Liebe Leserinnen und Leser
In unregelmässigen Abständen werden in Jusletter IT Flash Beiträge, Podcasts und wichtige Informationen zwischen den regelmässigen Jusletter IT-Ausgaben publiziert. Die heutige Ausgabe widmet sich dem Internet of Things (IoT).
Das IoT wird zunehmend Wirklichkeit und dies immer häufiger auch bei ganz banalen Alltagsgegenständen. Dominic N. Staiger thematisiert die Herausforderungen des Datenschutzes im Zusammenhang mit dem IoT. Stephan C. Brunner geht der Frage nach, wie und ob bei diesen IoT-Geräten die Cybersicherheit gewährleistet werden kann und beurteilt, ob Handlungs- oder Innovationsbedarf besteht.
eCall-Systeme sind inzwischen in den meisten in Europa neu hergestellten Passagierfahrzeugen obligatorisch. Das System sendet ein Signal an Rettungsdienste und liefert neben anderen Informationen den genauen Standort eines Unfalls. Coran Darling äussert Bedenken über die Privatsphäre im Zusammenhang mit dieser Technologie.
Eigentum verliert im digitalen Zeitalter rapide an Bedeutung und wird durch Zugangsrechte und ähnliche Konzepte ersetzt. Dennoch werden IoT-Gegenstände nach wie vor im Rahmen von Kaufverträgen erworben. Rolf H. Weber erklärt die Komplexität der Vertragsbeziehungen in einem Mehrparteiengeflecht und zeigt die einzelnen vertraglichen Beziehungen auf, die zu entstehen vermögen. Christiane Wendehorst analysiert, wie die Vernetzung von Gegenständen eine Aushöhlung des traditionellen Eigentumskonzepts bewirkt.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
In eigener Sache: Am 4. Mai 2018 fand das 4. Weblaw Forum LegalTech «Taten statt Worte» statt. Am 4. Juni 2018 ist die Schwerpunkt-Ausgabe mit dem digitalen Tagungsband sowie mit Podcasts der Veranstaltung in Jusletter erschienen. Viel Spass beim Lesen und Zuhören! Für das nächste Weblaw Forum können Sie sich bereits den 16. Mai 2019 reservieren.
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die Herausforderungen, die sich für den Datenschutz im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge (Internet of Things [IoT]) und der EU-Datenschutzgrundverordnung stellen. Insbesondere wird auf die Verarbeitungshinweise eingegangen, auf welche die Datensubjekte ein Recht haben, und die an der Wertschöpfungskette des IoT massgeblich Beteiligten werden vorgestellt. Als mögliche Lösung werden im Beitrag technologische Massnahmen zur Bewältigung der zugrundeliegenden Datenschutzprobleme in Form von industriellen Standards vorgeschlagen. (ah)
Abstract
Mit der Ausbreitung von netzwerkfähigen Alltagsgeräten braucht es Antworten auf die Frage, wie bei diesen Geräten die Cybersicherheit gewährleistet werden kann. Staatliche Regulierung ist ein Instrument dazu. Im nachfolgenden Beitrag wird der bestehende Rechtsrahmen analysiert. Handlungs- und Innovationsbedarf wird insbesondere bei internationalen Standards sowie im Bereich des Produktesicherheits- und -haftpflichtrechts geortet.
Abstract
Seit April 2018 sind eCall-Systeme in den meisten Passagierfahrzeugen, die in Europa hergestellt und verkauft werden, obligatorisch. Während dies einige praktische Vorteile bringt, sind gleichzeitig Bedenken zur Privatsphäre im Zusammenhang mit dieser Technologie aufgekommen. Der Beitrag untersucht einige der hervorgehobenen Probleme, um herauszufinden, ob diese tatsächlich so risikoreich sind, wie sie wahrgenommen werden. (ah)
Abstract
Im Internet of Things lassen sich die traditionellen vertragsrechtlichen Prinzipien grundsätzlich sinnvoll anwenden. Praktische Schwierigkeiten beruhen weniger auf den an sich einsatzfähigen «Rechtsfiguren» als auf der oft vorhandenen Komplexität der Vertragsbeziehungen in einem Mehrparteiengeflecht.
Abstract
Eigentum verliert im digitalen Zeitalter rapide an Bedeutung und wird durch Zugangsrechte und ähnliche Konzepte ersetzt. Dennoch werden vernetzte Gegenstände, wie etwa «intelligente» Autos oder Maschinen, nach wie vor im Rahmen von Kaufverträgen erworben. Dabei erlangt der Käufer Eigentum aber nur an der Sachsubstanz, die ohne die weiteren Produktkomponenten – eingebettete Software, ausgelagerte Software, Softwareupdates und diverse digitale Dienstleistungen – weitgehend wertlos ist. Die Autorin analysiert, wie die Vernetzung von Gegenständen eine Aushöhlung des traditionellen Eigentumskonzepts bewirkt.
Abstract
Der Beitrag untersucht mögliche Haftungskonstellationen aus Sichtweise der Patienten, welche für diese bei Benutzung des elektronischen Patientendossiers von Relevanz sein können. Dazu geben die beiden Autorinnen zunächst einen Überblick über das elektronische Patientendossier und dessen Implementierung sowie über die involvierten Personen und Institutionen, bevor mögliche Schadensfälle thematisiert und konkrete Rechtsverhältnisse detaillierter analysiert werden. Dabei kommen die Autorinnen zu dem Schluss, dass die bestehenden Haftungsnormen zumindest konzeptuell hinreichende Ausgleichsregeln für Schadensfälle liefern und es keiner neuen Gesetzesbestimmungen bedarf.
Abstract
Am 15. April 2017 ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in Kraft getreten. Neben zahlreichen Vorgaben zur Bearbeitung und zu den Zielen enthält das Gesetz eine Strafbestimmung zum unerlaubten Zugriff auf das elektronische Patientendossier. Darüber hinaus sind die verschiedenen Straftatbestände des Strafgesetzbuches anwendbar, die im folgenden Beitrag skizziert und mit dem elektronischen Patientendossier in Verbindung gebracht werden. Dabei wird deutlich, dass die Cyberkriminalität keinen Halt vor dem elektronischen Patientendossier macht. Dem Schutz der Gesundheitsdaten muss oberste Priorität eingeräumt werden, wenn das elektronische Patientendossier Zustimmung in der Bevölkerung erhalten und die Bereitschaft zur Nutzung gefördert werden soll.
Abstract
Datenschutz und Datensicherheit sind entscheidende Faktoren für die Akzeptanz von eHealth-Lösungen. Dies gilt auch für die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) in der Schweiz. Der Autor beleuchtet den Rechtsrahmen für Data Breach-Meldepflichten der am System des EPD beteiligten Akteure. Er plädiert für eine Angleichung der Datenschutzgesetze des Bundes und der Kantone in Bezug auf Melde- und Untersuchungspflichten sowie für eine Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden bei Meldungen, die Sicherheitsvorfälle beim EPD betreffen.
Abstract
Seit November 2017 ist in den USA die erste sogenannte «digital pill» zugelassen. Nachfolgend sollen die Chancen auf medizinischer Ebene als auch die mit der digitalen Pille einhergehenden Risiken für die (Grund-)Rechte des Patienten in der Schweiz im Sinne einer ersten Übersicht diskutiert werden.
Abstract
Die EU-Kommission will schrittweise die Bewertung von Gesundheitstechnologien selbst vornehmen, statt wie bisher den EU-Mitgliedsländern zu überlassen. Diese obligatorischen Bewertungen umfassen alle Arzneimittel sowie bestimmte Klassen von Medizinprodukten, einschliesslich der In-vitro-Diagnostika.
Abstract
Die Fraktionen des Bundestages lehnen den EU-Vorschlag für eine Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU ab.
Abstract
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer werden in den nächsten Jahren eine Reihe von E-Services gemeinsam umsetzen. Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie die Sozialversicherung sollen von administrativen Prozessen entlastet werden.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Verordnung zum elektronischen Patientendossier (EPDV) angepasst. Die Änderungen betreffen die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen sowie eine technische Vorgabe, wie die Daten zu den Gesundheitsfachpersonen im Abfragedienst erfasst werden müssen.
Abstract
Die Kommission hat am 31. Januar 2018 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien verstärkt werden soll. Dank höherer Transparenz wird die Handlungskompetenz der Patienten gestärkt, da sie sich über den klinischen Mehrwert neuer Technologien informieren können, die ihnen helfen könnten.
