Digitale Ausgabe zum Tagungsband des 8. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2005.


Wieder einmal ist ein Jahr vergangen und wir freuen uns, das bereits 6. Jahrbuch der Rechtsinformatik, den Tagungsband des 8. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2005, präsentieren und damit unser Leitmotiv verwirklichen zu können: «Die im Informationszeitalter unentbehrlichen wissenschaftlichen und praktischen Leistungen der Rechtsinformatik sollen einem breiten Publikum in umfassender und gut lesbarer Form vorgestellt werden.»

Neben neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen aber insb auch die praktischen Anwendungen der Rechtsinformatik und deren Problemstellungen Platz in diesem Jahrbuch finden. Ergänzend finden sich Kapitel über Rechtstheorie und Science Fiction.

Das Jahrbuch ist in 14 Themengruppen gegliedert:

  • Theorie der Rechtsinformatik
  • e-Government
  • Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken
  • e-Demokratie
  • e-Justiz
  • Rechtsinformation
  • Anwendungen
  • e-Commerce
  • Telekommunikationsrecht
  • Urheberrecht
  • e-Learning
  • Rechtstheorie
  • Visualisierung
  • Science Fiction

Noch sehr vieles ist in der Theorie der Rechtsinformatik zu tun. Das beginnt schon mit dem Konzept für das Fach und das Forschungsgebiet. Die Ansätze sind entweder wissenschaftstheoretisch (dazu der Beitrag von Herberger: Rechtsinformatik als Bindestrich-Informatik) oder sozioökonomisch (so IRIS als Konferenz: Plattform aller jener, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit Themen der Rechtinformatik beschäftigen – bei beliebig wählbarer, aber fundierter Methodik). Weiters werden wichtige Untersuchungsgegenstände wie die Entscheidungsargumentation von Gerichten noch unzureichend verstanden, um diese auf gleich hohem Niveau zu formalisieren. Verbesserter Syllogismus oder Modellbegriff sind interessante Konzepte, aber noch ungenügend getestet und umgesetzt. Die Grenzen der Logik im Recht sind noch unzureichend erforscht. Begriffe und semantische Karten – Ontologien – dürften hier mehr Flexibilität ermöglichen und versprechen frühere Resultate und effiziente Anwendungen.

Europa hat im e-Government wesentlich aufgeholt; Österreich findet sich nunmehr in der europäischen Spitzengruppe und belegte bei einigen Rankings den 2. Platz. Einen entscheidenden Beitrag lieferte das E-Government-Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Identifikation des Bürgers (Bürgerkarte und Stammzahl), elektronische Aktenführung und elektronische Bescheide sowie Zustellung geschaffen hat. Die Fülle der Register, Datenbanken und Prozesse ermöglicht und erfordert mehr Wiederverwendung von Daten sowie Kooperation der IT-Anwendungen.

Interoperabilität beschreibt diesen Trend im e-Government. Die Anwendungen werden immer perfekter, aber was bringen sie? Die Frage nach dem Nutzen für die Verwaltung sowie für den Bürger wird zunehmend Bedeutung erlangen.

Ein weiterer Trend ist Wissensmanagement. Datenbanken und Repositorien genügen nicht mehr; nur eine umfassende Organisation der Schaffung und Nutzung von Wissen genügt heutigen Ansprüchen.

Bedauerlicherweise hat die e-Demokratie in politischen Kreisen und der Bevölkerung nicht jene Akzeptanz gefunden, die sie verdienen würde. Technisch funktionieren die Systeme klaglos in kleinen Umgebungen; diese wurden aber (leider) für größere Wahlen noch nicht eingesetzt. Sicherheitsüberlegungen und (fehlende) IKT-Infrastruktur spielen eine wesentliche Rolle und sind Anlass zu weiteren Verbesserungen der Informationssicherheit. Hingegen sind die weniger schwierigen Anwendungen Information, Kommunikation und Partizipation wesentlich besser ausgebaut und werden auch vom Bürger gerne genutzt. Die E-Voting-Empfehlung des Europarates stellt einen ersten internationalen Standard für elektronische Wahlen dar.

Die österreichische Justiz hat frühzeitig und mutig auf Informations- und Kommunikationstechniken gesetzt und zählt seit langem weltweit zu den Spitzenreitern in der e-Justiz. Das europäische Mahnverfahren würde erstmals eine grenzüberschreitende Durchsetzung von Geldforderungen ermöglichen, wobei der Entwurf noch wenig auf die Erfordernisse eines elektronischen Verfahrens eingeht.

Die Rechtsinformation in Österreich hat mit dem Workflow E-Recht sowie der authentischen Verlautbarung im Internet mittels des RIS einen neuen Höhepunkt erreicht. Trotz klaglosen Betriebs bisher stellt sich die Frage des geltenden Rechts bei Ausfall des RIS: das – wie bisher in «Stücken» verlautbarte Bundesrecht (so das BKA) – oder das abrufbare Recht (so Wiederin). Nach einer Phase der Monopolisierung der kommerziellen Rechtsinformation in der Plattform RDB bricht diese auf und neue Datenbanken werden angeboten: umfassende, wie LexisNexis, Recht Online oder lexunited, und Spezialdatenbanken. Obwohl die Qualität noch verbesserbar ist, ist der Trend zur kundenorientierter Mehrwertinformation absehbar. Das RIS und die damit günstig verfügbaren öffentlichen Rechtsinformationen vermindern Markteintrittsschwelle sowie Investitionsrisiko.

Anwendungen in Staat und Recht sind Allgemeingut geworden, jedoch scheinen wissensbasierte Systeme mit Hilfe der Ontologien wieder stärker an Bedeutung zu gewinnen.

Im e-Commerce geht es nunmehr um die Rechtsfragen neuer Anwendungen wie Contentdienste oder Online- und Mobilmarketing. Rücktrittsrecht, Beweisfragen (wie jene von e-Mails) und strafrechtliche Verantwortlichkeit finden zunehmend Interesse. In der Telekommunikation sind Internettelefonie (Voice over IP) und die internettaugliche Telefonnummer (ENUM) die Herausforderung. Die weltweit erste kommerzielle ENUM-Anwendung wird seit Dezember 2004 in Österreich angeboten.

Im elektronischen Urheberrecht geht es insbesondere um folgende Themen: Schutz digitaler Musikstücke, Nutzung von GPL-Programmbibliotheken für proprietäre Software, Patentschutz für Software, Rechte an Online-Lernforen, Zitatrecht für Skripten im Internet, der Schutz von Bildern im Internet sowie Kritik am überbordenden Urheberrechtsschutz.

E-Learning ist heute eine typische Ergänzung zum Lehrangebot von Universitäten und Schulen. Der Einsatz für die Weiterbildung während der Haft zeigt die unbestrittenen Vorteile elektronischer Lehrplattformen bei distemporaler oder dislozierter Lehre. Die technisch bedingte umfassende Dokumentation der Kommunikation sollte jedoch stärker als bisher auf Datenschutz- und Sicherheitsfragen geprüft werden.

Visualisierung gehört noch zu wenig zum Standardwerkzeug der Juristen, wobei sich dies durch technische Hilfen bessert. Theoretische Reflektion wie Systematisierung oder Darstellung der semiotischen Strukturen sind aber noch ungenügend. Neuere Anwendungen bestätigen jedoch das große Potential von Visualisierungen im Recht.

Rechtstheorie und Science Fiction sind auch diesmal wieder Teil dieses Tagungsbandes und gewissermaßen Foren für Themen, die über Informations- und Kommunikationstechniken hinausgehen: Tabu, Fortschritt, Gewaltenteilung, Begründungspflicht, Zurechnung, Moral, Gedankenexperimente, Leviathan und Zeitreise.

Die wissensbasierte Gesellschaft und das Recht – eine gute Umschreibung des Zentralthemas der heutigen Rechtsinformatik – kommen langsam, stetig, aber nachhaltig. Alle Lebensbereiche nutzen die Informationstechnik, insb die Wirtschaft und auch der Staat passen ihre Prozesse an die neuen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechniken an und erhoffen – und erreichen – Effizienzsteigerung durch Informatisierung. Das Recht ist sowohl bei der Gestaltung der Prozesse, aber auch – und noch mehr – in der Schaffung des rechtlichen Rahmens stark gefordert. In diesem Jahrbuch soll ein umfassender Überblick zu diesen neuen Weichenstellungen angeboten werden.

