes in public administration accounting systems require establishing a sophisticated management (information) and controlling system. However, in many cases, the adaptation of industry-oriented BSC approaches to public administrations has not been developed to a sufficient extend. For that reason, the aim of this paper is to develop a BSC approach which specifically addresses the issues of politics and democracy in public administrations. In order to operationalize this conceptual improvement, we will perform a stepwise analysis of BSC implementation processes.
E-Government: Terminologie und Konzeption eines rechtlichen Modells
Peter Parycek
Peter Parycek
«E-Government» und andere E-Termini gehören zu den unbestimmten Rechtsbegriffen, die in Verwaltung, Wirtschaft und verschiedenen Wissenschaften ganz unterschiedlich verwendet werden. Entsprechend seinem US-amerikanischen Ursprung wird eGovernment hier mit «Elektronischer Staat» übersetzt. Basierend auf den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien wurde ein juristisches Modell entwickelt, mit der Gewaltenteilung als Grundstruktur. Das österreichische Recht ermöglicht eine klare Zuordnung der zahlreichen E-Termini.
Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA)
Karin Greiner
Karin Greiner
Wolfgang Exl
Wolfgang Exl
Ziel des GPLA-Projektes war es, die Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Insolvenzentgeltsicherung, Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderung, Betriebliche Mitarbeitervorsorge, Kommunalsteuer) im Zuge eines Prüfvorgangs beim Dienstgeber durchzuführen. Dies führt zu einer Entlastung für die Dienstgeber sowie zu einer verwaltungsökonomischen Prüfungsabwicklung.
Urkundenarchive in der Justiz – Firmenbuch, Grundbuch, Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006
Anja Zisak
Anja Zisak
Die Schaffung eines zentralen Urkundenarchivs vor allem für die Urkundensammlungen im Grund- und Firmenbuch ist einer der Eckpfeiler auf dem Weg zur papierlosen Abwicklung von Gerichtsverfahren und zur umfassenden Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten. Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 bietet die rechtlichen Grundlagen, um dieses Vorhaben in Hinblick auf das Firmenbuch- und Grundbuchsverfahren wesentlich voranzutreiben.
e-Demokratie
Transparenz und Partizipation in der elektronischen Demokratie
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
In der elektronischen Demokratie bieten sich sowohl der Transparenz staatlicher Willensbildungsprozesse als auch der Partizipation der bürgerlichen Öffentlichkeit an der staatlichen Willensbildung neue Instrumente an. Sie erscheinen geeignet, die Partizipationschancen zu erhöhen; technologische Eigendynamik vermag jedoch gesellschaftliche Dynamik nicht zu ersetzen.
Der Status der elektronischen Demokratie in Österreich
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Björn Heppner
Björn Heppner
Systeme zur elektronischen Demokratie sind technisch machbar, das bedeutet aber nicht unbedingt, dass sie auch gesellschaftlich gewünscht werden. Der Beitrag geht dieser Frage nach, indem er die Ergebnisse einer Umfrage unter den politischen Verantwortungsträgern und den Verwaltungs- bzw IT-Leitern der 9 österreichischen Bundesländer und der 30 größten Gemeinden auswertet und in Bezug zu einer Repräsentativerhebung der diesbezüglichen Wünsche der Wiener Bevölkerung setzt.
«IHRE Meinung bitte zu Staatsbürgerschaftsfragen» – ein E-Democracy-Projekt des BMaA
Thomas M. Buchsbaum
Thomas M. Buchsbaum
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten führte in der zweiten Jahreshälfte 2005 ein weltweites E-Democracy-Pilotprojekt zu Staatsbürgerschaftsfragen unter AuslandsösterreicherInnen durch. AuslandsösterreicherInnen wurde damit die Möglichkeit geboten – in engem Zusammenhang mit der Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 – Meinungen und Anregungen zum österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht direkt einzubringen. Das Interesse und die Teilnahme am Projekt übertraf bei weitem alle Erwartungen. AuslandsösterreicherInnen sind am elektronischen Verkehr nicht nur im Bereich der Informationsbeschaffung, sondern auch im Bereich der BürgerInnen-Beteiligung an demokratischen Prozessen interessiert und auch gewillt, die dafür nötige Zeit aufzubringen. Die «lessons learnt» sind nicht nur für weitere ähnliche Projekte, sondern auch für E-Voting-Tests unter AuslandsösterreicherInnen nutzbar.
Schweizer E-Voting Pilotprojekte: Evaluation, Situationsanalyse und weiteres Vorgehen
Nadja Braun Binder
Nadja Braun Binder
In den letzten fünf Jahren hat die Bundeskanzlei im Auftrag von Bundesrat und Parlament in Zusammenarbeit mit den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich Pilotversuche durchgeführt und die Machbarkeit von E-Voting in der Schweiz evaluiert. Die dabei gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass E-Voting in der Schweiz realisierbar ist; allerdings nicht über Nacht eingeführt werden kann. Ein schrittweises Vorgehen scheint weiterhin angebracht. Es ist nun an der Politik, konkrete Entscheide zu fällen, um die weitere Umsetzung anzugehen. Ein detaillierter Bericht über die Pilotprojekte und das weitere Vorgehen wird voraussichtlich im Sommer 2006 publiziert werden.
