Netzwerke / Networks – digitale Ausgabe zum Tagungsband des 19. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2016.


Liebe Leserinnen und Leser

Auch in diesem Jahr erscheinen die Beiträge des Tagungsbandes zum Internationalen Rechtsinformatik Symposium IRIS hier in Jusletter IT als Schwerpunkt-Ausgabe in digitaler Form. Das diesjährige IRIS-Generalthema lautet «Netzwerke». Damit wird der Fokus auf die nunmehr dominierende Rolle der vernetzten IT sowie auf Beziehungen zwischen Menschen, Maschinen und Dokumenten gelegt. Ahti Saarenpää spricht nicht mehr von der Wissensgesellschaft, sondern von der Netzwerkgesellschaft.

«Netzwerke» sind Systeme, deren Struktur sich als Graph beschreiben lässt; als eine Menge von Elementen (Knoten), die mittels Verbindungen (Kanten) miteinander verbunden sind. Im Recht gibt die Kooperationsstruktur die Netzwerkstruktur vor. Die Rolle im Netzwerk reflektiert die Bedeutung als Stakeholder des Systems (oder nach Fritjof Haft als Autorität des Rechts). Derzeit ist es ein System mit Menschen; zunehmend spielen aber auch Maschinen eine Rolle. Typisch für das Recht ist aber auch, dass daneben Dokumente ebenfalls eine wichtige Eigenrolle spielen – bahnbrechende Gesetze, Leitentscheidungen, aber auch Flaggschiff-Kommentare. Daher ist es naheliegend, auch das Rechtssystem als ein Bündel von Netzwerken zu verstehen und zu analysieren.

Die Wissens- und Netzwerkgesellschaft mit dem Streben nach digitalen Grundrechten erfordert hier grundlegendes Umdenken bei den Juristen. Das Internet hat die Kommunikation revolutioniert. Dies nutzend, sichert die Rechtsinformatik mit den Textkorpora in Rechtsinformationssystemen die juristische Informationsgrundversorgung. Die zunehmende Bereitstellung semantischer Dokumente öffnet den Weg zur Maschine-Mensch- oder auch Maschine-Maschine-Kommunikation. Damit wird der Weg frei für mehr Effizienz bei geringeren Kosten – einem wesentlichen Ziel der Jurisprudenz im 21. Jahrhundert. Die Entwicklung ist schleichend, aber nachhaltig und die Rechtsinformatik steht im Zentrum, weil sich das Wissensnetzwerk wesentlich ändert.

Wie gewohnt umfasst die IRIS-Schwerpunkt-Ausgabe neben neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Beiträge zu den praktischen Problemstellungen und Anwendungen der Rechtsinformatik. Die multimediale Publikation in Zusammenarbeit mit Editions Weblaw wird fortgesetzt; von einem Teil der Vorträge des IRIS werden später auch Podcasts zur Verfügung stehen.

Die Schwerpunkt-Ausgabe ist in folgende Themengruppen gegliedert: 

  • Gedenken
  • Zum Generalthema: Netzwerke
  • Rechtsinformation & Suchtechnologien
  • Juristische Informatik-Systeme und Anwendungen
  • CEILI Workshop on Legal Data Analysis
  • Recht, Sprache & Kommunikation
  • E-Government
  • E-Justiz
  • E-Democracy
  • Rechtstheorie
  • Rechtsvisualisierung – Multisensorisches Recht
  • Sicherheit & Recht
  • Datenschutz
  • IP-Recht
  • E-Commerce, E-Procurement & Telekommunikationsrecht

Vier Beiträge, welche nicht in den Tagungsband aufgenommen werden konnten, ergänzen diese elektronische Ausgabe:

  • Michael Tonndorf, eCohesion: Die Anforderungen der EU als eine Voraussetzung zur internen und externen Vernetzung von Verwaltungen
  • Kolawole John Adebayo, Luigi Di Caro, Guido Boella, Annotating Legal Documents with Ontology Concepts
  • Günther Schefbeck, Schwerpunkt «Elektronische Rechtsetzung»
  • Christian Dirschl, Thesaurus Generation and Usage at Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Wie im letzten Jahr sind die im Zuge des LexisNexis Best Paper Awards peer-reviewten Beiträge und die Top-10-Beiträge gekennzeichnet. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Mitgliedern der Jury, Assoc.-Prof. Dr. Christian Bergauer, ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Univ.-Prof. Dr. Peter Mader, Assoc.-Prof. DI Mag. Dr. Michael Sonntag, ao. Univ.-Prof. Mag. DDr. Erich Schweighofer sowie Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger. 