Die Organisatoren der IRIS 2005 sind vielen zu Dank verpflichtet, damit diese wissenschaftliche Plattform der Rechtsinformatik in Zentraleuropa abgehalten werden kann. Unter den vielen Unterstützern sind besonders zu erwähnen: die Universitäten Salzburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät) und Wien (Arbeitsgruppe Rechtsinformatik und WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik), die mitveranstaltenden Organisationen OCG Arbeitskreis Rechtsinformatik, GI Fachgruppe Juristische Informatiksysteme, Juristenverband, Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie und Österreichisches Rechtsinformationssystem RIS, die Programmgestalter Erich Schweighofer und Friedrich Lachmayer, das wissenschaftliche Programmkomitee, die Schwerpunktkoordinatoren der Workshops: Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken: Ralf Klischewski, Maria Wimmer, Angela Dovifat; e-Democracy: Alexander Prosser; Rechtsvisualisierung: Colette Brunschwig; Science Fiction: Peter Lechner; Urheberrecht: Walter Blocher, Andreas Wiebe; e-Commerce: Stefan Eder, Wolfgang Freund; e-Government: Erich Schweighofer; Anwendungen: Doris Liebwald; Rechtsinformation: Urs Paul Holenstein, Erich Schweighofer; Datenschutz: Dietmar Jahnel; Telekommunikationsrecht: Robert Queck; e-Learning: Thomas Menzel, Anthony Antoine; Rechtstheorie: Lothar Philipps, Friedrich Lachmayer, Günther Kreuzbauer; die Konferenzkoordinatorinnen Doris Liebwald und Sonja Janisch sowie das Organisationsteam an der Universität Salzburg unter der Leitung von Peter Mader und Dietmar Jahnel.

Den Autoren verdanken wir, dass dieses Jahrbuch erscheinen kann. Die Redaktion wurde von den Herausgebern selbst wahrgenommen; Anton Geist gebührt Dank für die akribische Endkontrolle der Beiträge.

