e-Justice

Liebe Leserinnen und Leser

Zu Ehren des Leitenden Staatsanwaltes Dr. Martin Schneider wurde zu dessen 60. Lebensjahr Anfang 2014 die Festschrift «e-Justice in Österreich – Erfahrungsberichte und europäischer Kontext» publiziert und dem Jubilar überreicht. Als Visionär und Gestalter wurde Dr. Martin Schneider 2004 als «Rechtsinformatiker des Jahres» ausgezeichnet. 2011 verlieh ihm der Bundespräsident das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Seit mehr als dreissig Jahren steht er in einer engen Verflechtung mit den in der österreichischen Justiz erfolgreich eingeführten Applikationen. Die Festschrift wie auch diese Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter IT versuchen, den Stand von e-Justice in Österreich in einer Momentaufnahme darzustellen, nicht ohne auch auf den immer bedeutender werdenden europäischen Kontext Bezug zu nehmen.

Im Wesentlichen umfasst der Begriff e-Justice den elektronischen Rechtsverkehr und den elektronischen Akt in der Justiz. Die Abgrenzung zu e-Government und Verwaltung ist hierbei besonders wichtig und soll auf die verfassungsrechtliche Sonderstellung, insbesondere von Richtern, Staatsanwälten und Diplomrechtspflegern, Bedacht nehmen.

Die Automatisierung hat mittlerweile einen sehr hohen Grad erreicht und erfasst nahezu alle Verfahren. Eine Justiz, die neue Anforderungen auch auf diesem Gebiet nicht rechtzeitig erkennt und abdeckt, würde nicht mehr als zeitgemäss gelten und ihre Leistungen blieben bald weit hinter dem europäischen Standard zurück.

Mit den insgesamt von 55 Autoren geschriebenen 44 Beiträgen soll dem Leser eine informative und kurzweilige Reise durch die nationale und europäische IT-Landschaft geboten werden.

Während der erste Teil der Beiträge auf die österreichischen Entwicklungen der letzten Jahre Bezug nimmt, dabei aber auch einen Blick auf IT-Strategien und die Initiative Justiz 3.0 wirft, werden in einem zweiten Teil die IT, das Bundesrechenzentrum, der IBM, Rechtsanwälte und Notare als Partner bei der Realisierung in den Vordergrund gerückt.

Auch datenschutz- sowie zivilprozessrechtliche Verbindungen der Rechtsinformatik und des Informatikrechts werden aufgezeigt, bevor der europäische Kontext eingehend betrachtet wird. Beiträge der Europäischen Union, des Europarates sowie von Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, Ungarn und Finnland machen deutlich, dass e-Justice längst «cross border» gegangen ist.

Ergänzt wird diese elektronische Fassung um den Nachruf für Herbert Fiedler (1929–2015), verfasst von Erich Schweighofer und Friedrich Lachmayer.

Zusätzlich enthalten in dieser Ausgabe sind Podcasts, die im Rahmen des IRIS 2015 zum Thema Kooperation / Co-operation aufgenommen wurden. Diese ergänzen einzelne Beiträge zur Ausgabe von Jusletter IT am 26. Februar 2015 perfekt:
  • Klaas Schmidt / Iris Speiser, Potentiale und Grenzen der Analyse und Synthese von Argumentationsstrukturen durch rechnergestützte Methoden am Beispiel der Rechtswissenschaft (Podcast)
  • Jörn Erbguth, Neue Suche bei Swisslex (Podcast)
  • Anton Geist / Barbara Ofner, LexisNexis Online 2015 (Podcast)
  • Anton Geist, Content Mapping für Lexis Nexis Online (Podcast)
  • Reinhard Bradatsch, Die neue RDB. Oder: Der schrankenlose Zugriff auf Rechtsinformation (Podcast)

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!

Thomas Gottwald
 
Oberstaatsanwalt, Herausgeber der Festschrift für Martin Schneider

PS. Als Leser von Jusletter IT – Die Zeitschrift für IT und Recht erhalten Sie in Kürze eine E-Mail zu den Podcasts zum Webinar@Weblaw: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH, welches am 2. November 2015 stattfand.

Vorwort
Vorwort des Herausgebers
Thomas Gottwald
Thomas Gottwald
e‐Justice‐Anwendungen in Österreich
IT‐Strategie & Justiz 3.0
Josef Bosina
Josef Bosina
Michael Glatz
Michael Glatz
Die IT der Justiz sieht sich mit zunehmenden Anforderungen an die IT-Systeme und immer größeren Herausforderungen für das IT-Management konfrontiert. Es ist daher an der Zeit, eine Vision zu entwerfen, wie sich die Justiz-IT in den nächsten Jahren entwickeln soll. Die IT-Strategie der Justiz und die strategische Initiative Justiz 3.0 sind zwei richtungsweisende Maßnahmen auf diesem Weg.
