10 Jahre IRIS: Bilanz und Ausblick – digitale Ausgabe zum Tagungsband des 10. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2007.


Die heurige IRIS stand unter dem Motto der Reflexion und des Ausblicks: 10 Jahre IRIS – Internationales Rechtsinformatik Symposion. Dies ist auch bereits das 8. Jahrbuch der Rechtsinformatik, der Tagungsband der IRIS Konferenz. 

Als Herausgeberteam haben wir die Aufgabe bernommen, das wissenschaftliche Leben der IRIS schriftlich in einem Tagungsband zusammenzufassen, und zwar gemäß dem Leitmotiv der IRIS: «Die im Informationszeitalter unentbehrlichen wissenschaftlichen und praktischen Leistungen der Rechtsinformatik sollen einem breiten Publikum in umfassender und gut lesbarer Form vorgestellt werden.» Wie gewohnt umfasst der Tagungsband nicht nur neue wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern auch die praktischen Anwendungen der Rechtsinformatik und deren Problemstellungen.

Das Jahrbuch ist in 9 Themengruppen gegliedert:

  • Plenarvortrag
  • e-Government und e-Justiz
  • e-Demokratie
  • Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken
  • Rechtsinformation
  • Juristische Informatiksysteme und Anwendungen
  • IT-Recht (Datenschutz, Urheberrecht, Telekommunikationsrecht)
  • e-Commerce und e-Learning
  • Rechtsvisualisierung

Nicht im Tagungsband sind die Beiträge der Rechtstheorie enthalten; dazu ist ein gesonderter Tagungsband vorgesehen, der Ilmar Tammelo gewidmet sein wird.

Die Organisatoren der IRIS 2007 sind vielen zu Dank verpflichtet, damit diese wissenschaftliche Plattform der Rechtsinformatik in Zentraleuropa abgehalten werden kann. Unter den vielen Unterstützern sind besonders zu erwähnen: die Universitäten Wien (Arbeitsgruppe Rechtsinformatik und WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik) und Salzburg (Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt), die mitveranstaltenden Organisationen OCG Oesterreichische Computer Gesellschaft (Arbeitskreis Rechtsinformatik), GI Gesellschaft für Informatik (Fachbereich Rechtsinformatik sowie Fachgruppe Juristische Informatiksysteme), Juristenverband, Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, österreichisches Rechtsinformationssystem RIS und RTR Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH, die Programmgestalter Erich Schweighofer und Friedrich Lachmayer, das wissenschaftliche Programmkomitee, die Schwerpunktkoordinatoren der Workshops: e-Government: Roland Traunmüller und Erich Schweighofer; e-Justiz: Martin Schneider, e-Tax: State and Perspectives Josef Makolm und Gerti Orthofer; Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken: Margrit Falck, Angela Dovifat, Ralf KlischewskiKuno Schedler und Maria Wimmer; e-Democracy: Alexander Prosser; Juristische Informatiksysteme: Burkhard Schafer; Anwendungen: Doris Liebwald; Rechtsinformation und e-Publishing: Paul Holenstein und Erich Schweighofer; e-Commerce: Stefan Eder und Wolfgang Freund; Telekommunikationsrecht: Robert Queck; e-Learning: Thomas Menzel und Anthony Antoine; Theorie der Rechtsinformatik & IT-Recht: Erich Schweighofer; Rechtstheorie: Friedrich Lachmayer, Michaela Strasser und Lorenz Schulz; Rechtsvisualisierung: Colette Brunschwig; Science Fiction: Peter Lechner; Urheberrecht: Walter Blocher und Andreas Wiebe; Datenschutz: Dietmar Jahnel; Suchtechnologien für Juristen: Franz Kummer; die Konferenzkoordinatoren Sonja Janisch, Anton Geist und Gisela Heindl; die Webmaster Anton Geist und Mathias Drachsler; sowie das lokale Organisationsteam an der Universität Salzburg unter der Koordination von Peter Mader.

Den Autoren gebührt unser herzlicher Dank für ihre Beiträge. Das Herausgeberteam hat diese mit größtmöglicher Sorgfalt editiert. Es steht zu hoffen, dass dieser Tagungsband mit ähnlichem Interesse aufgenommen wird wie jene der Vorjahre!

Wien/Salzburg, im Juni 2007

Erich Schweighofer, Anton Geist, Gisela Heindl

Vorwort
Vorwort
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Anton Geist
Anton Geist
Gisela Heindl
Gisela Heindl
Plenarvortrag
Kontinuität und Diskontinuität in der Wissenschaft
Michaela Strasser
Michaela Strasser
Die Wissenschaft steht heute unter dem besonderen Druck von Innovation, Fortschritt und Entwicklung. Der Einsatz der Informations und Kommunikationstechnologien, auch im alltäglichen Wissenschaftsbetrieb macht Wissen zwar universell verfügbar, zugleich droht angesichts der Ubiquität von Informationen in der Netzöffentlichkeit der Verlust der prozeduralen Dimension und damit auch der Zeitdimension.
e-Government & e-Justiz
Charakterisierung der Komplexität öffentlicher Softwareprojekte
Florian Bistricky
Florian Bistricky
Die Entwicklung von IT-Projekten ist durch zunehmende Komplexität gekennzeichnet. Als Ursachen können neben schierer Größe solcher Vorhaben etwa Interessenskonflikte der Stakeholder, die hohe Dynamik des Projektumfeldes sowie die rasche Entwicklung neuer Technologien genannt werden. In dieser Arbeit wird zur Bestimmung der Komplexität großer öffentlicher Softwareprojekte ein Komplexitätsmesssystem erweitert und im Umfeld des Bundesministeriums für Finanzen evaluiert. Hintergrund dieser Frage ist die begründete und begründbare Hypothese, dass die Komplexität solcher Projekte ein, wenn nicht der maßgebliche Risikofaktor ist, der solche Projekte oft zum Scheitern bringt, zumindest aber extrem verteuern kann. Zur Messung der Projektkomplexität verwendet die Arbeit sechs «Komplexitätsdimensionen», die über «Indikatoren» bestimmbar sind. Ergebnisse der Komplexitätsanalyse sind die Zuordnung des Projektes zu einer Komplexitätsklasse sowie ein Kiviatgraph zur detaillierten Darstellung des projektspezifischen Komplexitätsprofils. Die objektive Darstellung der projektspezifischen Komplexität bietet eine erste Entscheidungshilfe für die optimale Anpassung der Planungs- und Controlling-Intensitäten sowie für die Ausgestaltung des Projektmanagements.