Wien, im Mai 2005

Erich Schweighofer, Doris Liebwald, Silvia Augeneder, Thomas Menzel 

Vorwort
Vorwort
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Doris Liebwald
Doris Liebwald
Silvia Augeneder
Silvia Augeneder
Thomas Menzel
Thomas Menzel
Theorie der Rechtsinformatik
Rechtsinformatik: Anmerkungen zum Verständnis von Fach und Forschungsgebiet
Maximilian Herberger
Maximilian Herberger
Der Beitrag beschreibt drei gegenwärtig in Österreich und Deutschland diskutierte Definitionsvorschläge für das Fach «Rechtsinformatik» und schlägt wissenschaftstheoretische sowie praktische Kriterien für deren Beurteilung vor. Plädiert wird für eine Fortführung der Diskussion mit dem Ziel einer konzeptuellen Vereinheitlichung in Anlehnung an das Selbstverständnis anderer «Bindestrich-Informatiken».
Entscheidungsrhetorik – Entscheidungsargumentation
Meinrad Handstanger
Meinrad Handstanger
Die Rechtsordnung manifestiert sich in ihrer Anwendung. Der Richter bringt in seiner Entscheidung (bildlich gesprochen) das Gesetz «zum Sprechen». Bei der Entscheidungsfindung stellen Argumentation und Rhetorik komplementäre Dimensionen dar, zusammen bieten sie (in ihrer reziproken Interferenz) den Zugang zur juristischen Entscheidungsfindung und zur verstehenden Rekonstruktion von Falllösungen. Ein Ansatz, der eine Dimension vernachlässigt, vermag dem komplexen Vorgang bei der juristischen Entscheidungsfindung nicht gerecht zu werden.
Richterliche Rechtsanwendung als Modellbildungsprozess
Herbert Fiedler
Herbert Fiedler
Gegenstand ist das Konzept richterlicher Rechtsanwendung in der kontinentaleuropäischen Tradition seit Montesquieu. Dieses behält seinen Sinn auch im Rahmen heutiger Rechtsstaatlichkeit. Tatsächlich ist es hier noch herrschend, sowohl in der Rechtspraxis wie der Juristenausbildung. Missverständlich ist nur eine verengte Vorstellung richterlicher Entscheidung als hauptsächlich Deduktion. Diese ist verfehlt bereits vor dem Hintergrund geisteswissenschaftlicher Tradition der Logik. Das berechtigte Anliegen einer deduktiven Strukturierung richterlicher Begründungen lässt sich realistisch aufrechterhalten und weiterführen, wenn man diese als Teil eines Modellbildungsprozesses sieht. Das entspricht Konzepten heutiger Methodik der Formalwissenschaften (insb der Informatik) und ihrer Anwendungen. Verf bemüht sich seit langem um die Rezeption des Modellbegriffs in Rechtstheorie und Methodenlehre.
Der Hund der nicht gebellt hat – hypothetisches Schließen in juristischen Expertensystemen
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Jeroen Keppens
Jeroen Keppens
Der Aufsatz stellt ein Expertensystem vor, dass die polizeiliche Ermittlungsarbeit unterstützen soll und am Joseph Bell Centre in einer Gemeinschaftsarbeit zwischen den Universitäten Edinburgh und Aberystwyth entwickelt wird. Es kombiniert abduktive Logik mit einem symbolischen, auf ersten Prinzipien beruhenden Ansatz zur Wissensmodellierung der besonders geeignet ist, typische Fehler im Ermittlungsverfahren aufzudecken. Die Möglichkeit, kleine Bausteine einer typischen Tatszene beliebig zu kombinieren, erlaubt es über alternative Kausalverläufe systematisch zu spekulieren und nicht nur erhobene, sondern auch fehlende Fakten einzubeziehen. Conan Doyles Sherlock Holmes Geschichte «Silverblaze» wird verwendet, um einige der Grundideen anschaulich zu machen.
Rule and/or Norm
Csaba Varga
Csaba Varga
In language use, ‘rule’ and ‘norm’ are mostly taken as synonymous to one another. Actually they may denote the same but from differing points of view: the former from the one of signalling that there is a normative message made available and the latter from the one of the logically processed conceptual embodiment of such a message. As norms presuppose an axiomatic ideal of conceptualising and logifying the law, they are at home only in Civil Law where they are construed to form a Rechtsdogmatik. Or, the norm is indeed a logical unit, while the rule is a proposition.
Normative Argumente aus logischer Perspektive
Norbert Gratzl
Norbert Gratzl
Der Beitrag behandelt Argumente aus logischer Perspektive. Zunächst wird geklärt, was unter einem Argument aus logischer Perspektive verstanden wird. Aufgrund einer Unterscheidung von normativen und deskriptiven Phrasen wird weiters der Begriff des normativen Argumentes aus logischer Perspektive gewonnen. Abschließend wird ein natürlichsprachliches Argument in eine einfache Symbolsprache übertragen.
Der Syllogismus als Modell der Rechtsbegründung
Jochen Bung
Jochen Bung
Im Verständnis des «Justizsyllogismus» konfligieren zwei unterschiedliche Perspektiven. Zum einen die, mit Kelsen zu sprechen, rechtsstatische Deutung desselben als logisches Schema, als Darstellungsform; zum anderen die dynamische Deutung etwa i.S. des berühmten Hin- und Herwanderns des Blickes zwischen Norm (Obersatz) und Sachverhalt (Untersatz). Der Vortrag macht geltend, dass die dynamische Auffassung Scheinproblemen Vorschub leistet, die sich in der juristischen Methodenlehre als Kritik am sog. Subsumtionsmodell der Rechtsanwendung artikuliert haben.
Projekt LOIS: Juristische Ontologien und Thesauri
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Doris Liebwald
Doris Liebwald
Dieser Beitrag beschreibt das LOIS Projekt sowie dessen Weiterentwicklung zum Werkzeug für automatisierte Anwendungen wie dynamischer elektronischer Kommentar oder Verwaltungsapplikationen. Der im Rahmen des LOIS Projekts aufgebaute multilinguale Thesaurus dient nicht nur dem Retrieval, sondern ist auch Grundlage für den Aufbau einer umfassenden Rechtsontologie. Mit dem Projektentwurf einer Vernetzung des Thesaurus mit dem hybriden wissensbasierten System wird ein Weg zum Aufbau einer umfassenden Ontologie gezeigt.
Endliche Rechtsbegriffe mit unendlichen Grenzen
Lothar Philipps
Lothar Philipps
Rechtsbegriffe werden in nicht enden wollender Folge durch Rechtsprechung und Rechtswissenschaft modifiziert – es ist nicht übertrieben, ihre Grenzen als potentiell unendlich lang anzusehen. Aber deshalb brauchen die Begriffsgrenzen nicht unbestimmt zu sein, und die Weite der Begriffe ist nicht unendlich. Der folgende Beitrag versucht, ein Prinzip zu formulieren, wonach darauf zu achten ist, dass die Begriffe bei einer Rechtsfortbildung sich selber treu und «selbstähnlich» bleiben. Als mathematisches Modell eines Begriffs mit unendlich langer, aber bestimmter Grenze, und mit endlichem Inhalt, wird die «Koch’sche Insel» vorgestellt.
e-Government
E-Government-Gesetz und Interoperabilität
Josef Makolm
Josef Makolm
Ausgehend von Bürgerkarte, Stammzahl und bereichsspezifischen Personenkennzeichen wird das österreichische E-Government-Gesetz als Interoperabilitäts-Framework beschrieben. Der Status Quo an von der österreichischen Verwaltung gemeinsam genutzten Registern und Datenbanken und die dabei eingesetzte Technik lassen einen Reformbedarf erkennen, wobei erste Schritte in die richtige Richtung bereits eingeleitet sind. Schließlich wird die Vision einer EU-weiten Interoperabilität skizziert und mit entsprechenden Dokumenten hinterlegt. Der österreichische Handlungsbedarf dazu wird dargestellt.
Die elektronische Zustellung behördlicher Dokumente
Gudrun Trauner
Gudrun Trauner
Die mit 01.03.2004 in Kraft getretene Zustellgesetz-Novelle BGBl I 2004/10 regelte die elektronische Zustellung behördlicher Dokumente grundlegend neu und schuf das Berufsbild des elektronischen Zustelldienstes, von dessen Server die Abholung behördlicher Dokumente durch den Empfänger unter Einsatz der Bürgerkarte identifiziert und authentifiziert erfolgt. Für eine elektronische Zustellung stehen der Behörde nunmehr grundsätzlich drei Varianten zur Verfügung: Die Behörde kann erstens an eine ihr in einem laufenden Verfahren bekannt gegebene Adresse selbst elektronisch zustellen. Die Behörde kann zweitens als behördlicher Zustelldienst tätig werden und elektronisch zustellen. Und die Behörde kann drittens einen elektronischen Zustelldienst mit der Zustellung ihrer Dokumente beauftragen.
Automationsunterstützte Budgeterstellung des Bundes
Adelheid Stari
Adelheid Stari
Das Budget des Bundes stellt die in Zahlen gegossene Strategie der Bundesregierung dar. Dieser Beitrag erörtert den legistischen, organisatorischen und technischen Ablauf des Budgetprozesses aus dem Blickfeld der IT-Umsetzung. Der Prozess reicht von der Budgeteinbringung durch die Ressorts bis hin zur Einbringung ins System des E-Rechts. Ziel eines Budgets ist es, alle wirtschaftlichen, ökonomischen und sozialen Kriterien zu vereinen. Um all diese Anforderungen einzufangen, erfordert die Budgeterstellung gerade in der automationsunterstützten Umsetzung eine große Flexibilität und Sensibilität. Die Anforderungen an die EDV waren daher in den letzten Jahren eine immer größere Herausforderung.
Richtlinien in der FINDok
Marco Jäger
Marco Jäger