Synergien in der IT‐Justiz
Christian Adorjan
Christian Adorjan
Martin Hackl
Martin Hackl
Philipp Haubner
Philipp Haubner
Die strategische Ausrichtung der Justiz und IT wurde in den vergangen Jahren nicht zuletzt durch die Verfassung einer IT-Strategie und die Etablierung von Verfahrens- und Lösungsarchitekten sichergestellt. Besonderen Stellenwert hatte dabei die systematische Nutzung von Synergiepotentialen. Eine Vielzahl von Synergiekandidaten wurde identifiziert, und durch die erfolgreiche Etablierung von Services, wie z.B. ERV, PSS, JUZU, konnte ein beachtlicher Nutzen für die Justiz erzielt werden. Um die steigende Komplexität dieser Service orientierten Architektur weiterhin beherrschen zu können wurden parallel Methoden des Architekturmanagement eingeführt. Die strategische Initiative Justiz 3.0 – die wohl umfangreichste der bisher dagewesenen Synergiestudien – soll nun den Weg in die Zukunft der Justiz-IT weisen.
IT‐Meilensteine und Erinnerungen
Wolfgang Fellner
Wolfgang Fellner
Dr. Martin Schneider hat in seiner mehr als 30-jährigen Tätigkeit im Bundesministerium für Justiz den Wandel in der Aufbau- und Ablauforganisation der österreichischen Justiz zunächst als Referent und später als Abteilungsleiter, der von einer universitären Fachjury zum «Rechtsinformatiker des Jahres 2004» gewählt wurde, ganz entscheidend beeinflusst und gestaltet. Waren in der österreichischen Justiz noch in den 1980er-Jahren handschriftliche Eintragungen und Aufzeichnungen sowie mit Schreibmaschine und Kohlepapier erstellte Verhandlungsprotokolle und Urteilsausfertigungen wesentliche Arbeitsmethoden, dominiert heute in allen Geschäftsbereichen der Informationstechnikeinsatz. Ohne IT ist die österreichische Justiz nicht mehr funktionsfähig und auch nicht mehr vorstellbar. Diese europa- und weltweit beispielhafte Mutation der österreichischen Justiz zu einem modernen IT-unterstützt geführten öffentlich-rechtlichen Unternehmen ist auf das Engste mit dem Namen Dr. Martin Schneider verbunden.
Der Beginn der Kooperation zwischen Justiz‐ und Finanzministerium
Franz Kropatschek
Franz Kropatschek
Nach der Grundbuchsumstellung fand die Justiz im Finanzministerium einen Partner zur Modernisierung des gerichtlichen Mahnverfahrens und für die Geburt des elektronischen Rechtsverkehrs, der Kommunikationsschiene mit den Parteienvertretern.
Das visuelle Erscheinungsbild der Justiz
Andrea Hahn
Andrea Hahn
Die Justiz kommuniziert nach innen mit ihren Bediensteten und nach außen mit Bürgern, Rechtsvertretern, anderen Prozessbeteiligten und Medien. Bei ihnen allen soll sich die Justiz ihren Aufgaben entsprechend darstellen und Informationen nach außen und innen in einem einheitlichen Design vermitteln. Dieses Anliegen ist mit den technischen Vorgaben und dem Erfordernis nach einem klaren und verständlichen Auftritt abzustimmen. Mit einem einheitlichen Erscheinungsbild tritt die Justiz nach außen erkennbar in Erscheinung. Das Corporate Design unterstützt die Darstellung der Justiz in ihrer Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit und begünstigt das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Business Intelligence in der Justiz
Thomas Aufner
Thomas Aufner
Im Jahr 2005 wurde im Bundesministerium für Justiz begonnen, ein Data Warehouse für die Erstellung von Statistiken aufzubauen. In den Folgejahren entwickelte sich daraus eine Business Intelligence Applikation, die zur zentralen Drehscheibe für Statistiken und Auswertungen der Justiz wurde. Dieser Artikel soll einen Überblick über Geschichte, Umfang und weiteren Entwicklungen in diesem Bereich geben.
Die IT-Schulungszentren
Klaus Mayerhofer
Klaus Mayerhofer
Die österreichische Justiz nimmt international eine führende Rolle im Einsatz von Anwendungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik ein. Die IT-Schulungszentren sollen allen MitarbeiterInnen die für die Erfüllung Ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse in den Anwendungen vermitteln.
Helpdesk in der österreichischen Justiz
Beate Abler
Beate Abler
Marion Narr
Marion Narr
Helpdesks stehen seit 2001 allen Mitarbeitern der österreichischen Justiz für Anfragen im Bereich der IT-Anwendungen zur Verfügung. Erreichbar unter einer Hotline oder per e-Mail. Durch Helpdesks rasche Problemlösung.
Grundbuch – Einst und Jetzt
Helmut Auer
Helmut Auer
Gegenstand der Beschreibung ist die Entwicklung der Aufzeichnungen von Daten über Grund und Boden von frühen Anfängen bis zum heutigen modernen IT-Grundbuch und Kataster anhand von Beispielen aus verschiedenen Zeiten und verschiedenen Gegenden.
Grundbuchsanträge Gestern – Heute – Morgen
Manfred Buric
Manfred Buric
Das österreichische Grundbuch befindet sich im Umbruch – dem Zeitgeist und dem technischen Stand entsprechend hat sich auch der Grundbuchsantrag vom monarchistisch geprägten Anschreiben um 1870 bis zum digitalen ERV-Antrag ab 2006 entwickelt. Neben der ständigen Optimierung der Nutzung der technischen Möglichkeiten steht auch die Verbesserung der Übersichtlichkeit der Anträge im Fokus zukünftiger Entwicklungen. Federführend war und ist die Pr 5 unter ihren Abteilungsleiter, Dr. Martin Schneider.