Elektronische Betriebsratswahl bei T-Systems im Jahr 2005
Klaus Diehl
Klaus Diehl
Sonja Weddeling
Sonja Weddeling
Bei einer außerordentlichen Betriebsratswahl der T-Systems ES Standorte in der Region Nordbayern hat das Projekt Onlinewahlen sein im Rahmen eines Förderprojektes konzipiertes Wahlsystem eingesetzt. Die Wahl fand am 20. und 21. September 2005 statt und lief sowohl als herkömmliche Urnen- und Briefwahl, als auch als Onlinewahl von stationären Wahlterminals und erstmals auch vom Arbeitsplatz über das Intranet aus. Die Authentifizierung der etwa 900 Wähler wurde durch eine Kombination aus Personalnummer und Wählerpasswort geregelt. Vorliegende Zusammenfassung beschreibt den technischen und organisatorischen Ablauf der Wahl und zeichnet im Anschluss daran gewonnene Erkenntnisse und deren Konsequenzen auf.
A Model Linking Criteria for Best Practice Concerning eDemocracy
Suree Funilkul
Suree Funilkul
Wannida Soontreerutana
Wannida Soontreerutana
Gertraud Orthofer
Gertraud Orthofer
Helene Gieber
Helene Gieber
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
The eDemocracy development based on new communication channels can boost up quality of citizens’ life and citizens’ participation in a democratic process. Moreover, it will promote transparency and cooperation between citizens and government sector. This participatory democracy can be called seamless government. Best Practice examples concerning eDemocracy are presented in this contribution. A set of criteria applied to the Best Practice of eDemocracy is established. Furthermore, a model linking the criteria for Best Practice concerning eDemocracy is presented by using the concept of component diagram in the object-oriented technology. Some of the open questions which must be answered by the government organizations before developing eDemocracy are identified.
«Partizipatives E-Government» – Eine Strategie der Bundesrechenzentrum GmbH
Carl-Markus Piswanger
Carl-Markus Piswanger
Das Bundesrechenzentrum sieht sich als ein Träger von Innovationen im österreichischen E-Government. Die 2005 entwickelte Strategie «Partizipatives E-Government» unterliegt einem einheitlichen Vorgehensmodell (Basiserhebung, Design, Anwendung). Neben der theoretischen Auseinandersetzung wurde auf die praktische Anwendung, wie die Pilotierungen und Umsetzungen aus 2005 zeigen, nicht vergessen.
Wissens- & Prozessmanagement
Zwei Fallbeispiele zur Integration von Wissens- und Prozessmanagement im Österreichischen Bundesheer
Richard Pircher
Richard Pircher
Peter Birnstingl
Peter Birnstingl
Helmut Hackl
Helmut Hackl
Der Beitrag beinhaltet ausgewählte Aspekte zweier Projektarbeiten, die im Rahmen des berufsbegleitenden Universitätslehrganges Wissensmanagement an der Donau-Universität Krems erarbeitet wurden. Sie widmen sich der wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Integration von Wissens- und Prozessmanagement in zwei verschiedenen Bereichen des österreichischen Bundesheeres.
Collaborative E-Government – Bedarfsorientierung in komplexen Unternehmenslagen
Petra Wolf
Petra Wolf
Helmut Krcmar
Helmut Krcmar
Unter collaborative E-Government wird die durchgängige Orientierung am Unterstützungsbedarf aller Beteiligten an der Abwicklung eines Behördenkontaktes verstanden. Das bedeutet einen Wechsel der Betrachtungsperspektive hin zum Kundenfokus, darüber hinaus auch eine Orientierung am gesamten Bearbeitungsprozess statt nur an der Übergabeschnittstelle und schließlich eine möglichst integrierte Unterstützung der komplexen Unternehmenslage, die in der Regel über die Abwicklung eines einzigen Behördenkontaktes hinausgeht.
Qualifizierung und Einsparungen in den Verwaltungen – durch webbasierte Betreuung zum Erfolg
Margit Scholl
Margit Scholl
Horst Jung
Horst Jung
Christian Niemczik
Christian Niemczik
Es wird eine webbasierte Qualifizierung und Betreuung vorgestellt, die als internetgestütztes Coachen bezeichnet werden kann – wir nennen es «Blended Coaching». Es stellt eine neue Form der Kundenbetreuung innerhalb der Dienstleistungen dar, die einerseits eine höhere Transparenz der Arbeitsprozesse ermöglicht und anderseits den Kunden höhere Eigenverantwortung abverlangt. Der Beitrag beschreibt die drei Phasen der Umsetzung im Kooperationsprojekt, wobei das Arbeiten mit der Plattform und dem webbasiert aufbereiteten Spezialwissen integraler Bestandteil der Kundenbetreuung werden muss. Der individuelle Zuschnitt auf den Kunden und die Wiederverwendbarkeit sind wichtige Aspekte des weiteren Einsatzes.
