Liebe Leser*innen
Generalthema des 24. Internationalen Rechtsinformatik Symposions (IRIS) 2021 war die «Cybergovernance». Im Juni 2021 wurde eine Schlussveranstaltung in Wien abgehalten. Rolf H. Weber hat im Rahmen dieser Veranstaltung, deren Anlass auch sein 70. Geburtstag war, einen Schlussvortrag zum Thema «Cybergovernance revisited» gehalten, den wir nun in dieser Ausgabe in Schriftform und um Fussnoten ergänzt veröffentlichen. An dieser Stelle möchten wir dem Jubilar nochmals gratulieren und für seine langjährige Tätigkeit als Redaktor und Autor von Jusletter IT danken.
Mehrere Blockchain-Projekte arbeiten aktuell daran, von Proof-of-Work-Algorithmen zu Proof-of-Stake zu wechseln. Kilian Schärli, Luzius Meisser und Reto Luthiger nehmen eine finanzmarktrechtliche Einordnung des Stakings von Kryptowährungen vor.
Fabian Teichmann und Léonard Gerber widmen sich in ihrem Beitrag der Revision des Finanzmarktaufsichtsgesetzes Liechtensteins, welche insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Blockchain-Technologie relevant ist.
In der Kolumne «The DPO View» widmet sich Matthias Glatthaar dem Profiling und gibt Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis.
Unser Kooperationspartner Liquid Legal Institute hat drei weitere Broschüren zu spannenden und aktuellen Themen produziert, die wir als E-Books hier veröffentlichen. The Silent Epidemic widmet sich der psychischen Gesundheit von Jurist*innen in Zeiten von Pandemie, digitaler Transformation und anderer Megatrends. Die durchgeführte Befragung bricht hierbei sicherlich ein Tabu. Eine weitere Broschüre stellt sich der Frage, wie Key Performance Indicators (KPI) für Rechtsabteilungen definiert werden können. In der dritten Broschüre hat das LLI ein Starter Kit für E-Signatures entwickelt, um es Organisationen zu erleichtern, zur digitalen Signatur überzugehen.
Der Lehrgang «LegalTech und seine Auswirkung auf die Arbeitswelt», durchgeführt von Franz Kummer an der Universität St.Gallen, hat wieder stattgefunden. Wie schon letztes Jahr veröffentlichen wir eine Auswahl der Abschlussarbeiten in unserer Kategorie «Next Generation». Die Studierenden haben sich Gedanken gemacht zu den Themen Blockchain, Legal Design Thinking, LegalTech, eDiscovery und mehr. Wir freuen uns, Jusletter IT als Ort für neue Ideen zur Verfügung zu stellen.
Wir wünschen eine spannende Lektüre!
Philip Hanke
Chefredaktor Jusletter IT
Editions Weblaw
In eigener Sache: Wollen auch Sie in die Welt der Technologie eintauchen oder lernen, was eine Blockchain genau ist und was man damit machen kann? Nach einer Pandemie-bedingten Pause können wir die Kurse «Programmieren für Jurist*innen» und «Blockchain verstehen – ein Technologiekurs für Jurist*innen» wieder vor Ort durchführen und haben mehrere Durchführungen in den kommenden Wochen geplant.
Abstract
Die Cybergovernance ist den Kinderschuhen entwachsen. Internet-Regulierungen haben zwar in den letzten Jahren teilweise nationale Ausrichtungen eingeschlagen, doch sind die Chancen, eine verbesserte globale digitale Kooperation zu erreichen, intakt. Weitere Anstrengungen, die bis 2025 zu einem gestärkten IGF+ führen können, erscheinen deshalb als lohnenswert.
Abstract
«Staking» bezeichnet das Verwenden von Kryptowährungen oder anderen Kryptowerten als Sicherheit zwecks aktiver Teilnahme an einem blockchain-basierten System mit dezentralisierter Organisation. Aufgrund der technischen Komplexität «staken» Inhaber ihre Kryptowerte oft nicht selbst, sondern übertragen diese an einen Intermediär, der über die nötige operative Kompetenz verfügt. Der Beitrag erörtert die Konsequenzen des Stakings auf die Aussonderbarkeit der hinterlegten Kryptowerte und leitet daraus die finanzmarktrechtlichen Voraussetzungen ab, die der Dienstleister erfüllen muss. Die Autoren gelangen zum Schluss, dass Kryptowerte als Sicherheit und damit auch zum Staking verwendet werden können, ohne dass dadurch ihre Aussonderbarkeit beeinträchtigt wird. Falls beim Staking Kryptowerte von mehreren Kunden gesammelt aufbewahrt werden, benötigen professionelle Dienstleister in der Regel eine Banken- oder Fintech-Lizenz.