Erfolgsfaktoren komplexer IT-Projekte der öffentlichen Hand
Paul Grünbacher
Paul Grünbacher
Josef Makolm
Josef Makolm
Die Entwicklung von IT-Systemen ist durch zunehmende Komplexität gekennzeichnet. Ursachen dafür sind neben der Größe heutiger Systeme rasche Technologie-Entwicklungen, divergierende Stakeholderinteressen, komplexe Integration mit anderen Systemen oder die hohe Dynamik des Projektumfelds. Besonders Software-Projekte im öffentlichen Bereich müssen zunehmend auf diese Komplexität geeignete Antworten finden. Dieser Beitrag stellt Erfolgsfaktoren zur Beherrschung der zunehmend größer werdenden Komplexität öffentlicher IT-Projekte vor.
A Quality Model of e-Government Services Based on the ISO/IEC 9126 Standard
Gerald Quirchmayr
Gerald Quirchmayr
Suree Funilkul
Suree Funilkul
Wichian Chutimaskul
Wichian Chutimaskul
The paper addresses the quality model of e-Government services (e-GSQ Model) by employing the ISO/IEC 9126 standard. This model is used to verify government services whether or not they meet citizens’ needs. There are fifteen characteristics describing government services in terms of services given by government organizations and five other characteristics describing government services in term of citizens’ needs. These characteristics are suggested to be minimum requirements for establishing the quality model of e-Government services. The result of tested quality metrics for e-Government services supports the basic characteristics of a quality model of e-Government services.
Neuerungen in der e-Justiz
Anja Zisak
Anja Zisak
Die Schaffung zentraler Urkundenarchive in der Justiz ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur papierlosen Abwicklung von Gerichtsverfahren und zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten. Ab 1. Juli 2007 werden Rechtsanwälte und Notare gesetzlich verpflichtet sein, am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilzunehmen und werden vor allem Urkunden in Grundbuch- und in Firmenbuchangelegenheiten elektronisch vorzulegen haben. Diese Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs wird eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren bewirken und durch den elektronischen Zugang zu den Firmenbuch- und Grundbuchurkunden zu einer deutlich erhöhten Transparenz sowie letztlich Kostenersparnissen für alle Beteiligten fhren.
Multiple Use: Eine organisatorische und semantische Herausforderung
Michael Krieger
Michael Krieger
Thomas Seliger
Thomas Seliger
Gertraud Orthofer
Gertraud Orthofer
Es gibt mehrere Ansätze, um öffentliche Dienstleistungen effektiver, effizienter und kostengünstiger zu gestalten und somit den Servicegrad der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Eine bedeutende Rolle kommt hierbei der Wiederverwendung von Daten, Applikationen und Prozessen zu. Diese Thematik des Multiple Use darf jedoch nicht nur unter rein technischen, sondern muss auch unter sozialen und ökonomischen Aspekten betrachtet werden. Hierfür müssen organisatorische, semantische und auch rechtliche Rahmenbedingen berücksichtigt und geklärt werden. Dieser Beitrag diskutiert existierende und auch weiterführende Ansätze für die Wiederverwendung von Daten, Applikationen und Prozessen im Bereich des eGovernment. Als Voraussetzung für Multiple Use wird im speziellen auf den Faktor Interoperabilität bei der Umsetzung von sowohl technischen als auch organisatorischen serviceorientierten Architekturen eingegangen.
3rd Generation eGovernment: Verteilte und mobile Lösungen anhand eines Beispielprojekts des Bundesamtes für Güterverkehr
Peter Fellinger
Peter Fellinger
Anhand eines Projektes des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) werden die Entwicklungsstufen von eGovernment erörtert und die Erfolgsfaktoren für verteilte und mobile eGovernment-Projekte herausgestellt.
Vergaberechtliche Probleme bei der elektronischen Beschaffung
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Christian Weismann
Christian Weismann
Der vorliegende Beitrag stellt kurz die Grundlagen der elektronischen Vergabe nach dem BVergG 2006 dar. Danach werden vergaberechtliche Probleme im Zusammenhang mit der sicheren elektronischen Signatur, der Sicherung von Angebotsinhalten, der elektronischen Auktion und dem Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes diskutiert.
e-Demokratie
Projekt «voteremote» Zertifizierungskonzept
Klaus Diehl
Klaus Diehl
Sonja Weddeling
Sonja Weddeling
Die Abbildung herkömmlicher gesetzlich geregelter Wahlen auf elektronischem Wege ist nicht trivial, da es gilt, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 38 GG bereits verankerten Wahlgrundsätze einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahl elektronisch abzubilden. Die Einhaltung dieser Wahlgrundsätze muss durch bestimmte Maßnahmen sichergestellt werden, wobei der Transparenz durch öffentliche Beteiligung (bspw öffentliche Auszählung) und dem Mehraugenprinzip besondere Bedeutung zukommt. Die Glaubhaftigkeit eines Wahlergebnisses, das durch öffentliche Kontrolle hergestellt wird, muss nunmehr technisch auf mindestens gleichem Niveau hergestellt werden. Eine gesetzliche Regelung für Onlinewahlen muss diese Parameter vollumfänglich berücksichtigen.
E-Voting für politische Wahlen in Österreich
Björn Heppner
Björn Heppner
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Die auf breiter Basis geführte Diskussion über mögliche Vor- und Nachteile der Einführung der E-Voting-Technologie für politische Wahlen behandelt viele verschiedene Teilaspekte aus den verschiedensten Sichtweisen. In diesem Paper werden aus der Diskussion die wichtigsten Aspekte extrahiert, neutralisiert und aus Sicht des Staates als Dienstleister mit Hilfe der SWOT-Analyse untersucht. Wie werden die einzelnen Punkte, zum Beispiel eine mögliche Veränderung der Wahlbeteiligung von den Verantwortlichen im Staat gesehen? Aufgrund der Ergebnisse der im Herbst 2005 durchgeführten Befragung von Politikern und IT-Verantwortlichen der Länder und Gemeinden in ganz Österreich durch die Autoren wird dieser Frage in Bezug auf die vorher identifizierten Faktoren detailliert nachgegangen. So wird ein Überblick über die Sichtweise der Verantwortlichen in Bezug auf die E-Voting-Technologie generiert und analysiert. Wie ist die allgemeine Einstellung zum Thema E-Voting für politische Wahlen wirklich? – Sind die Verantwortlichen in Österreich bereit für eine solche Einführung?
