Semantic Interpretations of Legal Visualizations using a Polysyntactic View
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
In this paper we describe an approach for enabling machines to interpret the semantics in legal visualizations using a polysyntactic view. This view is based on a number of different factor syntaxes that are mapped to each other in order to describe the meaning of a legal visualization. Based on these structures semantic interpretations can be derived. These can be reported back to the creator or user of the visualization in order to support tasks such as the analysis, search or comparison of legal visualizations and the underlying legal episodes.
Die Raffinessen der Findok
Angela Stöger-Frank
Angela Stöger-Frank
Die Finanzdokumentation steht seit Mai 2006 im Internet (http://www.bmf.gv.at oder direkt http://findok.bmf.gv.at/findok) zur Verfügung. Info-Symbole, Hyperlinks, spezielle Anmerkungen, Navigation zwischen Zeitschichten etc. gewähren eine effiziente und rasche Durchsicht der Findok-Dokumente.
Datenschutz – von Geheimhaltung, Geheimniskrämerei und Transparenz
Lothar Gamper
Lothar Gamper
Datenschutz als Regelung des Rechts auf Privatsphäre in der (elektronischen) Datenverarbeitung wird in allgemeiner Unkenntnis der Materie überwiegend auf einen Geheimhaltungsanspruch reduziert, der rechtlich jedoch nur sehr eingeschränkt existiert. Wenn moderner Datenschutz erreichen soll, dass die Grundrechtsträger weitgehend die Kontrolle über ihre digitalen Spuren behalten, wird das Augenmerk in Zukunft sehr viel stärker auf Prinzipien wie strikte Zweckbindung, die Persönlichkeitsrechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch und, auch wenn das zunächst überraschend klingen mag, auf Transparenz zu richten sein; zur besseren Durchsetzbarkeit der Regelungen wird ein adäquater Umgang mit Protokolldaten ebenso wie verschuldens- und schadens¬unabhängige Sanktionen notwendig sein. Im hoheitlichen Bereich muss hingegen der Abwehranspruch gegenüber dem Staat weiterhin oberste Priorität behalten. Verbesserter (technischer) Datenschutz muss nach Ansicht des Autors dieses Beitrages mit einer stärkeren Beachtung des Grundrechts auf Privatsphäre durch den Staat und gleichzeitig mit einer verbesserten Transparenzordnung einhergehen, denn er darf nicht zu verstärkter Überwachung führen, während gleichzeitig Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit und die Kontrolle behördlichen Handelns im Rechtsstaat verunmöglicht werden, indem Geheimhaltung gerade dort postuliert wird, wo eigentlich mehr Transparenz vonnöten wäre.
Skizze einer Juristischen Praxisgemeinschaft
Christian Wachter
Christian Wachter
Die community of practice oder Praxisgemeinschaft ist ein Weg, um der legistischen Normenflut und zunehmenden Komplexität des Rechts mit Methoden des Wissensmanagements und digitalen Werkzeugen zu begegnen. Der Ursprung des Konzepts liegt neben anthropologischen Studien in den Theorien des situierten Lernens, der Subjektwissenschaft und den Erfahrungen mit virtuellen und verteilten Communities. Strukturelle Elemente der Praxisgemeinschaften sind Domain, Community und Praxis. Diese werden für eine juristische Praxisgemeinschaft konkretisiert. In den Initialphasen sind Entscheidungen über die Trägerschaft und die Vorgehensweise zu fällen.
Ein Spaziergang durch die Welt der Rechtsinformatik an der Hand von Erich Schweighofer
Dieter Merkl
Dieter Merkl
Mit diesem Aufsatz werden, basierend auf persönlichen Erfahrungen des Autors, Herausforderungen der interdisziplinären Forschung, insbesondere im Lichte der Begriffswelt der beteiligten Personen, beleuchtet. Eingebettet sind diese knappen Überlegungen in einem, wenngleich kursorischen, Abriss der Geschichte der Zusammenarbeit zwischen Erich Schweighofer und Dieter Merkl. Für etwaige juristische Ungenauigkeiten trage ich in dieser Darstellung die alleinige Verantwortung.
Spaziergang in die Dritte Dimension
Michael Dittenbach
Michael Dittenbach
Dieser Abschnitt behandelt den kürzesten der drei Spaziergänge ins Reich der hierarchischen Wissenslandkarten und Rechnungsprüfungen.
Notes on Strategies of Research in the Field of Information Law
Herbert Fiedler
Herbert Fiedler
Es handelt sich um den englischsprachigen, bisher unveröffentlichten Text einer Rede des Autors aus dem Jahr 1982. Vorangestellt wird eine aktuelle «Vorbemerkung», welche die Rede kurz aus heutiger Sicht kommentiert.