Abstract
Lors de l’adoption de la loi blockchain du 3 octobre 2019 au Liechtenstein (ou TVTG), la loi sur la surveillance des marchés financiers du 18 juin 2004 (ou FMAG) a fait l’objet d’une révision impliquant deux principales nouveautés. Premièrement, l’étendue du pouvoir de surveillance de la FMA du Liechtenstein a été clarifiée vis-à-vis de l’obligation d’enregistrement des prestataires professionnels de services liés aux tokens et aux systèmes sécurisés de type blockchain. Deuxièmement, la FMAG prévoit des coûts de surveillance relativement bas, notamment dans l’optique de soutenir l’innovation ainsi que les start-ups offrant des services liés aux tokens.
Abstract
Massive forces ranging from COVID-19 to digital transformation are changing the world with unprecedented intensity and speed. It feels like our public, private and professional lives will never be the same again. This should make us more aware of other threats lurking in the dark which could be aggravated by the disruption we are facing. The LLI is tackling a sensitive issue that far too long has been a taboo in the legal industry and that now, in times fundamental social change, may turn out to become a silent epidemic: the declining well-being and personal health of lawyers and legal professionals. With the results of our survey we aim to achieve three things: to break the taboo by putting a spotlight on this hot topic, to facilitate conversations by creating a reference point for our community, and to spark ideas on how to tackle the underlying issues.
Abstract
Over the past few years, also legal departments saw increasing cost pressure and have been requested to be more efficient while maintaining – if not increasing – their effectiveness. Yet, lawyers are experts in operating with language and typically do not shy away from abstract, qualitative concepts such as «added value». However, transferring such abstract concepts into the realm of numbers is something different and (still) feels uncomfortable for many members of the legal profession. So why should we measure? How do we obtain relevant data? And how do we transform data into information and then into insights?
Abstract
This whitepaper aims to provide you with a first overview and a summary of the background of eSignature. We would like to put you in the position of better understanding the benefits and use cases of eSignature and what you should be aware of when implementing eSignature solutions. Additionally, we created an eSignature starter kit which enables you to take the first steps while avoiding pitfalls for the long run.
Abstract
In einer Zeit, in der künstliche Intelligenz in der anwaltlichen Tätigkeit präsenter wird, gewinnen Soft Skills zunehmend an Bedeutung, da die Automation diese nicht ersetzen kann und menschliche Fähigkeiten vermehrt als Unterscheidungskriterien zwischen Bewerbenden dienen. Die Teamfähigkeit ist die bedeutendste dieser Fähigkeiten, da sie seit Jahrzehnten von Arbeitgebern und Ausbildungsstätten gefördert wird und in Stellenausschreibungen heutzutage als häufigste Kompetenzanforderung erscheint. Kreativität und emotionale Intelligenz werden in der Literatur ebenfalls als wichtig und für die Praxis als sehr relevant angesehen. In Stellenausschreibungen zählen diese bis heute allerdings noch nicht zu den gefragtesten Soft Skills und werden dementsprechend noch nicht explizit von Arbeitnehmenden vorausgesetzt. Da Soft Skills interdependent und kaum messbar sind, wird sowohl die Entwicklung als auch die Einschätzung dieser Fähigkeiten als schwierig angesehen, weshalb eine Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage hinsichtlich Soft Skills vorliegt.
Abstract
Nachdem sich in jüngster Zeit bereits erste Anbieter am Markt positioniert haben, welche eine automatisierte Rechtsberatung mittels eines Chatbots anbieten, widmet sich diese Untersuchung der Frage, unter welchen Umständen ein Chatbot-Betreiber für einen Schaden haften würde, welcher durch eine fehlerhafte Rechtsberatung entsteht. Zum einen werden sogenannte regelbasierte Chatbots betrachtet, deren Output bereits im Voraus genau bestimmt werden kann und welche haftungsrechtlich keine grundlegend neuen Fragen aufwerfen. Zum anderen werden auch Chatbots untersucht, welche zumindest in gewissen Bereichen über künstliche Intelligenz verfügen und Schäden verursachen könnten, welche auf die eigendynamische Weiterentwicklung zurückzuführen sind. Diese Eigenschaft der Eigendynamik ist eine Herausforderung, da die künstliche Intelligenz nicht über eine Rechtspersönlichkeit nach Art. 11 ZGB verfügt, wodurch eine Zurechnungsnorm benötigt wird, welche die Handlungen des künstlich intelligenten Systems dem Chatbot-Betreiber zuordnet. Infolgedessen wird derjenigen Lehrmeinung gefolgt, welche im hier beschriebenen Fall eine analoge Anwendung der Hilfspersonenhaftung nach Art. 101 OR bzw. der Geschäftsherrenhaftung nach Art. 55 OR vorschlägt.
