Liebe Leserinnen und Leser

Jusletter IT gibt es nun bereits seit über fünf Jahren, Sie sehen hier die 19te Ausgabe vor sich. Seit Mai 2015 wurden Podcasts in Jusletter IT integriert, geplant ist ein umfassendes Archiv zu den IRIS-Tagungsbänden, Festschriften wurden publiziert… Das ist schon heute der umfassendste Wissenskorpus zu IT und Recht, auf den durch Suchmaschine und Metadaten weltweit immer und überall zugegriffen werden kann. Juristische Dienstleistungen werden mit immer mehr technologischer Unterstützung erstellt (bis zum sogenannten «Expertensystem») und richten sich auf einen globalen Markt; mit vielen regionalen Submärkten. Damit stellen sich viele Rechtsfragen neu oder in einem veränderten Kontext. Weltweit wird die IT als der Faktor zur Kosteneinsparung und Qualitätsverbesserung im Recht gesehen; Outsourcing ist gerade in deutschsprachigen Märkten als sehr eingeschränkte Option zu sehen.
 
Jusletter IT verschreibt sich hierbei der Interdisziplinarität und umfassenden Abdeckung aller Themen rund um IT und Recht, die für den digitalen Juristen wichtig sind.
 
In der letzten Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter IT am 21. Mai 2015 haben wir das Thema Big Data aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln betrachtet. Hauptpunkt ist – wie bei vielen anderen Bereichen – der Datenschutz. Dieser lässt uns neben den verschiedensten Themen rund um IT und Recht – E-Commerce, Anti-Terror-Gesetze, E-Justice etc. – auch in dieser Ausgabe nicht los.
 
Rolf H. Weber fasst für uns zum Einstieg die Kernelemente der im Juni 2015 durch die EU-Kommission publizierten EU-Datenschutz-Grundverordnung zusammen. Neben der Stärkung des digitalen Binnenmarkts durch ein harmonisiertes Datenschutzniveau stehen die Informationsrechte, das Recht auf «Vergessenwerden» und auf Datenportabilität, neue Regelungen zum vorbeugenden Datenschutz und zum grenzüberschreitenden Datenverkehr sowie die verschärften Bestimmungen zur Überwachung als wesentliche Neuerungen im Vordergrund. Er zieht im Hinblick auf die eingeleitete DSG-Revision hieraus Lehren für die Schweiz.
 
Carlo Piltz führt seinen Blick nach Deutschland und auf die Entscheidung des Hamburger Datenschutzbeauftragten, der eine verwaltungsrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Ireland Ltd. erlassen hat und das Unternehmen darin unter anderem verpflichtet, die pseudonyme Nutzung seines Dienstes zuzulassen. Der Klarnamenzwang nämlich verstosse gegen deutsches Datenschutzrecht.
 
Was passiert mit meinem Account bei Facebook oder meinen Daten in der Cloud nach meinem Tod? Wie geht man mit meinem «digitalen Nachlass» um? Rolf H. Weber und Lennart Chrobak gehen Fragen der rechtlichen Zuordnung von Daten zu Lebzeiten und von Todes wegen nach. Unter Einbezug der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Sachen-, Erb- und Obligationenrechts wird dabei die Frage diskutiert, inwiefern das Schweizer Recht dem Phänomen des digitalen Sterbens und Erbens gerecht zu werden vermag und welche Anpassungsmöglichkeiten für die Zukunft in Erwägung zu ziehen sind.
 
Auch Paweł Szulewski betrachtet die Übertragung von digitalen Vermögenswerten von Todes wegen. Er verweist am Beispiel von Facebook, Google und Yahoo! auf die Lücken in den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU, zeigt aber gleichzeitig nicht-rechtliche Lösungsansätze auf und bietet einen Überblick zum Lösungsansatz der USA.
 