Der Einsatz moderner Technik im Zivilverfahren – Der elektronische Rechtsverkehr
Barbara Kloiber
Barbara Kloiber
Der elektronische Rechtsverkehr stellt eine wichtige Kommunikationsform zwischen dem Gericht und den Verfahrensparteien dar. Die zu diesem Themenkomplex ergangene höchstgerichtliche Judikatur ist noch spärlich, es ist aber durch die steigende Zahl der zur Teilnahme Verpflichteten anzunehmen, dass sich die Gerichte in Zukunft öfter mit Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs auseinanderzusetzen haben werden.
Der Elektronische Rechtsverkehr – Public‐Private Partnership in der IT
Dieter Zoubek
Dieter Zoubek
Der österreichische Elektronische Rechtsverkehr ist nicht bloß ein Rationalisierungsinstrument für die Justiz, sondern gleichzeitig auch ein höchst erfolgreiches Beispiel für Public-Private Partnership in Österreich.
Sachverständige und E-Justice
Alexander Schmidt
Alexander Schmidt
Justiz und Sachverständige haben im Lauf der Jahre im IT-Bereich beeindruckende Projekte umgesetzt, die der österreichischen Justiz und den Gerichtssachverständigen eine weit über die nationalen Grenzen hinausgehende Anerkennung sichern.
Drei Jahre elektronisch überwachter Hausarrest und seine Spuren in der IVV
Gerhard Nogratnig
Gerhard Nogratnig
Seit 1. September 2010 gibt es in Österreich die Möglichkeit, Haft im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbüßen. Untersucht wird auf Grundlage von Daten der Integrierten Vollzugsverwaltung, in welchem Ausmaß und mit welchen Erfolgen bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.
Kosten und Convenience von E‐Justiz in Österreich
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Die österreichische E-Justiz zählt zu den weltbesten; auch hinsichtlich ihrer Kosten und Convenience. Die ursprüngliche Hypothese der Kostenneutralität von E-Justiz-Anwendungen hat sich nicht ganz bestätigt; es sind sogar wesentliche Einsparungen zu verzeichnen. Diese betreffen den Bereich des Personals als auch die Kommunikationskosten. Dazu scheinen die Kunden sehr zufrieden zu sein und die Kosten kaum ein Thema zu sein. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die hohen Aufwendungen, insbesondere bei der Einführung von E-Justiz, aber auch die hohen laufenden Kosten durch Einsparungen und das Potenzial einer höheren Produktivität jedenfalls mehr als gerechtfertigt sind.
Partner der österreichischen Justiz
Das Bundesrechenzentrum als Partner für die österreichische Justiz
Roland Jabkowski
Roland Jabkowski
Die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) ist heute der marktführende E-Government-Partner in Österreich. Seine Geschichte und damit die Entwicklung von effizienten IT- Verwaltungsanwendungen ist eng mit dem Innovationsgeist im Bundesministerium für Justiz (BMJ) verbunden. Gerade das BMJ hat das Thema IT-Outsourcing sehr früh aufgegriffen. Einer der Pioniere in Sachen E-Government, der immer wieder Anstoß zu neuen IT-Entwicklungen in der Verwaltung gab und gibt, ist Dr. Martin Schneider. Mit sehr klaren Visionen und präzisen Vorstellungen hat der studierte Jurist die IT-Architektur der Justiz, wie wir sie heute kennen, zu einem europaweiten Vorzeigemodell gemacht. Die stabile und langjährige Geschäftsbeziehung zwischen BMJ und BRZ hat sehr positive Resultate gebracht, die auch international Beachtung finden.
Zusammenarbeit der Justiz mit IBM
Tatjana Oppitz
Tatjana Oppitz
Sonja Grassberger
Sonja Grassberger
Johann Kickinger
Johann Kickinger
Die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Justiz mit IBM als Projektpartner für Innovation, Technologie und Anwendungsentwicklung umfasst bereits einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren und hat Schlüsselprojekte der Justiz wie die Entwicklung und Erweiterungen der Anwendungen Grundbuch, Firmenbuch, Verfahrensautomation Justiz und den Elektronischen Rechtsverkehr wesentlich beeinflusst und mitgestaltet.
Das Notariatsarchiv cyberDOC
Christian Sonnweber
Christian Sonnweber
Michael Lunzer
Michael Lunzer
Alfred Moser
Alfred Moser
Der Beitrag dokumentiert die zunehmende Bedeutung des Einsatzes von IT als Element notarieller Rechtsdienstleistung, dies anhand der von der Österreichischen Notariatskammer geführten Register und anhand von CYBERDOC dem elektronischen Urkundenarchiv des österreichischen Notariats in seiner Doppelfunktion als Archiv für notarielle Urkunden und als Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechts- und Verwaltungsverkehr. Diese Entwicklung vollzog sich über Jahrzehnte im ständigen Dialog mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) konkret dem Verantwortungsbereich von Dr. Martin Schneider und war das BMJ für das Notariat bei diesen Schritten Partner, Förderer, Mitspieler, Ermöglicher.