Rechtsinformation
Die Online-Bibliothek in der RDB
Maike Bielfeldt
Maike Bielfeldt
Das Content Portal der RDB Rechtsdatenbank wurde im Herbst 2005 um eine weitere umfassende Produktgruppe ergänzt, um die Online-Bibliothek. Diese Online-Bibliothek enthält juristische Kommentare und Große Ausgaben, die dem RDB-Anwender für seine juristischen Recherchen zur Verfügung stehen. Mit dieser Erweiterung folgt die RDB konsequent der Strategie, dem Rechtsanwender für seine juristische Tätigkeit ein immer breiteres und kompletteres Angebot an Datenbanken und Quellen zur Verfügung zu stellen. Damit findet der RDB-Anwender auf einem Portal alle für seine tägliche Arbeit notwendigen Datenbanken und Publikationen in elektronischer Form vor. Die Vernetzung der einzelnen RDB-Datenbanken miteinander, zB durch Verlinkungen aus einem Werk der Online-Bibliothek auf ein Dokument in der RDB, stellt einen weiteren zentralen Nutzen für den RDB-Benutzer dar. Bis zum Jahresende 2006 werden 20 Werke in der Online-Bibliothek enthalten sein.
Literatursuche mit RIDA – vollständig und zitierfähig
Dietmar Jahnel
Dietmar Jahnel
Für den elektronischen Suchindex der Rechts-Index-Datenbank RIDA werden sämtliche Publikation aller juristischer Fachverlage in Österreich erfasst. Damit ermöglicht RIDA – als einzige verlagsunabhängige Rechtsdatenbank – eine vollständige Literaturrecherche, die auch Bücher, Kommentare und Beiträge in Sammelbänden umfasst. Zahlreiche Aufsatztexte stehen außerdem im PDF-Format voll zitierfähig zur Verfügung.
Knowledge Base Law: Ein neuer Weg bei der Wissensvermittlung juristischer Information
Michael Nentwich
Michael Nentwich
Der Beitrag stellt das Konzept «Knowledge Base Law» (KB:Law) vor. Es handelt sich um ein innovatives Datenbanksystem, eine sog Wissensbasis. Juristische Informationen werden sowohl für Laien als auch Experten zugänglich gemacht, indem neben der Grundinformation stets auch eine umfassende rechtliche Analyse zur Verfügung stehen wird. Die Antworten werden in verschiedenen Sprachen und aus Sicht verschiedener Länder und deren Rechtssystemen beantwortet sowie reichlich dokumentiert. KB:Law ist somit eine multidimensionale FAQ-Datenbank, eine neuartige Publikationsmöglichkeit, aber auch ein Instrument der Rechtsvergleichung.
EUR-Lex: Schwerpunkt Text- oder Contentdokumentation?
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
EUR-Lex bietet nach wie vor umfangreiche Contentdokumention an. Die dadurch bedingte Verzögerung der Textdokumentation ist zu hinterfragen. EUR-Lex sollte sich daher auf die Textdokumentation mit weitgehend automatisierten Abläufen konzentrieren und die Contentdokumentation der (juristischen) Zivilgesellschaft überlassen.
Update: Bewertung österreichischer Rechtsdatenbanken
Doris Liebwald
Doris Liebwald
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten derzeit angebotenen Datenbanken zum österreichischen Recht, wobei auf Neuerungen und Veränderungen im Laufe des letzten Jahres, dies sind die RDB Online-Bibliothek, der lexunited INDEX, die neue Plattform des LexisNexis® Verlages sowie die Normensammlung SARA online des ÖGB Verlages, besonders eingegangen wird. Vertiefend werden die Ergebnisse einer von lexunited in der Schweiz durchgeführten Benutzerstudie präsentiert. Die Betrachtungen richten sich auf die Dokumentation von Rechtsinformation ieS: Rechtsnormen einschließlich Materialien, Judikatur und Literatur.
Anwendungen
Lawsearch Enterprise – juristische Suchtechnologien
Franz Kummer
Franz Kummer
Juristische Recherchen finden nicht nur in externen Datenbanken statt. Nicht weniger relevant sind die eigenen Dateien. Interne wie externe Daten liegen häufig in unstrukturierter Form vor. Eine Suchapplikation sollte nicht nur die Auffindbarkeit der Daten gewährleisten, sondern diesen automatisiert Strukturmerkmale beifügen (mehrsprachige Verschlagwortung, Gesetzes- und Entscheidregister, Verlinkung).
Kontext-sensibles Rechtsinformationssystem
Mathias Drachsler
Mathias Drachsler
Eva Gahleitner
Eva Gahleitner
Um juristischen Laien die Arbeit mit sich ständig ändernden Rechtsnormen auf Landes- und Gemeindeebene zu erleichtern, wird die aktuelle Gesetzeslage in Lebenssachverhalten aufbereitet. Der Projektvorschlag «Kontext-sensibles Rechtsinformationssystem» bietet dem Anwender einen komfortablen Zugang zur Rechtsordnung, sowie höhere Rechtssicherheit für die Normadressaten, erreicht durch eine einheitliche Unterstützung der Behörden.
Legal Wordnets – Juristische Semantische Netze
Anton Geist
Anton Geist
Auf eine kurze Begriffsdefinition von Wordnets oder semantischen Netzen folgt eine Kurzbeschreibung bisheriger Projekte im Bereich der Fachsprache Recht. Ich behaupte, dass semantische Netze auch in Hinblick auf die «Informationsflut» im Recht für Suchende, aber auch für Anbieter von Fachinformation von großem Nutzen sein werden. Diese These untermauere ich durch zwei einschlägige Anwendungsszenarien für semantische Netze.