«Die Technik galoppiert voran – wo bleibt das Recht?» fragt Sandra Husi-Stämpfli. Sie betrachtet die technischen Hilfsmittel, die in den Alltag der Verwaltung einziehen und wie diese damit umzugehen hat. Dabei mahnt sie, dass ebenso ein Umdenken bezüglich der Übernahme von Verantwortung innerhalb der Verwaltung stattfinden, wie auch die ernsthafte Konzeption und Umsetzung einer kantonalen IT-Governance geschehen muss.
 
Peter Parycek, Johann Höchtl und Bettina Rinnerbauer widmen sich Big Data Analysen in der Verwaltung und deren Datenschutzrechtskonformität. Sie ziehen den «Use Case» der Registerzählung in Österreich heran, um einen ersten Vorschlag für die rechtskonforme Auswertung von Verwaltungsdaten durch ein neues Verfahren zu skizzieren.
 
Thomas Hansjakob zeigt im Anschluss an seinen Beitrag vom Mai 2015 (Der Einsatz von GovWare in der Schweiz, in: Jusletter IT 15. Mai 2014) die aktuellen Entwicklungen zur Revision von Art. 269ter StPO im Rahmen der laufenden BÜPF-Revision auf. Nach dem Ständerat will auch der Nationalrat künftig den Einsatz von GovWare («Staatstrojanern») zulassen.
 
Auch in Österreich wird das Thema Überwachung zur Bekämpfung von Straftaten heiss diskutiert. Rolf-Dieter Kargl hinterfragt die neuralgischen Punkte in der Rechtsordnung und stellt den Zusammenhang zwischen Mitwirkungspflichten privater Unternehmen z.B. nach dem E-Commerce-Gesetz und dem Telekommunikationsgesetz mit behördlichen Befugnissen nach Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz dar. Zudem bietet er einen Ausblick auf die weiteren Schritte zur Entstehung des «Handlungskatalogs für die Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze».
 
Die (Un-)Vereinbarkeit von Freiheitsrecht und Überwachung ist ebenfalls Thema der Urteilsbesprechung von Paul Bernal. Er kommentiert das Urteil vom Februar 2015 des UK Investigatory Powers Tribunal, welches den Datenaustausch zwischen den USA und UK für unrechtmässig erklärte.
 
Daniela Nüesch fasst die achte schweizerische Datenschutztagung, welche am 28./29. Mai 2015 zum Thema «Big Data und Datenschutzrecht» in Freiburg i.Üe. (Schweiz) stattfand, zusammen.
 
Virtuelle Währungen sind ein vieldiskutiertes Thema (vgl. auch Helgo Eberwein / Árpád Geréd, Bits & Coins, in: Jusletter IT 26. Februar 2015; Helgo Eberwein / Arthur Stadler / Anna-Zoe Steiner, Bitcoins – Rechtliche Aspekte einer virtuellen Währung, in: Jusletter IT 20. Februar 2014). Vlad Dan Roman fragt in diesem Zusammenhang, ob die Regulierung bei der rasanten Verbreitung und den immer wieder in Erscheinung tretenden neuen Anbietern noch mithalten kann.
 
Dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Massnahmen zum offenen Internet und zur Änderung der Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union widmen sich Susanne Forizs und Tamás Forizs. Im Vordergrund der Analyse stehen die Auswirkungen auf den Endkundenvertrag in Form von Spezialvereinbarungen, verpflichtenden neuen Mindestinhalten für Verträge oder Gewährleistung.
 
Mit der strategischen Initiative Justiz 3.0 wird bis zum Jahr 2020 die vollständig digitale Aktenführung realisiert, um den Anforderungen an eine serviceorientierte Justiz seitens der Bevölkerung und der Mitarbeiter nachkommen zu können. Martin Schneider und Thomas Gottwald zeigen die einzelnen Punkte auf.
 
Federico Costantini schliesslich befasst sich theoretisch – untermalt von einzelnen Praxisbeispielen – mit dem Themenbereich «search for meaning» und rechtlichen Ontologien.
 