Alle Beiträge von Jusletter IT – die Zeitschrift für IT und Recht – sind im Volltext auch in der Weblaw App enthalten und für Abonnenten abrufbar. Die App können Sie mit den Betriebssystemen Android (via Google play) und Apple (via App Store) downloaden.

Wir hoffen, dass der Tagungsband zum 19. Internationalen Rechtsinformatik Symposium IRIS in gedruckter sowie in elektronischer Form mit ähnlich grossem Interesse aufgenommen wird wie die IRIS-Publikationen der Vorjahre!

Wien, Bern und Saarbrücken, im Februar 2016

Erich SchweighoferFranz KummerWalter Hötzendorfer und Georg Borges

Vorwort
Vorwort
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Franz Kummer
Franz Kummer
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Georg Borges
Georg Borges
Gedenken
Herbert Fiedler (1929–2015)
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Maria A. Wimmer
Maria A. Wimmer
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Thomas F. Gordon
Thomas F. Gordon
Zum Generalthema: Netzwerke
Netzwerke & Rechtsinformatik
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Sowohl die Netze als auch die Rechtsinformatik weisen eine duale Struktur auf (Elemente – Relationen bzw. Recht – Informatik). Nunmehr orientieren sich die Kommunikationsformen am Netzwerk der Stakeholder der Rechtsordnung. Rechtsordnungen werden zunehmend im neuen elektronischen Umfeld des Internets und erst mittelbar mit ihren bisherigen normativen Adressaten publiziert. Die Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit sind insbesondere in ihrem Zusammenwirken mit den Netzwerkstrukturen in ihrem dialektischen Formenreichtum derzeit nicht absehbar. Die Vernetzung wird von einer Hilfsfunktion zu einem wesentlichen Teil der Wissensrepräsentation und der Kommunikation im Recht.
Rechtsinformation & Suchtechnologien
Vom Kundenwunsch zur Online-Datenbank
Miron Schneckenberger
Miron Schneckenberger
Der Beitrag zeigt auf, wie Anforderungen von Kunden zum Ausgangspunkt dafür werden, eine innovative Wissensplattform zu schaffen und welche Prozesse dafür organisiert und umgesetzt werden müssen.
verfassung.li – Der Online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung
Patricia M. Schiess Rütimann
Patricia M. Schiess Rütimann
Bei dem vom Liechtenstein-Institut herausgegebenen Online-Kommentar zur Verfassung des Fürstentums Liechtenstein handelt es sich um den ersten umfassenden wissenschaftlichen Verfassungskommentar Liechtensteins. Verwendet wird eine Individualentwicklung auf der Basis von MediaWiki. Die Benützung steht jedermann offen. Besonders hervorzuheben ist die Verlinkung der einzelnen Kommentierungen mit allen im Internet frei zugänglichen Dokumenten (wie insbesondere Gesetzen, Urteilen, Materialien, Gutachten). Sie ermöglicht auch juristisch nicht geschulten Personen den vertieften Einstieg ins liechtensteinische Verfassungsrecht.
Online-Zugang zum Recht – Am Beispiel der Tschechischen Republik und der Slowakei
Vlastislav Stavinoha
Vlastislav Stavinoha
Silvia Švejdová
Silvia Švejdová
Jeder Rechtsstaat muss den Zugang der Menschen zum Recht sichern, da dies eine der wichtigsten Voraussetzungen des Rechtsstaates darstellt. Die Form der Veröffentlichung kann sich aber in verschiedenen Staaten deutlich unterscheiden. Im Prinzip gilt die Regel, dass je leichter es für die Öffentlichkeit ist, die Rechtsnormen abzurufen, desto höher ist die Rechtssicherheit. In unserer Zeit ist wahrscheinlich der einfachste und schnellste Weg dafür das Internet. In einigen Ländern sind die Rechtsvorschriften in der elektronischen Fassung rechtlich verbindlich, aber in vielen Ländern haben diese nur eine informative Funktion. In diesem Artikel wird die gegenwärtige Situation des Online-Zugangs zum Recht in der Tschechischen Republik und in der Slowakei sowie die weitere Entwicklung beschrieben.
Juristische Informatik-Systeme und Anwendungen
Performing and Evaluating Inferences in JUDIPRO – A Legal Support System in Divorce Cases
Michał Araszkiewicz
Michał Araszkiewicz
Agata Łopatkiewicz
Agata Łopatkiewicz
Tomasz Zurek
Tomasz Zurek