Die Elektronische Steuererlassdokumentation (ESED) ist seit Mitte 2002 vorerst nur innerhalb der Finanzverwaltung als Dokumentations-, Kommunikations- und Wissensmanagmenttool im Produktionsbetrieb und beinhaltet Einzelerlässe und Informationen des BMF zu Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts, der Verwaltung, Organisation und der IT. Eben-falls werden aufgrund eines Gesetzesauftrages Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) mit den dazugehörigen Rechtssätzen in der ESED dokumentiert. Die ESED kann als klassisches Information-Retrieval System bezeichnet werden. Im derzeit in der Entwicklung befindlichen Folgeprojekt FINDok ist ua vorgesehen, die Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zusätzlich sollen auch die Richtlinien des Steuerrechts integriert werden.
Der Einsatz legistischer Formatvorlagen bei der BGBl-Erstellung und ihre künftige Rolle bei der Texterzeugung
Helmut Weichsel
Helmut Weichsel
Seit 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter im Internet rechtlich verbindlich kundgemacht. Basis dieser Kundmachung ist die Applikation E-Recht, die aus einer Workflow Komponente und dem Einsatz von legistischen Formatvorlagen besteht. Diese Formatvorlagen, die bereits in den Applikationen SOZDOK und AVSV in Verwendung sind, dienen zur Gliederung und für die Gestaltung des Layouts von Rechtstexten. Mit Hilfe von MS Word Makros wird der Benutzer bzw die Benutzerin bei der Zuweisung einer Formatvorlage zu einer bestimmten Textpassage eines Bundesgesetzblattes unterstützt. Formatvorlagen werden in Zukunft auch abseits der BGBl-Erstellung eine wesentliche Rolle spielen.
LEXWAS Begutachtung
Martin Zach
Martin Zach
Wolfgang Zuser
Wolfgang Zuser
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Das System «LEXWAS Begutachtung» dient der webbasierten, automatisierten Abwicklung des Begutachtungsverfahrens im Rahmen der Erstellung eines Gesetzesentwurfes.
Der Einsatz elektronischer Beschaffungsformen nach dem BVergG 2002
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Vergabe dar. Dabei wird die faktische Möglichkeit, ein beliebiges Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen von der elektronischen Vergabe als Verfahrensart unterschieden. Im Anschluss werden vergaberechtliche Probleme im Zusammenhang mit der «sicheren» elektronischen Unterschrift, der Sicherung von Angebotsinhalten, der elektronischen Auktion und dem Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes diskutiert.
Integration von E-Government und E-Commerce am Beispiel des Prozesses Kfz-Zulassung
Kathrin Diehl
Kathrin Diehl
Alexander Elsas
Alexander Elsas
Eine vollständige Umsetzung des Service-Aspektes im Rahmen des E-Governments erfordert eine Kooperation oder Integration mit Partnern aus dem E-Commerce-Bereich. Der Kfz-Zulassungsprozess wird dabei als wichtiges Beispiel mit hohen Transaktionsvolumina und hohem Integrationspotenzial vorgestellt. Als technologische Infrastruktur dafür bietet sich die Web-Service-Architektur an.
Optimierung von Verwaltungsprozessen am Fallbeispiel der Steuerberaterprüfung
Peter Fellinger
Peter Fellinger
Lothar Philipps
Lothar Philipps
Die jambit GmbH aus München hat im Rahmen der Entwicklung eines Softwaresystems zur Unterstützung der Steuerberaterprüfung ein Musterbeispiel für ein eGovernment-Projekt und die Optimierung von Verwaltungsprozessen vorgeführt, welches jetzt auch in anderen Bundesländern zum Einsatz kommt und konsequent weiterentwickelt wird.
O.S.I.R.I.S. – Open Source Software für Virtuelle Rathäuser
Jörg Becker
Jörg Becker
Björn Niehaves
Björn Niehaves
Lars Algermissen
Lars Algermissen
Die Aufgabenlast in öffentlichen Verwaltungen steigt, Einnahmen bzw die für die Aufgabenbewältigung zur Verfügung stehenden Mittel sinken jedoch zumeist. Öffentliche Verwaltungen stehen daher auch vor der Aufgabe, mit geringen finanziellen Ressourcen hochwertige eGovernment- und Virtuelle Rathauslösungen anzubieten. Open Source Software stellt hier oft eine gangbare Alternative zu proprietärer Software dar. O.S.I.R.I.S. ist ein frei und kostenlos verfügbares System, welches insbesondere im Hinblick auf die Belange öffentlicher Kommunalverwaltungen entwickelt wurde. Kooperationsaspekte, insbesondere bei der Pflege gemeinsam genutzter eGovernment-Dienste (Musteranliegen) spielen hier eine besondere Rolle.
Nutzenportfolioanalyse
Heide Brücher
Heide Brücher
Die Nutzenportfolioanalyse ist eine Methodik, die aus drei aufeinander aufbauenden Modulen besteht. In Modul 1 erfolgt die Schätzung des gesamtheitlichen Nutzens von Projekten. Modul 2 dient dem Vergleich der Nutzenschätzwerte im Rahmen einer Portfoliomatrix. In Modul 3 erfolgt die Entscheidung über die Auswahl durchzuführender Projektvorhaben bzw die Ableitung von strategischen und operativen Maßnahmen aufgrund der Positionierung in der Portfoliomatrix.
Wir sind online im Internet – wie erfährt das der Bürger?
Michael Kohlfürst
Michael Kohlfürst
Das E-Government bringt dem Bürger viele neue spannende Möglichkeiten. Damit der Bürger auch davon erfährt, bedarf es einer guten online und offline Kommunikationsstrategie. Online muss die Präsenz für Suchmaschinen optimiert werden, um die Seiten für den User leicht auffindbar zu machen. Weiters unterstützen zielgruppenorientierte Bannerwerbung, Pay-per-Click Kampagnen und Link-Exchange den Erfolg. Mittels Newsletter wird ein aktives Kundenbindungsprogramm gestartet. Offline muss die online-Präsenz in allen zur Verfügung stehenden Drucksorten wie Visitenkarten, Briefpapier oder Plakaten beworben werden und der User über die online-Servicemöglichkeiten informiert werden. Eine kontinuierliche Überprüfung der Ergebnisse sichert den langfristigen Erfolg.
Epistemological Perspectives on eGovernment Research
Björn Niehaves
Björn Niehaves
Lars Algermissen
Lars Algermissen
Conducting eGovernment research, multi-national and multi-disciplinary collaboration becomes more and more important. However, researchers from different research communities and academic disciplines often use different research methods for approaching a certain research question. The resulting paradigmatic and methodological pluralism can be seen as one of the core issues of eGovernment research management, because in this case, studying the same phenomenon does not necessarily mean that mutual understanding prevails. The extensive publication of epistemological assumptions is thus, in effect, mandatory. Here, the aim of this paper is to structure and systematize the epistemological discussion by providing an epistemological framework.
Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken
Semantische Modellierung einer Wissenslandkarte in E-Government
Michael H. Leitner
Michael H. Leitner
Gertraud Orthofer
Gertraud Orthofer
Im Rahmen des Projekts eip.at – Wissensportal E-Government-Projekt in Österreich – wurde mit Hilfe eines semantischen Netzes eine Wissenslandkarte des Bereichs E-Government erstellt. Die Inhalte der Wissenslandkarte sind sowohl wissenschaftlicher als auch praktischer Natur. Der wissenschaftliche Teil umfasst eine Strukturierung des Feldes E-Government und Definitionen sowie Beschreibungen der verschiedenen Teilbereiche und Ausprägungen. Aus praktischer Sicht werden E-Government-Projekte mit ihren Zusammenhängen beschrieben. Dies umfasst die beteiligten Verwaltungseinheiten, Privatunternehmen und Personen, die verwendeten Systemlösungen und die angestrebten Ziele wie beispielsweise die angebotenen Dienstleistungen. Weiters werden die praktischen mit den theoretischen Inhalten verknüpft, um die Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis aufzuzeigen.
Semantisches Wissensmanagement für Verwaltungsprozesse und -informationen
Udo Mayer
Udo Mayer
Sascha Müller
Sascha Müller
Stefan Jablonski
Stefan Jablonski
Michael Schlundt
Michael Schlundt
Die Entwicklungen im Bereich des Semantic Web eröffnen neue Möglichkeiten auch im Bereich des Knowledge Managements. Durch die Verwendung einer multidimensionalen Wissensbasis wird die Struktur von Wissen formal erfasst. Bei der Veröffentlichung dieses Wissens geht die Information über die Struktur nicht verloren, da sie mit den Mitteln der OWL parallel zur eigentlichen Information ausgedrückt wird.
Steuerung von Wissensarbeit durch Wissenscontrolling
Richard Pircher
Richard Pircher
Hanna Risku
Hanna Risku
Die Bedeutung von Wissen und Kompetenzen der Mitarbeiter/innen nimmt mit steigenden Anforderungen bezüglich Effektivität, Flexibilität und Innovationsgrad zu. Deshalb liegt nicht nur für Unternehmen sondern auch für den öffentlichen Bereich die Zielsetzung nahe, für die immateriellen Ressourcen des Unternehmens quantitative Kennzahlen zu erhalten, um zielorientiert steuern zu können. Der Beitrag geht kurz auf das Themengebiet Wissenscontrolling ein und zeigt Querbeziehungen zu e-Government auf. Anhand von Wissensbilanzen österreichischer Organisationen des öffentlichen Bereiches werden die Vorgangsweise der Erstellung einer Wissensbilanz und exemplarische Indikatoren dargestellt.
Referenzmodelle für die Leistungserstellung in öffentlichen Leistungsnetzwerken
Martin Brüggemeier
Martin Brüggemeier
Angela Dovifat
Angela Dovifat
Öffentliche Leistungsnetzwerke sind eine mögliche Form künftiger Arbeitsteilung im öffentlichen Sektor. Um das mit ihnen verbundene Potenzial auszuschöpfen, muss die bisherige Form der Aufgabendurchführung in Frage gestellt und radikal überdacht werden. Hierzu sind Referenzmodelle notwendig, die sich von den bisherigen Abläufen lösen, ohne gleichzeitig die «Konstanten der öffentlichen Leistungserstellung», die angestrebte Wirkung, die öffentlichen und die Dienstleistungsspezifika außer Acht zu lassen.