Abstract
In Politik und Wissenschaft wird vermehrt die Schaffung eines «Dateneigentums» postuliert. Dieser Ruf übersieht jedoch, dass schon heute verschiedene Normen eigentumsähnliche Rechtspositionen vermitteln. Überdies fehlt eine überzeugende theoretische Rechtfertigung für ein «Dateneigentum» und dessen Fehlen verursacht auch keine unüberwindbaren praktischen Probleme. Vielmehr würde die Einführung eines «Dateneigentums» zu zahlreichen Folgeproblemen bei dessen Ausgestaltung und Implementierung führen.
Abstract
Die Rechtsregeln zum Geschäftsgeheimnisschutz sind fest etablierter Bestandteil des Schweizer Rechts; Geschäftsgeheimnis-Transaktionen (z.B. Lizenzierung) haben erhebliche ökonomische Bedeutung. Aber eignet sich der Geschäftsgeheimnisschutz auch als zentraler Ordnungsrahmen für die datenbasierte Wirtschaft der Zukunft? Der Beitrag skizziert den gegenwärtigen Rechtsrahmen, misst seine Leistungsfähigkeit am Fallbeispiel der «connected mobility», leitet aus diesem «Praxistest» Problemstellungen ab, leuchtet das Problemlösungspotential der aktuellen Rechtssetzung aus und schliesst mit zwei denkbaren Szenarien für das weitere Vorgehen.
Abstract
Die faktische Kontrolle eines Dateninhabers über bestimmte Daten kann sich negativ auf Dritte auswirken. Aus Sicht dieser Dritten – seien es einzelne Personen, betroffene Unternehmen oder gar die Gesellschaft als Ganzes – drängt sich deshalb die Frage auf, ob sie unter gewissen Voraussetzungen einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu faktisch geschützten Daten haben sollten. Der Beitrag zeigt auf, wann es zu Problemen kommt und skizziert in der Form neuer Datenzugangsrechte erste Lösungsansätze für diese Probleme.
Abstract
Der Beitrag enthält einige Gedanken zu rechtlichen Rahmenbedingungen des sog. Web Scraping. Thematisiert werden urheber-, lauterkeits-, datenschutz- und vertragsrechtliche Aspekte.
Abstract
Die Datenmengen explodieren. Bis ins Jahr 2025 wird weltweit voraussichtlich 160 Zettabytes an Daten generiert werden. Daten werden immer wertvoller und zugleich auch überlebensnotwendig. Datenschutz- und -sicherheit gewinnen weiterhin an Bedeutung. Da Daten vornehmlich bei den Unternehmen gespeichert werden, nimmt das Ungleichgewicht zwischen Datenproduzent und -konsument zu. Forderungen nach Selbstbestimmung werden daher laut. Der vorliegende Beitrag erläutert, was unter PIMS/PDS zu verstehen ist, unternimmt eine Bestandsaufnahme der schweizerischen und europäischen Rechtslage und zeigt die Unzulänglichkeiten der PIMS/PDS-Konzepte auf.
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Erfassung des Verlusts von Daten, seiner rechtlichen Verortung und den damit verbundenen praktischen Problemen. Dabei werden unterschiedliche Arten des Verlusts von Daten anhand von verschiedenen Szenarien dargestellt. Der Autor kommt dabei zum Ergebnis, dass für die meisten Szenarien zwar rechtliche Schutzinstrumente zur Verfügung stehen, die Durchsetzung im konkreten Fall aber schwierig sein kann. Insbesondere mit Bezug auf den Verlust ohne Dritteinwirkung und für den Fall der Verwendung und Verwertung verlorener Daten durch Dritte stellt sich für den Autor zudem die Frage, ob der Schutz nicht ausgebaut werden müsste.
Abstract
Cloud-Provider, Hoster von Online-Stores oder sonstige Geschäftspartner bieten Unternehmen und Privaten Speicherdienstleistungen an, welche den Zugriff und die Bearbeitung der über das Internet gespeicherten Daten erheblich vereinfachen. Die böse Überraschung kann jedoch dann eintreten, wenn ein solcher Dienstleistungspartner in Konkurs fällt: Das Schweizer Konkursrecht (SchKG) sieht kein Recht des Dateneigentümers vor, um auf die digitalen Daten, welche auf den Datenträgern des konkursiten Unternehmens gespeicherten sind, zuzugreifen oder diese herauszuverlangen. Der Autor analysiert die Problematik und zeigt Lösungsansätze auf, wie den Herausforderungen in der Praxis begegnet werden können.
Abstract
Der digitale Nachlass ist als ein spezifischer Teilaspekt des gegenwärtigen Diskurses über die rechtliche Klassifikation und Zuordnung von digitalen Daten zu begreifen. Der Beitrag unternimmt zunächst eine Bestandsaufnahme der schweizerischen Rechtslage de lege lata und zeigt ausgehend davon die Unzulänglichkeiten des bestehenden Regulierungsrahmens in Bezug auf digitale Nachlassgüter auf. Im Anschluss werden ein Überblick über die bestehende Rechtsprechungspraxis vermittelt und zukünftige Lösungsansätze auf nationaler und internationaler Ebene betreffend den Umgang mit dem «digitalen Schatten» einer Person erörtert.
Abstract
Das Ziel der Studie ist es, einige kontroverse Entscheidungen erstinstanzlicher brasilianischer Gerichte zu begutachten, welche die vorübergehende Blockierung der Anwendung WhatsApp auf brasilianischem Gebiet ermöglicht haben. Die Richter konzentrieren sich auf die Definition von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und berücksichtigen die Kollision von zwei fundamentalen Rechten nicht ausreichend: Privatsphäre und Sicherheit. Die Autoren kritisieren ihren Ansatz und heben hervor, was reale Risiken für die fundamentalen Rechte sind, wenn die Möglichkeit einer pluralistischen Demokratie in der Dimension des Internets in Betracht gezogen wird. (ah)
Abstract
Das Ziel der Forschungsarbeit ist die Beurteilung der Interoperabilität des Brasilianischen Elektronischen Gerichtsprozesses (EJP) durch Parameter, die aufgrund einer Umfrage ausgewählt wurden, die in persönlichen Interviews mit TIC-Mitarbeitenden durchgeführt wurde. Der umfangreiche Begriff der Interoperabilität wurde für diese Forschungsarbeit definiert als die Fähigkeit des Benutzers, das System für all seine Zwecke zu bedienen. Die Interoperabilität des EJP wird hierbei definiert als die Kapazität des Systems, auf alle Anforderungen betreffend Benutzerfreundlichkeit zu reagieren. Der Bericht steht unter http://www.ejustica.ufpr.br/index.php/publicacoes/ zur Verfügung. (ah)
Abstract
Die Modernisierung der Justiz durch elektronische sowie Computergesteuerte Routinen sieht vor, dass zahlreiche Prozessbeteiligte verschiedene Computerressourcen nutzen – so z.B. das Internet –, um notwendige Informationen zu übertragen und die Lösung von Kontroversen durch Schnelligkeit und Effizienz einfacher zu gestalten. Allerdings tauchen Fehler bei der Durchführung der elektronischen Gerichtsaufzeichnung auf; diese haben schwerwiegende Konsequenzen, da fundamentale Rechte zur Debatte stehen. Ausgehend vom Entwicklungsstand von E-Government, präsentiert der Beitrag eine Diagnose der aktuellen Umsetzung der elektronischen Gerichtsaufzeichnung im peruanischen Kriminalprozess, und betont dabei die wesentlichen Vor- und Nachteile. (ah)
Abstract
Im Beitrag werden einige Resultate des Projekts «A legal study on the generalization and translation of Creative Commons (CC) Version 4 licenses in French in the context of Francophone Africa» vorgestellt. (ah)
Abstract
E-Government ist ein Anwendungsfeld für Ontologien, die eine Hauptrolle in der Entwicklung des Semantischen Webs spielen. Wenn wir uns folglich auf Gesetze und die öffentliche Ordnung konzentrieren, welche die Basis der Regierungen darstellen und eine Dialekt-Ontologie bilden, welche die Ansprüche elektronischer Regierung an die Dienstleistungen im Front-Office im begrenzten Rahmen der mexikanischen ethnischen Gruppen umfassen, stellen wir einen Startpunkt zur Verfügung, um eine vielfältige Anzahl semantischer elektronischer Regierungsanwendungen zu ermöglichen. Im Beitrag wird die E-Government Dialekt-Ontologie dargestellt, um auf Dokumente von Regierungsportalen zugreifen zu können. (ah)
Abstract
Im Juni 2017 fand im Zuge des ICAIL2017 der zweite mehrsprachige Workshop zur Forschung in AI und Recht (MWAIL2017) statt. Mit acht Vorträgen in vier Sprachen – meist Englisch – wurde das Ziel, nicht-englischsprachige (insbesondere spanische und portugiesische) Gemeinschaften in die weltweite AI-Forschung einzubeziehen, gut erreicht.