E-Democracy & E-Participation
Peter Parycek
Peter Parycek
Dem im Rahmen der AG E-Democracy & E-Participation entworfenen weiten Definitionsansatz entsprechend, wird eine Grobeinteilung dieses zukunftsweisenden Gebiets konzipiert – nach Kriterien wie Information bzw Beteiligungsstufen, politischer Prozess, bottom-up bzw top-down, Zielgruppen und Akteure. Anhand einer exemplarischen österreichischen Projektsammlung skizziert dieser Beitrag einige Problemkreise und Qualitätsmerkmale elektronisch unterstützter Demokratie und postuliert, die Rahmenbedingungen und Verbindlichkeit von Beteiligungsverfahren zu institutionalisieren. Mithilfe von EU- und österreichweiter Zusammenarbeit können die hier skizzierten Zwischenergebnisse zur erfolgreichen Umsetzung von E-Democracy- und E-Participation-Projekten beitragen.
Erhebung von Wahlen zu Interessensvertretungen in Österreich und die Einstellung zu E-Voting
Carl-Markus Piswanger
Carl-Markus Piswanger
Im Jahr 2006 wurde im Rahmen eines internen F&E-Projekts der Bundesrechenzentrum GmbH eine Studie über den Status quo der österreichischen Interessensvertretungwahlen (Direktwahlen) erstellt, um eine Aussage bezüglich zukünftiger Einsätze von E-Voting abschätzen zu können.
E-citizenship: a concept for the integration of migrants via the Internet
Wolfgang Polasek
Wolfgang Polasek
The main question of this research project is to explore as how the Internet and the concepts of e-government and e-democracy can be used to facilitate the integration of foreigners in their new home country. Our goal is to propose a concept of e-citizen: During the first year of migration the migrant has ties with his home country but also he/she develops new ties in the host country. Such a transition phase is characterized by a reduced role of citizenship, since the migrant cannot exercise his rights in full in his home country (except for some states that allow distant voting’s) and also they cannot obtain citizen rights in their new host country, where they are employed. Thus we want to explore the possibility that the spectrum of citizen rights can the divided between the host and the home country. Depending on certain conditions (language, cultural, legal etc) the new group of e-citizen should get increasing right in the new country while at the same time he can keep and work on his ties with his home country.
E-Democracy und der Europarat: erste normative Schritte
Thomas M. Buchsbaum
Thomas M. Buchsbaum
Der Europarat hat begonnen, erste normative Schritte zum Thema E-Democracy zu unternehmen. Der 2006 eingesetzte «Ad hoc-Ausschuss zu E-Democracy» umfasst alle 46 Mitgliedsländer und soll bis Ende 2007 Vorschläge zu Folgendem erbringen: Begriffsdefinition, Darstellung und Analyse der derzeitigen Entwicklungen, Überblick und Darstellung von «good practices», Möglichkeiten der E-Democracy, weiteres Vorgehen im ER-Rahmen. Da all dies nicht kurzfristig möglich ist, wurden folgende Hauptziele in Aussicht genommen: ein «Tool-kit» von generischen «good practices», eine Checkliste für die Einführung von E-Democracy-Tools, mögliche E-Lösungen für Mängel bei der Umsetzung von Demokratie, und die Relevanz von E-Democracy auf dem Informations- und Mediensektor. Ein erster (Zwischen-) Bericht soll im Frühjahr 2008 vorliegen.
e-voting2006.at – ein elektronischer Wahltest mit zweistufigem Verfahren
Martin Fleischhacker
Martin Fleischhacker
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Für die Realisierung internetbasierter Wahlen stehen mehrere Verfahren zur Verfügung, ua eine Klasse von «zweistufigen» Verfahren, bei denen Identifizierung des Wählers und Stimmabgabe technisch getrennt sind und daher zwei Interaktionen erfordern. Dieser Beitrag berichtet über die Erfahrungen mit einem solchen Wahlsystem, die bei einem Test 2006 gemacht wurden.
E-Partizipation und vorparlamentarische Konsultation
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Ausgehend von einer Definition politischer Partizipation, wird Konsultation als eine ihrer wesentlichen Dimensionen identifiziert. Exemplarisch wird die Praxis des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens in Österreich skizziert. Mit der Veröffentlichung der Dokumente dieses Verfahrens auf der parlamentarischen Website – als einem ersten Schritt in Richtung auf ein elektronisches Begutachtungsverfahren – ist diesem Verfahren eine neue Qualität von Öffentlichkeit verliehen worden.
Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken
Prozessorientiertes Assessment von eGovernment-Wertschöpfungsnetzen
Petra Wolf
Petra Wolf
Helmut Krcmar
Helmut Krcmar
In dem vorliegenden Artikel wird ein Ansatz für das eGovernment-Assessment von B2G-Kontakten vorgestellt. Dieser Ansatz bezieht bei der Analyse von Unterstützungspotenzialen die Perspektive aller Beteiligten eines eGovernment-Wertschöpfungsnetzes mit ein. Als Analyseinstrument wird eine Systematik aus Merkmalen und Phasen von B2G-Kontakten eingeführt, die jeweils einer bestimmten Ausprägung eines Merkmals/einer Phase Designanforderungen zuordnet.
Ein Redaktionsteam für Dienstleistungsbeschreibungen als Beispiel einer interkommunalen Zusammenarbeit
Beate Schulte
Beate Schulte
Interkommunale Kooperationen im E-Government bieten heute vielfältige Möglichkeiten, eigene Spielräume in der Verbesserung des Bürgerservice zu nutzen und die Ressourcenplanung zu optimieren. Eine Kooperation kann auf einen unverbindlichen Informationsaustausch begrenzt sein, in die gemeinsame Entwicklung von regionalen Standards oder Nutzung von technischen Infrastrukturen gesetzt sein oder auch eine Abstimmung der organisatorischen Prozesse zwischen Kommunen bedeuten. In diesem Beitrag wird das Projekt «Dienstleistungsbeschreiber» der Virtuellen Region Nordwest (www.vir-nordwest.de) vorgestellt, dessen besondere Qualität in der weitreichenden Zusammenarbeit zwischen Kommunen liegt.