Regio@KomM: Projekterfahrungen bei der prozessorientierten Reorganisation in öffentlichen Kommunalverwaltungen
Lars Algermissen
Lars Algermissen
Björn Niehaves
Björn Niehaves
Die Optimierung von Geschäftsprozessen hat im Rahmen der Modernisierung öffentlicher Verwaltungen eine wichtige Bedeutung erlangt. Im Zuge des Electronic Government (eGovernment) wird über die Gestaltung von Internetpräsenzen hinaus die Schaffung echter Mehrwerte gefordert. Sowohl in Nutzendimensionen (bürgerseitig) als auch Kostenersparnisdimensionen (verwaltungsseitig) sind es vor allem die Geschäftsprozesse, die Potenziale bieten. Dabei kennzeichnen sich die ca 13.000 deutschen Kommunalverwaltungen durch ein größtenteils gleich gelagertes Aufgabenspektrum und einen hohen Grad an Strukturanalogien. Im Rahmen prozessorientierter Reorganisationsprojekte können allgemeingültig formulierte Modelle normativen Charakters durch Wiederverwendung einen entscheidenden Beitrag zur Kostensenkung in der Phase der Sollmodellierung leisten. Das Projekt Regio@KomM greift diese Zielsetzung auf.
Telebesprechungen und Telekonferenzinfrastrukturen: Modellierung eines schwach strukturierten Prozesses
Siegfried Kaiser
Siegfried Kaiser
Die mündliche Kooperation ist ein Beispiel für einen schwach strukturierten Prozess in der öffentlichen Verwaltung. Findet sie, wie bei Telebesprechungen, über IT vermittelt statt, setzt sie eine funktionierende technische Infrastruktur, das Telekonferenzsystem, aus CSCW-Systemen, einer Netzwerkinfrastruktur und Räumen voraus. Entwurf und Evaluation eines solchen IT-gestützten Kooperationsmediums und seiner Unterstützungsumgebung erfordern ein Modell des Anwendungsbereichs und der Unterstützungsumgebung.
Wissensbasierte Modellierung von Payment-Prozessen
Andreas Fasel
Andreas Fasel
Eine wissensbasierte Modellierung von Prozessen digitaler Paymentsysteme, ua für Prozesse mobiler Paymentsysteme, dient einer transparenten und intelligenten Präsentation von Wissen gegenüber den Anwendern solcher Systeme (Käufer, Verkäufer, Banken, Integratoren). Zum Beispiel ist bei der Integration in übergeordnete Systeme und Geschäftsprozesse (Warenwirtschaft, Buchhaltung, Auftragsverfolgung etc) ein intelligentes Modell für schnellen Zugriff bzw Wissenszugriff auf Prozesse oder Datenflüsse sehr hilfreich. An dieser Stelle soll auf einen eigenen Entwurf einer Prozessmodell-Ontologie zurückgegriffen werden, welcher über die Beschreibungskraft von Freitexten, Daten- oder Informationspools hinausgeht. Im Wesentlichen lässt sich eine formale Semantik definieren und durch die zusätzliche Nutzung des Inferenz-Mechanismus kann logisch geschlussfolgertes Wissen innerhalb der Prozess-Ontologie durch manuelle oder automatisierte Anfragen gewonnen werden, zum Beispiel für die Situationsanalyse von Nutzern. Für die Modellierung der Prozess-Ontologie wird die Sprache DAML+OIL/OWL aus dem Semantic Web verwendet.
e-Demokratie
Elektronische Demokratie zwischen Realität und Utopie
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bergen in sich das Potential, die herkömmlichen Formen staatlicher Willensbildung im Rahmen der repräsentativen Demokratie effizienter, aber auch partizipativer zu gestalten, haben jedoch auch Konzepten gemeinschaftlicher Selbstorganisation neue Impulse verliehen.
Der Wunsch nach e-Demokratie: demographische Merkmale und Motive
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Jasmin Lenhart
Jasmin Lenhart
Yan Guo
Yan Guo
Internetbasierte Systeme zur Bürgerbeteiligung sind technisch realisierbar, die Frage erhebt sich jedoch, ob sie auch einen konkreten Bedarf der Bürger treffen, oder ob derartige Systeme nur ein «Spielzeug» für Internet-Interessierte wären. Auch besteht vielfach die Befürchtung einer digitalen Kluft, nach der nur materiell bessergestellte und besser Ausgebildete an der digitalen Demokratie partizipieren würden. Dieser Artikel versucht, einen empirischen Beitrag zu dieser Diskussion zu leisten, indem die Einstellung der Wiener Bevölkerung zum Thema digitale Demokratie anhand einer Repräsentativumfrage analysiert wird.
Wählen auf Distanz: Ein Vergleich zwischen elektronischen und nicht elektronischen Verfahren
Robert Krimmer
Robert Krimmer
Melanie Volkamer
Melanie Volkamer
Dieser Beitrag vergleicht die Internetwahl vom beliebigen Endgerät bzw PC mit der Briefwahl bzgl Sicherheit und Gefahren. Einige Probleme sind beiden Formen gemeinsam, da wir in beiden Fällen eine Distanzwahl vorliegen haben. Bei einer Diskussion bzgl einer Einführung von Internetwahlen als Alternative zur Briefwahl können diese Argumente außen vor gelassen werden, da die Gefahren und Probleme bereits durch den Einsatz der Briefwahl akzeptiert werden. Zu betrachten sind hier nur noch die spezifischen Vorteile und Probleme: Durch den Einsatz von Internetwahlen werden auf der einen Seite Probleme oder Nachteile der Briefwahl gelöst werden. Auf der anderen Seite entstehen aber auch neue Risiken, die von einer anderen Bauart sind. Diese Analyse dient dazu, eine Risikoabschätzung bzgl der Risiken und Vorteile beider Formen der Distanzwahl zu ermöglichen.
Die E-Voting-Empfehlung des Europarates – Ein erster internationaler Standard für elektronische Wahlen und Referenden
Monika Schwarz
Monika Schwarz
Die Empfehlung des Europarates über rechtliche, operative und technische Standards für E-Voting ist das erste internationale Rechtsdokument betreffend elektronische Wahlen. Der folgende Beitrag stellt die Empfehlung vor und erläutert sie inhaltlich, wobei auch ein Bezug zu Österreich hergestellt wird. Nach einer kurzen Darstellung der Entstehungsgeschichte wird auszugsweise auf einige wichtige Vorgaben der Empfehlung eingegangen und diese werden anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht und kommentiert.
Kostenargument für Remote-E-Voting in einem vollelektronischen Prozess
Carl-Markus Piswanger
Carl-Markus Piswanger
Im vorliegenden Artikel wird versucht, auf Basis des vorliegenden statistischen Materials und gegebenenfalls Schätzungen, Wahlkartenkosten zu evaluieren. Dadurch soll ein weiteres Argument für Remote-E-Voting gefunden werden, zumindest aber der Auftakt für eine zukünftige Diskussion in den Fachgremien. In einer wirtschaftlich orientierten Welt wird Kostenargumenten ein hoher Stellenwert eingeräumt, dies gilt vermehrt auch im öffentlichen Bereich.
Lessons learnt aus E-Voting-Einsätzen
Thomas M. Buchsbaum
Thomas M. Buchsbaum
Die geringe Zahl der E-Voting-Einsätze und die die noch geringere Zahl der unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchungen dazu machen Schlussfolgerungen daraus schwierig bis unmöglich. Sie werden jedoch von öffentlicher und private Seite gefordert, um zumindest Fehler anderer zu vermeiden. Aufbauend aus Erfahrungen mit E-Voting-Einsätzen werden 29 Empfehlungen vorgestellt, die bei der Einführung von E-Voting kumulativ berücksichtigt werden sollten.
Sicherheitstheoretische Aspekte bei elektronischen Wahlen
Gerald Fischer
Gerald Fischer
Wolfgang Zuser
Wolfgang Zuser
Es wird ein Algorithmus zur Steigerung der Übertragungssicherheit bei elektronischen Wahlen vorgestellt. Die abgegebenen Stimmen werden dabei so verändert, dass sie unabhängig von der eigentlichen Stimmverteilung einer Gleichverteilung unterliegen. Der Algorithmus ist universell in vorhandenen und geplanten Wahlsystemen einsetzbar.
Eine prototypische Diskussion von M-Voting am Fallbeispiel der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten
Peter Leitner
Peter Leitner
Barbara Ondrisek
Barbara Ondrisek
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Dieser Beitrag beschreibt die Entwicklung eines Prototypen für mobile Wahlen am Beispiel der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten. Mobile Wahlen auf digitalen mobilen Endgeräten bilden speziell bei mobilen Wahlkommissionen eine papierlose Alternative zu klassischen Wahlverfahren. Obwohl in Österreich bereits die rechtlichen Grundlagen für elektronische Wahlen geschaffen wurden, ist der Einsatz von E-Voting nicht unumstritten. Umfassende Sicherheitsvorkehrungen sind notwendig, um Manipulationen auszuschließen. Konzepte wie das der asymmetrischen Verschlüsselung, der digitalen blinden Signatur und ein erweiterter Wahl-Algorithmus helfen dabei, die nötige Sicherheit zu garantieren. Der beschriebene Prototyp, bestehend aus einem Wahl- und einem Urnenserver, sowie einem PDA-Client mit Kartenlesegerät, stellt ein dementsprechend sicherheitsoptimiertes System dar.
e-Justiz
Der elektronische Rechtsverkehr in der Schweiz
Jacques Bühler
Jacques Bühler
Unter der Leitung des Schweizerischen Bundesgerichts haben die Schweizerische Bundeskanzlei, das Bundesamt für Justiz und der Schweizerische Anwaltsverband zusammen ein Projekt für den elektronischen Rechtsverkehr in der Schweiz realisiert. Der elektronische Rechtsverkehr steht im Justizbereich kurz vor seiner Einführung. Es wird den Prozessparteien und den Gerichten möglich sein, untereinander elektronisch rechtsgültig zu kommunizieren.
Die Probleme der elektronischen Durchführung des Europäischen Mahnverfahrens
Bartosz Sujecki
Bartosz Sujecki