Archivium und die Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz
Wolfgang Heufler
Wolfgang Heufler
Das elektronische hochsichere Urkundenarchiv der österreichischen Rechtsanwälte hat als GOG-Archiv am 1. Juli 2007 seinen Vollbetrieb aufgenommen und bis 2013 mehr als 1,7 Mio Urkunden archiviert. Dank der hervorragenden Unterstützung durch Ltd. StA Dr. Martin Schneider vom BMJ ist eine nahezu vollständige Anschlussquote der österreichischen Anwälte erreicht worden und die Akzeptanz der elektronischen Einbringung bei Firmenbuch und Grundbuch flächendeckend vorhanden.
Der Verein Center of Legal Competence (CLC) – Ein Rückblick
Mario Thurner
Mario Thurner
Zu Beginn des Jahres 1999 hat die Republik Österreich auf Initiative des Bundesministeriums für Justiz zusammen mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, der Österreichischen Notariatskammer, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Wirtschaftskammer Österreich und der Vereinigung der österreichischen Industrie den Verein Center of Legal Competence (CLC) gegründet. Dessen knapp 13-jährige operative Tätigkeit, die 2011 mit seiner freiwilligen Auflösung geendet hat, gibt Einblick in die Höhen und Tiefen grenzüberschreitender Projektarbeit im Bereich des Justizwesens.
Rechtsinformatik und Informationstechnik
Einsatz neuer Formen der Informationstechnik im Beweisverfahren
Georg E. Kodek
Georg E. Kodek
Der Einsatz moderner Informationstechnologie gewinnt im Zivilverfahren vermehrt an Bedeutung. Anwendungsmöglichkeiten reichen von einer unterstützenden Funktion bis hin zu einer «Virtualisierung» des Verfahrens. Der vorliegende Beitrag zeigt neben den weitreichenden Verwendungsmöglichkeiten moderner Kommunikationstechnik im Beweisverfahren auch deren Grenzen auf.
Zur Wandlung des Erscheinungsbildes des österreichischen Zivilprozesses durch seine Elektronisierung
Walter H. Rechberger
Walter H. Rechberger
Der Einzug der Informationstechnologien stellte weltweit eine der wesentlichen Entwicklungs-tendenzen des Zivilprozesses am Ende des vergangenen Jahrhunderts dar. Die österr. Justiz ist zumindest in dieser Hinsicht in Europa unbestreitbar Spitze. Der österr. Zivilprozess ist heute geradezu von Elektronik geprägt, sei es bei der Einbringung eines Schriftsatzes über den elektronischen Rechtsverkehr, sei es bei der Protokollierung von Verhandlungen, sei es bei der Zustellung von Entscheidungen. Der gegenständliche Beitrag behandelt – ohne einen streng chronologischen Ansatz zu verfolgen – die Entwicklung der Elektronisierung des Zivilprozesses im Zeitablauf und gibt einen Ausblick auf mögliche künftige Veränderungen.
Kontexte der Gerechtigkeit und der Paradigmenwechsel zum e‐Verfahren
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Harald Hoffmann
Harald Hoffmann
Hans Kelsen sind mit seiner Reinen Rechtslehre zwei Ziele verfolgt: ein Paradigmenwechsel in der Rechtstheorie und die Überwindung des Naturrechtes. Doch gelang ihm nicht, das Konzept der Gerechtigkeit in Rechtsnormen zu transformieren. Eines der Prinzipien ist Gleichheitsgrundsatz. In der Rechtsmaschinenkultur beziehen sich die Schwierigkeiten auf die ungleiche Anwendung des Rechts. Gerechtigkeit ist weniger ein normatives Problem und mehr ein kognitives Problem sowie Interpretation. Der Schlüssel ist die Subsumption. Bei dem elektronischen Verfahren geht es um die Alltagsgerechtigkeit der Bürger und das prozedural vermittelte Recht. Die Partei selbst füllt die Inputfelder aus. Damit wird die Subsumption an die Verfahrensparteien delegiert, jedoch ohne Kenntnis der Rechtsbegriffe. So kann die Rationalität der Maschine kann für die situative Emotionalität des Menschen zur Barriere werden. Ein anderes Thema ist der mangelnde ex-ante-Rechtsschutz gegen fehlerhafte Formulare im e-Verfahren.
ejustice-Kompetenz – Plädoyer für ein Ausbildungskonzept
Maximilian Herberger
Maximilian Herberger
Die bevorstehende flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der deutschen Justiz spätestens zum 1. Januar 2022 kann ohne ein adäquates Kompetenzniveau bei allen beteiligten Akteuren nicht erfolgreich sein. Diese notwendige Anwenderkompetenz muss auf allen Ausbildungsebenen – beginnend bereits in der Juristenausbildung – vermittelt werden. Das erfordert ein Curriculum, für das oberste Lernziele angegeben werden. Für die Ausbildungsinitiative «ejustice-Kompetenz» wird ein Konzept vorgeschlagen, das auf einer Differenzierung zwischen prinzipiellem IT-Orientierungswissen und Informatik-Detailwissen beruht. An Hand von Beispielen wird erläutert, wie diese Differenzierung zu verstehen ist.