Forschungsprojekt «DYONIPOS»: Wissenszentrierte Unterstützung von kollaborativen Prozessen
Josef Makolm
Josef Makolm
Doris Reisinger
Doris Reisinger
Klaus Tochtermann
Klaus Tochtermann
Wissensmanagement wird gemeinhin als Bündel organisatorischer Maßnahmen gepaart mit einem Appell zur Wissensteilung oder als rein technische Initiative verbunden mit erheblich Mehraufwand für den einzelnen Benutzer (Stichwort: «Explizierung» von Wissen) aufgesetzt. Das wissenschaftliche Forschungsprojekt DYONIPOS geht einen radikal anderen Weg. Wissensmanagement wird entlang der Leistungsprozesse quasi «automatisch» betrieben. Technik dient als Enabler – das Feld Wissensmanagement wird ganzheitlich aufgerollt: DYONIPOS unterstützt auf Basis semantischer Technologien die WissensarbeiterInnen proaktiv und kontextsensitiv in ihren Arbeitsprozessen und gemäß ihrer individuellen Arbeitsweise; daraus gewonnene Erkenntnisse fließen in eine organisationsweite Wissensbasis ein. Die IT-Sektion des Finanzministeriums kooperiert als Pilotpartnerin mit dem Forschungskonsortium DYONIPOS.
Prozessmappen für das Dokumentenmanagement von Verwaltungsvorgängen
Raphael Kunis
Raphael Kunis
Gudula Rünger
Gudula Rünger
Michael Schwind
Michael Schwind
Moderne Verwaltungen stehen zunehmend vor der Herausforderung, trotz stetigem Abbau der finanziellen Mittel die Bearbeitungsdauer und -qualität ihrer Verwaltungsvorgänge sowie die Flexibilität bei der Bearbeitung zu steigern. Das Forschungsprojekt «Referenzarchitektur für E-Government» (RAfEG) hat das Ziel, diese Verwaltungsvorgänge in Behörden elektronisch zu unterstützen und damit die Herausforderung anzunehmen. Das Dokumentenmanagementsystem innerhalb des RAfEG-Softwaresystems beinhaltet zwei neue Konzepte, die über die standardmäßigen Möglichkeiten des Dokumentenmanagements hinausgehen. Dies sind das Konzept der Prozessmappen und die Einführung von Sicherheitsleveln für Dokumente.
Lebensbegleitende Wissensvermittlung: Connector – eDokumentation und Trainings
Christian Niemczik
Christian Niemczik
Katja Virkus
Katja Virkus
Margit Scholl
Margit Scholl
Wissen in Unternehmungen und Verwaltungen effektiv und effizient zu organisieren und zu verwalten ist das Ziel der neuen Service-Plattform Connector. Im Bereich von B2B optimiert Connector den Kundensupport, die Produktschulungen und technische Dokumentationen durch schnelle, einfache und geleitete Wissensgenerierung. Im Bereich von eGovernment stellt Connector Informationen medienbruchfrei und individualisiert zur Verfügung. Connector ermöglicht es in einfacher Weise einen Medien- und Informationspool mit XMLbasierten Bausteinen aufzubauen, wiederverwendbar zu nutzen und sowohl grafisch als auch textuell über Topic Maps darzustellen.
Transformation von Prozessmodellen in Workflowbeschreibungen
Daniel Beer
Daniel Beer
Jörg Dümmler
Jörg Dümmler
Gudula Rünger
Gudula Rünger
In diesem Artikel wird ein transformationsbasiertes Übersetzungswerkzeug vorgestellt, das Prozessmodelle auf Basis ereignisgesteuerter Prozessketten halbautomatisch in elektronisch verarbeitbare Workflowbeschreibungen umwandeln kann. Der Übersetzungsvorgang, der in mehreren Phasen realisiert ist, wird detailliert beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht.
Aufbau eines verwaltungsübergreifenden Prozessregisters für öffentliche Verwaltungen mit der PICTURE-Methode
Jörg Becker
Jörg Becker
Lars Algermissen
Lars Algermissen
Michael Räckers
Michael Räckers
Daniel Pfeiffer
Daniel Pfeiffer
PICTURE ist eine Modellierungsmethode und ein korrespondierendes Werkzeug zur grob granularen Abbildung der gesamten Prozesslandschaft in einer öffentlichen Verwaltung. Dieser Beitrag beschreibt den Einsatz der PICTURE-Methode zur Schaffung eines verwaltungsübergreifenden Prozessregisters für Kommunen mit dem Ziel, das vorhandene Wissen über die Verwaltungsprozesse zu explizieren, innerhalb und zwischen Verwaltungsorganisationen zu verbreiten und dessen Pflege sicherzustellen. Das Prozessregister trägt dazu bei, Wissensdefizite innerhalb einzelner Kommunen, zwischen Kommunen sowie zwischen Kommunen und übergeordneten Behörden zu verringern und so einen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung in Deutschland zu leisten.
Rechtsinformation
Rechtsinformation als Werkzeug – eine schwedische Perspektive
Christine Kirchberger
Christine Kirchberger
Durch eine Verordnung aus dem Jahre 1999 wird in Schweden der Zugang zu öffentlicher Rechtsinformation garantiert. Zugänglichkeit ist jedoch nicht mit Zugang gleichzusetzen. Zur gleichen Zeit kann eine zunehmende Veröffentlichung von Stellungnahmen und Information durch Behörden festgestellt werden. Dies führt zur Frage der rechtlichen Stellung dieser Information.
Wie neutral sind medienneutrale Daten?
Alexander Konzelmann
Alexander Konzelmann
Der Begriff der Medienneutralität ist nicht festgefügt und eindeutig. Er ist daher in seinen Kontextabhängigkeiten an Beispielen zu erläutern. Das Schlagwort von der medienneutralen Datenhaltung täuscht potenzielle Erwerber von CMS und Bildungswillige über einige Realitäten. Diese realen Mediendependenzen sollen aufgezeigt werden. Konkret bedeutet die Neutralität der Datenhaltung für das electronic publishing im juristischen Bereich die Rückführung aller notwendigen Informationen auf digitalisierte, strukturierte Textdaten im Sinne von XML oder ähnlicher Kunstsprachen.
Einheitsschnittstellen zu Rechtssystemen am Beispiel von N-Lex
Doris Liebwald
Doris Liebwald
Dieser Beitrag demonstriert am Beispiel des neuen experimentellen Rechtsportals N-Lex und des in N-Lex integrierten EUROVOC Thesaurus die typischen Probleme des multilingualen und verschiedene Rechtstraditionen überspannenden juristischen Information Retrieval.
ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
Josef Pauser
Josef Pauser
Das ALEX-Portal (http://alex.onb.ac.at/) der Österreichischen Nationalbibliothek bietet seit September 2006 Digitalisate von historischen österreichischen Gesetzblättern und Parlamentarischem Schrifttum. Man könnte es gleichsam als historischen Vorbau zum Rechtsinformationssystem des Bundes betrachten. Die gesamte österreichische Gesamtstaatsgesetzgebung seit 1849 ist nunmehr online. Im Bereich der Justizgesetzgebung geht das Portal mit dem Digitalisat der Justizgesetzsammlung sogar bis 1780 zurück. Im Bereich der Parlamentaria sind etwa die Stenographischen Protokolle des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses des Reichsrats (1861–1918) vollständig erfasst. ALEX hat momentan einen Umfang von ca 700.000 Seiten. Der Ausbau soll weiter vorangehen.