Intelligente Suchwerkzeuge auf Basis semantischer Wissensmodelle
Tassilo Pellegrini
Tassilo Pellegrini
Andreas Koller
Andreas Koller
Über die richtige Information zum richtigen Zeitpunkt zu verfügen, ist in Zeiten der steigenden technischen und organisatorischen Vernetzung und der damit einhergehenden Multiplikation von Informationsquellen ein wichtiges Effizienzkriterium. Der Beitrag demonstriert am Beispiel der Plattform Wissensmanagement, welchen Nutzen semantische Wissensmodelle für den kontextgerechten Bezug und die usergerechte Darstellung von Information stiften können.
Verträge im Netz
Antje Dietrich
Antje Dietrich
Auch in der Internetökonomie ist die Durchführung transparenter, gerichtsfester, robuster und sicherer Informations- und Transaktionsdienste wünschenswert. Daher wird durch die Umsetzung von «Verträgen im Netz» der vollautomatisierte agentenbasierte Vertragsschluss und die persönliche Beratung durch einen elektronischen Rechtsanwalt, genannt «Rechtsmediator», auch für juristische Laien ermöglicht. Grundlage für den Rechtsmediator bildet dabei eine Rechtsbegriffsontologie.
Kategorisierung strafzumessungsrelevanter Kriterien
Peter Fellinger
Peter Fellinger
Unter Strafrechtsexperten ist es heutzutage kein Geheimnis, dass die Diversionsraten der Sanktionen und die Fehlerraten in der Strafzumessung zu hoch sind. Eine Wissensdatenbank als einheitliche Basis für die Strafzumessung könnte Abhilfe schaffen. Der vorliegende Aufsatz schlägt eine Taxonomie für die nach Delikten aufgeschlüsselt in einer abfragbaren Datenbank abgelegten realen Fälle vor.
DRM Technologien: Evaluierung zukünftiger Einsatzgebiete
Sonja Hof
Sonja Hof
DRM Technologien sowie die für die Umsetzung benötigten Infrastrukturen drängen immer mehr in den Markt und werden ein Teil unseres Umganges mit Computern und Netzwerken. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über den aktuellen Status der DRM Situation, die verschiedenen Technologien und Alternativen und schließlich einen Ausblick auf neue Technologien sowie mögliche zukünftige Entwicklungen.
Juristische Informationssysteme
Modell und Modellbildung als Themen der juristischen Methodenlehre
Herbert Fiedler
Herbert Fiedler
Die Bedeutung der Konzepte von Modell und Modellbildung wird skizziert. Es wird behauptet, dass diese nicht nur für Informatik und Rechtsinformatik wichtig sind, sondern auch für die juristische Methodenlehre allgemein eine größere Bedeutung haben, als bisher meist angenommen. Insofern wird ein «Rezeptionsdefizit» konstatiert. Hierbei wird die alte These des Verf vom Charakter der richterlichen Rechtsanwendung als Modellbildungsprozess hervorgehoben. In diesem Zusammenhang werden dann weitergehende Thesen über die Implementierung von Recht im Zeitalter der Informationstechnik, eine juristische Methodenlehre als Metajurisprudenz und die mögliche Rolle der Rechtsinformatik entwickelt. Hierin werden zugleich Ansätze zu einem erneuerten Programm gesehen.
FF POIROT: Herausforderungen für grenzüberschreitende Informationssysteme
John Kingston
John Kingston
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Dieser Aufsatz diskutiert Probleme, die im Rahmen des FF POIROT Projekts, einem ontologiebasierten System zur Unterstützung der Strafverfolgung grenzüberschreitenden Finanzbetrugs, aufgetreten sind. Insbesondere werden wir die Frage stellen, inwieweit es nötig – und möglich – ist, zusätzlich zu formalen Modellen der relevanten Gesetze und Verordnungen auch die jeweiligen Auslegungsregeln zu repräsentieren.
LOIS: Erfahrungen und Herausforderungen bei der Weiterentwicklung multilingualer Rechtsontologien
Alina Senn
Alina Senn
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Doris Liebwald
Doris Liebwald
Anton Geist
Anton Geist
Mathias Drachsler
Mathias Drachsler
Neben einem Überblick über die Erfahrungen beim Aufbau von multilingualen juristischen Ontologien im Rahmen des eContent-Projekts LOIS werden die Herausforderungen einer Weiterentwicklung aus linguistischer Sicht besprochen.
Compliance Management basierend auf Gesetzesformalisierungen – Das REALM-Projekt
Samuel Müller
Samuel Müller
Birgit Pfitzmann
Birgit Pfitzmann
Unternehmen sehen sich mit einer drastischen Zunahme gesetzlicher Auflagen mit direktem Einfluss auf die tägliche Geschäftstätigkeit konfrontiert. Für die betroffenen Unternehmen ist es eine große Herausforderung, sich gegenüber sämtlichen Auflagen konform (compliant) zu verhalten, zumal deren detaillierte Interpretationen stetigem Wandel unterliegen. Vor dem Hintergrund der wachsenden Komplexität moderner Geschäftstätigkeit wird ein umfassendes und anforderungszentrisches Compliance Management mit dem Ziel einer verstärkten Automatisierung unabdingbar. Im REALM-Projekt werden gesetzliche Anforderungen mittels formaler Modelle erfasst und über geeignete Modelltransformationen in ausführbare Software-Artefakte übertragen, womit der Forderung nach Automatisierung Rechnung getragen wird.