Abstract
Der Beitrag stellt eine Infrastruktur für die Analyse von rechtlichen Meta- sowie Textdaten über internationales Investitionsschutz- und Handelsstreitigkeiten vor. Die entwickelte Architektur der Datenbank enthält drei Hauptkomponenten: (1) einen WebCrawler, der Daten und Texte aus zwei über internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten informierende Webseite extrahiert; (2) eine Dokumentenanalyse zur Umwandlung von PDF-Dokumenten in Textdateien, zur Identifizierung von Struktur und Fussnoten innerhalb eines Dokumentes, zur Suche von Referenzen zu anderen Rechtsfälle sowie zur Speicherung des Texts als XML; und (3) diverse Benutzeroberflächen, die es den verschiedenen Benutzergruppen erlauben, auf Daten zuzugreifen. Die Architektur ermöglicht es, Metadatenanfragen zu stellen und/oder Textkörper zu untersuchen. Damit ermöglicht sie eine vielfältige und neuartige Analyse des internationalen Wirtschaftsrechts aus unterschiedlichen Blickwinkeln und Fachrichtungen. (ah)
Abstract
Im Beitrag wird ein Modell für eine dreistufige Kommunikation des Rechts beschrieben, bestehend aus textlicher, visueller und logisch-ontologischer Darstellung. Während für die Publikation von Text bereits Praxis besteht, muss für das Konzept von breiter angelegten und vielseitigen Publikationen erst weiter geforscht werden. Kosten und Nutzen müssen zukünftig basierend auf weiteren Projekte genau beurteilt werden. Experimentelle Realisierungen haben gezeigt, dass angemessenere Darstellungen zwar Vorteile haben, auch mit mehr Kosten einhergehen. Stakeholder von rechtlichen Informationen müssen einen Weg finden, diese Lasten entsprechend den zu erwartenden deutlichen Gewinnen für die Rechtspraxis zu teilen (ah)
Abstract
Ausgehend von der allgemeinen Problematik der Informationsüberflut bespricht der Beitrag zwei konkrete Probleme der juristischen Sorgfaltspflicht bei der Suche in den Schweizer Gerichtsentscheiden: Einschränkung der Suche nur auf die Leitentscheide der Bundesgerichte sowie die Unsicherheit im Bezug auf die Rechtskraft der kantonalen Entscheide. Als Lösungsmöglichkeiten werden im Beitrag die Voraussetzungen für eine gelungene juristische Suche in einer Datenbank aller Schweizer Entscheide beschrieben und zwei spezifische Verbesserungen vorgeschlagen: automatische Erkennung von ähnlichen Entscheiden sowie automatische Verlinkung zwischen Entscheiden aus dem gleichen Verfahren.
Abstract
Der Beitrag beschreibt ein Pilotprojekt zu Linked Open Data (LOD) und E-Partizipation, welches vom Europäischen Parlament gefördert und vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP) entwickelt wurde. Durch die Nutzung des LOD Service für prälegislative Dokumente, die im OP verfügbar sind, zielt das Projekt darauf ab, Bürgern die aktive Mitwirkung an öffentlichen Beratungen des EU-Entscheidungsprozesses zu ermöglichen, indem sie sowohl Kommentare und Ergänzungen zu prälegislativen Dokumenten abgegeben als auch ihre Gefühle hierzu zum Ausdruck bringen können. Die hierdurch produzierten Daten stehen als LOD zur Verfügung; hierfür wurde ein konkreter semantischer Ansatz realisiert, der Dokumente und User-Aktivitäten beschreiben kann. (ah)
Abstract
Der Beitrag stellt ein erweiterbares Modell vor, welches zwischen vier Referenztypen in rechtlich-relevanten Dokumenten differenziert: voll-explizite, halb-explizite, implizite und stillschweigende Referenzen. Auf Basis deutscher Gesetze wurde eine Fallstudie durchgeführt, um das Modell zu bewerten. Diese weist nach, dass die Berücksichtigung unterschiedlicher Referenztypen die entstehenden Netzwerkstrukturen stark beeinflusst. Die Arbeit argumentiert für eine detaillierte Differenzierung von Referenzen in rechtlich-relevanten Dokumenten.
Abstract
Im Dezember 2016 fand der zweite Workshop zu Legal Data Analysis (LDA2016) des Central European Institute of Legal Informatics (CEILI) in Verbindung mit der JURIX2016 Konferenz in Antibes statt. Sieben Beiträge wurden für die Präsentation und Publikation angenommen, die sich alle auf Instrumente für Repräsentation, Analyse und Beweisführung mit rechtlichen Daten in Informationssystemen konzentrieren. (ah)
Abstract
Die Digital Natives sind im Arbeitsleben angekommen. Ihre Smartphones sind ihr wichtigster Besitz. Sie sind Kommunikationsmittel, Portemonnaie, Shopping Center, Wissensdatenbank und Spielzeug in einem. Ihr Nutzungsverhalten ist Ausdruck ihrer Persönlichkeit und ohne ihre Smartphones sind sie verloren. Es ist selbstverständlich, dass Digital Natives ihre Smartphones auch für das Arbeiten einsetzen. Arbeitgeber müssen sich damit arrangieren. Sie sind gut beraten, dies aktiv und nicht aus einer Abwehrhaltung heraus zu tun. Sonst tragen sie nur die Risiken, ohne von den Chancen profitieren zu können.
Abstract
Mobilgeräte sind im Arbeitsalltag wie im Privatleben allgegenwärtig. Sie erlauben raschen, ortsunabhängigen Zugriff auf Anwendungen und Daten und verfügen über beträchtliche Rechen- und Speicherkapazität sowie über eine Vielzahl datenerzeugender Sensoren, Kameras usw. Somit sind sie attraktive Ziele für unterschiedlichste Angreifer – daher muss dem produktiven Einsatz eine Risikoanalyse sowie die Definition und Umsetzung angemessener Sicherheitsmassnahmen vorausgehen. Ohne diese Schritte wird die Informationssicherheit zum Blindflug.
Abstract
Anwälte gelten eher als konservativ, wenn es um den Informatikeinsatz geht. Zu seinem 125. Jubiläum blickt der Bernische Anwaltsverband nicht nur zurück, sondern auch in die Zukunft. Im Rahmen des Webinars «Keller oder Wolke? Digitales Arbeiten in der Anwaltskanzlei», diskutieren Fritz Rothenbühler und Wolfgang Straub gemeinsam mit Simone Kaiser, wie kleinere und grössere Kanzleien die beste Strategie zum IT-Einsatz finden.
Abstract
Die Digitalisierung ist in aller Munde und wälzt ganze Branchen um. Müssen sich also auch die Anwälte vor einem Geschäftsmodell à la Uber fürchten? Oder bietet LegalTech für Anwälte gar neue Chancen? Liegt die Zukunft tatsächlich in der voll digitalisierten Anwaltskanzlei oder in reinen Online-Rechtsdienstleistungen? Der Autor hat mit der Gründung seiner Kanzlei Jusonline AG anfangs 2016 den Schritt in die digitale Anwaltswelt gewagt und berichtet hier von seinen ersten Erfahrungen, den längst noch nicht ausgeschöpften technischen Möglichkeiten sowie den Grenzen der Digitalisierung des Anwaltsberufes.
Abstract
Am 30. März 2017 hat der Bernische Anwaltsverband – als erster schweizerischer Anwaltsverband überhaupt – ein Webinar veranstaltet. Dabei ging es um Fragestellungen rund um den Informatikeinsatz in der Anwaltskanzlei. Das Webinar wurde von Simone Kaiser und Fritz Rothenbühler, Präsident des Bernischen Anwaltsverbands, initiiert und moderiert. Im Beitrag werden wichtige Themen aus der Diskussion mit Wolfgang Straub nochmals in schriftlicher Form aufgenommen und mit weiterführenden Literaturhinweisen ergänzt. Der Interviewstil wurde jedoch beibehalten. Zudem finden Sie im Anhang eine Checkliste zu Cloud-Verträgen in der Anwaltskanzlei.