Multisensory Law and Legal Informatics – A Comparison of How these Legal Disciplines Relate to Visual Law
Colette R. Brunschwig
Colette R. Brunschwig
This paper discusses how multisensory law and legal informatics deal with the flood of legal information and the complexity of law. Failing a comparison to date how these legal disciplines relate to visual law, and how they attempt to provide lawyers or laypersons with adequate coping strategies, this paper aims to contribute to filling this research gap. It draws on insights from various disciplines, such as legal informatics, legal theory, multisensory law, and so forth. Key findings include that there is a similarity between multisensory law and legal informatics regarding the general function of their visual products. Given this finding, this paper provides a first systematic knowledge basis for multisensory law and particularly for its relationship to visual law. It builds specific systematic knowledge about the subject matter and cognitive interest of multisensory law and its branch «visual law.» It contributes to the current understanding of legal informatics and clarifies how legal informatics and visual law are related. What are the implications of the findings presented here? They challenge the (still) prevailing verbocentric legal paradigm by advocating a shift toward a multisensory legal paradigm. The new paradigm does not refute well-founded and indispensable verbal legal communication. Rather, it stands for blending established with multisensory modes of legal communication. In terms of the sociology of science, such a paradigm shift would imply that the growing number of uni- and multisensory legal phenomena would gain the necessary scientific attention. Particularly as visual, audiovisual, and tactile-kinesthetic legal phenomena are gaining increasing significance in the legal context, it is simply not possible to think them away from jurisprudence (Rechtswissenschaft) and legal practice. Without intending to diminish the lasting significance of legal informatics for ICT-based uni- and multisensory legal phenomena, this paper suggests subsuming all the uni- and multisensory legal phenomena under multisensory law, whether they are ICT-based or not. This – highly debatable – suggestion is based on the observation that the established disciplines of the applicable law and the basic legal disciplines fail to adequately explore the legal or legally relevant phenomena at stake, at least as regards certain subject areas of multisensory law (the law as a uni- and multisensory phenomenon in the law and the law as a uni- and multisensory phenomenon).
Weitere Spaziergänge durch die Welt der Rechtsinformatik und Europa bei denen Erich Schweighofer alle Hände voll zu tun hatte
Andreas Rauber
Andreas Rauber
Dieser Abschnitt erzählt von einigen weiteren Ausflügen, sowohl inhaltlicher Natur als auch tatsächlichen Spaziergängen durch einmal mehr, einmal weniger verbaute Natur, und führt uns inhaltlich von der Beschriftung von auf Karten organisierten Rechtsdokumenten hin zu deren langfristigen Erhaltung – mit einer Abzweigung zu hierarchischen Strukturen.
Verbesserung der «Precision» bei der Juristischen Recherche
Dietmar Jahnel
Dietmar Jahnel
Dieser Beitrag untersucht die verschiedenen Suchmöglichkeiten nach Gerichtsentscheidungen auf ihre Präzision bei der Suche. Dabei zeigt sich, dass nicht einmal die Suche nach Geschäftszahl oder Fundstelle immer ein eindeutiges Ergebnis liefert. Anschließend werden die Schwierigkeiten bei einer Suche nach Normzitaten oder Stichworten besprochen und die Suchergebnisse mit denselben Suchbegriffen in verschiedenen österreichischen Rechtsdatenbanken miteinander verglichen.
Schriftenverzeichnis von Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
The Logical Structure of a Legal System Proving the Validity of Law
Hajime Yoshino
Hajime Yoshino
This paper clarifies the logical structure of a legal system in terms of the validity of legal sentences. The law must be legally valid in order that it can be applied to a concrete case. Legal rules which are applied to a case are to be proved as legally valid. How can this proof be done in law? In other words, what is the structure of legal system which enables the proof? The validity of a legal sentence can be proven if it is deduced from other valid legal sentences. Therefore, the logical structure of a legal system that makes such a deduction possible is clarified in this paper.
Human Expertise and Artificial Intelligence in Legal Search
Peter Jackson
Peter Jackson
Khalid Al-Kofahi
Khalid Al-Kofahi
Legal search is one of the primary applications of informatics to the practice of law. The present chapter summarizes some recent thinking in this field and illustrates it in the context of a new version of Westlaw, called WestlawNext. We argue that finding the right allocation of function between person and machine continues to be the key to success in making legal documents more findable.
Legal Semantic Frames – A Short Analysis of the Nature of Legal Understanding
Balazs Ratai
Balazs Ratai
The paper is a preliminary study of questions relating to the possibility of using semantic frames as means of machine understanding in the legal domain. The paper focuses on the question whether we can talk about legal semantic frames or not and therefore examines how understanding can be understood in the legal domain. In other words it focuses on what legal understanding is and what specialities it has if any. Additionally some conclusions relating to the possibility of using semantic frames in the legal domain will be drawn.
