Liebe Leserinnen und Leser
Schwerpunkte in diesem Jusletter IT sind Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts, des E-Commerce, der Justizinformatik (E-Justiz), der öffentlichen Aufträge, der Menschenrechte und des Medienrechts.
Datenschutz ist seit der Vorlage des Entwurfs zur EU-Datenschutzgrundverordnung durch die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 ein sehr aktuelles Kernthema der Rechtsinformatik. Derzeit stellt sich die Frage, ob eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments möglich ist. «Big Data» steht für die neuen Herausforderungen im Datenschutz und rückt den wirtschaftlichen Wert der Daten in den Vordergrund. Ein Eigentumsrecht könnte hier helfen; insbesondere die Frage der Nutzung wesentlich besser gestalten.
Mit Rolf H. Weber hat ein hervorragender Autor die Problematik von Big Data ausgezeichnet angerissen (Big Data: Sprengkörper des Datenschutzrechts?). Renate Riedl nimmt sich der wichtigen Frage des praktischen Umgangs mit Auskunftsbegehren gemäß § 26 DSG 2000 für Unternehmen an. Ursula Uttinger beschäftigt sich mit «privater Regulierung durch Zertifizierung»: Datenschutzzertifizierungen – Entwicklungen im deutschsprachigen Raum. Alex Schweizer diskutiert die neue EU-Datenschutzverordnung: Kurzüberblick über markante Eckpunkte. Christian Tautschnig bringt eine erste Analyse von datenschutzrechtlichen Implikationen von E-Disclosure im (Online-) Schiedsverfahren.
Die neuen Medien bringen neue Probleme, die mit alten Konzepten gelöst werden müssen. Dies bedarf in der Übergangszeit erhöhter rechtswissenschaftlicher Analyse. Drei Beiträge behandeln solche Themen: Peter Studer: Das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) ist heute ein Werkzeug für investigative Journalisten; Clemens Thiele: Scripted Reality – Alte Persönlichkeitsrechte gegen neue Fernsehformate und Verena Stolz: Bekannte Marke als zulässiges Keyword?
Elisabeth Hödl setzt sich mit elektronischen Helfern auseinander: Software-Agenten: juristische Praxis und rechtliche Einordnung.
Nicole Beranek Zanon diskutiert die zivilrechtliche Haftung bei Urheberrechtsverletzungen nach Schweizer Recht und geht hierbei insbesondere auf Parallelen zum BGH-Urteil zum Filehosting-Dienst ein.
Das Urteil «Delfi» bringt Bewegung in das Haftungsrecht für Internet Service Provider: Joanna Kulesza: Delfi v. Estonia before the ECHR – editorial liability for Internet service providers? Basierend auf medienrechtlichen Ansätzen für Verleger kommt der EGMR zu einer Haftung, wenn nicht vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Beeinträchtigung von individuellen Rechten unternommen werden.
Nuscha Wieczorek beschäftigt sich mit schulrechtlichen Aspekten von «übler Nachrede» unter Schülern: Voraussetzungen zulässiger schulischer Disziplinargewalt über Meinungsäusserungen von Schülern im Internet.
Eine schweizerische Besonderheit sind die ABG der SIK (Schweizerische Informatikkonferenz), ein Interessenverband von Informatikanwendern aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung: Urs Egli und Michael Merz: Die Bedeutung der AGB SIK bei Informatikbeschaffungen der öffentlichen Hand.
Der zunehmende Einsatz von IT in der E-Justiz lässt die Frage nach der Beeinträchtigung von deren Entscheidungsautonomie hochkommen: Christoph Spindler: E-Justice im Verhältnis zur richterlichen Unabhängigkeit (Zweitveröffentlichung nach «Justice - Justiz - Giustizia» 2013/3).
Zwei Beiträge haben die technische Rechtsinformatik im Fokus: Fritjof Haft behandelt den Informationsaspekt: Von der Akte zur Information und Andreas Glarner und Stefanie Debrunner befassen sich mit 3D-Drucktechnologien (Zweitveröffentlichung nach Jusletter 2. September 2013).
Zudem widmen sich Vytautas Čyras und Friedrich Lachmayer dem Extended Legal Thesaurus: Legal Terms as a Modally Indifferent Substrate.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe!
Wien/Bern, im Dezember 2013