Abstract
Die Digitalisierung macht auch vor Anwaltskanzleien nicht Halt und wird die Art und Weise der Rechtsberatung sowie das Verhältnis zum Klienten grundlegend verändern.
Abstract
Die Autorin bietet kurze Einführung zu dem Vortrag, welchen sie am Weblaw Forum LegalTech am 29. Juni 2017 in Zürich halten wird. Sie beschäftigt sich darin mit innovativen Business-Modellen und zeigt auf, wie Anwälte die Chancen der Digitalisierung für ihre eigenen Zwecke einsetzen können.
Abstract
Der Autor bietet kurze Einführung zu dem Vortrag, welchen er am Weblaw Forum LegalTech am 29. Juni 2017 in Zürich halten wird. Er betrachtet die mit LegalTech einhergehenden Veränderungen im Beruf und stellt die Frage, wie künstliche Intelligenz und selbstlernende Algorithmen den beruflichen Alltag prägen werden.
Abstract
Die Digitalisierung des Rechtsmarktes bietet nicht nur den grossen Beratungsunternehmen, sondern vor allem den kleineren und mittleren Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Treuhandbüros die Chance, Routineprozesse zu automatisieren und sich mit echtem Expertenwissen, Persönlichkeit und Kundennähe zu profilieren. Der Anwalt & Steuerexperte 4.0 ist keine mit künstlicher Intelligenz ausgestattete Maschine, sondern ein moderner Berater, der es versteht, das Wechselspiel zwischen Digitalisierung und Personifizierung gezielten und gewinnbringend einzusetzen.
Abstract
Die richterliche Unabhängigkeit gehört zu den zentralen Gestaltungsgrundsätzen für die Justiz. Das Konzept «Bring Your Own Device» (BYOD), also die Nutzung privater Mobilgeräte zu dienstlichen Zwecken, ist eine der neuen Entwicklungstendenzen in der digital geprägten Arbeitswelt. Die dadurch eröffnete Möglichkeit, an jedem Ort und zu jeder Zeit zu arbeiten, kommt auch dem Selbstverständnis der Richter entgegen. Der Vortrag erörtert die Frage, ob BYOD bei Richtern ein zukunftsweisendes Modell darstellt oder ob unter technischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gravierende Sicherheitsrisiken bestehen.
Abstract
Auch in Kanzleien ist die Nutzung elektronischer Kommunikationswege aus dem Alltag nicht wegzudenken. Ihre derzeitige Ausprägung droht jedoch, die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten zu gefährden. Zwar existieren sichere Verschlüsselungslösungen seit Jahrzenten; praktisch kommunizieren Anwalt und Mandant jedoch oft unverschlüsselt via Mail. Der Beitrag analysiert den State of the Art der Mandantenkommunikation aus rechtlicher und technischer Sicht, diskutiert Lösungen und präsentiert ein System zur Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikation, das ohne technische Vorkehrungen auf Mandantenseite auskommt.
Abstract
In diesem Vortrag geht es um E-Justiz in Russland mit einem Beispiel der Agentur Rosreestr. Diese ist ein föderales Organ mit exekutiver Gewalt, zuständig für jegliche Kataster und Immobilienangelegenheiten in Russland. Diese Agentur besitzt einen Onlineauftritt, der den kompletten Dienstleistungskatalog aufzeigt, sowie auch viele Erklärungen bietet, wie man eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen kann. Um die Nützlichkeit der Website von Rosreestr festzustellen, wird ein Beispiel einer Eigentumsübertragung dargestellt. Dies wird anhand des von Layne und Lee (2001) vorgeschlagenen Entwicklungspfads für E-Government untersucht.
Abstract
Die Welt befindet sich in einer sehr dezentralisierenden, disruptiven Revolution, und zwar nicht nur, was wirtschaftliche Tätigkeiten betrifft, sondern auch in Bezug auf die sozialen Beziehungen und politischen Aspekte des Lebens, denen sich die meisten von uns nicht bewusst sind. Das Zentrum für geistiges Eigentum und Innovationsrecht der Universität Neuenburg (Pôle de propriété intellectuelle et de l'innovation, [PI]2, www.unine.ch/pi2) hat am 4. Oktober 2016 das Seminar «Fintech, Bitcoins, Blockchains, Decentralized autonomous organizations (DAOs): the future is bright, the future is decentralized» durchgeführt. Es war das Erste seiner Art, das rechtliche Aspekte der Blockchains in der Schweiz so detailliert behandelte und hat die Region Neuenburg, welche eine steigende Anzahl dynamischer Start-ups auf diesem Gebiet zählt, als Akteur in den Bereichen Blockchains und Kryptowährungen profiliert. Dieses erste Seminar wurde von Daniel Kraus, ordentlicher Professor für Innovationsrecht und Direktor des [PI]2, moderiert und erlaubte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Ideenaustausch zu diesem Thema. Es gewährte ihnen einen Einblick, welche Möglichkeiten und Perspektiven die Blockchains eröffnen und welche Risiken sie mit sich bringen. Ausserdem bot es Gelegenheit, sich über die aktuellen und zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchains auszutauschen.
Abstract
Bitcoin kann als Ausgangspunkt für alle Reflexionen rund um die Themen Kryptowährungen und Blockchain angesehen werden. Die meisten Konzepte und Auffassungen können jedoch auch auf andere Blockchains, wie beispielsweise Ethereum, welche eine dezentralisierte Plattform für die Ausführung u.a. von Smart Contracts bietet, oder auf dezentrale, autonome Organisationen (Decentralized Autonomous Organizations [DAOs]) angewendet werden. Vincent Mignon gibt eine allgemeine Einführung in das Thema und erklärt die grundlegenden Begriffe Blockchain, Wallet, öffentliche Schlüssel / private Schlüssel, Mineure, etc. Der Schwerpunkt liegt im ersten Teil auf Bitcoin, im zweiten Teil auf Ethereum und im dritten bzw. letzten Teil auf dezentralen, autonomen Organisationen. (dp)
Abstract
Wie DAOs (Decentralised Autonomous Organisations) in der Zukunft aussehen könnten, wird anhand der ersten Schritte von «The DAO» betrachtet. Zusammen mit dieser neuen Organisationsform tritt eine neue Form von Governance auf und ermöglicht verschiedene Interaktionen zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft. DAOs bringen jedoch auch neue Herausforderungen mit sich und zwingen so zu einem Überdenken einiger traditioneller rechtlicher Konzepte. (ah)
Abstract
Gemäss https://blockchain.info/ betrug am 10. Januar 2017 der totale Marktwert von erzeugten («geminten») Bitcoins (Kryptowährung basierend auf der Blockchain, einer dezentralisierten Technologie) USD 14'668'273'764. Die DAO (Decentralized Autonomous Organization), eine Art Risikokapitalfonds, der sogenannte Smart Contracts (automatisch ausführende Verträge in einer Blockchain) abschliesst, wurde am 30. April 2016 in Betrieb genommen. Am 21. Mai 2016 betrug der totale Wert des von mehr als 11'000 Investoren darin angelegten Ethers (auch eine Kryptowährung) mehr als 150 Millionen US-Dollar. Die Beträge, die bei Investitionen in Kryptowährungen auf dem Spiel stehen, sind ebenso gigantisch wie die Anzahl von Eigentümern bzw. die Anzahl von Investoren. Das Ziel der Präsentation besteht in der Beurteilung, ob Eigentümer von Kryptowährungen und Personen, welche Kryptowährungen basierend auf Blockchain-Technologie in DAOs investieren, durch Schweizerisches Recht ausreichend geschützt sind und ob noch Handlungsbedarf bezüglich weitergehenden Schutzes besteht. (dp)
Abstract
Blaise Carron stellt die vertraglichen Aspekte von DAOs (Decentralized Autonomous Organizations) dar, welche sie als Investorengemeinschaften und als Unternehmen regeln. In seinem Vortrag spricht er zuerst die Fragen des Gerichtsstandes und des geltendes Rechts bei internen oder externen Streitigkeiten von DAOs an. Anschliessend erörtert er die internen rechtlichen Beziehungen der DAOs sowie die Verantwortungsbereiche, welche jedes Mitglied übernimmt. Schliesslich behandelt er die externen Beziehungen zwischen DAOs und ihren Vertragspartnern. (dp)
Abstract
Trotz der praktischen Wichtigkeit ist die Besteuerung von Kryptowährungen und DAOs (Decentralized Autonomous Organisation) in der Schweiz von keinen spezifischen rechtlichen Bestimmungen oder administrativer Praxis geregelt. In diesem Zusammenhang empfiehlt Thierry Obrist in seiner Präsentation, sich auf allgemeine Schweizer Steuerprinzipien zu verlassen, um zu bestimmen, wie Investoren – sowohl juristische als auch natürliche Personen – für schweizerische Steuerzwecke behandelt werden. Diesbezüglich unterscheidet Thierry Obrist zwischen Investitionen in virtuelle Währungen und in DAOs. Er beschäftigt sich zudem mit der Besteuerung von DAOs selbst und setzt sich mit praktischen Anwendungsfällen bezüglich MwSt. auseinander. (dp)
Abstract
Weil das Recht ein hierarchisch geordnetes System von Normen ist, muss es systematisch sein und kann sich nicht nur auf Netzwerkstrukturen beschränken. Gleichwohl erinnert die Netzwerk-Diskussion im Recht daran, dass es ein System nicht nach Art des Prokrustes ist, sondern ein bewegliches System, das formale Einheit mit inhaltlicher Dynamik verbindet. Das Entstehen spontaner Rechtsnormen und -ordnungen, die Fragmentierungen von Individuum und Gesellschaft und der Rechtspluralismus können im Systemdenken aufgefangen werden. Der Begriff des Netzwerkes ist dafür im Moment jedenfalls noch nicht leistungsfähig genug.