Redesign des Rechtsinformationssystems – Datenerfassung und Abfrage
Helga Stöger
Helga Stöger
Helmut Weichsel
Helmut Weichsel
Das umfangreiche österreichische Rechtsinformationssystem RIS (www.ris.bka.gv.at) ist im Internet seit Juni 1997 kostenlos verfügbar. Es beinhaltet ua Bundes-, Landes- und Gemeinderecht sowie die Judikatur der Höchstgerichte und anderer Senate bzw Kommissionen. Da die technische Entwicklung rasant voranschreitet, hat sich das Bundeskanzleramt unter Einbindung der Datenlieferanten (zB der Höchstgerichte und der Ämter der Landesregierungen) entschieden, das RIS einem Redesign zu unterziehen und in diesem Zusammenhang im Mai 2006 eine Umfrage unter den BenutzerInnen des RIS durchgeführt. Im Zuge dieser Maßnahmen soll das Rechtsinformationssystem noch benutzerfreundlicher und moderner gestaltet werden.
Juristische Informationskompetenz: Freie Quellen im WWW vs. professionelle Informationsdienste
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Die Vielfalt juristischer Informationsdienste, die über das WorldWideWeb angeboten werden, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen und eröffnet neue Möglichkeiten für die juristische Informationsrecherche. Es stellt sich die Frage, ob durch die leichtere Zugänglichkeit freier Angebote die Benutzung kommerzieller Angebote der Informationsdienstleister in den Hintergrund gedrängt wird. Wir untersuchen daher, mit welchen juristischen Informationssystemen Rechtsreferendare vertraut sind und arbeiten und stellen dazu die Ergebnisse einer empirischen Studie vor. Im Zentrum stehen dabei Fragen nach der Kenntnis und Nutzung unterschiedlicher juristischer Informationssysteme und freier Web-Angebote.
Google the Law?!
Anton Geist
Anton Geist
Google hat durch Linkanalyse («PageRank») die Websuche revolutioniert und einen erfolgreichen Weg durch den «(Web-)Datendschungel» präsentiert. Rechtsdatenbanken wenden trotz vergleichbarer Ausgangssituation und guter Eignung noch keine ähnlichen Ranking-Mechanismen an. Ich zeige auf, dass ein Umdenken hier notwendig ist und Techniken der modernen Websuche oft als Vorbild dienen können.
Juristische Informatiksysteme & Anwendungen
Die zunehmende Bedeutung der Informatik für die Juristische Methodenlehre
Herbert Fiedler
Herbert Fiedler
Die Rolle der Informatik als Grundlagenwissenschaft von allgemeiner Bedeutung wird hervorgehoben. Dies entspricht der Selbstauffassung der Informatik, wie sie von der Gesellschaft für Informatik (GI) im «Jahr der Informatik» (2006) dargestellt wurde. Hierbei bleibt die Logik grundlegend, während sie insbesondere in Bezug auf ihre Anwendungen zunehmend durch Methoden der Informatik unterstützt und ergänzt wird («Erbe» der Logik, «Wiener Thesen» des Verf). Dies ist zunehmend auch für die juristische Methodenlehre wichtig – insbesondere im Zeitalter der IKT mit e-justice, e-government, e-business. Folgerungen ergeben sich für eine engere Verbindung zwischen Rechts- und Verwaltungsinformatik.
Rechtsinformatik und Kulturerbe – Vorbemerkungen zu einem Austausch
Wiebke Abel
Wiebke Abel
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Der Aufsatz beschreibt eine feasability study zum Potential der Rechtsinformatik im Kampf gegen Verbrechen gegen das kulturelle Erbe der Menschheit. Insbesondere untersuchen wir die Möglichkeiten und Probleme eines internetbasierten, ontologie-unterstützten Ansatzes zur Mobilisierung «lokalen Wissens» in der Entdeckung des illegalen Handels mit gestohlenen Antiquitäten. Ist es möglich, netzbasierte Systeme so zu entwickeln, dass Benutzer mit unterschiedlicher Fach- und Sprachkenntnis Kunstobjekte so beschreiben, dass sie vom Computer korrekt als «illegal» oder «legal» klassifiziert werden können?
Semantische Netze und ihr Einsatz in juristischen wissensbasierten Systemen
Alexandr Kurbatski
Alexandr Kurbatski
Vasily Cheuschev
Vasily Cheuschev
Julia Döring
Julia Döring
Es werden Grundlagen des semantischen Netzes, einige Fragen der Bildung der wissensbasierten Systeme auf Grund der existierenden wissenschaftlich-technischen Basis, sowie potenzielle Möglichkeiten deren Anwendungen bei dem Modellieren von juristischem Wissen betrachtet.
«Intelligent Reader» statt «Intelligent Reasoner»
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Dieser Beitrag argumentiert für den Einsatz intelligenter Such- und Analysemethoden im Recht, die eine frühere und bessere Unterstützung juristischer Arbeit versprechen als die in der KI & Recht-Forschung dominierenden wissensbasierten Systeme. Mit dem Projektentwurf eines «Intelligent Reader» wird ein Abriss über diese Idee geboten.
IT-Recht (Datenschutz & Urheberrecht & Telekommunikationsrecht)
Privacy in RFID-Systemen
Peter Schartner
Peter Schartner
Radio-Frequency Identification ist die kontaktlose Identifikation von Objekten. Diese Technologie schafft ohne zusätzliche Maßnahmen Bedrohungen der Privatsphäre. Dieser Beitrag beschreibt die Bedrohungen, denen Benutzer von RFID-Systemen ausgesetzt sind, listet exemplarisch bestehende organisatorische und technische Gegenmaßnahmen auf und schließt mit dem Vorschlag, technische Mindeststandards und eine Kennzeichnungspflicht für RFID-Technologie gesetzlich zu verankern.