Mit der Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens beabsichtigt die Europäische Kommission, die Durchsetzung wahrscheinlich unbestrittener Geldforderungen im europäischen Binnenraum zu verbessern. Hierfür soll das Verfahren so ausgestaltet werden, dass der Einsatz elektronischer Mittel ermöglicht wird. Die Vorgaben des Verordnungsentwurfs lassen aber, wie in diesem Beitrag gezeigt werden soll, eine umfassende elektronische Durchführung des Mahnverfahrens nur bedingt zu.
Rechtsinformation
Rechtsdokumentation nach der Einführung der amtlichen elektronischen Publikation
Helga Stöger
Helga Stöger
Der Gedanke einer grundlegenden Reform des Verlautbarungswesens stand am Beginn des Projektes E-Recht. Nach einem Jahr Echtbetrieb erwies sich die einheitliche Produktionsschiene von der Begutachtung von Rechtsvorschriften bis hin zur Kundmachung im Internet als äußerst positiv.
Souverän ist, wer über das Rechtsinformationssystem verfügt
Ewald Wiederin
Ewald Wiederin
Beim Umstieg von der Papierkundmachung auf die elektronische Publikation von Bundesgesetzen und sonstigen wichtigen Rechtsvorschriften des Bundes wurde zu wenig bedacht, dass die Verfassung verschiedene Kategorien von Kundmachungsmängeln kennt und für sie differenzierte Rechtsfolgen vorsieht. Im neuen System haben Kundmachungsfehler mitunter dermaßen dramatische Auswirkungen, dass eine neue Umschreibung von Souveränität angezeigt ist.
Evaluierung «neuer» juristischer Datenbanken
Doris Liebwald
Doris Liebwald
Die vergangenen Monate brachten nach einer länger andauernden Stagnation eine interessante Bewegung in den Markt der elektronischen Rechtsinformation; weitere Neuerungen zeichnen sich ab. Diese Veränderungen gaben Anlass zu der hier vorliegenden kritischen Evaluierung der neuen bzw veränderten Produkte EUR-Lex (neu), LexisNexis Recht Online, lexunited und RIS.
Grenzen der Prosa in Rechtsvorschriften
Alexander Konzelmann
Alexander Konzelmann
Immer häufiger werden Vorschriften elektronisch publiziert und diese Daten werden auch in der rechtsinformatischen Praxis elektronisch weiterverarbeitet. Dadurch können Kompatibilitätsfragen auftauchen, die früher irrelevant waren. Richtlinien für die Wahl von Datenformaten scheinen wünschenswert. XML für Klartext setzt sich durch. Im grafischen und tabellarischen Bereich von Vorschriften herrscht aber noch Wildwuchs. Diese formale Problematik trifft mit der inhaltlichen Frage zusammen, welche Vorschrifteninhalte besser als Klartext und welche besser als Grafik veröffentlicht werden sollen. Aus der Normenhierarchie kommt noch hinzu, dass es schwierig ist, einem verfassungsrechtlich habilitierten Vorschriftengeber verbindliche Redaktionsrichtlinien aufzuerlegen.
DIE RDB: Alles aus einer Hand
Maike Bielfeldt
Maike Bielfeldt
Die RDB entwickelt seit ihrer Gründung im Jahr 1986 innovative Lösungen für Rechtsanwender. Im Folgenden werden bestehende und zukünftige Innovationen der RDB dargestellt. Mit dem Navigator kann in RIS-Dokumenten innerhalb eines Gesetzes zwischen den Paragraphen und in älteren bzw aktuelleren Gesetzesversionen geblättert werden. Mit dem Broker erzielt der User Trefferlisten der gesuchten Begriffe in allen bestehenden Datenbanken. In der Musterdatenbank kann der Rechtsanwender Mustervorlagen und Checklisten gezielt suchen, speichern und bearbeiten. Online-Kommentare bieten dem Rechtsanwender eine zusätzliche Möglichkeit zur juristischen Recherche mit einer Vielzahl von Funktionen.
Knowledge Base Copyright Law – Wissensbank Urheberrecht für alle?
Peter Trybus
Peter Trybus
Michael Nentwich
Michael Nentwich
Das Projekt «Knowledge Base Copyright Law» (KB:LAW|©) bezweckt die Entwicklung eines innovativen Datenbanksystems sowie die Erstellung der Inhalte dieser Datenbank, die sich mit Urheberrecht und dessen praktischen Auswirkungen auf die Creative Industries beschäftigen. Die Knowledge Base soll diese Informationen sowohl für Laien als auch Experten zugänglich machen, indem neben der Grundinformation stets auch eine umfassende rechtliche Analyse zur Verfügung stehen wird. Die Fragen sollen in verschiedenen Sprachen und aus der Sicht verschiedener Länder und deren Rechtssystemen beantwortet werden, was bei urheberrechtlichen Problemstellungen im digitalen Umfeld eine notwendige, aber bisher nicht verwirklichte Funktionalität darstellt. Urheberrechtswissen und dessen Anwendung soll so auch außerhalb der Wissenschaft und Forschung vermittelt werden.
Aufbau einer multilingualen Wettbewerbsrechtsdatenbank für Österreich, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn
Bedanna Bapuly
Bedanna Bapuly
Am 1.5.2004 trat die Reform des EG-Kartellrechtes in Kraft. Sie brachte eine Dezentralisierung und damit neue Aufgaben für innerstaatliche Richter. Ziel dieses von der Europäischen Kommission unterstützten Projektes ist es, Rechtsanwendern eine multilinguale Website mit einer Entscheidungsdatenbank anzubieten: Leitfaden zur Anwendung des reformierten EG Wettbewerbsrechts sowie kommentierte höchstgerichtliche Entscheidungen.
Elektronische Archivierung antiker Rechtstexte: Semantische, linguistische sowie praktische Probleme und Perspektiven
Mariagrazia Rizzi
Mariagrazia Rizzi
Auch im Bereich des Römischen Rechts und der Rechtshistorik finden Datenbanken zu den historischen Quellen verstärkten Einsatz. Dabei zeigen sich aber Schwächen, die gerade den Kernbereich der eigentlichen Forschung, nämlich die Interpretation dieser Quellen nicht unberührt lassen. Dieser Beitrag versucht anhand von Beispielen solche Probleme zu identifizieren und Wege zu ihrer Lösung aufzuzeigen.
Jedem Gesetz seine Homepage
Adalbert Skarbal
Adalbert Skarbal
Weil alles staatliche Handeln gesetzlichen Bezug hat, ist ein einheitlicher Internetauftritt aller Normen sinnvoll. Von einem Gesetzesportal ausgehend (etwa gesetze.gv.at) hätte man Zugang zu den einzelnen Homepages der Gesetze (abgb.gesetze.at). Jede Gesetzeshomepage enthält Gesetzestext, Materialien, Verordnungen, richtungsweisende Gerichtsentscheidungen, Erlässe und Links. Diese Wissensbasis der Norm ist Ausgangspunkt für einen vielfältigen Workflow mit unterschiedlichen Zugangsstufen: vom Zugriff für jedermann zur Information über den Staatsbürger mit Zugriff auf seinen Steuerakt und dem Beamten mit einem speziellen Zugriff auf die von ihm zu vollziehenden Normen und Akte bis zum Novellierungszugriff der gesetzgebenden Organe und begutachtenden Stellen: Public Knowledge Management.
Anwendungen
Machbarkeitsstudie eines wissensbasierten Rechtsberatungssystems im Kreis Herford
Olivier Glassey
Olivier Glassey
Thomas F. Gordon
Thomas F. Gordon
Jonas Pattberg
Jonas Pattberg
In diesem Aufsatz präsentieren wir die Machbarkeitsstudie, die wir in einer Kreisverwaltung in Deutschland erstellt haben, um die Potentiale eines wissensbasierten Systems im Bereich des Unterhaltsrechts zu untersuchen. Ziele des Projektes waren es, die aktuellen Arbeitsprozesse zu beschreiben, gegebenenfalls optimierte Prozesse vorzuschlagen und einen Prototyp zu entwickeln. Unsere Studie basiert auf Interviews, zwei Testfällen, die wir von den Sachbearbeitern bearbeiten ließen, und auf einer Onlineumfrage. Wir entdeckten erhebliche Optimierungsmöglichkeiten sowohl hinsichtlich der Produktivität als auch hinsichtlich der Qualität von administrativen Entscheidungen durch die Arbeit mit Wissensmanagementlösungen.
Digital Rights Management Systeme, Konsequenzen, Möglichkeiten und Einsatzgebiete
Sonja Hof
Sonja Hof
Digital Rights Management Systeme (DRMs) werden heute hauptsächlich im Bereich digitaler Medien eingesetzt. Die zugrunde liegenden Ideen und technischen Konzepte können aber auch in andere Bereiche übertragen werden. Mit entsprechender Hardwareunterstützung kann diese Technologie zB auch für die Verwaltung von elektronischen Dokumenten und Akten eingesetzt werden. Dies erlaubt es, die Rechtevergabe feiner zu gliedern und zu erweitern, zB Druckverbot, zeitbedingter Zugriff oder prozessbedingte Zugriffsintervalle.
Rechtsbegriffsontologien im Projekt SESAM
Antje Dietrich
Antje Dietrich
Innerhalb des Teilprojektes «Verträge im Netz» des Projektes SESAM (Selbstorganisation und Spontaneität in liberalisierten und harmonisierten Märkten) werden der Agenten basierte automatisierte Vertragsschluss und die automatisierte rechtliche Überprüfung in einem Rechtsmediator, einer Art persönlichem Anwalt des Benutzers, umgesetzt. Grundlage für den Rechtsmediator bildet dabei eine Rechtsbegriffsontologie, die mit der Ontologie des zugrunde liegenden Datenmodells verknüpft ist.
Umsetzung einer Förderdatenbank und die Online-Abwicklung von Förderungen
Katrin Katzenbeisser
Katrin Katzenbeisser
Dieser Beitrag berichtet von Erfolgen und Problemen im Rahmen des Projektes «Förderdatenbank online» des WWFF.
e-Commerce
Online- & Mobile-Marketing
Bernd Schauer
Bernd Schauer
Mit der technischen Entwicklung haben sich eine Vielzahl von neuen Geschäftsfeldern aufgetan, die zu neuen Online- und Mobile-Marketing-Formen geführt haben. Der Beitrag zeigt diese Formen auf und beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Rechtliche Bewertung von E-Content Services im Bankenbereich
Harald Krassnigg
Harald Krassnigg