Abstract
Nach einer Einleitung über das Unterrichten im Allgemeinen und Napoleonisches Unterrichten im speziellen geht der Referent auf Medienpanik und alarmiertes Lesen ein. Er spricht über die Fälle von Apple und Microsoft, in welchen es um Datenschutz geht und darüber, ob das Gesetz hinter den technischen Entwicklungen hinterherhinkt. Zudem behandelt der Vortrag die Unvorhersehbarkeit von anwendbarem Recht, Gerichten, Verträgen und dem Gemeinwesen und erklärt, warum Regulierungsansätze nicht länger ein Eingreifen ins Steuerkommando darstellen sollten, sondern inbegriffen sein und die bereits vorhandenen Beziehungen so gut wie möglich vorhersehen (Reaktionsfähigkeit) sollte. (ah)
Abstract
Das Potenzial der AI & Recht-Methoden bleibt bisher weitgehend ungenutzt. Ein vielversprechender Ausweg kann eine juristische Datenanalyse sein. Ziel der Rechtsdatalystik ist es, die bestehende Methodik des Rechts mit den neuen computergestützten Methoden zu ergänzen und in einen theoretischen Rahmen zu bringen. In früheren Forschungen haben wir den Ansatz von 8 Ansätzen / 4 Methoden / 4 Synthesen der Rechtsdatalystik entwickelt. Im Vortrag wird die Mensch-Maschine-Zusammenarbeit bei der Erstellung von gewünschten Produkten und Dienstleistungen fokussiert. Derzeit wird vieles manuell durchgeführt, wobei aber der Mangel an ausreichenden Ressourcen immer deutlicher wird. Bisher sind Werkzeuge der Datenanalyse noch unzureichend entwickelt und getestet. Der Vortrag soll das Potenzial dieses Ansatzes beschreiben, um einen stärkeren Einsatz bei der Analyse von legalen Textkorpora zu motivieren.
Abstract
Für die Rechtsinformatik ist die Analyse von Rechtsdaten mithilfe von Informationstechnologien, insbesondere Text- und Datamining-Algorithmen, sehr attraktiv geworden. Zudem bestehen sowohl Rechtswissenschaft als auch -praxis aus daten-, wissens- und zeitintensiven Aufgaben, welche schon immer Fokus der Rechtsinformatik waren. Der Vortrag stellt eine Rechtsdatenumgebung vor, die speziell auf rechtliche Texte, z.B. Rechtsvorschriften, Rechtsprechungstexte aber auch Verträge und Patente, abgestimmt ist. Diese Umgebung enthält eine Referenzarchitektur und ein spezifisches Datenmodell. Zusätzlich integriert sie eine einfach zu bedienende und erweiterbare Textmining-Maschine, welche die Wiederbenutzung einzelner Komponenten erlaubt. Die grundlegende Architectur dieser Mining-Maschine ist Apache UIMA. Die Umgebung ermöglicht es, linguistische sowie semantische Strukturen gemeinschaftlich zu bestimmen. Hierbei nutzt sie eine bereits existierende, regelbasierte Script-Sprache namens Apache Ruta. Der Vortrag zeigt auf, wie das System zur Enthüllung rechtlicher Definitionen im Deutschen BGB genutzt werden kann, wobei diese nicht nur gefunden werden, sondern auch festgelegt wird, welcher Rechtsbegriff wie definiert wird. Dies gibt Datenwissenschaftlern und Rechtsexperten die Möglichkeit, unstrukturierte Informationen, z.B. Texte, zu strukturieren und Rechtstexte semantisch zu untersuchen und zu erforschen. (ah)
Abstract
Eine der großen Herausforderungen für Rechtsdatenbanken besteht darin, ihren Benutzer/innen Möglichkeiten der selektiven Informationsgewinnung zu bieten. Auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Websuche hat sich die Relevanzsortierung als eine der gängigsten, aber gleichzeitig auch komplexesten und umstrittensten Maßnahmen in diesem Bereich etabliert. Der Vortrag erläutert die Kernthese der Dissertation des Vortragenden, nämlich dass Rechtsdatenbanken eine Fachgebietspezifische Relevanzsortierung einsetzen müssen, um die Informationsbedürfnisse der Benutzer/innen aktuell und in Zukunft erfolgreich bedienen zu können.
Abstract
Bei dem vom Liechtenstein-Institut herausgegebenen Online-Kommentar zur Verfassung des Fürstentums Liechtenstein handelt es sich um den ersten umfassenden wissenschaftlichen Verfassungskommentar Liechtensteins. Verwendet wird eine Individualentwicklung auf der Basis von MediaWiki. Die Benützung steht jedermann offen. Besonders hervorzuheben ist die Verlinkung der einzelnen Kommentierungen mit allen im Internet frei zugänglichen Dokumenten (wie insbesondere Gesetzen, Urteilen, Materialien, Gutachten). Sie ermöglicht auch juristisch nicht geschulten Personen den vertieften Einstieg ins liechtensteinische Verfassungsrecht.
Abstract
Zwischen der rechtlichen Darstellung einer Vereinbarung, dem Vertrag («Paper Deal»), und den eigentlichen Zielen und Absichten der Parteien («Real Deal») bestehen oftmals grosse Lücken. Im Vortrag werden verschiedene Schwierigkeiten bezüglich des Abschließens von Verträgen kurz skizziert und neue, visuell basierte Ansätze vorgestellt, um diese zu vermeiden. Aktuelle Ansätze zur Vertrags-Visualisierung werden kategorisiert und Comic-Verträge sowie eine interaktive Online-Verhandlungsplattform vorgestellt. Diese Ansätze eröffnen neue Möglichkeiten sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Sie tragen ausserdem zum «Next Generation Deal Design» bei, um die Kluft zwischen dem Paper Deal und dem eigentlichen Übereinkommen zu schließen, und Verträge in benutzerfreundliche Kommunikationstools zu verwandeln, die dem eigentlichen Willen der Parteien näherkommen.