Computerlinguistische Methoden für die Rechtsterminologie
Stephan Walter
Stephan Walter
Dieser Beitrag stellt das Projekt CORTE (Computerlinguistische Methoden für die Rechtsterminologie) vor, das sich mit der Entwicklung computerlinguistischer Verfahren zur automatischen Extraktion und Verarbeitung von Definitionen in deutschen Gerichtsentscheidungen beschäftigt. Mittels eines robusten, semantisch orientierten Parsingsystems werden linguistische Strukturen für den Text von Urteilsbegründungen ermittelt, in einem XML-Format abgelegt und dann nach sprachlichen Mustern durchsucht, die charakteristisch für Definitionen sind. Die Fundstellen werden dann automatisch in die strukturellen Bestandteile einer Definition (Definiendum, Definiens usw) zergliedert. Durch die Ergebnisse kann beispielsweise eine gezielte Informationssuche auf begrifflicher Basis und das textbasierte Update juristischer Ontologien unterstützt werden.
Transformation von Rechtsvorschriften in Software-Anforderungen
Thomas Off
Thomas Off
Erika Horn
Erika Horn
Klaus Lenk
Klaus Lenk
Im Beitrag wird ein neuartiger Ansatz zur Transformation von Rechtsvorschriften in Anwendungsfall- und Geschäftsprozessmodelle als initiale Anforderungsspezifikation für E-Government-Anwendungssysteme beschrieben. Der Ansatz unterscheidet sich von vorhandenen Ansätzen insb dadurch, dass Rechtsvorschriften nachvollziehbar durch schrittweise Transformation in Modelle der Anforderungsanalyse überführt und die durchgeführten Transformationsschritte aufgezeichnet werden. Dadurch wird es möglich, die bisher ungelöste Problematik der Nachvollziehbarkeit im Vorfeld der Anforderungsanalyse besser zu unterstützen.
JUREX – ein wissenschaftliches Arbeitsinstrument für Juristen
Uwe Hartleb
Uwe Hartleb
Das Programm JUREX ist eine Expertensystem-Shell, die im Dialog mit dem Benutzer Falllösungen in beliebigen Rechtsordnungen ermöglicht, wenn Wissensbasen für das jeweilige Rechtsgebiet zur Verfügung stehen. Die Wissensbasen können mit JUREX erstellt und geändert werden. Außerdem können beliebige Gesetzentwürfe, wenn sie als Wissensbasen dargestellt sind, mit JUREX auf inhaltliche Fehlerfreiheit ausgetestet werden.
IT-Recht (Datenschutz & Urheberrecht & Telekommunikationsrecht)
Ausgewählte Aspekte der strafrechtlichen Betrachtung von Spyware
Christian Bergauer
Christian Bergauer
Zu den bekanntesten Vertretern von Spyware (Spionage-Software) gehören Trojanische Pferde und Sniffer. Trojanische Pferde sind Computerprogramme, die in einem konkreten Computersystem vom Täter möglichst unbemerkt implementiert werden und bestimmte Tätigkeiten durchführen. Sniffer sind Programme oder eigene Systeme, die den gesamten Datenverkehr bestimmter Netzwerke ausspionieren können. Der folgende Beitrag liefert einen kurzen technischen Überblick und stellt eine Verbindung zu den Strafbestimmungen § 118a, § 119, § 119a, § 126c StGB her.
Bekämpfung von «Cybercrime»: Forderungen des UN-Weltgipfels der Informationsgesellschaft
Irini E. Vassilaki
Irini E. Vassilaki
Der Beitrag stellt dar, welches Konzept der UN-Weltgipfel der Informationsgesellschaft zum Thema «Cyber-Kriminalität» ausgearbeitet hat, nämlich die Vorschläge der Vertreter der internationalen Gemeinschaft, mittels welcher Mechanismen diese Vorschläge umgesetzt werden sollen.
Videoüberwachung aus datenschutzrechtlicher Sicht
Gregor König
Gregor König
Der Beitrag behandelt nach einer Einführung zum Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten zunächst die Einordnung von Videobildern in das (hauptsächlich) durch das DSG 2000 vorgegebene datenschutzrechtliche Regelwerk. Nach den Bestimmungen des SPG für die Videoüberwachung durch öffentliche Auftraggeber werden schließlich jene Merkmale, die Private bei audiovisuellen Überwachungsvorhaben zu beachten haben, überblicksartig betrachtet.
Unbefugte Bildaufnahme und ihre Verbreitung im Internet – Braucht Österreich einen eigenen Paparazzi-Paragrafen?
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Auf Grund der durch die Digitalisierung der Fotografie (Stichwort: Fotohandy) drastisch erweiterten Möglichkeiten der unbemerkten Bildaufnahme und heimlichen Bildbearbeitung hat der Besitzer eines Fotos auch die Macht, das Erscheinungsbild des Abgebildeten zu dessen Gunsten oder zu dessen Ungunsten zu manipulieren. Mit den modernen Möglichkeiten der Mobiltelefonie und des Internets, die auch zur verstärkten Verbreitung von Bilddateien benutzt werden, verschärft sich die Problematik zusätzlich. § 78 UrhG (Schutz des Personenbildnisses) erfasst die unbefugte Bildaufnahme nach hM nicht, sodass der Betroffene auf andere Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz zurückgreifen muss. Neue Strafbestimmungen wie in Deutschland sind für Österreich derzeit entbehrlich.