Sprechakte im Rechtsakt
Georg Newesely
Georg Newesely
Äußerungen haben neben ihrer sprachlichen stets auch eine Handlungskomponente, die sich nach Searles Klassifikation der Sprechakte in den Ebenen der Assertiva, Direktiva, Kommissiva, Expressiva und Deklarativa ausdrücken kann. Rechtsakte – hier im speziellen auf Gesetze bezogen – weisen Sprechakte in der Regel in Form von Direktiva und (assertive) Deklarativa auf.
Say «cheese»: Natural kinds, deontic logic and EU Regulation 1829/2002
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
The paper develops a semi-formal framework to analyse the semantic of European norms and legal decisions on Geo¬graphical Indications. It is shown that the debate regarding the appropriateness of giving the term «Feta cheese» legal recognition mirrors discussions in analytical philosophy about the semantics of natural kind terms. A logic with formal quotation function is introduced that allows to represent the different intuitions regarding the semantics of natural kind terms, and how they play out in the legal arena.
Datenschutz als Impulsgeber der IT-Sicherheitsforschung
Dieser Beitrag setzt sich zum Ziel, zu diskutieren, wie aktuelle Problemstellungen des Datenschutzes zu einem wesentlichen Impulsgeber der IT-Sicherheitsforschung werden können und beschreibt einige Entwicklungen, die nötig sein werden, um auch in Zukunft eine aus technisch-organisatorischer Sicht solide Basis für den Schutz personenbezogener Daten bereitstellen zu können.
Bye, Bye, Babylon?
Peter Lechner
Peter Lechner
Dieser Beitrag beschreibt ein Experiment. Frage: Ist es möglich mit «für jedermann verfügbaren Mitteln», gemeint: mit PC-gestützten Übersetzungstools, die kostenlos (im Web) zur Verfügung stehen, Texte zumindest in einer solchen Qualität zu übersetzen, dass man das Ergebnis für ein Verhalten, das rechtskonform ist oder den gesellschaftlichen Normen (des jeweiligen fremdsprachigen Landes) entspricht, verwenden kann? Situationen, die ein dringendes Handeln auf Basis der fremden Sprache erfordern, könnten so ohne aktuell nicht verfügbare bzw. teure professionelle (sprachliche) Unterstützung bewältigt werden. Ob auf diese Weise taugliche Resultate erzielt werden können wird anhand von Beispielen geprüft.
Understanding e-Democracy and Privacy – Reflections on Landmark Decisions of the German Constitutional Court
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
Der Beitrag befasst sich mit der eWahl-Beteiligung von Bürgern im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken. Gleichzeitig wird eine Entwicklung aufgezeigt, wonach Bürger ihr Grund-Recht auf Privatheit, das demokratisches Handeln erst ermöglicht, durch die freiwillige Preisgabe von persönlichen Daten im Internet gefährden. Seit 9/11 ist die Privatheit in Verbindung mit den politischen Grundrechten der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit auch durch eine zunehmende (heimliche) e-Überwachung der Bürger bedroht. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob die Enthüllungen bei Wikileaks, «the people´s right to know» staatliches Handeln in Krisenzeiten unterstützt oder gefährden. Auf der Folie internationaler und supranationaler Menschenrechtserklärungen, im Spiegel wesentlicher Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts werden die neuen Informations- und Kommunikationsbedingungen in der e-Agora untersucht und mit der Frage verbunden: «Ist Politik wirklich stark, wenn sie maßlos reagiert und den Kern der Privatheit und demokratische Grundrechte zugunsten einer (vermeintlichen) Sicherheit missachtet?»
Die Strukturierung von Rechtsnormen in der Schweiz
Marius Roth
Marius Roth
In der Schweiz wird das Thema der Strukturierung der Rechtsdaten erst seit wenigen Jahren diskutiert. Vorliegend wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in diesem Bereich vermittelt, wobei das Hauptaugenmerk auf das XML-Schema CHLexML und das Projekt LexWork gelegt wird.
Wissen als Potential der öffentlichen Verwaltungen
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Maria A. Wimmer
Maria A. Wimmer
Verwaltung ist Wissensverarbeitung par excellence. Es gilt, die Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung in dieser Hinsicht zu schärfen. Durch verbesserte Unterstützung mit Informationstechnologie (IT) kann Wissensmanagement sowohl in die Wissensverarbeitung der öffentlichen Verwaltung wie auch in die Entscheidungsunterstützung öffentlicher Aufgabenerledigung besser eingebunden werden. Exemplarisch werden individualisierte Fallbehandlung und Bürgerinformation behandelt, um die relevanten Wissensaspekte und Potentiale des Wissensmanagements durch die Nutzung innovativer IT-Anwendungen aufzuzeigen.