Abstract
Finanzregulierung und Investmentprodukte werden immer komplexer. Die Offenlegung von Informationen erfolgt zumeist über abschreckend lange und dicht bedruckte Dokumente. Studien über das Verhalten von Investoren zeigen, dass diese Informationen häufig übergehen und überfliegen – und was noch schlimmer ist, diese manchmal überhaupt nicht lesen. Die Fähigkeit der Investoren, finanzielle Informationen zu verstehen und zu benutzen, stellt ebenfalls keinen Grund zum Applaus dar. Zum Glück gibt es Instrumente, welche Komplexität bewältigen können. Der Vortrag baut auf eine vorherige Arbeit auf, in welcher Vereinfachung und Visualisierung zur Verbesserung der Kommunikation von Verträgen angewendet wurde, und untersucht die Anwendung dieser Ansätze in der finanziellen Kommunikation. (ah)
Abstract
Die Kooperationsvisualisierung hat im interbranchenspezifischen Vergleich einen unterschiedlichen Stellenwert für die beteiligten Unternehmen in Kooperationsnetzwerken. Daher spielen für die in der Bundesrepublik Deutschland betrachteten Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Facility Management und öffentliche Verwaltung unterschiedliche Visualisierungsansätze und -techniken eine wichtige Rolle. Zwischen diesen Branchen sind Unterschiede und Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Kooperationsvisualisierung erkennbar. Vor diesem Hintergrund werden drei branchenspezifische Fallstudien erstellt und ausgewertet.
Abstract
Seit Bitcoins & Co ihren Weg aus dem «dunklen Bereich» des Internets hin zum Rampenlicht des «Hot Stuff´s» zurückgelegt haben, wurden sie von Juristen erst fasziniert beobachtet, dann verteufelt und inzwischen einfach hingenommen. Der Vortrag setzt sich mit dem zurückgelegten Weg, den rechtlichen Regulierungsversuchen auf internationaler Ebene und der immer noch vorherrschenden Meinung auseinander, es handele sich hier um eine echte Währung. Dabei soll neben einem neuen Versuch, diese alternativen Zahlungsmittel rechtlich einzuordnen, auch kurz auf den steuerrechtlichen Umgang sowie den rechtlichen Schutz des Verbrauchers eingegangen werden.
Abstract
Durch die voranschreitende Entwicklung der technischen Möglichkeiten im Vertragswesen und deren Konsequenzen für das in mancher Hinsicht «verstaubte» Zivilrecht bedarf es einer gleichzeitigen Entwicklung der rechtlichen Sichtweise. Anhand von praktischen Beispielen werden die rechtlichen Implikationen automatisierter Vertragsabschlüsse behandelt. Die Grundlage bildet der computerunterstützte Vertragsabschluss. Die Erkenntnisse sollen im Anschluss auf eine Anwendbarkeit bei automatisierten Vertragsabschlüssen geprüft werden. Kernthemen sind die Zurechnung und der Zugang der Willenserklärung sowie der fehlerhafte Vertragsabschluss und die elektronische Signatur des Vertrags.
Abstract
Am 9. Dezember 2015 gab die Kommission zwei neue Richtlinienvorschläge und einen neuen Verordnungsvorschlag bekannt. Der Vortrag beschäftigt sich mit dem Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte für die Bereitstellung digitaler Inhalte. Vorgesehen ist, dass dieser bereits bestehende Instrumente wie die Verbraucherrechte-Richtlinie ergänzt. Der eingebrachte Entwurf, der ebenfalls vollharmonisierend wirken soll, befasst sich hingegen primär mit Problemen, die aufgrund fehlender Vertragskonformität digitaler Inhalte entstehen. Einerseits soll der Entwurf im Überblick vorgestellt werden, andererseits sollen einige zentrale Punkte und Probleme thematisiert werden.
Abstract
Ein starker Wandel kennzeichnet die juristische Veröffentlichung und Publikationskultur; neben sofortiger Verfügbarkeit ist die Ausrichtung auf einen «virtuellen Diskussionsprozess» im Internet ein weiteres Charakteristikum. Die Dokumenttypen werden mehr und vielfältiger. Es bedarf der Berücksichtigung von bibliografischen Angaben, der Metadaten, der Autoritätsbewertung des Autors, des zeitlichen Kontexts und des Verweisungsnetzwerks, um die Relevanz der Treffer eines Rechtsretrieval-Systems für eine Rechtsfrage nutzerorientiert sortieren zu können. In diesem Vortrag wird ein theoretisches Modell entwickelt, welches in Zukunft unter Einbeziehung vorhandener Instrumente umgesetzt werden soll.
Abstract
In diesem Vortrag beschreibt der Autor im Detail, wie ein Rechtsinformationsanbieter einen Prozess etabliert hat, mit dem juristische Thesauri erstellt werden, um digitale Applikationen und Services wie JURION zu unterstützen. Auch Aktualisierungsfragen sowie zur Integration mit anderen Thesauri und Wissensgrundlagen, wie z.B. EUROVOC oder DBpedia, werden erwähnt. Zuletzt werden einige Anwendungsfälle von der Nutzung von Thesauri in Applikationen beispielhaft dargestellt. (ah)
Abstract
Bis zum Jahr 2015 wurden mehr als 3‘000 internationale Investitionsschutzabkommen (IIA) abgeschlossen und nahezu jedes Land ist Unterzeichner. Was diese Verträge so besonders macht, sind ihre Durchsetzungsmechanismen: Private Investoren können Staaten direkt vor internationalen Schiedsgerichten verklagen und somit möglicherweise Schadensersatz in Millionenhöhe erwirken. In Anbetracht der Grösse und Kleinteiligkeit des Feldes jedoch haben Praktiker Mühe, wirkungsvoll durch das IIA Universum zu navigieren. Um die Komplexität des Investitionsschutzrechts möglichst gering zu halten, präsentiert dieser Vortrag eine Reihe von Computer-gestützten Ansätzen, die auf modernster Technik beruhen. Als Webbasiertes Tool angewendet, werden diese Ansätze Forschern, Entscheidungsträgern und Prozessanwälten erlauben, Ähnlichkeiten und Unterschiede von Vereinbarungen schnell und intuitiv zu beurteilen, was ihnen dabei hilft, sich in der Welt der Investitionsschutzabkommen besser zurechtzufinden. (ah)
Abstract
Weblaw setzt im Rahmen ihrer Suchtechnologie (WST) verschiedene juristische Thesauri ein, u.a. «Jurivoc» des Schweizerischen Bundesgerichts. Dieser enthält ca. 9'000 Deskriptoren und 18'000 Non-Deskriptoren und dient vor allem der Verschlagwortung von Entscheiden. Die anderen Gerichte verwenden – wenn überhaupt – abweichende Thesauri. Jurivoc ist dreisprachig, monohierarchisch mit zumindest teilweisen direkten Übersetzungsrelationen (für Deskriptoren). Im Rahmen der WST steht zudem englisch zur Verfügung. Die besten Resultate für eine Verschlagwortung werden mit einer Kombination der Normen- und Deskriptorenindexierung erreicht, angereichert um jur. Referenzen. Für die Deskriptorenindexierung kommen – je nach Einsatzgebiet – diverse Regeln und Ranking-Mechanismen zur Anwendung. Die Texte werden aufbereitet und ausgewertet, es werden bei den Deskriptoren wie den Synonymen (bzw. Nicht-Deskriptoren) sowohl direkte Treffer, Treffer via Flexionen wie Wortzerlegung berücksichtigt. Als Weiterentwicklung werden weitere Datenquellen und Querverbindungen integriert.
Abstract
Nach deutschem Recht ist die Bildung von pseudonymen Profilen über die Nutzung von Internetseiten möglich, wenn den Betroffenen ein Widerspruchsrecht gewährt wird. Eine ausdrückliche Einwilligung ist nur bei einer personenbezogenen Profilbildung und einer Profilbildung außerhalb der Online-Nutzung notwendig. Bei Einhaltung dieser Anforderungen können Unternehmen alle Aktivitäten ihrer Kunden im Online-Umfeld und im Offline-Bereich zusammenführen; derartige Daten können dann theoretisch sogar für die Personalisierung von Angeboten und Preisen genutzt werden.
Abstract
Für viele Menschen ist die Teilnahme in virtuellen Online-Umgebungen inzwischen ein wesentliches Element ihres Lebens. Während die Grenzen zwischen digitalem und wirklichem Leben zunehmend verschwimmen und spieltypische Elemente und Prozesse auch ausserhalb der Spielumgebung in der sozialen Interaktion Einzug halten, erlangen Fragen zur eigenen Identität neue Bedeutung. Doch wie können wir Eigenschaften, die Personen sich in Spielumgebungen aneignen, gesetzlich verstehen? Sind dies potenziell sensible persönliche Informationen oder sind sie in der Aussenwelt bedeutungslos? Um diesen Fragen nachzugehen, konzentrieren wir uns insbesondere auf zwei Aspekte in Online-Spielen: Religion und politische Zugehörigkeit in der Welt. (ah)
Abstract
Zeiten des Umbruchs in der Musikindustrie: Der Musikverlag EMI Production Music hat vor kurzem eine «Amnestie» für die Verwendung von musikalischen Samples verkündet. Auch der inzwischen berühmt-berüchtigte «Metall auf Metall Rechtsstreit» scheint in die nächste Runde zu gehen: Diesmal geht es um die Kunstfreiheit. Die beiden Entwicklungen werden zum Anlass genommen, die gelebte Praxis des Sound-Samplings kritisch zu kommentieren. Ob die «Amnestie» erfolgversprechend ist und was das deutsche Bundesverfassungsgericht zum Thema Sampling sagt, ist Inhalt dieses Vortrags.