Fragen zum Datenschutz im Zivilverfahren
Jürgen C. T. Rassi
Jürgen C. T. Rassi
Mit der Zivilverfahrensnovelle 2004 sah der Gesetzgeber eine Reihe von datenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Gerichtsbarkeit vor. Zehn Jahre danach sollen in diesem Beitrag nach einer groben Skizzierung der Grundzüge des Datenschutzrechts ausgewählte datenschutzrechtliche Fragen erörtert werden, die im Zivilverfahren von Bedeutung sind.
Dokumente und Identifikation in der elektronischen Verwaltung
Reinhard Posch
Reinhard Posch
Qualitativ hochwertige Dokumente stehen im Zentrum einer vertrauenswürdigen Verwaltung und sind in gleicher Weise zentral für eine funktionierende Wirtschaft. Die unterschiedlichen Anforderungen an Dokumente aus der Verwaltung und an die verlässliche Zugänglichkeit sind die Eckpfeiler jedes elektronischen Verwaltungssystems. Wie in nahezu allen Staaten haben sich die Systeme der allgemeinen Verwaltung in den verschiedenen Sparten sowie der Justiz parallel und mit Rücksicht auf die spezifischen gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Die Anstrengungen, diese in der Nutzung und in der Sicht der BürgerInnen und Unternehmen möglichst einheitlich und bereichsübergreifend verwendbar zu gestalten, sind für alle Betroffenen enorm wichtig. Grundelemente einer effizienten, übergreifenden und nutzerzentrierten Verwaltung sind in Österreich besonders ausgeprägt und fortgeschritten.
Öffentlich‐rechtliche Datenbanken im Spannungsfeld zwischen der Datenbank‐ und der PSI‐Richtlinie am Beispiel des österreichischen Firmenbuchs
Peter Hubalek
Peter Hubalek
Die Datenbankrichtlinie 96/9/EG schützt auch Datenbanken des öffentlichen Sektors wie das österreichische Firmenbuch. Dieser Schutz wird durch Richtlinie 2013/37/EU, mit der die PSI-Richtlinie 2003/98/EC über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors geändert wird, deutlich eingeschränkt, da die Firmenbuchdatenbank unter den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt. Die Firmenbuchdatenbank wird daher zur Weiterverwendung in Lizenz zu geben sein.
Vom Pluralismus des Datenbankangebotes zur produktelastischen Abfrage am Beispiel von FINDOK, RIS, LexisNexis und Lindeverlag
Angela Stöger-Frank
Angela Stöger-Frank
Ein Mehrfachangebot an Datenbanken erfordert datenbankübergreifende Suchtechnologien, um den Suchaufwand für Juristen zu reduzieren. Im internen Portal des Bundesministeriums für Finanzen kann über die Finanzdokumentation (Findok) bei entsprechender Einstellung mit nur einer Recherche sowohl auf die eigenen Rechts- und Fachinformationen als auch auf Inhalte der Datenbanken LexisNexis, Linde und RIS zugegriffen werden. Die Suchabfrage kann mit nur einem Formular in bis zu vier Datenbanken erfolgen. Entsprechend wird das Suchergebnis in bis zu vier Registern dargestellt. Damit erhält der Anwender mit nur einer Abfrage sowohl Ergebnisse aus der Findok (Erlässe, Richtlinien, UFS-Entscheidungen etc.) als auch aus LexisNexis und Linde (Artikel aus Fachzeitschriften, Kommentare etc.) sowie aus dem RIS (Gesetzestexte).
Zugänglichkeit der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs
Herbert Hopf
Herbert Hopf
Alle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs sind in eine allgemein zugängliche Datenbank aufzunehmen und in anonymisierter Form nach Maßgabe der technischen und dokumentalistischen Möglichkeiten im Internet bereitzustellen.
Der elektronische Rechtsverkehr und die FMA
Gerhard Saria
Gerhard Saria
Der bisher in der Rechtswissenschaft weithin unbeachtete elektronische Rechtsverkehr mit der FMA weist eine Reihe von Besonderheiten im Hinblick auf Normzweck, Regelungsstrukturen und inhaltliche Ausgestaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften auf. Die vorliegende Untersuchung gibt einen Überblick über die einschlägigen Bestimmungen, klärt deren Normzweck sowie Verfassungsmäßigkeit und setzt sich mit den diesen Vorschriften gemeinsamen inhaltlichen Eckpunkten auseinander.
Agilität in der Rechtsinformatik
Gerhard Friedrich
Gerhard Friedrich
Das österreichische Bundesministerium für Justiz hat sich vor Jahren dafür entschieden, bei der Umsetzung von Softwareentwicklungsprojekten die Prinzipien agiler Vorgehensmodelle anzuwenden. Was darunter zu verstehen ist und wie diese Methodik des Projektmanagements im Umfeld der Justizorganisation praktisch umgesetzt werden kann, wird unter Bezug auf die einschlägige Literatur sowie praktische Projekterfahrungen in der österreichischen Justizverwaltung beschrieben.