Die (un)überwindbaren Schranken des Datenschutzrechts für Unternehmen mit Fokus auf Informationsverbundsysteme
Paul Oberndorfer
Paul Oberndorfer
Peter Trybus
Peter Trybus
Globalisierung und Vernetzung von Unternehmensgruppen führen zu einer Internationalisierung der Datenverwaltung und zur wesentlichen Erleichterung des unternehmens- und konzerninternen Datenaustausches. Dies stellt auch entsprechende Anforderungen an den Datenschutz. Das österreichische Datenschutzgesetz sieht hier im europäischen Vergleich eine Besonderheit vor: das Informationsverbundsystem. Der folgende Beitrag soll überblicksartig auf die datenschutzrechtlichen Besonderheiten von Informationsverbundsystemen eingehen.
Section Control
Eva Souhrada-Kirchmayer
Eva Souhrada-Kirchmayer
Der Verfassungsgerichtshof hat ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Beurteilung der Verfassungskonformität der einschlägigen materiengesetzlichen Bestimmungen, die die so genannte «Section Control» regeln, eingeleitet. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die rechtlichen Grundlagen der Section Control sich aus dem Zusammenhalt zwischen Materiengesetzen (StVO, KFG) und den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 ergeben.
Computerwürmer – eine Gemeingefährdung?
Christian Bergauer
Christian Bergauer
Neben der Anwendbarkeit der speziellen Computerdelikte des StGB (§ 126a, § 126b, § 126c) könnte möglicherweise im Zusammenhang mit der explosionsartigen und vom Täter unkontrollierbaren Verbreitung von Computerwürmern über das Internet auch der Tatbestand der vorsätzlichen Gemeingefährdung gem § 176 StGB für eine strafrechtliche Beurteilung herangezogen werden. Untersucht wird, ob sich diese «alte» Strafbestimmung auch auf derartig «neue» Sachverhalte anwenden lässt.
Neue Entwicklungen im europäischen IT-Strafrecht
Andreas Popp
Andreas Popp
Seit einigen Jahren beginnt sich innerhalb des IT-Strafrechts ein neuer Deliktstypus zu entwickeln: die hier sog «Software-Delikte». Dabei handelt es sich um die Kriminalisierung der Entwicklung, Verbreitung, mitunter auch des bloßen Besitzes bestimmter Programme im Hinblick auf die spätere Begehung von (anderen) Computerdelikten. Der Beitrag weist auf die europäische Dimension dieser Entwicklung hin und diskutiert das Verhältnis der «Software-Delikte» zu den durch sie vorbereiteten Straftaten.
Telekomvertragsrecht: Leistungsstörungen bei Telefonmehrwertdiensten
Hermann Schwarz
Hermann Schwarz
So genannte Telefonmehrwertdienste werden mit großem wirtschaftlichem Erfolg weltweit angeboten; dies im Regelfall aber nicht durch die Telefongesellschaften selbst, sondern durch unabhängig tätige Gewerbetreibende, die so genannten Diensteanbieter. Für diese besorgen die Telefongesellschaften bei den Endkunden die Einhebung der für abgerufene Dienste geschuldeten Entgelte. Dieses Wesensmerkmal der Mehrwertdienste wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die trotz mittlerweile etlicher einschlägiger Judikatur nach wie vor nicht abschließend gelöst sind. Der vorliegende Beitrag soll zusätzliche Lösungsansätze aufzeigen.
Rechtliche Einordnung Peer-to-Peer-basierter Dienste
Christoph Sorge
Christoph Sorge
Peer-to-Peer-Netze (P2P-Netze) sind Kommunikationsnetze, deren Teilnehmer gleichberechtigt sind: Alle Kommunikationspartner können grundsätzlich die gleichen Aufgaben erfüllen – es existieren keine dezidierten Dienstgeber und -nehmer (Server und Clients). Der Beitrag zeigt Beispiele gegenwärtiger und möglicher zukünftiger Anwendungen und diskutiert, wie diese sich in das deutsche Telemediengesetz einordnen lassen.
Was kann «Open Content» für den Technologietransfer leisten?
Leonhard Reis
Leonhard Reis
Zur Erleichterung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und der Industrie schlägt der Autor vor, bereits bestehende Standardlizenzverträge der Open Content-Lizenzen für den Technologietransfer zu adaptieren. Als Vorbild kann die Science Commons- Initiative dienen, welche sich aus Creative Commons entwickelt hat.
Die Relevanz urheberrechtlicher Bestimmungen für den Softwarevertrag
Elisabeth Staudegger
Elisabeth Staudegger
Computerprogramme genießen weltweit Schutz durch Urheberrecht. Die Sonderbestimmungen des Computer-Urheberrechts wirken sich massiv auf die Vertragsgestaltung aus, da selbst die Benutzung durch den berechtigten Erwerber reglementiert und in den Kontext des Urheberrechts eingebunden ist. Dabei zeigen sich im Detail nationale Unterschiede in den traditionell eng verwandten Urheberrechtssystemen Deutschlands und Österreichs, die geeignet sind, zu divergierenden Ergebnissen an der Basis zu führen.
Sanitized Movies – Zum Entstellungsschutz für Filmwerke
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Ausgehend von den USA treten versätrkt Anbieter von «Sanitized Movies» auf, also Filmen, die von gewalttätigen oder obszönen Szenen befreit wurden. Anhand eines in Colorado entschiedenen Rechtsfalls werden zunächst die Rechte der Filmurheber, aber auch der Filmhersteller erörtert, derartige Veränderungen an Filmwerken nach österreichischem Urheberrecht zu verhindern. Dabei zeigt sich ein durchaus unterschiedlich ausgestalteter Entstellungsschutz je nach Anspruchsberechtigtem und der im Einzelnen vorzunehmenden Interessenabwägungen.
e-Commerce & e-Learning
Web 2.0 – neue Herausforderungen für Juristen
Bernd Schauer
Bernd Schauer
Web 2.0 ist zu einem neuen Synonym für aktuelle Dienste im Internet geworden. Innerhalb kurzer Zeit haben diese Dienste zu einer erheblichen Veränderung des Internetangebots geführt. Der vorliegende Beitrag stellt diese Entwicklungen vor und untersucht, inwieweit die Rechtsordnung für diese neue Form des Internets gerüstet ist.
Wer muss 2007 noch um (s)eine .at-Domain streiten?
Barbara Schoßbauer
Barbara Schoßbauer
Domainstreitigkeiten sind auch ca 10 Jahre nach der Einführung kommerziell genutzter .at-Domains noch fast genauso spannend, da sich durch minimale Abweichungen des einzelnen Sachverhalts immer wieder neue Entscheidungen ergeben, die eine Prognose zukünftiger Verfahrensergebnisse schwierig machen. Zwei Themen – Allgemeinbegriffe bei Domains und der Einfluss des Inhalts der Webseite auf den Ausgang einer Domainstreitigkeit – sollen im folgenden Kapitel erörtert werden.