Haben oder Sein – Music Download und Subscription Services
Clemens Wass
Clemens Wass
Neben reine Music Download Services treten zunehmend Subscription Services, die es Nutzern ermöglichen mittels Streaming auf das Angebot eines Anbieters zuzugreifen. Diese Nutzung führt zu neuen Lizenzmodellen und rechtlichen Fragestellungen.
Vanity-Nummern in Europa: Das Geschäft mit der Eitelkeit
Sebastian Meyer
Sebastian Meyer
Vanity-Nummern sind in den USA schon seit Jahren üblich, in Europa werden entsprechende Rufnummern jedoch kaum beachtet. Gleichwohl zeigt schon die bisherige Nutzung in Deutschland, welche juristischen Konflikte es zukünftig zu lösen gilt.
e-Commerce
Google – Geschäftsmodelle und Rechtsprobleme
Bernd Schauer
Bernd Schauer
Der Beitrag geht auf die Geschäftsmodelle von Google ein und stellt das umfangreiche Angebot der Suchmaschine vor. Rechtsfragen im Zusammenhang mit Googles Diensten, die bisher im Mittelpunkt von gerichtlichen Auseinandersetzungen waren, runden den Beitrag ab.
Das Internet als Instrument der Finanzinformation
Christian Szücs
Christian Szücs
Eine gesetzliche Verpflichtung, eine Homepage einzurichten und darauf Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, besteht in Österreich nicht. Nichtsdestotrotz verfügen sämtliche börsenotierte Unternehmen in Österreich über eine Homepage. Die Möglichkeit, damit Finanzinformationen kostengünstig an ein großes Publikum zu übermitteln wird gerne genutzt.
Vertragsschluss durch Softwareagenten: Motivation und rechtliche Einordnung
Christoph Sorge
Christoph Sorge
Der vorliegende Beitrag untersucht den Vertragsschluss durch Softwareagenten. Nach Begriffsklärung und Motivation wird die derzeitige Einordnung nach deutschem Recht betrachtet. Im Anschluss wird untersucht, ob es sinnvoll wäre, Agenten stattdessen mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit auszustatten, wobei Parallelen zu natürlichen Personen und Praktikabilitätserwägungen, die zur Einordnung als juristische Personen führen könnten, betrachtet werden. Schließlich wird als mögliches zukünftiges Modell die Einführung eines modifizierten Stellvertretungsrechts für Agenten vorgeschlagen.
Quellcodeherausgabe
Elisabeth Staudegger
Elisabeth Staudegger
Im Jahr 2005 äußerste sich der OGH erstmals zu der in der Praxis von Anbeginn drängenden Frage, ob bei Softwareentwicklungsverträgen der Quellcode auch ohne diesbezügliche Vereinbarung mitgeschuldeter Leistungsteil sei. In Anlehnung an die deutsche hM lehnte der 9. Senat eine Herausgabepflicht als zwingenden Bestandteil des Erstellungsvertrags ab und ließ eine solche nur aus dem Parteiwillen (der primär aus der ausdrücklichen Vereinbarung bzw mangels solcher aus dem Zweck des Vertrages unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner zu erschließen sei) entstehen. Die E gibt Anlass, der Frage tiefer auf den Grund zu gehen.
Die Veröffentlichung des Prospekts in elektronischer Form
Gisela Heindl
Gisela Heindl
Der Prospekt stellt das Herzstück einer Wertpapieremission dar und dient dem Ausgleich der Informationsasymmetrie zwischen Emittent und Anleger. Die zunehmende Nutzung des Internet als Informationsmedium anlässlich von Wertpapieremissionen verlangt nach einer rechtlichen Einordnung der Veröffentlichung des Prospekts in elektronischer Form.
Rechtliche Bewertung von Alert-Systemen im Bankenbereich
Harald Krassnigg
Harald Krassnigg
Alert-Services erlauben es Finanzdienstleistungsinstituten, ihre Kunden zeit- und ortsunabhängig über wesentliche Ereignisse im Zusammenhang mit Bankgeschäften mittels E-Mail und/oder SMS zu informieren. Die Kunden haben dabei die Möglichkeit, in ihrer Internetbanking-Umgebung verschiedene Ereignisse (zB Kontoinformationen, Zahlungsverkehr, Wertpapierinformationen) zu bestimmen. Banken können dadurch die Kundenbindung erhöhen und Vorlieben bzw Interessensgebiete erheben. Rechtliche Problemfelder ergeben sich vor allem in den Bereichen der Haftung für (fehlerhafte) Inhalte sowie bei Zugangsstörungen und bei der Verfügbarkeit des technischen Systems. Bei diesen Services muss jedenfalls auch die werberechtliche Situation geprüft werden.