Von der Regel zur Rolle – Die Unterstützung der juristischen Abfrage durch situative Ontologien
Harald Hoffmann
Harald Hoffmann
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Georg Schwarz
Georg Schwarz
Wie bei JURIX 2010 in Liverpool wiederum deutlich geworden ist, unterliegen die Themen der Rechtsinformatik einer ständigen Veränderung. Aktuell ist unter anderem die thematische Drift von generellen Normen (RULES) hin zu konkreten Sachverhalten (CASES, ROLES). Diese Drift verstärkt den situativen Aspekt im Recht. Sie lässt sich im vorliegenden Papier am praktischen Beispiel einer E-Learning-Anwendung für betriebsinterne Kündigungen verdeutlichen. Freilich gibt es auch immer wieder Themenstellungen, die perspektivisch über das bisherige hinausweisen. So kann das Multisensorische Recht einen Paradigmenwechsel mit sich bringen, der eine neue Herausforderung an die Rechtstheorie darstellt.
Vorwort
Anton Geist
Anton Geist
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Colette R. Brunschwig
Colette R. Brunschwig
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Wirkebenen der Rechtssprache
Christiane Seissl
Christiane Seissl
Die Kombination, welche sich daraus ergibt, dass ein Beamter das an die Allgemeinheit gerichtete und bis auf Ausnahmen eher konfliktträchtige Steuerrecht zu vollziehen hat, bringt im Berufsalltag viele der näher ausgeführten Barrieren im Verständnis der Regelungen und Rechtsakte zum Ausweis. Dem Umstand, dass die Rechtsadressaten überwiegend rechtsunkundig sind, wird durch verfahrensrechtliche Maßnahmen (z.B. Manuduktionspflicht, Vertreterregelungen, Interpretation der Eingaben nach dem tatsächlich zum Ausdruck gebrachten Inhalt, auch wenn die korrekte formelle Bezeichnung fehlt) und die Herstellung größtmöglicher Nähe zur Gemeinsprache in Rechtssetzung und Rechtsanwendung Rechnung getragen. Dass gerade dadurch wiederum Mißverständnisse auftreten, indem seitens der Adressaten andere Bedeutungsinhalte unterlegt werden oder eine persönliche Betroffenheit die Nichtakzeptanz des Rechtsaktes zur Folge hat, ist Gegenstand unzähliger Rechtsstreite. Die bloße Eigenschaft der Rechtssprache als Fachsprache allein kann für die festgestellten Verständigungshindernisse und die nachhaltige, disziplinenübergreifende Auseinandersetzung mit diesem Thema in der Literatur nicht die Erklärung sein. Im Folgenden soll daher versucht werden, aus den Blickwinkeln der verschiedenen Wirkebenen der Rechtssprache heraus maßgebliche Faktoren zu beleuchten und die Grenzen der möglichen Lösungsansätze sichtbar zu machen.
(Wissenschaft von) Recht und Information – «an der Wurzel eins»?
Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Verengte Definitionen für «Recht» (als der Gesamtheit der Normen für menschliches Handeln) und für «Informatik» (als auf den elektronischen Modus bezogene Verarbeitungstechnik) verdunkeln grundlegende Gemeinsamkeiten, die – letztlich – «Recht» sogar als Teilmenge des Gegenstandes von «Informatik» («‹Recht› = verbindliche Information») erscheinen lassen. Der Beitrag akzentuiert zunächst diese grundlegenden Gemeinsamkeiten und geht sodann auf jene Auswirkungen ein, die sich für beide Erkenntnisgegenstände (bzw deren Wissenschaften) aus dem in der betreffenden Gesellschaft (Lebenswelt) jeweils vorausgesetzten Begriff der «Wahrheit» ergeben.
Electronic Law-Making Support In between the «syntactical» and the «Semantic» challenges to the normative System
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
The Republic of Austria has been the first European country to authentically promulgate its laws in electronic form: Since 1 January 2004, the Federal Law Gazette has been authentically published on the website of the Legal Information System of the Federal Chancellery. Electronic publication, however, is only the «front-end» of an «electronified» law-making process, the latter being the very prerequisite for an efficient electronic publication procedure: The federal law-making process in Austria is supported by an electronic workflow system, which has been developed by the Federal Chancellery and the Parliamentary Administration since 2001. From the concept of this system, the outline of a reference model for electronic law-making support can be derived.