Abstract
Die Automatisierung eines Einzelentscheides schränkt in mancher Hinsicht das rechtliche Gehör ein, weshalb Regulierungsbedarf besteht. In Artikel 19 E-DSG erlaubt der schweizerische Gesetzgeber grundsätzlich den automatisierten Einzelentscheid, anders als die EU. Der unterschiedliche Umgang der Schweiz und der EU mit der Automatisierung von Entscheiden ist Teil dieser Arbeit. Weiter wird diskutiert, inwiefern der automatisierte Einzelentscheid mit einzelnen Aspekten des rechtlichen Gehörs vereinbar ist.
Abstract
Machine Learning Methoden werden heutzutage in immer mehr Bereichen eingesetzt. Auch in der Jurisprudenz gewinnen diese Methoden an Bedeutung. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Vorhersage von Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anhand der Anwendung von Machine Learning, dabei wird die Methode des Natural Language Processing in Kombination mit Klassifikationsmethoden auf ihre Prädiktionsfähigkeit untersucht. Dieser Beitrag zeigt schlussendlich, wie Machine Learning im Schweizerischen Rechtssystem eingesetzt werden könnte, um Gerichtsentscheide vorauszusagen.
Abstract
Mit der Anpassung des Bundesrechts im Bereich der Distributed Ledger Technologie wurde insbesondere der Rahmen für eine tokenisierte Ausgabe und Übertragung von Finanzinstrumenten (etwa Effekten) geschaffen. Der vorliegende Artikel rückt die funktionalen Aspekte dieser Veränderung ins Zentrum, wagt in diesem Sinne auch einen Blick zurück und soll damit eine Einordnung der Digitalisierung von Finanzinstrumenten ermöglichen.
Abstract
Der technologische Fortschritt und insbesondere die Blockchain-Technologie bringt unzählige neue Anwendungsmöglichkeiten mit sich. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Auseinandersetzung einer Blockchain-basierten Lösung zur Sicherung, Nutzung und Überprüfung von Hochschulzertifikaten. Dabei wurden insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte, die Umsetzung und die Vereinbarkeit mit den heutigen Universitätsgesetzen untersucht.
Abstract
Die Menge an Daten, die Unternehmen generieren und speichern, wächst täglich. Insbesondere bei internen Untersuchungen sowie Rechtsfällen spielen (digitale) Daten eine zentrale Rolle. Unternehmen wie etwa Konzerne oder Anwaltskanzleien wenden sich immer mehr an sogenannte eDiscovery-Experten, um die relevanten Daten zu sammeln, zu bestimmen und zu analysieren. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit eDiscovery, dessen Ursprung und heutigen Bedeutung für die Daten Bearbeitung und Auswertung. Zusätzlich werden anhand des «Electronic Discovery Reference Model» (EDRM) die technologiegestützten Vorgehensweisen von eDiscovery im Detail betrachtet und erforscht, wobei einzelne eDiscovery Softwarelösungen diskutiert und deren Vorteile für eDiscovery-Spezialisten, Juristen und Anwälte beleuchtet werden. Die Arbeit veranschaulicht des Weiteren Herausforderungen für eDiscovery-Prozesse in der Schweiz.
Abstract
Auf dem Gebiet Legal Tech für Privatpersonen wird untersucht, inwiefern die Verbindung von Technologie und Recht zu verbesserten Informationsmöglichkeiten bezüglich Arbeitsrechts führen und folglich zu einem verstärkten Arbeitnehmerschutz eingesetzt werden kann. In konkreten Beispielen wird aufgezeigt, wie sich Arbeitnehmende dank dem Einsatz von Chatbots leichter über ihre Arbeitsrechte erkundigen und sich kraft Dokumentenautomatisierung einfacher gegen Verstösse wehren können. Zum einen werden Anwendungsvorschläge in der Schweiz genannt, wo die Verwendung von Legal Tech insbesondere zu einer Verbesserung der Benutzungsfreundlichkeit führen würde, zum anderen werden Einsatzmöglichkeiten im Ausland aufgezeigt, wo dies grundsätzlich den Zugang zu Recht ermöglichen und langfristig soziale und wirtschaftliche Folgen haben könnte.