Pierre Brun bespricht den «Leitfaden Information Governance» in seiner neuen Auflage als willkommenes und umfassendes Hilfsmittel für Praktiker. Er zeigt konkrete Lösungen für die Sicherstellung der Ordnungsmässigkeit im Umgang mit der Ressource Information im Unternehmen auf.
 
Wie üblich finden Sie auch in dieser Ausgabe die TechLawNews von Daniel Ronzani und Simon Schlauri sowie weitere interessante News rund um IT und Recht.
 
Zusätzlich enthalten in dieser Ausgabe sind Podcasts, die im Rahmen des IRIS 2015 zum Thema Kooperation / Co-operation aufgenommen wurden. Diese ergänzen einzelne Beiträge zur Ausgabe von Jusletter IT am 26. Februar 2015 perfekt:
  • Erich Schweighofer, Rechtsdatalystik – Versuch einer Teiltheorie der Rechtsinformatik (Podcast)
  • Christine Kirchberger, Kooperation von Rechtsinformation und AnwenderInnen (Podcast)
  • Iris Kraßnitzer, Medienneutrale Datenaufbereitung und kooperative Mehrfachnutzung von Kollektivverträgen (Podcast)
  • Margit Vetter, «Google Like» Search in juristischen Datenbanken. Umsetzung bei Verlag Österreich (Podcast)
  • Jörg Reichert, Recherchefunktionen und Anwenderverhalten in juris.de (Podcast)
  • Pascale Berteloot, Anmerkungen zur neuen EUR-Lex (Podcast)
  • Angela Stöger-Frank, Der Richter wird zum Autor. Titel, Abstract, korrekte Zitate: Ein Gegengeschäft oder Aufwand? (Podcast)
  • Hanna Maria Kreuzbauer, Kooperation (Podcast)
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns, Sie am 19. November 2015 zur nächsten Ausgabe von Jusletter IT zum Thema E-Justice wieder begrüssen zu dürfen!