Sprache und Recht – Historische Aspekte des EDV-Einsatzes
Markus Holzweber
Markus Holzweber
Nikolaus Forgó
Nikolaus Forgó
Nicolas Reitbauer
Nicolas Reitbauer
The increasing use of computers modified law and the semantics of law since the 1970s. Computers were not only supposed to be a replacement of simple typewriters; they were meant to take on a wide area of responsibilities within the legal system and help to optimize the visualisation and implementation of the law. Therefore the fields of applications seemed to be limitless. In each aspect, the Austrian legal system had to deal with various questions right from the first use of computers: how to write legal texts to enable digitalisation? How to deal with specific technical terms? The following paper focuses on the Austrian legal system facing the challenges concerning computers and jurisdiction, using the historical example of two symbolical acts (Tilgungsgesetz (Expungement Code) and Datenschutzgesetz (Data Privacy Code)).
E-Justiz in Österreich – Umsetzung der IT-Strategie
Thomas Gottwald
Thomas Gottwald
Martin Schneider
Martin Schneider
Die budgetäre Situation und die an die Justiz gestellten Anforderungen machten es notwendig, ein klares und umfassendes Konzept für die Zukunft des IT-Einsatzes in der österreichischen Justiz zu erstellen.
Die Struktur von Begründungen
Florian Holzer
Florian Holzer
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie juristische Entscheidungen begründet werden. Dabei wird der These nachgegangen, dass das Rechtsdenken stark an mentale Bilder gebunden ist. Die Begründungen juristischer Entscheidungen sind von diesen mentalen Bildern geprägt. Darüber hinaus wird die These aufgestellt, dass die Aufgabe der sprachfixierten Rechtswissenschaft sein muss, immer neue mentale Bilder zu entwerfen.
Human Rights in the Information Society
Giovanni Sartor
Giovanni Sartor
In this paper I shall discuss the relevance of human rights in the information society. First I shall shortly introduce the opportunities and dangers pertaining to the information society, referring to some famous literary work (in particular, in science fiction). I shall argue that human rights may provide some guidance for addressing such opportunities and dangers. I shall then consider how different human rights are involved in the social deployment of information technologies, and the connections between such rights. Finally, I shall provide some considerations on what approach to humans right may be more useful for promoting human values in the information society.
Der Einsatz von Rechtsdatenbanken als haftungsrechtliches Problem des Rechtsanwalts
Leonhard Reis
Leonhard Reis
Nicht nur die Zahl der erlassenen Gesetze, veröffentlichten Entscheidungen und juristischen Fachbeiträge steigt. Dies hat für den Rechtsanwalt als Rechtsberater möglicherweise auch haftungsrechtliche Konsequenzen: Die Haftung des Rechtsanwalts hängt u.a. davon ab, mit welcher Sorgfalt er sich mit der aktuellen Rechtsentwicklung auseinandersetzt. Der vorliegende Beitrag behandelt daher die Frage, inwieweit für einen Rechtsanwalt der Einsatz von Rechtsdatenbanken zur Information über die jüngste Rechtsprechung haftungsrechtlich erforderlich ist. Weiters wird der Frage nachgegangen, ob der ausschließliche Einsatz von Rechtsdatenbanken für den Rechtsanwalt zur Informationsrecherche aus haftungsrechtlicher Sicht ausreichend ist.
Das Prinzip der Verhältnismässigkeit (Thesen für die Diskussion)
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit baut auf dem rechten Maß zwischen dem Zuviel und dem Zuwenig auf, darum grenzt es sich schon von vornherein ab, sowohl vom Ziel (Wert, Maß-stab), das selbstgenügsam ist, als auch vom Mittel, das blind und folgsam ist. Am bedeutendsten ist gerade die Frage, wie man das rechte Maß zwischen Rechten und Rechtspflichten, zwischen Gütern und Lasten bzw. zwischen dem Zweck und den Mitteln, die sich in Konflikt befinden, erreichen kann. Das Prin-zip der Verhältnismäßigkeit muss berücksichtigen, dass alle Rechte und Rechtspflichten korrelativ sind. Die Korrelativität besteht immer auch darin, dass der Träger eines Rechts dessen Grenzen (d.h. die Grenzen der rechtlichen Berechtigung) nicht überschreiten darf und dass der Träger einer Rechtspflicht im-mer berechtigt ist, von den Anderen zu verlangen, dass sie ihn in seinem Handeln nicht behindern. Die Verhältnisse zwischen dem Staat und den Individuen als den Trägern der Grundrechte sind nur ein Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit.