Abstract
Wer an die anwaltlichen Kerntätigkeiten denkt, dem fällt wohl in erster Linie das Verfassen von Schriftsätzen oder das Aufsetzen von Verträgen ein. Das sind Tätigkeiten, bei denen die massgebliche Denkarbeit noch von der Anwältin oder dem Anwalt selbst geleiset wird. Durch zahlreiche Anwendungen zur Dokumentenautomatisierung, welche heute bereits auf dem aufstrebenden Schweizer Markt erhältlich sind, werden Rechtsdienstleistungen verstärkt als Commodity wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund widmet sich dieser Beitrag der Frage, ob die Dokumentenautomatisierung den traditionellen Stand des Anwalts gefährdet oder vielmehr Chancen für die Branche bietet.
Abstract
Die Entwicklung von simplen und intuitiven Visualisierungen sowie die Vereinfachung von juristischen Inhalten steht im Zentrum des «Legal Design Thinking» Methodenansatzes. Die folgende Arbeit beleuchtet den Methodenansatz anhand des TechTrust Startup Skribble, wobei analog dem «Legal Design Thinking» Ansatzes die Leistungen des Startups im Bereich elektronischer Signaturen durch eine rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Brille betrachtet werden. Grundlage bildet hierbei die rechtliche Verortung der elektronischen Signatur in der Schweiz und Europa. Weiter werden basierend auf einer Analyse von «Skribble für Anwälte» die Anwendungsbereiche Mietrecht, Vollmachten und E-Government beschrieben. Abschliessend zeigt die interdisziplinäre Analyse, dass Skribble einen design-, technik- und rechtlich-orientierten Lösungsansatz bietet.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. September 2021 die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) genehmigt. Die Rahmenvereinbarung regelt die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bereich der digitalen Transformation ihrer Verwaltungen.
Abstract
Künstliche Intelligenz (KI) zählt zu den wegweisenden Technologien für die digitale Zukunft und weist ein grosses Potenzial auch für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung auf. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 entschieden, ein «Kompetenznetzwerk Künstliche Intelligenz» (KNW KI) aufzubauen. Die dazugehörige Geschäftsstelle wird beim Bundesamt für Statistik (BFS) angesiedelt.
Abstract
Die Kommission hat heute einen «Weg in die digitale Dekade» vorgeschlagen, einen konkreten Plan zur Verwirklichung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft und Wirtschaft bis 2030. Mit dem vorgeschlagenen Weg in die digitale Dekade werden die Digitalziele der EU für 2030 in einen konkreten Durchführungsmechanismus umgesetzt. Es wird ein Governance-Rahmen auf der Grundlage eines jährlichen Mechanismus für die Kooperation mit den Mitgliedstaaten geschaffen, um die Ziele für 2030 im Rahmen der digitalen Dekade in den Bereichen digitale Kompetenzen, digitale Infrastrukturen sowie Digitalisierung der Unternehmen und öffentlichen Dienste auf Unionsebene zu verwirklichen. Außerdem sollen digitale Großprojekte bestimmt und durchgeführt werden, an denen sich die Kommission und die Mitgliedstaaten beteiligen.
Abstract
Bundesgerichtshof (D) – Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein juristischer Fachverlag einen digitalen Rechtsdokumentengenerator betreiben darf, mit dem anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden.
Abstract
Die geplante Digitalbörse der SIX kann endlich starten. Nach zahlreichen Verschiebungen gab es nun grünes Licht von der Finma.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 beschlossen auf die Einführung eines zentralen Nachweises amtlicher Dokumente zu verzichten. Um die Information über amtliche Dokumente zu verbessern, wird der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eine Liste mit Kontaktangaben der Verwaltungseinheiten publizieren. So soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten vereinfacht werden.
Abstract
Vom 10. bis 21. Mai 2021 hat das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in Zusammenarbeit mit der Bug Bounty Switzerland GmbH, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und den Parlamentsdiensten (PD) ein Bug Bounty-Pilotprojekt durchgeführt. Das Projekt verlief sehr erfolgreich und die gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Durchführung weiterer Bug Bounty-Programme in der Bundesverwaltung einfliessen.
Jusletter IT