Wien / Bern, im September 2015
Datenschutz
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Kernelemente und Ausstrahlungswirkung auf die Schweiz
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Im Juni 2015 hat die EU-Kommission eine konsolidierte Fassung der Datenschutz-Grundverordnung publiziert. Neben der Stärkung des digitalen Binnenmarkts durch ein harmonisiertes Datenschutzniveau stehen die Informationsrechte, das Recht auf «Vergessenwerden» und auf Datenportabilität, neue Regelungen zum vorbeugenden Datenschutz und zum grenzüberschreitenden Datenverkehr sowie die verschärften Bestimmungen zur Überwachung als wesentliche Neuerungen im Vordergrund. Für die in der Schweiz eingeleitete Revision des DSG erscheint es als sinnvoll, Lehren aus der EU-Datenschutzgesetzgebung zu ziehen.
Hamburger Datenschutzbeauftragter: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht
Carlo Piltz
Carlo Piltz
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Caspar, hat eine verwaltungsrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Ireland Ltd. erlassen und das Unternehmen darin unter anderem verpflichtet, die pseudonyme Nutzung seines Dienstes zuzulassen. Nach Ansicht des Datenschützers verstößt der Klarnamenzwang des sozialen Netzwerkes gegen deutsches Datenschutzrecht. Das Verfahren wirft verschiedene interessante Fragen in Bezug auf das europäische Datenschutzrecht auf, die nachfolgend schlaglichtartig behandelt werden sollen.
Der digitale Nachlass
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Lennart Chrobak
Lennart Chrobak
In den letzten Monaten ist der «digitale Tod» bzw. der digitale Nachlass in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit getreten und hat auch aus rechtlicher Perspektive an Bedeutung gewonnen. Der Beitrag nimmt diese Entwicklungen zum Anlass, um die rechtliche Zuordnung der auf physischen Endgeräten und in der Cloud gespeicherten digitalen Nachlasswerte einer Person zu Lebzeiten und nach dem Tod zu untersuchen. Unter Einbezug der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Sachen-, Erb- und Obligationenrechts wird dabei die Frage diskutiert, inwiefern das Schweizer Recht dem Phänomen des digitalen Sterbens und Erbens gerecht zu werden vermag und welche Anpassungsmöglichkeiten für die Zukunft in Erwägung zu ziehen sind.
A Contractual Perspective on Succession of Digital Assets
Paweł Szulewski
Paweł Szulewski
Der Beitrag versucht, die Übertragbarkeit digitaler Ressourcen im Falle des Todes aus vertraglicher Perspektive zu beschreiben. Er präsentiert – basierend auf Beispielen von Facebook, Google und Yahoo! – die Konzeption der Nachfolge digitaler Ressourcen von Seiten der Serviceprovider. Es wird auf die erhebliche Lücke in der Rechtsetzung der EU hingewiesen, einige im Internet verfügbare, nicht-rechtliche Lösungen werden präsentiert und letztlich wird dem Leser ein kurzer Überblick über das erste Gesetz zur Regulierung des Nachlasses digitaler Ressourcen – dem «U.S. Uniform Fiduciary Access to Digital Assets Act» – geboten. (ah)
Die Technik galoppiert voran – wo bleibt das Recht?
Sandra Husi-Stämpfli
Sandra Husi-Stämpfli
Die Technik übernimmt je länger je mehr das Steuer des Verwaltungsalltags. Welche Herausforderungen stellen sich aus datenschutz- und informationssicherheitsrechtlicher Sicht? Kann alles beim Alten bleiben? Sind Änderungen der Rechtsgrundlagen bzw. der organisatorischen Strukturen erforderlich? Die Autorin geht diesen Fragen nach und zeigt auf, dass die Lösungsansätze nicht nur rechtlicher Natur sein dürfen: Es muss ebenso ein Umdenken bezüglich der Übernahme von Verantwortung innerhalb der Verwaltung stattfinden wie auch die ernsthafte Konzeption und Umsetzung einer kantonalen IT-Governance.
Zur Datenschutzrechtskonformität von Big Data Analysen der Verwaltung
Peter Parycek
Peter Parycek
Johann Höchtl
Johann Höchtl
Bettina Rinnerbauer
Bettina Rinnerbauer