Agenten und technische Dienstleister im Bankwesenrecht
Árpád Geréd
Árpád Geréd
Mit dem Bankgeschäft des Finanztransfergeschäfts wurde der Begriff des «Agenten» in das österreichische Bankwesengesetz eingeführt. Agenten bedürfen keiner Konzession, sondern müssen lediglich von einem Finanztransferinstitut als Agent bekannt gegeben werden. Gleichzeitig dürfen sie jede Tätigkeit ausüben, welche sich aus der Betreibung des Finanztransfergeschäfts ergibt. Der Entwurf der Richtlinie ber Zahlungsdienste im Binnenmarkt hat einen gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkt zum Ziel. Erstmals werden auch Nicht-Banken erfasst und könnten daher Agenten betroffen sein. Der Richtlinienentwurf kennt keine «Agenten», sondern nur «technische Dienstleister», welche, unter bestimmten Umständen, vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Es sollen daher die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Agenten und technischen Dienstleistern aufgezeigt werden.
Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen
Thomas Schweiger
Thomas Schweiger
Mit Erk. 2006/16/0054 vom 7. 9. 2006 hat der VwGH entschieden, dass Softwarelizenzverträge der Gebührenpflicht des Gebührengesetzes für sonstige Nutzungsverträge (ebenso wie Mietverträge) unterliegen. Dies hat großen Aufruhr in der Gemeinde der Softwarehersteller verursacht. Mit dem BudgetbegleitG 2007 erfolgte eine rückwirkende Einführung eines Befreiungstatbestandes in das GebührenG. Nunmehr sind auch «urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge» – zu denen auch die Softwarelizenzverträge gehören – von der Gebührenpflicht des § 33 TP 5 GebG ausdrücklich befreit.
Glücksspiele im Internet – Rechtliche Aspekte der Access-Provider-Haftung nach Durchführung einer Case-Study in Slowenien
Benjamin Lesjak
Benjamin Lesjak
Den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Glücksspielveranstaltungen zufolge ist eine deutlich ansteigende Aktivität bestimmter Glücksspielveranstalter im Internet zu beobachten, die zugleich auch keine geltende Konzession für Glücksspielveranstaltungen in Slowenien erworben haben. Aus diesem Grund wurde den Access-Providern seitens der zuständigen Behörden zur Überwachung von Glücksspielen in Slowenien aufgetragen, die Erreichbarkeit bestimmter URLs im Web durch deren Sperrung zu unterbinden. Fraglich ist nun, ob die Access-Provider dies uneingeschränkt zu erfüllen haben und bestimmte URLs ohne Ausnahmen sperren mssen, oder ob ihre Kunden weiterhin uneingeschränkt diese URLs aufrufen dürfen. Im Verlauf meines Beitrages werde ich mich daher mit der Frage befassen, ob Access-Provider für das bloße Bereitstellen eines Internetzugangs für ihre Kunden haften, wenn dadurch auch der Zugang zu all denjenigen Websites ermöglicht wird, die möglicherweise gegen das slowenische Glücksspielrecht verstoßen.
Google – Störerhaftung oder Haftungsprivilegierung
Sebastian Meyer
Sebastian Meyer
Suchmaschinen wie Google werten im Wesentlichen – auch wenn immer mehr Zusatzdienste angeboten werden – fremde Inhalte aus und präsentieren die gefundenen Ergebnisse, angereichert um kontextsensitive Werbung. Für die angezeigten Inhalte und Werbetexte sind primär die jeweiligen Urheber verantwortlich, allerdings kommt in engen Grenzen auch eine Verantwortlichkeit des Suchmaschinenanbieters nach den Grundsätzen der Störerhaftung in Betracht, typischerweise aber erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung.
Rechtliche Rahmenbedingungen elektronischer Zutrittskontrollsysteme
Clemens Wass
Clemens Wass
Elektronische Zutrittskontrollsysteme spielen in der heutigen Informations- und Unterhaltungsgesellschaft, in der die Zugangsberechtigung zu verschiedensten Dienstleistungen immer mehr an Bedeutung gewinnt, eine zentrale Rolle. Gleichgültig, ob es sich um den Zugang zu Skigebieten, Parkräumen, Sportveranstaltungen oder Konzerten handelt, eine korrekte Erteilung von Zutrittsberechtigungen für Nutzer, eine exakte Kontrolle des Zugangs selbst und eine detaillierte Abrechung der Leistungen sind unerlässlich.
Störerhaftung für Handlungen Dritter im Bereich der IT
Heidi Schuster
Heidi Schuster
Dem Prinzip der Haftung für Handlungen Dritter kommt durch den zunehmenden Einsatz von IT eine neue Bedeutung und Brisanz zu. Gerade im Bereich der IT ist es ein häufiges Szenario, dass mehrere Personen dieselbe IT-Struktur nutzen, jedoch nur eine Person nach außen in Erscheinung tritt. Auch durch die Vielzahl der Möglichkeiten, Kommentare und Meinungen auf fremden Plattformen im Internet zu platzieren, tauchen verstärkt Fragen auf, wer im Fall einer Verletzung der Rechte Dritter durch Inhalte im Internet haftet. In der Rechtsprechung wird ein gemeinsamer Nenner sichtbar, wie mit dieser Problematik umzugehen ist.
Transparenzrichtlinie: Entgegennahme, Speicherung und Zurverfügungstellung von Informationen durch die OeKB
Christian Szücs
Christian Szücs
Die Transparenzrichtlinie verlangt nach einem amtlich bestellten System für die zentrale Speicherung von Informationen, die Wertpapieremittenten vorgeschrieben sind. In Österreich wurde die Österreichische Kontrollbank AG mit der Bereitstellung eines solchen Systems betraut. Der Beitrag zeigt die Grundzüge auf, nach denen das System ausgestaltet wurde.
Social Commerce: Neue Technologien, innovative Geschäftsmodelle und aktuelle Rechtsfragen im E-Commerce
Peter Leitner
Peter Leitner
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Bedingt durch neue Technologien und Funktionalitäten avancierte der User in den letzten Jahren vom passiven Informationskonsumenten zum aktiven Inhaltslieferanten innerhalb der gesamten Websphäre. Diese Evolution, aber auch die dadurch entstandenen Webanwendungen werden mit dem Begriff « Web 2.0 » umschrieben. Im Bereich des E-Commerce bedeutet dies die verstärkte Integration der Nutzer bzw Konsumenten in bereits bestehende Onlineshops und die Konzeption von innovativen Geschäftsmodellen. Dieser Beitrag beschreibt die Grundzüge des Social Commerce und liefert aktuelle Trends, welche aus einer empirischen Untersuchung solch neuartiger Verkaufsmodelle resultieren. Zudem werden rechtliche Aspekte, die im Kontext des Social Web relevant sind, anhand von aktuellen Fallbeispielen erörtert.