E-Content Services, wie zB Online-Wörterbücher, ermöglichen eine sofortige und einfache Informationsbeschaffung über Fachbegriffe des Bankenbereichs. Die Anwendungen sind einfach zu implementieren, kostengünstig und nahezu wartungsfrei. Zudem können anhand der – durch die Nutzer häufig ausgewählten – Begriffe wichtige Zielgruppeninformationen erhalten, Statistiken erstellt und Inhalte der Websites kundenorientiert angepasst werden. Werden diese Dienste über Application Service Providing erbracht, befindet sich die Software auf dem Server des Anbieters, der für höchstmögliche Verfügbarkeit zu sorgen hat. Dementsprechend muss ein Service Level Agreement, das mit dem Provider abzuschließen ist, eine genaue Verfügbarkeitsklausel enthalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Reporting- und Statistikfunktionen der Tools über anonyme oder indirekt personenbezogene Kundendaten zu nutzen.
Das Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz beim Online-Musikkauf
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Der Download von Daten, insbesondere Musik, wird in Bezug auf das Rücktrittsrecht häufig als «ungeeignet zur Rücksendung» angesehen. Dem kann jedoch nicht zugestimmt werden, da ja gerade der leichte Versand ein besonderer Vorteil von Online-Distribution ist. Auch die anderen Ausnahmen passen nicht. Durch die Verwendung von DRM kann eine, hier virtuelle, «Versiegelung» erreicht werden, welche das Rücktrittsrecht nach erstmaligen Öffnen, und damit vor einer Kopiermöglichkeit, ausschließt.
E-mail im Geschäftsverkehr – Beweisfragen
Sonja Janisch
Sonja Janisch
E-mails sind aus dem Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken. Ihre Verwendung für rechtsgeschäftliche Erklärungen birgt aber durchaus auch Risiken. So können sich in einem Streitfall schwerwiegende Beweisschwierigkeiten ergeben. Dieser Beitrag untersucht, wer den Beweis bezüglich der Identität des Absenders, der Authentizität und Integrität der Nachricht sowie deren (rechtzeitigen) Zugang führen muss und welche Probleme sich diesbezüglich in der Praxis stellen. Abschließend wird aufgezeigt, wie derartigen Beweisschwierigkeiten vorgebeugt werden kann.
E-Commerce: Verantwortlichkeit für Unternehmen und vertretungsbefugte Organe aus verwaltungsstrafrechtlicher und strafrechtlicher Sicht
Thomas Schweiger
Thomas Schweiger
Darstellung der verwaltungsstrafrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und vertretungsbefugten Organen im Rahmen des E-Commerce. Im Verwaltungsstrafrecht besteht die Möglichkeit der Delegation der Verantwortung von Managern gem § 9 VStG (Verantwortlicher Beauftragter). Übertretungen der relevanten Materiengesetze (ua ECG, DSG oder TKG) können für vertretungsbefugte Organe empfindliche Geldstrafen mit solidarischer Haftung des Unternehmens zur Folge haben.
Telekommunikation
Telekommunikation: Rechtsentwicklung im Bereich Voice over IP
Hermann Schwarz
Hermann Schwarz
Die erst junge, technisch mittlerweile ausgereifte Internettelefonie entwickelt sich für die in den letzten Jahren wiederholt krisengeschüttelte Telekombranche zu einer neuen großen Herausforderung. Während bei Erbringung traditioneller Telefondienste zahlreiche Gesetzesauflagen einzuhalten sind, scheint das Anbieten von Internettelefonie rechtlich uneingeschränkt zulässig. Regulierung wird weltweit diskutiert, worüber der vorliegende Beitrag einen ersten Überblick vermitteln will.
ENUM – Eine Einführung
Sven Gschweitl
Sven Gschweitl
Mit der steigenden Verbreitung von Voice over IP Diensten (VoIP) wird auch die Adressierung von Teilnehmern im Internet für die Telefonie immer wichtiger. Bis dato erfolgte diese nicht über Telefonnummern, sondern beispielsweise über SIP-Adressen im Format user@host. Diese wiederum sind aber für Teilnehmer in der klassischen Telefonwelt nicht verwendbar. Hier kristallisiert sich ENUM zum Wegbereiter der langersehnten Konvergenz von herkömmlichen Telefonnetzen und dem Internet.
Urheberrecht
Mobile Music Entertainment Services
Clemens Wass
Clemens Wass
Der legale Vertrieb von Musik über (mobile) Netzwerke gestaltet sich für Service Provider aufgrund der großen Zahl von verschiedensten Rechteinhabern und neuer rechtlicher Fragestellungen als Herausforderung.
Die Nutzung GPL-lizenzierter Programmbibliotheken in proprietären Softwareprojekten
Roman Heidinger
Roman Heidinger
Programmbibliotheken sind aus der modernen Softwareentwicklung nicht mehr wegzudenken. Viele dieser Bibliotheken stehen der Allgemeinheit unter den Bedingungen der General Public License (GPL) frei zur Verfügung. Allerdings dürfen Weiterentwicklungen – aufgrund des «Copyleft-Effekts» – nur wiederum unter den Bedingungen der GPL, dh vor allem ohne Lizenzgebühren, verbreitet werden. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Möglichkeiten, solche Bibliotheken in proprietäre Software zu integrieren. Dabei werden die Methoden der dynamischen und der statischen Verlinkung berücksichtigt.
Zum Patentschutz von Software
Barbara Laimer
Barbara Laimer
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit aktuellen internationalen und nationalen Entwicklungen im Bereich des Softwarepatentrechts. Relevante Aspekte des Richtlinienentwurfs über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen werden besprochen. Im Anschluss wird im Überblick die derzeitige Rechtslage in Österreich betreffend Computerprogramme dargelegt.
Bildnisschutz im Internet
Albrecht Haller
Albrecht Haller
Marlis Limberger
Marlis Limberger
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit aktuellen internationalen und nationalen Entwicklungen im Bereich des Softwarepatentrechts. Relevante Aspekte des Richtlinienentwurfs über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen werden besprochen. Im Anschluss wird im Überblick die derzeitige Rechtslage in Österreich betreffend Computerprogramme dargelegt.
Rechte an digitalen Lernplattformen
Elisabeth Staudegger
Elisabeth Staudegger
In diesem Beitrag wird dargestellt, dass und unter welchen Voraussetzungen Lehrveranstaltungen, die auf Lernplattformen angeboten werden, dem Datenbankschutz zugänglich sind. Daran anschließend werden die wesentlichen Rechtsfolgen dieser juristischen Zuordnung aufgezeigt.
Skripten im Internet: Wie weit reicht das Zitatrecht?
Helena Taubner
Helena Taubner
In diesem Beitrag wird dargestellt, dass und unter welchen Voraussetzungen Lehrveranstaltungen, die auf Lernplattformen angeboten werden, dem Datenbankschutz zugänglich sind. Daran anschließend werden die wesentlichen Rechtsfolgen dieser juristischen Zuordnung aufgezeigt.
Urheberrechtsschutz für Computerwerke abseits der §§ 40a bis 40e UrhG
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Erörtert wird die Schutztauglichkeit all jener Teile eines Computerwerkes (Bildelemente, Sound, Bewegungsabläufe, das Erscheinungsbild und der Gesamtablauf für den Nutzer auf dem Bildschirm), die nicht die Software, dh den Programmcode an sich, betreffen. Die Thematik könnte auch an jenen Personen festgemacht werden, die zwar keine Schöpfer des Programmcodes sind, aber trotzdem maßgeblichen Anteil am «Gesamtkunstwerk Computerprogramm» haben, also zB Auftraggeber, Ideengeber, bekannte Persönlichkeiten, die im Programm dargestellt werden.
Der Schutz «Geistigen Eigentums» im Vertrag über eine Verfassung für Europa
Georg Jakob
Georg Jakob
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa, dessen Ratifizierung gegenwärtig ansteht und der am 1. November 2006 in Kraft treten soll, erwähnt im Zusammenhang mit dem allgemeinen Eigentumsschutz auch den des «geistigen Eigentums». Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob sich daraus normative Konsequenzen ergeben und versucht aufzuzeigen, in welche Richtung diese allenfalls gehen könnten.
e-Learning
Ausbildungsaspekte im Projekt TELFI – Tele-Lernen für HaftinsassInnen
Gerald Futschek
Gerald Futschek
Walter Hammerschick
Walter Hammerschick
Seit September 2002 wird im Rahmen des Projektes TELFI in 6 Justizanstalten Österreichs E-Learning für HaftinsassInnen angeboten mit dem Ziel einer besseren Berufseingliederung nach der Haftentlassung und dem damit einhergehenden geringerem Rückfallsrisiko. In diesem Artikel wird insbesondere auf die notwendigen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen eingegangen, die eine erfolgreiche Durchführung von E-Learning Kursen im Rahmen des Strafvollzugs erst ermöglichen.
Arbeitsrecht als innovatives e-Learning mit SuDiLe
Margit Scholl
Margit Scholl
Serdar Coskun
Serdar Coskun
Christian Niemczik
Christian Niemczik
Peter Koppatz
Peter Koppatz
Es werden erste konkrete Erfahrungen mit dem Aufbau und dem Einsatz von juristischen e-Learning-Kursen an der Hochschule mit Hilfe der auf Open Source Software basierenden SiDiLe-Lernplattform präsentiert.
Sicherheitsaspekte von E-Learning
Edgar R. Weippl
Edgar R. Weippl
Sicherheitsaspekte von E-Learning-Systemen werden zunehmend wichtiger, weil immer größere Installationen auf Universitäten gemacht werden und der Lehr- und Lernbetrieb auf diese Infrastruktur mehr und mehr angewiesen ist.
Rechtstheorie
Wissenschaft und Tabu
Michaela Strasser
Michaela Strasser
Tabus erweisen sich als rationalitätsresistent. Die Funktionalität archaischer Denkstrukturen findet sich in säkularen Tabus wieder, die neue Bannzonen verbotenen Wissens errichten. Entzauberung als Enttabuisierung gehört zur Rationalitätsleistung der Moderne, – und dennoch gilt es, im Politischen, im Recht, in der Wissenschaft neue Tabuzonen auszumachen.