Die Heranziehung von Verwaltungsdaten zur Auswertung, um prädiktive Ergebnisse zu erhalten und danach handeln zu können oder mittels deskriptiver Analysemethode Schlüsse aus vergangenem Handeln zu ziehen, könnte von hohem Nutzen für die Verwaltung bzw. den Staat und für die Gesellschaft sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schreiben einerseits die Zusammenführung und Auswertung von Daten für bestimmte Bereiche vor, schränken diese jedoch andererseits markant ein. In diesem Beitrag wird auf den Use Case der Registerzählung in Österreich eingegangen, bevor ein erster Vorschlag für die rechtskonforme Auswertung von Verwaltungsdaten durch ein neues Verfahren skizziert wird.
Einführung von GovWare weiterhin auf Kurs
Thomas Hansjakob
Thomas Hansjakob
Der Nationalrat hat als Zweitrat die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs beraten und will – wie schon der Ständerat – künftig den Einsatz von GovWare («Staatstrojanern») zulassen. Der Autor stellt die Präzisierungen durch den Nationalrat und ihre Auswirkungen auf die Praxis vor.
Handlungskatalog für die Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze in Österreich (HEAT) – ein erster Überblick
Rolf-Dieter Kargl
Rolf-Dieter Kargl
Das Ausmaß der staatlichen Eingriffe in unsere Privatsphäre und in die informationelle Selbstbestimmung lässt sich nur durch die Betrachtung der Summe aller Eingriffe richtig erfassen. Dieses Paper soll einen ersten Überblick über die zu evaluierenden Normen nach dem ersten Arbeitspaket des Projekts HEAT liefern. Dabei werden die neuralgischen Punkte in der Rechtsordnung hinterfragt und der Zusammenhang zwischen Mitwirkungspflichten privater Unternehmen z.B. nach dem E-Commerce-Gesetz und dem Telekommunikationsgesetz mit behördlichen Befugnissen nach Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz dargestellt und das Ineinandergreifen der Befugnisse in den verschiedenen Schritten der Ermittlungsarbeit illustriert. Schließlich bietet die Arbeit einen Ausblick auf die weiteren Schritte zur Entstehung des «Handlungskatalogs für die Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze».
Liberty and others vs. GCHQ and others
Paul Bernal
Paul Bernal
Im Februar 2015 verfügte das Investigatory Powers Tribunal des Vereinigten Königreichs (UK), dass die Datenaustauschsysteme zwischen den Nachrichtendiensten der Vereinigten Staaten (US) und dem UK von deren Gründung bis Dezember 2014, als entscheidende Offenlegungen über diese getätigt wurden, rechtswidrig waren. Diese vorab einfache Entscheidung enthüllte ziemlich viel über die Vorgänge und Systeme, welche die Überwachung im UK regeln, über die Stärke dieser Überwachungssysteme und über die Notwendigkeit einer Neugestaltung sowohl der Gesetze als auch deren Durchführung. Der Artikel analysiert den Fall im Kontext der neuen Atmosphäre und dem neuen Umfeld, welche das Überwachungsrecht im UK umgeben: es an ein grössere Struktur anzupassen, in welchem mehr Transparenz verlangt und mehr Verantwortung erforderlich ist. (ah)
Tagungsbericht zur achten schweizerischen Datenschutzrechtstagung zum Thema Big Data und Datenschutzrecht
Daniela Nüesch
Daniela Nüesch
Die achte schweizerische Datenschutzrechtstagung vom 28./29. Mai 2015 hatte «Big Data und Datenschutzrecht» zum Thema. Dabei wurden aus interdisziplinärem Blickwinkel und aus vielfältigen Perspektiven zahlreiche Fragestellungen in diesem Zusammenhang beleuchtet. Um den aktuellen Forschungsstand in seinen Grundzügen wiederzugeben und die Behandlung der Problematik in der Rechtspraxis grob aufzuzeigen, stellt die Autorin die einzelnen Referate und Ateliers zusammenfassend dar und hält die heutige Rechtslage und die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten überblicksartig fest.
E-Commerce
Virtual Currencies: Can Regulators Keep Pace?
Vlad Dan Roman
Vlad Dan Roman