Ohne Online-Krisenmanagement sind schlechte Nachrichten auf der Überholspur
Michael Kohlfürst
Michael Kohlfürst
Die stetig steigende Anzahl und Verfügbarkeit von Onlinezugängen verändert auch die Prozesse im Krisenmanagement von Unternehmen. Waren es vor wenigen Jahren noch E-Mail und Foren, so bringt Web 2.0 nun eine neue Dynamik in Krisenfälle. So werden von Benutzern Vorfälle in wenigen Stunden zu Krisenfällen hochkommuniziert. Nun ist es an den Unternehmen ihr Krisenmanagement auch im Onlinebereich neu zu überdenken und entsprechend den aktuellen technischen Möglichkeiten zu reagieren.
Automatisierte Agentengestützte Vertragsverhandlung beim Energiehandel
Antje Dietrich
Antje Dietrich
Auch in der Internetökonomie ist die Durchführung transparenter, gerichtsfester, robuster und sicherer Informations- und Transaktionsdienste wünschenswert. Daher wird durch die Umsetzung von «Verträgen im Netz» der vollautomatisierte agentenbasierte Vertragsschluss und die persönliche Beratung durch einen elektronischen Rechtsanwalt, genannt «Rechtsmediator», auch für juristische Laien ermöglicht. Der menschliche Nutzer wird dabei durch einen Agenten vertreten, der für ihn den Vertragschluss und eine eventuell stattfindende Verhandlung über juristische Benutzerpräferenzen übernimmt.
Synchrone Abhaltung juristischer Übungen mit direktem Feedback
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Eine didaktische Methode konventionellen Unterrichts ist die Integration von Umfragen, typischerweise über PDAs/Notebooks bzw einfache «Fernbedienungen» (classroom response systems). Hiermit können sich Teilnehmer an Präsenz-Lehrveranstaltungen zu vorgegebenen Fragen äußern, woraufhin das Gesamtergebnis unmittelbar präsentiert wird. Lernende können so selbst ihren persönlichen Wissensstand einschätzen, ebenso wie der Vortragende den der Zuhörer. Im E-Learning werden derartige Systeme bisher selten eingesetzt, obwohl ihre Umsetzung (Umfragesoftware) und Integration (zB Lernportale) einfacher und viel billiger sind. Dieser Aufsatz berichtet über Einsatz und Erfolg der Methode bei einer juristischen Übung über synchrone Audiokonferenz (interaktive Falldiskussion), nach vorhergehender Präsenz-Vorlesung. Der Erfolg der Fernlehre-Übung wurde über Tests vorher und nachher sowie einen elektronischen Fragebogen überprüft.
Rechtsvisualisierung
On the Technical Realization of Legal Visualizations
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
The IT-based realization of legal visualizations can be viewed from different aspects. By showing the nature and combination of these aspects current state-of-the-art visualization approaches are classified. Derived from these insights a conclusion on the use of adequate IT concepts is drawn.
Rechtsvisualisierung durch Mindmaps – (k)eine Modeerscheinung?
Aiman Khalil
Aiman Khalil
Der Vortrag definiert und beschreibt die Entwicklung und Akzeptanz von Mindmaps als Rechtsvisualisierungsmethode und gibt einen Ausblick für die Zukunft dieser Methode im deutschsprachigen Raum (D-AT-CH) wieder.
Visualisierung von rechtlichen Rahmenbedingungen in Geschäftsprozessmodellen
Sebastian Olbrich
Sebastian Olbrich
Privatwirtschaftliche Freiheiten in der Gestaltung von Geschäftsprozessen werden häufig durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt. Da diese Regelungen auf unterschiedlichsten administrativen Ebenen (von der Gemeinde, über Land, Bund bis zur Europäischen Union) getroffen werden, ist der Einfluss der Gesetzgebung auf die Geschäftsprozesse – und daraus resultierend für die organisatorischen Abläufe – oft nur schwer zu überschauen. Im vorliegenden Beitrag wird vorgeschlagen, die Methode der Geschäftprozessmodellierung um Informationsobjekte bezüglich der zu berücksichtigenden Gesetzeskomponenten zu erweitern.
Mind Mapping als Visualisierungsmethode in der juristischen Praxis
Markus J. Sauerwald
Markus J. Sauerwald
Mind Mapping ist eine leicht zu erlernende Technik, die in der juristischen Praxis vielfältig einsetzbar ist. Die Technik kann eingesetzt werden beim Gesprächsmanagement, Mandatsplanung, Problemanalyse oder als Redekonzept, letztlich überall dort, wo komplexe Zusammenhänge übersichtlich dargestellt oder eine Vielzahl von Informationen in eine Struktur gebracht werden müssen. Am Beispiel eines typischen anwaltlichen Gesprächsmanagements zeigt sich, dass die Technik des Mind Mapping selbst komplexe Gesprächsverlaufe aufzeichnen hilft und damit auch schwierige Unterredungen steuerbar bleiben.
Manga im Jurawiki
Julia Wehrendt
Julia Wehrendt
Mangas sind Comics, die ursprünglich aus Japan – dem Reich der aufgehenden Sonne – stammen. Das Wort Manga bedeutet so viel wie «schöne Bilder». Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der gegenwärtigen japanischen Alltagskultur und unglaublich beliebt. Was das Ganze so interessant macht, ist die Tatsache, dass die Bilder mehr erzählen als der Text. Zusammen mit der Internetseite www.jurawiki.de, der freien Kommunikations- und Kooperationsplattform für Juristen und juristisch Interessierte im Web, entsteht eine solche Bildergeschichte. Hinter der Idee steckt, dass man rechtliche Dinge einfacher verständlich machen möchte, eine Führung durch Jurawiki und (angehenden) Jurastudenten eine Hilfe anbieten will.
Metaphern der Rechtssprache und ihre Verwendung für Visualisierungen
Cordula Kleinhietpaß
Cordula Kleinhietpaß
Juristische Metaphern eignen sich gut für Visualisierungen: Sie sind sehr zahlreich und alle visualisierbar. Allerdings sollten ihre Bilder nur dann eingesetzt werden, wenn sie zusätzliche Funktionen zum sprachlichen Ausdruck erfüllen, die auch von den Adressaten erwünscht sind.