E-Commerce: Auskunftspflichten der Internet Service Provider
Hermann Schwarz
Hermann Schwarz
Die immer noch verbreitete Einschätzung, das Internet würde anonymen Zugriff auf Datenbestände welcher Art und Herkunft immer zulassen, geht fehl. Tatsächlich hinterlässt jeder Zugriff eine «digitale» Spur, über die der Nutzer leicht identifiziert werden kann. Der folgende Beitrag zeigt auf, inwieweit Internet Service Provider gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Identität von rechtswidrig agierenden Nutzern preiszugeben, um so die Ahndung von Rechtsverstößen zu ermöglichen, die über das Internet begangen wurden.
Rechtsschutz für Ontologien
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Ontologien werden ein immer wichtigerer Bestandteil vieler Applikationen, zB im Semantic Web oder im E-Learning. Aufgrund ihrer praktischen Bedeutung stellt sich daraus folgend die Frage, wie ihr Schutz aussieht: Können sie einfach kopiert werden, bzw welche Aspekte sind vor Nachahmung gefeit. Denn eine Ontologie besteht nicht nur aus einer konkreten Begriffshierarchie, sondern auf der Metaebene auch aus den dahinter stehenden Ordnungsprinzipien. Es wird deshalb hier untersucht, ob Ontologien bzw ihre Teile durch das Urheberrecht, als Datenbank, über Patente etc geschützt sind bzw werden können.
Some remarks on the scope of application of the newest Convention on electronic communications
Paul Przemysław Polański
Paul Przemysław Polański
In November 2005 the United Nations adopted the first Convention on electronic communications. The Convention not only provides uniform rules for professional electronic commerce but also modernizes the language of earlier treaties. The new instrument recognizes electronic communications and contracts, creates rules on the classification of web pages as invitation to treat and provides for treatment of input error. However, consumer oriented Internet trade has been excluded from the scope of application of the Convention, together with financial transactions and documents of titles.
e-Learning
Nichtabstreitbarkeit und Audits in E-Learning
Gernot Goluch
Gernot Goluch
Edgar R. Weippl
Edgar R. Weippl
E-Learning Systeme werden heutzutage an Universitäten sowie auch in Firmen immer häufiger in großen Dimensionen eingesetzt. Im gewerblichen Bereich ist die Grenze zwischen E-Learning und Wissensmanagement nicht mehr klar zu ziehen. An Universitäten dienen diese Systeme Professoren und Studenten als zentraler infrastruktureller Anlaufpunkt und sind als integraler Bestandteil heutiger Lehranstalten nicht mehr wegzudenken. Während jedoch IT Sicherheitskonzepte wie «Transaction Logging», «Audit Trails» (Buchungskontrollen) oder Nichtabstreitbarkeit in IT Systemen zum Beispiel in der Finanzindustrie schon lange eingesetzt werden, adressieren die meisten E-Learning Systeme diese Problembereiche nicht. Dieser Artikel zeigt einfache Wege um Konzepte wie das der Nichtabstreitbarkeit oder des Vertrauens («Trust») im Bereich von E-Learning Systemen einzuführen.
Online für alle: Barrierefreier Zugang zu Webinhalten
Peter Koppatz
Peter Koppatz
Christian Niemczik
Christian Niemczik
Margit Scholl
Margit Scholl
Barrierefreie Anwendungen sind ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal moderner Software, das inzwischen vom Gesetzgeber eingefordert wird. Nachfolgend wird auf die Bedeutung der Gesetze, Verordnungen und Standards für die Entwicklung und den Einsatz von Lernplattformen im Allgemeinen und für die sudile-Lernplattform im Speziellen eingegangen. Neben Erläuterung des Umgestaltungsprozesses, wird aufgezeigt, dass eine barrierefreie Gestaltung von Webseiten für alle Menschen einen deutlichen Nutzen ergibt.
Rechtstheorie & Semiotik
Docta Ignorantia. Explizites Nichtwissen als wissenschaftliche Erkenntnismethode
Michaela Strasser
Michaela Strasser
Die «Belehrte Unwissenheit», die Nikolaus von Kues in sokratischer Tradition im 15. Jahrhundert formulierte, bevor die Schwelle in die moderne Wissenschaft überschritten wurde, verweist auf die Grenzen des Wissens und damit des Machbaren. Angesichts der Eingriffstiefe Anwendungsorientierter Grundlagenforschung in sämtliche Lebenszusammenhänge geht es im Verhältnis von Wissen und Nichtwissen nicht mehr nur um das Noch-Nicht-Wissen als Triebfeder von Wissenschaft, Innovation und Fortschritt. Wissenschaftliches Nichtwissen als «sozial konstruiert» gilt es im selben Maße zu hinterfragen wie ein Nichtwissen-Können zu akzeptieren.
Alternativen in der Judikatur
Meinrad Handstanger
Meinrad Handstanger
Für die Lösung eines konkreten Rechtsfalls bieten sich häufig alternative argumentative Lösungswege an. Der Umgang mit Alternativen orientiert sich in der Rechtsprechung vor allem am Fallvergleich. Die Entscheidungsbegründung konzentriert sich in der Regel an der gewählten Alternative.