Innovation ist die vorherrschende Tendenz, wenn es um die Erfüllung moderner Bedürfnisse geht; dahingehend haben sich die Dinge in ausserordentlicher Geschwindigkeit entwickelt und müssen noch geregelt werden. Dieses neue Paradigma kann ebenfalls im Zahlungsverhalten angewendet werden, in welchem ehemalige Tauschgeschäfte heutzutage durch Transaktionen mit digital-konventionellen Wertschöpfungsquellen, genannt «Virtual Currencies», ersetzt werden. Obwohl durch den Fortschritt Sehnsüchte nach Wohlstand aufgezeigt werden, erzeugt der Prozess an und für sich aufgrund seiner Dynamik Schwachstellen. Nebst Innovation sind soziale Elemente wie Kriminalität oder Wirtschaftsrealitäten wie stärkerer Wettbewerb abhängig von einer schlüssigen Antwort der Regulierungsbehörden. (ah)
Telekommunikationsrecht
Maßnahmen zum offenen Internet und Änderung der Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen
Susanne Forizs
Susanne Forizs
Tamás Forizs
Tamás Forizs
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum offenen Internet und zur Änderung der Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union. Der Beitrag widmet sich den im Vorschlag enthaltenen Regelungen, jedoch nicht in Bezug auf die Qualität der Netzneutralität, die sich aus dem nunmehr vorliegenden Verordnungsentwurf ergeben könnte, sondern im Hinblick auf mögliche spezifische Auswirkungen auf den Endkundenvertrag, wie etwa Spezialdienste, verpflichtende neue Mindestinhalte für Verträge und Gewährleistung.
E-Justice
Strategische Initiative Justiz 3.0
Martin Schneider
Martin Schneider
Thomas Gottwald
Thomas Gottwald
Mit der strategischen Initiative Justiz 3.0 wird bis zum Jahr 2020 die vollständig digitale Aktenführung realisiert, um den Anforderungen an eine serviceorientierte Justiz seitens der Bevölkerung und der Mitarbeiter nachkommen zu können.
Rechtsinformation & Juristische Suchtechnologien
#Folksonomies and #Law
Federico Costantini
Federico Costantini
Der Beitrag untersucht einige grundlegende Probleme bei der Entwicklung von Folksonomien im rechtlichen Informationsmanagement. Es wird ausgewertet, ob und wie diese Informationstechnologien dafür geeignet sind, eine Verbindung zwischen dem «Cur jus?» (die Bedeutung des Gesetzes für den Einzelnen), dem «Quid jus?» (das Konzept des Gesetzes als Struktur von sozialen Beziehungen) und dem «Quid juris?» (die Absicht des Gesetzes, namentlich Auseinandersetzungen zwischen Menschen zu lösen) darzustellen. Die Analyse wird gemäss einer juristischen Ontologie, welche gestützt ist von einer theoretischen Perspektive, die realistisch zu sein behauptet, durchgeführt und ist daher in der Rechtsinformatik etwas ungewöhnlich. (ah)
Rechtsdatalystik – Versuch einer Teiltheorie der Rechtsinformatik (Podcast)
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Die verschiedenen Methoden zur Analyse der juristischen Textkorpora sollen in ein theoretisches Modell der juristischen Datenwissenschaft eingebettet werden. Als Bezeichnung wird Rechtsdatalystik vorgeschlagen.
Kooperation von Rechtsinformation und AnwenderInnen (Podcast)
Christine Kirchberger
Christine Kirchberger
Juristische Informationssuche – als Waage dargestellt – weist derzeit ein Ungleichgewicht durch einen Schwerpunkt auf Rechtsquellen auf. Anstatt die Denkweise von BenutzerInnen zu analysieren, verwenden Suchtechnologien die Eigenschaften von Rechtsinformation und bieten Suchergebnisse an, die auf das Zählen von Wörtern, Wahrscheinlichkeiten und Statistiken beruhen. Im Vortrag stellt die Rednerin eine Alternative für Technologien dar, Suchergebnisse in einer Weise anzubieten, die mehr dem entspricht, wie Benutzerinnen mit Rechtsquellen arbeiten und denken.
Medienneutrale Datenaufbereitung und kooperative Mehrfachnutzung von Kollektivverträgen (Podcast)
Iris Kraßnitzer
Iris Kraßnitzer
Kollektivverträge sind ein wichtiges öffentliches (Rechts-)Gut, das weitgehend unentgeltlich zugänglich sein soll. Der ÖGB-Verlag nutzt neben dem KV-Informationssystem weitere Publikationskanäle, für welche die aufbereiteten Daten dem jeweiligen Kontext angepasst wiederverwendet werden. Im Zentrum der Mehrfachnutzung steht ein medienneutral gehaltener Content, dessen umfangreiche Metadaten eine Adaption für die verschiedensten Publikationsanwendungen erlauben. Durch die Mehrfachnutzung der aufwendig aufzubereitenden Daten können weitere Erlösquellen generiert und die Informationsangebote mit minimalem Aufwand erheblich aufgewertet werden.