Europäischer Kontext
L'e-Justice européenne : passé, présent et futur
Fernando Paulino Pereira
Fernando Paulino Pereira
L’e-Justice européenne a été mise en place après une conférence qui s’est tenue en Autriche, à Vienne, en 2006. Le premier plan d’action, adopté en 2008, a défini le premier cadre de travail pour la période de 2009 à 2013. Pendant cette période, des travaux importants ont été effectués au niveau européen et national. En particulier, le portail de l’e-Justice européenne a été ouvert le 10 juillet 2010 et l’Union a adopté plusieurs mesures pour mettre en marche le projet de l’e-Justice européenne. Au niveau des États membres, un nombre important de projets ont été mis en place. La nouvelle stratégie pour l’e-Justice européenne 2014–2018 définit des principes, des objectifs et des moyens qui devraient permettre un développement progressif et harmonieux vers la réalisation d’une vraie e-Justice européenne, avec la volonté commune des Etats membres et des institutions européennes.
The Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ) of the Council of Europe: Information and communication technology (ICT) in the courts (e‐justice and e‐courts)
Georg Stawa
Georg Stawa
The article introduces the European Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ) of the Council of Europe as well as its instruments to provide competence, independence, impartiality, transparency and efficiency to judicial systems in Europe. Especially its evaluation exercise regarding ICT at courts is focused, drawing a map of e-justice and e-courts and their tools in Europe.
Information Technology in the Courts in Europe
Dory Reiling
Dory Reiling
In 2011, the Consultative Council of European Judges (CCJE) produced its Opinion 14, on justice and information technologies (IT). It was my privilege to act as the supporting expert. This article is an updated version of the background work for Opinion 14. It includes an evidence-based analysis of the state of IT in courts in Europe, some insights into the opportunities and risks relating to IT in courts, and a critical evaluation of the way IT is changing courts and judiciaries.
e‐CODEX
Robert Behr
Robert Behr
e-CODEX ist ein Large Scale Pilot Projekt, welches durch die Europäische Kommission gefördert wird. Das Projekt hat zum Ziel, mindestens zwei reale Pilotprojekte zu grenzüberschreitenden justiziellen Verfahren wie etwa dem Europäischen Mahnverfahren zu implementieren. Der Artikel beschreibt den Weg zum e-CODEX Projekt sowie dessen Organisation und die Umsetzung in der Form von thematischen Work Packages bis hin zu den Pilotprojekten. Es wird darüber hinaus ein Ausblick auf die Zeit nach dem e-CODEX Projekt gegeben. Details und Aktuelles zu e-CODEX findet man auch auf www.e-codex.eu.
Das europäische Mahnverfahren und seine elektronische Umsetzung
Svenja Schröder-Lomb
Svenja Schröder-Lomb
Christian Kunz
Christian Kunz
Der Beitrag befasst sich mit der Einführung des Europäischen Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Dezember 2008. Dabei beleuchtet er insbesondere die gemeinsame Projektarbeit zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Justiz und dem Amtsgericht Wedding in Berlin, in deren Rahmen eine europafähige IT-Anwendung zur Bearbeitung der europäischen Mahnverfahren entwickelt wurde.
Die Geschichte der Regelungen des «elektronischen Rechtsverkehrs» in Deutschland und in Österreich im Vergleich
Wilfried Bernhardt
Wilfried Bernhardt
Die Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland und Österreich haben sich unterschiedlich entwickelt. Stand in Deutschland seit 2001 vor allem die Umgestaltung der Prozessordnungen zur Ermöglichung einer elektronischen Kommunikation mit und innerhalb der Justiz im Vordergrund, hat man in Österreich von Anfang an die Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs in Zentrum der gesetzgeberischen Aktivitäten gestellt.
Elektronischer Rechtsverkehr in Deutschland: Die langsame föderale Revolution
Ralf Köbler
Ralf Köbler
Der seit vielen Jahren rechtlich mögliche elektronische Rechtsverkehr in Deutschland hat sich über einige «Pflichtsachgebiete» hinaus kaum entwickelt. Das «Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs» wird mittelfristig zu Vereinfachungen, aber auch dazu führen, den elektronischen Rechtsverkehr zum verpflichtenden Kommunikationsweg zwischen Anwalt und Gericht zu machen.
Nouvelles technologies et nouvelle culture judiciaire
Luc Ferrand
Luc Ferrand
Dans le contexte de l’e-justice européenne, la France stimulée par l’exemple des pays ayant fait le choix de la dématérialisation, spécialement l’Autriche, a fait le choix de rendre la communication civile obligatoire dans les procédures d’appel. Ce mode de communication accélère la mise en état des affaires et facilite sa structuration tout en faisant l’économie d’audiences nécessitant une présence physique du juge et des avocats des parties.
e-Justice in Italy: The «on-line civil Trial»
Giulio Borsari
Giulio Borsari
The «processo civile telematico» (which in English can be translated into «On-line Civil Trial»), developed by the Italian Ministry of Justice, is right now the most important e-Justice project and one of the most important Italian e-Government plans. It aims to increase the availability of on-line services building a two-way data and document interchange and application interoperability between external users (lawyers, expert witnesses, …), Courts» internal users (clerks, judges, …) and all the public administrations and private parties involved in civil cases, implementing a high-security PKI architecture and adopting state-of-the-art technical standards, according to the Italian technical regulations.