«Fortschritt» im Recht
Gunnar Duttge
Gunnar Duttge
Der folgenden Beitrag nimmt seinen Ausgang mit der Beobachtung, dass vielen oder gar den meisten juristischen Argumentationen unausgesprochen die dezidierte Vorstellung von einer evolutionären Entwicklung des Rechts immanent ist. Nicht selten findet sich die Fortschrittsidee geradezu instrumentell im Sinne eines Begründungsplacebos zugunsten der eigenen Sichtweise gebraucht. Anhand von aktuellen Beispielen wird die Wirk- und Verwendungsweise des Fortschrittsgedankens im Recht «rückblickend» auf seine philosophischen Fundamente analysiert.
Das Prinzip der Gewaltenteilung in informationsrechtlicher Sicht
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
Im Jahrhundert der Aufklärung formulierte Montesquieu das verfassungsstaatliche Modell der drei Gewalten. Der Prozess der Europäisierung und Privatisierung verändert das Verhältnis der Gewalten zueinander, die Exekutive verdrängt als Leitgewalt die Macht der Parlamente. Gleichzeitig gewinnt das Prinzip der informationellen Gewaltenteilung und die Funktion freiheitssichernder Transparenzrechte im Sinne der Informationsfreiheit und des Datenschutzes für die Autonomie des Citoyens und für seine Teilhabe am demokratischen «Europäischen Regieren – Good Governance» eine elementare Bedeutung.
Die Begründungspflicht des Gesetzgebers
Vanessa Heinz
Vanessa Heinz
Erläuterungen von Gerichtsurteilen und Verwaltungsakten gehören zum juristischen Alltag; Begründungspflichten der Judikative und Exekutive erscheinen uns selbstverständlich. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob auch der Gesetzgeber zu einer Rechtfertigung seiner Entscheidungen verpflichtet sein sollte.
Positivistische Zurechnung
Paulo de Sousa Mendes
Paulo de Sousa Mendes
Der Aufsatz analysiert kritisch die positivistische Zurechnungslehre Kelsens.
Zauberworte – Verwandlungen des Gleichheitsgrundsatzes in der Judikatur des österreichischen Verfassungsgerichtshofes
Peter Warta
Peter Warta
Seit 1920, als die österreichische Bundesverfassung in Kraft trat, hat der Gleichheitsgrundsatz durch die Judikatur einen Bedeutungswandel erfahren, für den mangels schlüssiger Begründung die Metapher der Zauberei gar nicht so weit hergeholt ist.
Moral und Recht – Beobachtungen aus den Niederungen des Alltags
Rainer Erlinger
Rainer Erlinger
Der Beitrag untersucht das Verhältnis von Moral und Recht im Alltag anhand der Leseranfragen bei der Kolumne «Gewissensfrage» im Magazin der Süddeutschen Zeitung. Eine Auswertung von 1400 Fragen ergab, dass etwa 10% aus diesem Bereich stammen. Eine Typisierung zeigt folgende Verteilung: 1. Steht die Moral über dem Gesetz, kann sie es brechen? (16%) 2. Kann es sinnvoll sein, Inhalte Formvorschriften unterzuordnen? (6%) 3. Können rechtliche Regelungen dabei helfen, eine moralische Lösung zu finden? (15%) 4. Ist ein Verhalten gemäß dem Recht auch ein moralisch richtiges Verhalten? (15%) 5. Recht und/oder Pflicht zur Anzeige von Fehlverhalten anderer? (27%) 6. Spezifische Fragen aus dem IT-Bereich (7%) 7. Recht und/oder Pflicht zur Aufklärung oder Information ua bei Treueverhältnissen? (13%)
Gedankenexperimente im Recht
Sascha Ziemann
Sascha Ziemann
Der Begriff «Gedankenexperiment» hat in der Wissenschaftstheorie bislang keine allgemein anerkannte Definition gefunden und umfasst als Phänomen viele verschiedene Formen experimentellen und hypothetischen Denkens in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen. In einem engeren Sinne verstanden, dienen Gedankenexperimente dazu, in einzelner hypothetischer Abwandlung der uns bekannten Welt die möglichen Auswirkungen dieser Veränderung in Gedanken zu erforschen und zu durchdenken. Dabei verfolgen Gedankenexperimente in der Regel den Zweck, bestimmte Hypothesen oder Theorien zu bestätigen oder zu widerlegen. Im Bereich des Rechts sind echte Gedankenexperimente, wie sie hier verstanden werden sollen, selten. Allerdings lassen sich nahezu alle hypothetischen Szenarien in Gedankenexperimente im engeren Sinne umwandeln.
Das Sein-Sollen Problem: nochmals Hume’s Gesetz
José de Sousa e Brito
José de Sousa e Brito
Eingebettet in die Thematik der Trennung von Sein und Sollen werden die Thesen Humes vorgestellt und eine Weiterentwicklung angedacht.
Vis et potestas. Überlegungen zu Neuzeit und Moderne
Norbert Brieskorn
Norbert Brieskorn
Methodisch sind die physische Gewalt und die politische Gewalt, Violentia und Potestas, getrennt zu untersuchen. Sie sind zwei verschiedene Möglichkeiten menschlichen Handelns. Trotzdem bleibt Gewalt Ausdruck der Vernunftnatur und vermag Potestas auf Durchsetzungsgewalt nicht zu verzichten. Den Monopolisierungen sowohl von Violentia wie Potestas entsprechen je eigene Gegenbewegungen. Die Zeitdimension hingegen bietet es beiden, Vis und Potestas, an, das Ende zu verzögern oder sein Eintreten zu beschleunigen.
Visualisierung
Denotative Interpretation von Bildern
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Die Beschriftung von Bildern ist eine alte Technik, um deren Inhalt expliziter zu machen, doch bekommt die Denotation von Bildern im Hinblick auf die Architektur virtueller Welten eine neuen Perspektive. Dabei ist zwischen der Repräsentation des Gegenstandes und der Interpretation zu unterscheiden. Im Beitrag wird eine lineare Symbolisierung vorgeschlagen, um auf einer Metaebene die auf der Kommunikationsebene vorhandenen semiotischen Strukturen sichtbar zu machen.
Visualisierungsformate im Recht
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Der Beitrag befasst sich mit der Rolle von Visualisierungen in Rechtstexten, wobei logische Bilder, also Diagramme, die mit abstrakten visuellen Mitteln ohne Abbildcharakter arbeiten, im Mittelpunkt stehen. Ausgehend von einer Klassifikation von Visualisierungen (Abbildungen, logische Bilder, metaphorische Bilder) wird anhand aktueller juristischer Literatur der Stand der Verwendung solcher Visualisierungsmittel diskutiert. Im Anschluss an eine knappe Bewertung des status quo untersucht der Beitrag die Frage, wie sich eine Konventionalisierung diagrammatischer Darstellungen erreichen ließe, und vergleicht die Verwendung visueller Darstellungen in der Rechtswissenschaft mit Standards aus dem Software Engineering.
Strafprozessrecht, künstlerisch illustriert, mit LEX präsentiert
Herbert Wegscheider
Herbert Wegscheider
Gabriel Wegscheider
Gabriel Wegscheider
Für das Strafprozessrecht typische Situationen zwischenmenschlicher Kommunikation sollen im beschriebenen Projekt mittels künstlerisch stilisierter Figuren visualisiert werden. Die Projektidee wird anhand von zwei Themenbereichen exemplarisch und bildhaft vorgeführt: Prozessgrundsätze und Gerichtszuständigkeit. Die technische Realisierung erfolgt mit LEX, einem Programm, das sich bereits beim Projekt «CD-ROM Strafrecht Besonderer Teil» (Manz, Wien 2003) bewährt hat. Zwei wesentliche Merkmale der Programmphilosophie werden beschrieben: Baumstruktur und Seitenaufbau.
Visualisation functionalities for IT-based management
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
In the area of IT-based management the use of visualisations plays an essential role for depicting complex relationships and dependencies. To generate visualisations an approach from the area of meta-modelling can be used to represent material or abstract entities and their relationships. It is estimated that a similar approach could be used in legal informatics for representing legal affairs and thus also easing the analyses in this area.
Rechtsvisualisierung in einem Entschädigungsverfahren mit stark vernetzten Daten
Harald Hubinger
Harald Hubinger
Der Allgemeine Entschädigungsfonds bearbeitet Anträge auf Geldentschädigung für Vermögensverluste auf Grund nationalsozialistischer Verfolgung. Seine Tätigkeit umfasst historische Recherchen, die juristische Beurteilung und die Bewertung der Verluste, um am Ende des Verfahrens das Fondsvermögen anteilig zu den jeweils erlittenen Schäden auszuzahlen. Hierbei sind komplex strukturierte, miteinander verknüpfte Fälle zu behandeln. Um Orientierung in diesen Fallnetzwerken zu ermöglichen, den aufwändigen Vorschriften zur Anspruchsermittlung, sowie den Anforderungen an Qualität und Geschwindigkeit des Verfahrens gerecht zu werden, wurde eine Software entwickelt, die die wesentlichen Strukturelemente des Verfahrens und der Fälle intuitiv fasslich visualisiert, und die automatisierte Generierung hochwertiger juristischer Schriftsätze sowie die Berechnung der auszuzahlenden Gelder ermöglicht.
Sience Fiction
Staat & Recht bei Arno Schmidt
Víctor Arévalo
Víctor Arévalo
Das Werk Arno Schmidts erklärt die Lage des Weltsystems heute und seine Zukunftsaussichten mit frappierender Schärfe.
Die Gegenwart ist die Zukunft der Vergangenheit
Veith Risak
Veith Risak
Das modellhafte Spiel mit den Zeitebenen: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft kann die Rollenbilder des Handelnden und des Richters gegenüberstellen. Man kann in der Gegenwart für eine unsichere Zukunft handeln oder über eine unveränderliche Vergangenheit richten. Die Science-Fiction kann dazu modellhafte Szenarien bereitstellen.