«google-like» Search in juristischen Datenbanken. Umsetzung bei Verlag Österreich (Podcast)
Margit Vetter
Margit Vetter
In juristischen Datenbanken wird «google-like» Search unterschiedlich umgesetzt. Der gemeinsame Nenner ist oft nur, dass bloss ein Suchfeld verwendet wird. Im Vortrag wird näher darauf eingegangen, wie der Verlag Österreich eine «google-like» Search in seinen Rechercheprodukten umgesetzt hat, was diese Suchen leisten und wo die Grenzen sind.
Recherchefunktionen und Anwenderverhalten in juris.de (Podcast)
Jörg Reichert
Jörg Reichert
Rechtsdatenbanken müssen die Erwartungen einer heterogenen Nutzergruppe mit unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Recherche erfüllen. Dabei werden sie zunehmend an Google gemessen, das – trotz der nicht auf juristische Inhalte zugeschnittenen Suche – allein aufgrund der Fülle an indexierten Inhalten selten um eine «Antwort» verlegen ist. Am Beispiel von juris.de wird geschildert, wie sich die Anwender in der Rechtsdatenbank bewegen (Suche versus Browsing, …) und welche Spezialfunktionen (Suchvorschläge, Passivzitierungen, …) angeboten und genutzt werden.
Anmerkungen zur neuen EUR-Lex (Podcast)
Pascale Berteloot
Pascale Berteloot
Im März 2014 hat das Amt für Veröffentlichungen der EU eine ganz neue Version von EUR-Lex zugänglich gemacht. Diese wurde nicht mit großem Enthusiasmus zur Kenntnis genommen und in diesem Kontext will das Referat den Hintergrund der Entwicklungen schildern, die teilweise die Schwachstellen, die jeder Benutzer feststellen konnte, erklären. Die Präsentation unterstreicht auch die besondere Dynamik, die aus der Mitarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Institutionen entstand. Sie konzentriert sich schließlich auf die Elemente, die von einem neuen System erwartet werden und macht einige Vorschläge zur Weiterentwicklung. Benutzer sollten sich bewusst sein, dass sie zu Verbesserungen und Weiterentwicklungen in bedeutendem Masse beitragen können.
Der Richter wird zum Autor. Titel, Abstract, korrekte Zitate: Ein Gegengeschäft oder Aufwand? (Podcast)
Angela Stöger-Frank
Angela Stöger-Frank
Für eine effiziente und zielgerichtete Judikaturdokumentation sind ein gut strukturierter Text sowie aussagekräftige Metadaten erforderlich. Im Bundesfinanzgericht sind die Richter bei der Erstellung der Dokumentation miteinbezogen und kooperieren mit dem Evidenzbüro, das die Erkenntnisse in der Finanzdokumentation (Findok) veröffentlicht. Im neu eingeführten elektronischen Rechtsmittelverfahren helfen Textbausteine und Formulare bei der Erstellung einer Entscheidung und Hyperlinks unterstützen das Ausfüllen der Metadaten. Titel, Abstract und korrekte Zitate bilden eine gute Basis für eine effiziente Recherche und Darstellung in einer Judikaturdatenbank. Die Einbeziehung der Richter in diesen Prozess kann ein «Gegengeschäft oder Aufwand» sein. Die Grenzen sind fließend, der Weg vom Service zur lästigen Arbeit eine Gratwanderung.
Zum Generalthema IRIS 2015: Kooperation
Kooperation (Podcast)
Hanna Maria Kreuzbauer
Hanna Maria Kreuzbauer
Kooperation ist nach wie vor ein gängiges Thema, das auf einer abstrakten Ebene von System-, Spiel- und Evolutionstheorie erforscht wird. Ausgehend von einem Überblick über die Geschichte der Kooperationsforschung und der Definition des Begriffs widmet sich die Autorin der Frage, ob Kooperation im Internet existieren kann. Sie hält dabei fest, dass Kooperation im Internet nicht mehr gewährleistet werden kann.
IT-Governance
Buchbesprechung: «Leitfaden Information Governance»
Pierre Brun
Pierre Brun