Abstract
Die Empfehlung des Europarates Rec(2004)11 betreffend rechtliche, funktionelle und technische Standards für die elektronische Stimmabgabe wurde 2004 verabschiedet. Internationale rechtliche Grundsätze für demokratische Wahlen werden in dieser Empfehlung zu Standards für die Anwendung der elektronischen Stimmabgabe umgesetzt. Seit 2004 haben sich die Erfahrungen mit E-Voting in der Region stark vermehrt. Sowohl rechtliche und technische Entwicklungen als auch unser entstehendes Verständnis für mit E-Voting zusammenhängende Chancen und Risiken verlangen nach einer Aktualisierung der Empfehlung. Was muss auf den neusten Stand gebracht werden? Welche Herausforderungen wird der Aktualisierungsprozess mit sich bringen? Welche gewonnenen Erkenntnisse müssen einkalkuliert werden? (ah)
Abstract
Nach 15 experimentelleren Jahren europäisch induzierter Legislatur zu elektronischen Signaturen und Identifikationsmitteln hat die EU 2014 neu Anlauf genommen: Erfahrungen mit nicht interoperablen Installationen, Neuerungen sowie das Anwachsen rechtlich relevanter e-Kommunikation und des Sicherheitsbedürfnisses, mündeten nunmehr in einer EU-Verordnung. Diese stellt für das Wortfeld «Identität und Signatur» neue Begrifflichkeiten zur Verfügung. Gleichzeitig stellt sie ein abgestuftes Haftungssystem zur Verfügung, bis hin zur Staatshaftung für amtlich notifizierte Authentifizierungssysteme.
Abstract
Die eIDAS-VO mit ihren bislang insgesamt sieben beschlossenen Durchführungsrechtsakten steht an der Schwelle zu ihrer europaweiten Anwendung. Ein wesentlicher «key enabler» für den Digitalen Binnenmarkt wird damit zur Verfügung stehen und die grenzüberschreitende elektronische Kommunikation und Transaktion rechtssicherer machen und so zur Akzeptanz rechtserheblicher elektronischer Kommunikation maßgeblich beitragen. Derzeit werden die nationalen legistischen Umsetzungs- und Begleitmaßnahmen zur eIDAS-VO ausgearbeitet. Nachdem weite Teile der VO ab 1. Juli 2016 Anwendung finden (nämlich jene zu den Vertrauensdiensten) und die SigRL mit diesem Datum aufgehoben wird, stehen umfangreichere innerstaatliche legistische Maßnahmen unmittelbar bevor. Der Vortrag soll einen aktuellen Überblick über die eIDAS-VO und ihre unmittelbaren Auswirkungen bieten und einen Ausblick zu den kommenden innerstaatlichen legistischen Maßnahmen mit Stand Ende Februar 2016 geben.
Abstract
Bei Big Data geht es darum, aus den vorhandenen Daten neue Informationen abzuleiten – Informationen, die es ermöglichen, Märkte zu schaffen bzw. zu kontrollieren und Politik zu steuern. Die Schweiz hat dabei – ähnlich wie die EU – sowohl in der Technologie als auch in der Technologienutzung fünf bis zehn Jahre Rückstand zu den USA. Das schafft Abhängigkeit. Mit dem Nationalen Forschungsprogramm Big Data soll die wirkungsorientierte Forschung in der Schweiz gestärkt werden. Im Vortrag wird dasjenige der drei Programmodule vorgestellt, in dem es um gesellschaftliche Fragen – unter anderem aus den Bereichen Ethik, Politik und Recht – geht.
Abstract
Nach einem fast vierjährigen Rechtsetzungsprozess ist im Dezember 2015 ein politischer Konsens über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU erzielt worden. Wichtige Verbesserungen: Stärkung der Betroffenenrechte, Recht auf Vergessenwerden, Recht auf Datenübertragbarkeit, einfacheres Informationsrecht sowie eine Data Breach Notification (Datenlecks). Die Datenschutzbehörden werden gestärkt. Bei Verletzungen des Datenschutzrechts sind empfindliche Verwaltungsstrafen vorgesehen. Die Datenschutz-Grundverordnung soll im Jahr 2018 in Kraft treten.
Abstract
«Privacy by Design» und «by Default» haben als Konzepte in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, weil erkannt worden ist, dass formale Rechtsregeln den Datenschutz nicht allein zu gewährleisten vermögen. Diese Erkenntnis hat nun auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung ihren Niederschlag gefunden; die datenschutzkonforme Technikgestaltung ist in verschiedenen Bestimmungen verankert. Erstmals werden die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen gesetzlich dazu angehalten, die Datenschutzanliegen durch entsprechende Massnahmen bereits in der Entwicklungsphase zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen soll die derzeit vorhandene Problematik der technischen Umsetzung der normativen Datenschutzvorgaben lösen. Der Erfolg dieser Regelungen wird jedoch stark von der Kooperation marktbeherrschender IT-Unternehmen und der notwendigen Einführung von technischen Standards abhängen.
Abstract
Der beleuchtet in einer Kurzform ausgewählte Aspekte der Einwilligung gemäss finalem Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung vom 15. Dezember 2015. Dabei werden insbesondere die Merkmale der klar zustimmenden Handlung sowie der Freiwilligkeit analysiert und mit schweizerischem Recht verglichen.
Abstract
Die Zustimmungserklärung stellt den Grundstock für den in der Praxis wahrscheinlich häufigsten Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Sie spiegelt sich nicht nur im Anspruch auf Geheimhaltung im Datenschutzgrundrecht wieder, sondern dient auch dem Schutz Minderjähriger vor benachteiligenden Rechtsgeschäften insbesondere im Fernabsatz. Durch den unmittelbar bevorstehenden Erlass einer EU-Datenschutz-Grundverordnung hätten viele der bestehenden Fragen zur Abgrenzung und Differenzierung von zivilrechtlicher- und datenschutzrechtlicher Zustimmung gelöst werden können. Fakt ist, dass dies nicht geschehen ist, vielmehr sind weitere Fragestellungen entstanden. Der Beitrag zeigt die aktuelle Problematik auf und gibt einen Ausblick auf die Auswirkungen durch die nach der Einigung im Trilog-Verfahren demnächst zu verabschiedende Verordnung.
Abstract
Am 2. November 2015 fand das erste von der Weblaw AG durchgeführte Webinar@Weblaw zum Thema «Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH» statt. Hier finden Sie die dazugehörigen Podcasts.
Abstract
Bereits seit 2011 führt der österreichische Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems Verfahren zur Durchsetzung des geltenden Datenschutzrechts gegen Facebook. Walter Hötzendorfer erläutert zunächst die Verfahren in Irland und spricht auch die davon unabhängige Zivilklage von Schrems gegen Facebook in Österreich an. Danach wird Safe Harbor erläutert und die Auswirkungen von Edward Snowdens Enthüllungen der weltweiten Massenüberwachung westlicher Geheimdienste darauf. Diese Enthüllungen haben Max Schrems veranlasst, in Irland ein weiteres Verfahren gegen Facebook anzustrengen, das letztlich zur Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH geführt hat.
Abstract
Mit seinem Urteil in Sachen Maximilian Schrems gegen Data Protection Commissioner vom 6. Oktober 2015 hat der Gerichtshof der Europäischen Union dem zwischen der EU und den USA vereinbarten Safe Harbor-Programm in seiner aktuellen Fassung ein jähes Ende bereitet. Das Urteil stellt in erster Linie einen politischen Appell an die USA dar, die von Edward Snowden enthüllten Datenzugriffe durch US-amerikanische Geheimdienste grundrechtskonform auszugestalten. Die Begründung, welche der Gerichtshof gewählt hat, um seinen Appell zu untermauern, birgt jedoch einigen Sprengstoff. Das Urteil kommt somit einem Spiel mit dem Feuer gleich.