E‐Justice in Slovenia
Rado Brezovar
Rado Brezovar
E-justice in Slovenia is considered one of the most important driving forces towards efficient administration of the Slovene judiciary. By the expression e-justice, not only the use of ICT in the judiciary is meant, but also a set of legal and organisational measures which function in close cooperation with the technical potentials and challenges. Synergies among all three (legal, organisational, and technical) components are constantly sought and they are not limited to the closed judicial community, but open to the entire constituency.
Best practices of e-Justice in civil matters in Hungary
Julianna Béndek
Julianna Béndek
An overview of some of the electronic procedures and tools available for citizens and legal professionals in civil procedures in Hungary (electronic court proceedings, payment order procedure, e-management of enforcement cases, online land registry services, electronic registers of judicial experts, mediators, attorneys and civil law notaries).
E-Justice in Finland – Trends and Challenges
Aki Hietanen
Aki Hietanen
Finland has a long traditions in e-Justice. The first e-Justice applications were developed in the 1970s. In mid-1980s the Court Decision system and Real Estate information system were established. The trends in the development of electronic applications have followed European trends, but there have been some original tailormade solutions, as well. The reform of legacy systems in courts has been a long-term challenge.
Neue Fairness im Nachprüfungsverfahren
Hanns-Thomas Kopf
Hanns-Thomas Kopf
Nach der gängigen Spruchpraxis des Bundesvergabeamtes, der Unabhängigen Verwaltungssenate und des Verwaltungsgerichtshofes verlieren Bieter ihre Antragslegitimation im Rechtsmittelverfahren, sofern sie aufgrund der Nichterfüllung von in der Ausschreibung definierten Kriterien aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden sind. In der Folge wird nicht geprüft, ob nicht auch die anderen Bieter und/oder der präsumtive Zuschlagsempfänger aus den gleichen Gründen auszuscheiden wären. In einem richtungweisenden Urteil stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass auch ein Bieter, der grundsätzlich auszuscheiden wäre, antragslegitimiert bleibt, sofern auch andere Bieter aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden sind.
In memoriam
Herbert Fiedler (1929–2015)
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Rechtsinformation & Juristische Suchtechnologien
Potentiale und Grenzen der Analyse und Synthese von Argumentationsstrukturen durch rechnergestützte Methoden am Beispiel der Rechtswissenschaft (Podcast)
Klaas Schmidt
Klaas Schmidt
Iris Speiser
Iris Speiser
Die Entwicklung überzeugender Argumentation ist – ebenso wie die Analyse gegebener Argumentationsstrukturen – eine wichtige Aufgabe sowohl in der Rechtswissenschaft als auch in der juristischen Praxis. Beide Aufgaben gestalten sich intellektuell anspruchsvoll und sollten sich auf möglichst viele relevante Hintergrundinformationen stützen. Einer ständig wachsenden Anzahl verfügbarer Informationsquellen steht dabei die beschränkte menschliche Informationsverarbeitungskapazität gegenüber. Um diesen Problemen zu begegnen, wurde im Rahmen des vom BMBF geförderten Konsortialprojektes ARGUMENTUM ein Software-Werkzeug entwickelt, das eine automatische Identifikation und Analyse von Argumentationsstrukturen in den elektronisch verfügbaren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unterstützen soll. Im Beitrag werden Konzept, Architektur und Implementierung des ARGUMENTUM-Werkzeuges präsentiert und Einblicke in mögliche Anwendungen gegeben.
Neue Suche bei Swisslex (Podcast)
Jörn Erbguth
Jörn Erbguth
In Zeiten der allgegenwärtigen Google-Suche erscheint Suche als Commodity, über die man sich keine grossen Gedanken machen muss. In seinem Beitrag für die IRIS 2015 zeigt Jörn Erbguth jedoch, dass die Suche sowohl bei Google als auch bei juristischen Datenbanken keineswegs problemlos funktioniert. Ausgehend von den Anforderungen der neuen Suche bei Swisslex zeigt er, wie diese mit Hilfe von Linguistik, Übersetzungsthesaurus und einer Regelengine umgesetzt werden konnten. Dabei besteht bei Swisslex die Besonderheit, dass crosslingual gesucht wird – d.h. dass z.B. eine Suche mit deutschen Begriffen auch französisch sprachige Dokumente finden soll.
LexisNexis Online 2015 (Podcast)
Anton Geist
Anton Geist
Barbara Ofner
Barbara Ofner
2015 erwartet LexisNexis® Online (erneutes) enormes Content-Wachstum, vor allem in Folge der Allianzpartnerschaft mit dem Verlag Österreich. Vor diesem Hintergrund wird daran gearbeitet, eine noch stärkere, automatisierte Verknüpfung von Dokumenten («Related Content») vorzunehmen. Auch andere Maßnahmen zur Abkürzung typischer Online-Recherchewege werden implementiert. Der Vortrag behandelt die genannten drei Schwerpunktbereiche und diskutiert Erfahrungen, Herausforderungen und offene Fragen.