Modale und Deontische Logik, Autonome Kampfroboter
Lothar Philipps
Lothar Philipps
Modallogik und deontische Logik sind Schwestern. Was bei der einen «Notwendigkeit» ist, ist bei der anderen «Gebotensein»; was bei der einen «möglich» ist, ist in der anderen «erlaubt». So weit, so plausibel. In der realen Welt stößt die Familienähnlichkeit aber bald an ihre Grenze, der Kluft zwischen Sein und Sollen. Das wird an einem Rechtsfall gezeigt. Die Kluft wird freilich zur Zeit teilweise zugeschüttet. Es treten «autonome Roboter» auf den Plan, die nicht von einem Programm gesteuert werden, sondern von einem «neuronalen Netz». Ein autonomer Roboter kann sich in einer Weise fehlerhaft verhalten, die sich nicht auf Mängel in Hard- oder Software zurückführen lässt und die man deshalb als «normwidrig» zu bewerten hat, im ethischen und juristischen Sinne dieses Wortes. Eine solche Bewertung wird um so wichtiger, als das amerikanische Militär mit Milliardenaufwand autonome Kampfroboter entwickelt zu dem Ziel, Kämpfer zu haben, die unbeirrbar zwischen gut und böse unterscheiden können und die sich auch an die Haager Landkriegsordnung halten. Ein wahrhaft biblisches Projekt?
Rechtsinformatik aus Sicht des Unternehmensarchitekten
Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
Rechtsinformatik integriert sehr unterschiedliche Fachperspektiven. Wir beschreiben die Perspektive des Unternehmensarchitekten, der die Aufgabe hat, alle unterschiedlichen Sichten auf Unternehmensarchitekturen zu integrieren, insbesondere die Geschäftssicht, die technische Sicht und die rechtliche Sicht. Dies verlangt transdisziplinäre Lösungskompetenz, wirft aber auch viele Fragen auf und stellt eine grosse Herausforderung dar.
Das Rechtsinformationssystem und die Elektronische BGBl-Kundmachung
Helmut Weichsel
Helmut Weichsel
Das Rechtsinformationssystem (RIS) ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskanzleramt kostenlos im Internet unter der Adresse www.ris.bka.gv.at zur Verfügung gestellt wird. Das RIS beinhaltet ua das Bundes- und Landesrecht sowie die Judikatur der Höchstgerichte und anderer Spruchkörper. Die Inbetriebnahme der IT-Anwendung «elektronischer Rechtserzeugungsprozess» (e-Recht) bedeutete eine grundlegende Umstellung bei der Texterstellung im Rahmen des Rechtserzeugungsprozesses in Österreich. Vom Entwurf bis zur Kundmachung einer Rechtsnorm – seit 1. Jänner 2004 werden die österreichischen Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im RIS kundgemacht – ist ein elektronischer Ablauf vorgegeben.
Laudatio über Erich Schweighofer
Arthur Winter
Arthur Winter
Anlässlich des 50. Geburtstages von Herrn Erich Schweighofer befasst sich der Beitrag mit einer Würdigung seiner bisherigen wissenschaftlichen Arbeit und seines beispielhaften Engagements für die Rechtsinformatik in Österreich.
Kleine Phänomenologie des Rechts
Peter Warta
Peter Warta
Das positive Recht als ein von Menschen gemachtes System des Sollens ist eine geistige Kategorie. Seine für die Kommunikation unverzichtbare materielle Erscheinungsform ist der Text: bedrucktes Papier, gesprochener Schall oder digitalisierte Datei. Was bedeutet das für den Wahrheitsanspruch der Erkenntnisse der Rechtsdogmatik?
Von der Semantik zur Syntax und wieder zurück: Testen juristischer Modelle
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Ein wichtiger Teil der Rechtsinformatik ist die Arbeit mit Modellen: Eine maschinenlesbare Repräsentation (=Syntax-Ebene) der Realität (=Semantik-Ebene), z.B. realen Sachverhalten oder juristischen Texten wie Gesetzen, wird erstellt, um anschließend darin automatisiert Auswertungen durchführen zu können und das Ergebnis wieder zurück in die Realität zu übertragen und mit einer Bedeutung zu versehen. Beispiele hierfür sind Falllösungssysteme oder die Suche nach passenden Rechtsvorschriften bzw. deren Übersetzung. Hierbei ist die Korrektheit der Transformation Semantik --> Syntaktik ein besonders wichtiger Aspekt, der in den einzelnen Phasen der Modellbildung und nutzung zu beachten ist, da ansonsten das Ergebnis des Auswertungsprozesses innerhalb des Modells nicht mehr mit der Realität im Einklang steht. Einige spezifische Probleme hierbei werden untersucht und Ansätze dargestellt, um sie zu reduzieren. Hier wird versucht, Testmethoden der Informatik nutzbar zu machen.
Mehr Semantik für die juristischen Datenbanken der EU?
Pascale Berteloot
Pascale Berteloot
Für Ihre juristischen Datenbanken, die vom Amt für Veröffentlichungen verwaltet werden, hat die Europäische Union mit ersten Bausteinen auf dem Weg zu mehr Semantik begonnen. Es handelt sich um die Erneuerung der Verwaltung des Thesaurus Eurovoc und der Arbeit an einer Standardisierung der Metadaten. Die Übernahme durch das Amt der Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung wird die Semantik weiter anreichern können. Alle Projekte berücksichtigen die 23 Amtssprachen der EU.