Privatheit in den Netzen der Mafia
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
In der westlichen Welt wird kaum ein Ausdruck in öffentlicher Rede von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft mehr verwandt als der Terminus von der «Wissensgesellschaft». Damit soll nicht nur die Wertigkeit des Wissens angesprochen werden. Wichtig war Wissen schon immer, aber es gab noch nie ein globales Informationsforum wie das Internet. Hat die Suche nach Wissen im vernetzten Internet eine technische Dauerlösung gefunden? Welche Herausforderung bedeutet dieses Fascionosum für das Menschenrecht auf Privatheit? Welche Auswirkungen haben Sektionsleistungen der Suchmaschinen oder die Akkumulation von Verkehrsdaten für Zwecke der Sicherheitsbehörden auf dieses Recht? Entsteht eine Überwachungsmafia im Internet? Muss die Zukunft der Aufklärung auch mit «Nichtwissen» geleistet werden?
Rechtliche Grundnorm (Pitamic’ Beitrag und Kritik der Reinen Rechtslehre)
Kelsen und Pitamic vertreten verschiedene Positionen. Kelsen ist Anhänger der Trennungsthese, während Pitamic auf dem Standpunkt steht, dass Recht und Moral notwendig verbunden sind. Die Trennungsthese kann für den Rechtsbeobachter akzeptabel sein. Die Verbindungsthese ist der notwendige Ausgangspunkt für den Rechtsteilnehmer, der in den konkreten Fällen entscheidet. Der praktische juristische Diskurs kann den moralischen Fragen nicht ausweichen, muss aber die Grenze, die die spezifische Gesetzlichkeiten des Rechts berücksichtigt, finden und sie befolgen. Pitamic erörterte diese Problematik zwar nicht näher, ließ aber den Raum offen auch für solche Diskussionen. Der Anspruch, dass die Rechtsentscheidungen richtig sein müssen, ist im Gleichklang mit Pitamic’ Verständnis der rechtlichen Grundnorm.
Utilitaristische Entscheidbarkeit in Grenzsituationen
Roland Wittmann
Roland Wittmann
Die Frage der normativen Unentscheidbarkeit wurde zum ersten Mal durch den antiken skeptischen Philosophen Karneades aufgeworfen. Von der Regel von Bayes ausgehend wird gezeigt, dass in Grenzsituationen fast immer eine präferenzutilitaristische Regel angegeben werden kann, nach der die eine Handlung der anderen vorzuziehen ist. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit eines interpersonellen Nutzenvergleichs und der Gedanke der Maximierung des Durchschnittsnutzens.
Recht als dramatische und musikalische Aufführung: eine fruchtbare Analogie?
José Manuel Aroso Linhares
José Manuel Aroso Linhares
Sanford Levinson und Jack Balkin glauben, dass die Erfahrung der Verwirklichungsperformance des musikalischen Textes und des dramatischen Textes heute in der Lage ist, dem Rechtsdenken einen entscheidenden heuristischen Anstoß geben zu können. Unsere Untersuchung besucht diesen Vorschlag und stellt die Plausibilität der Analogie law-as-performance-art in Frage.
Tier – Mensch – Maschine
Dagmar Schmauks
Dagmar Schmauks
Diese Arbeit konzentriert sich auf einige reale Verflechtungen zwischen Tieren, Menschen und Maschinen. Bekanntlich konnten sich alle Hochkulturen nur durch den Einsatz tierischer Arbeitskraft entwickeln, die im Laufe der Geschichte immer mehr durch Maschinen ersetzt wurde. Heute sind umfangreiche technische Simulationen von Tieren möglich geworden, nämlich Robotertiere und virtuelle Lebewesen im Computer. Andere Artefakte simulieren nur wenige Eigenschaften von Tieren, etwa das Gebell eines Hundes in einem Sicherheitssystem. Weitere Maschinen kommen mit Nutztieren selbst in Kontakt, etwa Bewegungsanlagen und die Phantome der künstlichen Besamung. Ein Ausblick rundet die Darstellung ab.
Rechtsvisualisierung
Basic Conceptions for Semantic Visualization
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
The following contribution illustrates the concept of Semantic Visualization as a mediating function between traditional visualization approaches and semantic technologies and shall serve as a basis for discussion towards the further technical development of legal visualizations.
Vorschriften über Bilder in Vorschriften
Alexander Konzelmann
Alexander Konzelmann
Zu Vorschriften gehören Grafiken. Die Art und Weise von deren amtlicher Publikation ist für die heutigen Anforderungen paralleler online-Publikation und sparsamer Drucklegung nicht hinreichend reglementiert. Die existierenden Regeln beachten nicht vorrangig die Ziele des Vorschriftengebers, sondern diejenigen behinderter Computernutzer und sparsamkeitsbewusster Administratoren.
Rechtsvisualisierung in der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels
Dietlinde Munzel-Everling
Dietlinde Munzel-Everling
Theologische, literarische und juristische mittelalterliche Handschriften sind häufig mit einzelnen, oft kunstvoll ausgeführten Miniaturen ausgestattet. Ab dem Ende des 13. Jahrhunderts werden über einen Zeitraum von knapp 70 Jahren in Handschriften des Sachsenspiegels die Rechtsvorschriften in einzelnen Bildern interpretiert und dargestellt. Sie sind eine frühe Form der Visualisierung des Rechts. Die Zeichnungen enthalten Symbole und Gebärden, die aus dem antiken und christlichen Bereich übernommen, fortentwickelt oder auch neu gefunden wurden.