Content Mapping für Lexis Nexis Online (Podcast)
Anton Geist
Anton Geist
Der stetig wachsende (elektronische) Informationsumfang im Recht erfordert das sorgfältige Auswählen von zusätzlichen Rechtsdatenbanken-Inhalten: Lücken in der Content-Abdeckung müssen identifiziert, neue Themen ausgemacht, Redundanzen vermieden werden. LexisNexis Österreich setzt für dieses «Content Mapping» unter anderem auf die Analyse der Zitationsnetzwerke von Online-Content, insbesondere Gesetzesverweise haben sich diesbezüglich als sehr ergiebig erwiesen. Der Vortrag berichtet über die beschriebene Methode, gibt Erfahrungen und Herausforderungen wieder und eröffnet einen Ausblick auf weitere Entwicklungsstufen.
Die neue RDB. Oder: Der schrankenlose Zugriff auf Rechtsinformation (Podcast)
Reinhard Bradatsch
Reinhard Bradatsch
Die RDB Rechtsdatenbank des MANZ Verlags wurde Anfang 2015 ganzheitlich relauncht. Eckpunkte des Relaunches waren die vollkommene Überarbeitung der Portaloberfläche, eine einfache sowie erweiterte neue Datenbank-Suche, Kunden- und Produktverwaltung, ein neues Authentifizierungs- und Autorisierungssystem sowie ein neues Contentformat. Die Kunden profitieren des Weiteren von einer Volltextsuche ohne Login: Auch nicht angemeldete Kunden können in der RDB Suchen absetzen und erhalten Trefferlisten; alle Dokumente können geöffnet werden, bei kostenpflichtigen Dokumenten erhält der Nutzer eine Kurzzusammenfassung. Zudem sind alle Inhalte «all in one» auf einer Oberfläche abrufbar: Zeitschriften, Kommentare, Handbücher, Entscheidungen und Normen können nun mit nur einer Suche durchstöbert werden. Neu ist auch die Funktion «Nachschlagen», eine Such-Alternative. Kooperationen mit Partnerverlagen und anderen Datenbankanbietern erweitern das Inhalts-Angebot.
News
Regelung über audiovisuelle Mediendienste
Jurius
Jurius
EuGH – Kurze Videos auf der Website einer Zeitung können unter die Regelung über audiovisuelle Mediendienste fallen. Dies ist der Fall, wenn dieses Angebot in Inhalt und Funktion gegenüber der journalistischen Tätigkeit der Online-Zeitung eigenständig ist. (Urteil C-347/14)
Der Gerichtshof erklärt die Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission für ungültig
Jurius
Jurius
EuGH – Während allein der Gerichtshof dafür zuständig ist, einen Rechtsakt der Union für ungültig zu erklären, können die mit einer Beschwerde befassten nationalen Datenschutzbehörden, auch wenn es eine Entscheidung der Kommission gibt, in der festgestellt wird, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, prüfen, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in dieses Land die Anforderungen des Unionsrechts an den Schutz dieser Daten eingehalten werden, und sie können, ebenso wie die betroffene Person, die nationalen Gerichte anrufen, damit diese ein Ersuchen um Vorabentscheidung zur Prüfung der Gültigkeit der genannten Entscheidung stellen. (Urteil C-362/14)
Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Jurius
Jurius
Am 9. Oktober 2015 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Entwurf der Datenschutzrichtlinie festgelegt. Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten, zur Strafvollstreckung oder zum Schutz vor und zur Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit verarbeitet werden.
Sondergutachter wirft NSA Vertragsverletzung vor
Jurius
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Die amerikanische National Security Agency (NSA) hat in der gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling systematisch gegen die bilaterale Vereinbarung verstoßen, die dieser Zusammenarbeit zugrunde lag. Dies stellte der ehemalige Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich am 5. November 2015. Graulich war vor der Sommerpause zur «unabhängigen Vertrauensperson» für Bundesregierung und Parlament berufen worden, um die geheime Selektorenliste des BND einzusehen. Er hatte seinen Bericht in drei Versionen vorgelegt, einer öffentlich zugänglichen, einer halböffentlichen für die Mitglieder des Ausschusses und einer nichtöffentlichen für das Kanzleramt.
E-Government-Zusammenarbeit 2016–2019
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2015 die weiterentwickelte E-Government-Strategie Schweiz und die überarbeitete öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit (2016–2019) genehmigt. Die Konferenz der Kantonsregierungen entscheidet im Dezember 2015 über die beiden Grundlagendokumente.
Dienst ÜPF: Aktualisierte Richtlinien für Fernmeldedienste
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Zur Klärung schwerer Straftaten ordneten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Überwachungsmassnahmen im Fernmeldeverkehr an. Die zuständigen Zwangsmassnahmengerichte entscheiden über die Genehmigung. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt die Massnahmen schliesslich gemeinsam mit den Anbieterinnen durch. Damit die Anbieterinnen diese Überwachungen reibungslos abwickeln können, erlässt der Dienst ÜPF Richtlinien. Diese wurden auf den neusten Stand gebracht und die Aktualisierung wurde am 22. Oktober 2015 veröffentlicht.