Structuring Legal Semantics in Legislation
Enrico Francesconi
Enrico Francesconi
The effective implementation of the Semantic Web concept faces obstacles due to the difficulties in adopting shared knowledge modelling. Promising steps forward seem to be achievable in more limited domains, as the legal one, characterized by a specialized and technical information, well defined semantic structure of legislative documents, as well as peculiar user needs in terms of legal information retrieval, reasoning and consultancy services. This paper discusses legislative text semantics whose management is an essential pre-condition to implement the Semantic Web concept in the legal domain. In particular a model able to analytically describe the semantics of legislative texts, as well as tools able to facilitate its implementation are presented; moreover, possible advanced services, which can be offered to public administrations, legal experts and citizens, on the basis of this model are discussed.
Tools zur Unterstützung der Semantischen Suche
Bojan Bozic
Bojan Bozic
Werner Winiwarter
Werner Winiwarter
In der heutigen Wissenschaft stehen vermehrt Ansammlungen von Wissen und Inhalten, Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Interessensgruppen gegenüber, welche an den Wissensdatenbanken und Inhalten interessiert sind. Ein immenses Problem stellt jedoch die Auffindbarkeit und Verfügbarkeit dieses Wissens für die Interessenten dar. Daher bedarf es hier einer Lösung, die nicht nur die Lücke zwischen vorhandenen Informationen und informationssuchenden Personen schließt, sondern es viel mehr auch ermöglicht, die Ressourcen ohne Änderungen oder Neuimplementierungen einzubinden und zur Verfügung zu stellen. Zur Lösung dieses Problems sind einerseits Tools und andererseits Experten notwendig. Die Tools werden zum Auffinden von Ressourcen im Web, sowie zum Versehen und zur Anreicherung dieser mit semantischen Annotationen und Informationen benötigt. Die Experten fungieren als Zielgruppe und sind in der Lage durch Annotationen verschiedene Domänen, Ontologien und Sprachen in einen Kontext zu stellen.
Mögliche ethische Welten und Normtypen
Günther Kreuzbauer
Günther Kreuzbauer
In diesem Beitrag werden zwei miteinander zusammenhängende Ideen zur Systematisierung grundlegender ethischer Wert- und Normtypen präsentiert. Zunächst wird auf Basis einer Interessenethik die Idee möglicher ethischer Welten diskutiert und diese in Zusammenhang mit Normen einer Güterethik gebracht. Hier werden 12 grundlegende Normtypen isoliert, die dann auch auf 12 grundlegende Werte übertragen werden.
Automated Documentation and Law: Developing Schweighofer's Konterm for the Transmission of Legal Knowledge
Philip Leith
Philip Leith
One of the central questions around which divisions in the field of computers and law have been built over the past three decades has been that of just where codification of legal materials might be able to transform the humble document into something more meaningful – allowing easier understanding and transmission of legal knowledge. There have been many attempts made to utilise, for example, various versions of logic to carry out this task, but none have to date been successful. Schweighofer has been one of those who has followed this path but has also used other non-logical approaches to try to extract and then encode meaning from text. He has carried out this work in a manner which perhaps better reflects the complexity of the legislating, advising and adjudicating processes than some of the more legally naïve researchers who have too often had little appreciation of the lawyer’s mindset. In this paper I look to see whether there are ideas which can be taken and re-used from Schweighofer which might enable better transmission of law whilst ignoring his demand of a logical basis for that transmission. In effect I am interested in what Schweighofer has to say to those with a sociological approach to law who view technology as a possible aid to the dissemination of legal knowledge.
Ratio v. Intuition: A Brief Note on Coding of Complex Systems
Radim Polčák
Radim Polčák
Law heavily depends on abilities of its carriers to code its rules in a way that would be sufficiently intelligible to its recipients. The art of coding and decoding is then not just in the use of the language or in grammatical or logical assessment of particular issues, but also in understanding the limits of the code and its methods. The paper analyzes greatest works in modernist legal logic and tries to outline the limits of legal code – whatever from the law is to be found outer them is then to be considered as logically unreachable and excluded from automated processing.
Zum Umgang mit der Unschärfe des Rechts
Ambiguity and uncertainty in the field of legal practice leed to concepts, legal principles and strategies to overcome these (partly unevitable) problems. On the level of law making for instance margins of discretion are left for the application of legal provisions, e.g.by using sweeping clauses in the wording of legal texts. On the level of application particularly the concept of legal proceedings and a case law system help to channel the dealing with facts and corresponding legal questions to prepare the decision of the case. Several principles apply for both levels, in particular concerning the transparency of the legal discourse and the criteria for accepted truth in this field.