Abstract
Der Entscheid des EuGH, in welchem er «Safe Harbor» die Grundlage für Datenübermittlungen von der EU in die USA entzogen hat, schlägt nach wie vor hohe Wellen. Es herrscht im Markt Verunsicherung, was denn nun zu tun sei. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die Datenschutzbehörden in Europa, sei es mit widersprüchlichen Statements, mit unklaren Äusserungen oder plötzlichem Aktivismus und Überreaktionen. Auch die Stellungnahmen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten («EDÖB») sorgten für Verwirrung und Unverständnis. Was gilt denn nun und wie geht es weiter? Der Vortrag gibt Antworten und praktische Empfehlungen.
Abstract
Mit der Annullierung der Safe Harbour-Entscheidung benötigt der Datenverkehr zwischen der EU und den USA einen neuen rechtlichen Rahmen. Die EU-Kommission und die Artikel 29-Datenschutzgruppe haben eine Frist bis 31. Januar 2016 für die Umsetzung gesetzt. Rechtlich stehen Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules, Vertragserfüllung, wichtige öffentliche Interessen, vitale Interessen des Betroffenen und Zustimmung zur Wahl; die jeweiligen Vor- und Nachteile werden besprochen. Letztlich kann damit das Problem des nahezu unbeschränkten Datenzugriffs staatlicher Behörden für Zwecke der Verbrechensbekämpfung, der Gefahrenabwehr und der nationalen Sicherheit nicht gelöst werden.
Abstract
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Safe Harbor Vereinbarung mit den Grundrechten verknüpft, aber wenig zur Klärung beigetragen, wie der Schutz der Privatsphäre konkret auf die anwendbaren grenzüberschreitenden Regelungen ausstrahlt. Der Entscheid folgt bisherigen Urteilen zur Stärkung des Datenschutzes und zeigt (erneut), dass der EuGH durchaus, wie früher zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten, auch rechtspolitische Anliegen mitberücksichtigt.
Abstract
Warum müssen wir Juristen unsere Arbeitsweise eigentlich überdenken? Und werden die Veränderungswilligen belohnt werden? Lohnt es sich rasch zu handeln oder werden die Ersten die Letzten sein? Der Vortrag adressiert diese Fragen am Beispiel des Rechtsdienstes der Novartis.
Abstract
LegalTech ist für manche ein Buzzword, für andere die Digitalisierung des Rechtsmarkts. In welchen Bereichen ist LegalTech erfolgreich und wo hakt es noch? Ein kleiner Faktencheck.
Abstract
Oft sollen auf der Blockchain Rechtspositionen in Form von Tokens verwaltet werden. Doch sind die Abbildung von Rechten und deren Übertragung über die Blockchain mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Dasselbe gilt für den Abschluss formbedürftiger Verträge. Die qualifizierte elektronische Signatur, die über einen smart contract in die Blockchain eingebunden wird, vermag die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Überblick über die aktuelle und künftige Rechtslage behandelt auch die geplante Regulierung der elektronischen Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz).
Abstract
Wie speichert man Daten in der Blockchain? Philip Hanke zeigt, wie man mit nur drei Klicks den Fingerabdruck eines Dokuments in der Blockchain abspeichert, um eindeutig sowie unfälschbar nachzuweisen, dass dieses Dokument in exakt dieser Form zu einem gewissen Zeitpunkt existiert hat.
Abstract
Im Herst 2018 entstand die Idee einer Blockchain für Uhren. Nach anfänglichen Zweifeln konnte diese im Rahmen der schweizweit ersten LegalTech-Veranstaltung an der Universität St. Gallen (HSG) präsentiert werden. Daraus entwickelte sich kursüberdauernd das Start-up WatchChain.
Abstract
Im Rahmen des Referats wird das Konzept sowie die techn. Umsetzung aufgezeigt. Demonstriert wird kurz die Entwicklung des Projekts und der Einsatz diverser Softwareapplikationen sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung. Stichworte sind: Chatbot, Machine Learning, Natural Language Understanding/Prozessing (NLU/NLP), LegalAI, Dialogflow etc.
Abstract
Zwei wesentliche Ziele verbergen sich hinter dem andauernden LegalTech Hype. Erstens: Arbeitsprozesse sollen einfacher werden. Zweitens: Arbeit soll skalierbar werden. Doch die echte Disruption bleibt aus. Was wir suchen, sind Moonshots. Doch dass Moonshots aus Kanzleien launchen, ist eigentlich ausgeschlossen. Kaum eine Kanzlei ist ein Cape Canavaral. Zu wenige Pioniere und Abenteurer tummeln sich hier. Viel eher finden sich hier die Schaulustigen, die darauf warten, dass etwas passiert. Wir zeigen Ihnen eine Möglichkeit, um am nächsten Moonshot zu basteln und wie ein konkretes Umfeld für die ersten Schritte aussieht. Konkret: Wie funktioniert kollaborative Dokumentenautomation zwischen Anwalt und Mandant?
Abstract
Obwohl Swisscom Legal die meisten Service-Verträge automatisch generiert, werden weitergehende Vereinbarungen (wie Absichtserklärungen, Vorleistungsverträge etc.) manuell auf der Grundlage von Word-Templates erstellt. Dieser Prozess ist jedoch ressourcenintensiv und fehleranfällig. Daher arbeitet Swisscom an einem Proof of Concept mit dem Ziel, diesen Prozess zu vereinfachen und so gleichzeitig Ressourcen einzusparen sowie die Qualität deutlich zu verbessern. Neu werden diese Verträge mit der Dokumentenautomatisierung DocEngine am Browser erstellt. Jede Information wird nur einmal erfasst und zum Teil aus Vorsystemen übernommen. Die Erprobungsphase wird zeigen, welche Einsparungen und Verbesserungen in der Praxis erzielt werden können.
Abstract
Bei der Dokumentautomatisierung können Nutzerinnen und Nutzer viele Fehler machen. Benötigt wird ein Umdenken, weg vom einzelnen Dokument hin zu Prozessen und Geschäften. Bereits zu Beginn ist zu fragen, welche Informationen und Antworten relevant sind, um die gewünschten Enddokumente zu erstellen. Verwendet man Variablen und möchte man möglichst Skaleneffekte erzielen, lohnt es sich über einheitliche Regeln für einen Dokumentenkorpus nachzudenken. Wichtig ist von den bereits gemachten Erfahrungen zu profitieren. Dokumentautomatisierung ist ein Bereich im Rahmen jeder Digitalisierungsstrategie. Die Automatismen müssen zur Arbeitsweise passen und sich in die Prozesse und IT-Landschaft einpassen.
Abstract
Digitalisierung heisst die neue Weltordnung. So ist auch das juristische Wissen vermehrt nur digital verfügbar: E-Books, E-Mails, E-Akten, gescannte Post, abgespeicherte Notizen, digitale Geschäftsverwaltung… Die Vielfalt der Informationsquellen ist gross, aber umso grösser ist auch die Komplexität. Die Informationen sind zwar da, sind aber heterogen, verstreut und bei Bedarf schlecht auffindbar. Die Gründe sind verschieden und reichen von historisch gewachsenen separaten Dateninseln, über inkompatible Systeme bis hin zum Arbeitskollegen, der die internen Dateien immer wieder heimlich verschiebt. Die interne juristische Suchmaschine Lawsearch Enterprise schafft einen «Single Point of Search» über alle Datenquellen eines Unternehmens. Mittels Schnittstellen können bekannte DMS Systeme wie z.B. iManage eingebunden werden. Alle Informationen sind in einem Suchfenster verfügbar. So steht das ganze Wissen jedem Mitarbeitenden immer zur Verfügung. Die zeitaufwändige Suche entfällt: dank der Lawsearch Suchmaschine können pro Tag bis zu 30 Min. Arbeitszeit gespart werden. Bei rund 250 Arbeitstagen pro Jahr sind das 125 Stunden mehr für intellektuelle Arbeit und Billable Hours.
Abstract
Authentische Videos in Stellenanzeigen eignen sich sehr gut, um die Arbeitsplatzkultur eines Unternehmens zu vermitteln. Differenzieren Sie sich von der Konkurrenz und finden Sie so die richtigen Kandidaten.
Jusletter IT