Steigende gesetzliche und regulatorische Anforderungen sowie exponentiell wachsende Datenmengen stellen die Informationsverantwortlichen im Unternehmen vor grosse Herausforderungen. Das Verstehen der rechtlichen Grundlagen, die Einschätzung der Risiken und die Umsetzung von effektiven Massnahmen mit begrenzten Mitteln ist keine einfache Aufgabe. Der «Leitfaden Information Governance» in seiner neuen Auflage ist deshalb ein willkommenes und umfassendes Hilfsmittel für Praktiker. Er zeigt konkrete Lösungen auf für die Sicherstellung der Ordnungsmässigkeit im Umgang mit der Ressource Information im Unternehmen.
TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys
SaaS under GPLv3
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
WEKO genehmigt Übernahme von ricardo.ch durch Tamedia
Simon Schlauri
Simon Schlauri
New Swissness Legislation
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
«Button-Regel» für Websites jetzt auch in der Schweiz
Simon Schlauri
Simon Schlauri
News
Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen
Jurius
Jurius
BGH – Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2015 entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. (Urteil I ZR 14/14)
Bundesgerichtshof zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des «Framing»
Jurius
Jurius
BGH – Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2015 entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des «Framing» in seine eigene Internetseite einbindet. (Urteil I ZR 46/12)
Berufungsurteile in Urheberrechtsverfahren gegen YouTube und Google
Jurius
Jurius
OLG Hamburg – Der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht hat am 1. Juli 2015 zwei Entscheidungen in urheberrechtlichen Verfahren verkündet, in denen die Betreiberin des Videoportals «YouTube» und – in einem der Verfahren – auch deren Muttergesellschaft, die Google Inc., wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wurden. Gegenstand der Verfahren sind verschiedene Musiktitel, die durch Nutzer von YouTube im Rahmen von Videoclips hochgeladen und damit öffentlich zugänglich gemacht worden waren, obwohl sie an den Musiktiteln keine Rechte hatten. (Urteile 5 U 87/12 und 5 U 175/10)
Überprüfung von Eintrag in Hooligan-Datenbank
Jurius
Jurius
BVGer – Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) muss überprüfen, ob ein Eintrag über einen FC Basel-Fan in der Schweizer Hooligan-Datenbank Hoogan gestrichen werden muss. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Fan hatte ein Stück des Fussballrasens herausgeschnitten und als Souvenir mitgenommen. (Urteil A-2024/2015)
Einigung über die Datenschutz-Grundverordnung im Rat der Justiz- und Innenminister
Jurius
Jurius
Am 15. Juni 2015 hat sich der Rat der Europäischen Justiz- und Innenminister nach mehr als dreijährigen Verhandlungen auf seine Position zur geplanten Europäischen Datenschutz-Grundverordnung verständigt.
Internet- und Mobilfunküberwachung
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 ein zusätzliches Kriterium für die Beurteilung der Ausfuhr und die Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung aus der Schweiz beschlossen.
Rechtswidrige Beschränkungen des Online-Vertriebs bei Laufschuhen von ASICS
Jurius
Jurius
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Klauseln im Vertriebssystem von ASICS Deutschland abgeschlossen. Die Behörde wirft ASICS vor, insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig beschränkt zu haben.
Auftragsdatenverarbeitung ohne richtigen Vertrag kann teuer werden
Jurius
Jurius
Wer andere für sich mit personenbezogenen Daten arbeiten lässt, muss darüber Kraft Gesetzes einen ziemlich detaillierten Vertrag schliessen. Wird so ein Vertrag nicht oder unzureichend abgeschlossen, droht ein Bußgeld. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich im Fall einer unzureichenden Auftragserteilung eine Geldbuße in fünfstelliger Höhe festgesetzt.
Kundendaten beim Unternehmensverkauf – ein Datenschutzproblem
Jurius
Jurius
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat Verkäufer und Käufer eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Umgang mit Kundendaten mit einem erheblichen – mittlerweile unanfechtbaren – Bußgeld belegt.