What’s in an Interchange Standard for Legislative XML?
Radboud Winkels
Radboud Winkels
To make efficient and effective use of all sources of law electronically available in Europe, with all their different (XML) formats, we need an open interchange standard. Such a standard will enable public administrations to better serve their citizens and organisations, to link legal information from various levels of authority and different countries and languages. Moreover, it will enable companies active in the field of legal knowledge systems to design methods and tools that support a much larger market and it will protect customers of such companies from vendor lock-in. Such an interchange standard should obviously be jurisdiction and language independent. Furthermore, it should refrain from describing elements that are not specific for legal documents and it should refrain from describing elements that require interpretation of the content of these documents. Finally, the standard should allow for easy (external) linking of separate knowledge models of the content to the original sources of law. We claim that MetaLex meets these requirements best, and has been specifically designed to meet these requirements.
Keyword Advertising – Neue Entscheidungen des EuGH und (k)eine Änderung
Ines Staufer
Ines Staufer
Keyword Advertising stellt eine seit Jahren gängige Form der Internetwerbung dar, die es ermöglicht in den Trefferlisten der Suchmaschinen bessere Ergebnisse zu erzielen. Dabei bucht ein Werbender ein oder mehrere Schlüsselwörter (Keywords) vom Anbieter einer Plattform für Suchmaschinenwerbung. Diese bestimmen in der Folge, bei welcher Suche der Nutzer die Werbung eingeblendet wird. Problematisch sind dabei vor allem Aspekte des Markenrechts, wenn der Werbende als Keyword einen markenrechtlich geschützten Begriff verwendet. Von den im März 2010 ergangenen Entscheidungen des EuGH erhofften sich viele Rechtsunterworfene Antworten auf umstrittene Fragen. In einigen Punkten konnte die Entscheidung des EuGH jedoch nicht zu mehr Rechtssicherheit führen.
Rechtsbereinigung als Instrument der Semantischen Strukturierung
Michael Raffler
Michael Raffler
Der gegenständliche Beitrag zeigt die Möglichkeiten einer Strukturierung der Rechtsordnung durch Instrumente der quantitativen Rechtsbereinigung auf. Anhand eines Formulars für die Kundmachung einer Wiederverlautbarung wird auch die innere Struktur dieses Rechtsbereinigungsinstruments erläutert und gezeigt, wie sich Rechtsbereinigung mit der Unterstützung durch ein legistisches Formular bewerkstelligen lässt. Legistische Formulare sind ein inhaltlicher Impuls des E-Governments für die Weiterentwicklung des E-Rechts.
From Norms to Obligations Revisited: A Case of Three-Dimensional Virtual Worlds
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
In this paper we reflect on constructing legal frameworks which affect online virtual worlds. A virtual world is viewed as a whole and depicted by the metaphor of stage. This is a model, a symbolisation of the conceptual framework of the virtual world, within the methodological concept of cognitive spatialisation. In this paper symbolisation precedes formalisation on the way to construction and legal knowledge representation. Thus visualization of virtual world issues can have a favourable effect on modelling, formal representation and operational implementation of rules. Rules (norms) are divided into classes such as legal, technical (technological), professional, reputation, energy, etc. Distinguished classes have different modes of effect: legal rules can be violated but it is impossible to violate technical rules. We also attempt to formalise the normative status of the rule’s addressee. Therefore, the concepts of unified duty and summary duty are revisited. The input/output of a normative status synthesizer is specified. An example explores duties and permissions of a girl in a cafe. A list of duties is interpreted with a connective intersection and a list of permissions – with union.
Erich Schweighofer
Tom van Engers
Tom van Engers
Zum Erleichterten Betreiberwechsel im Lichte des Reviews des Europäischen Rechtsrahmens für die Elektronische Kommunikation
Gerald Otto
Gerald Otto
Christoph Steindl
Christoph Steindl
Mit der im Rahmen des Reviews des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation erlassenen Citizens´ RightsRL soll der Schutz von Endnutzern gewährleistet und weiter gestärkt werden. Verbraucher sollen in den vollen Genuss der Vorteile des Wettbewerbs auf den Kommunikationsmärkten kommen. Hierfür ist es nach Ansicht des europäischen Gesetzgebers auch erforderlich, dass sie in der Lage sind, den Betreiber ohne die Überwindung von rechtlichen, technischen oder praktischen Hindernissen zu wechseln. Vor diesem Hintergrund sieht die Citizens´ RightsRL insbesondere Neuerungen hinsichtlich der Rufnummernübertragung und der Mindestdauer von Verträgen sowie deren Kündigung vor. Diese bedürfen zu weiten Teilen einer Umsetzung in das nationale Recht.