JUDIPRO is a legal expert system providing support in divorce cases. The novelty of the system lies not only in its capability of making inferences, but also in the ability to assess the quality of legal argumentation in context. In this paper we focus on arguments based on factors which may promote or demote certain conclusions in analysed cases. The parameter of strength of the promoting and demoting relations is introduced. In addition, we take into consideration that factors may be present in cases to different degrees. The structuring of the model is illustrated by a real life example.
Unveiling References in Legal Texts: Implicit versus Explicit Network Structures
Jörg Landthaler
Jörg Landthaler
Bernhard Waltl
Bernhard Waltl
Florian Matthes
Florian Matthes
The continuously increasing amount of legal text data demands efficient and effective methods for the handling of the information contained in these legal texts. This paper unveils network structures in legal texts: explicit networks induced by legal references, and implicit networks based on semantic similarities between norms, both extracted by algorithms we developed. We perform these network analyses on a concrete German law: the Germany Civil Code (BGB). The networks are visualized as graphs and first steps towards a comparison of the two networks are presented.
Citation Analysis of the Czech Case-Law: First Step Towards the Gold Standard
Jakub Harašta
Jakub Harašta
Matěj Myška
Matěj Myška
Michal Malaník
Michal Malaník
Jakub Míšek
Jakub Míšek
In this paper, the authors aim to present the starting point of the development of the gold standard corpus of the Czech case law. The Czech Republic largely lacks the standardisation and prior work allowing to do this automatically. Therefore, the manually annotated gold standard corpus has to be created. Our final goal is to use the gold standard corpus for automated annotation of the case law of the Constitutional Court, Supreme Court and Supreme Administrative Court. We explain our motivation, basic background, previous language-specific research and small-scale experiments used in developing the initial methodology.
Network of Legal Metalevels
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
This paper concerns the legal system and legal documentation, as well as their interconnectedness. In the term metalevel, we use the prefix meta with the meaning of with and across and not beyond. The granularity problem is in our view. Legal documentation does not reproduce a legal source one-to-one. Examples of legal metalevels are legal terms, ontologies, annotations, commentaries, etc. We see a challenge for legal informatics to represent legal networks explicitly. We find the idea of a network in the interdisciplinary approach that was proposed by Van Hoecke and Ost in 1993. We project the core and peripheral areas around the legal system onto Schweighofer’s 8 views/4 methods approach. Making the core-periphery networks more explicit would also contribute to the evaluative synthesis of legal decisions. Thus, explicit visual navigation through a legal information system would support the wandering back and forth of the glance between the normative and the factual.
Network Analysis and «Predictive Policing»: Towards a «Profiling Society»?
Federico Costantini
Federico Costantini
Network analysis is a powerful tool that is increasingly used not only to determine events that occurred in the past, but also to predict what may happen in the future. This paper will discuss the perspective, far from being abstract or remote, that such methods may be adopted in order to anticipate crimes. Taking into account current technologies, present legal science and according to the recent «Onlife Manifesto», here are talked three issues, concerning respectively the epistemological, the legal-philosophical and the anthropological aspect. In the first place, the relevance of the information provided in a crime’s «prediction», since it does not concern an event of the past. Secondly, the nature of responsibility ascribed on these grounds, as neither an «actus reo» nor a «mens rea» can be found in the case. Finally, the kind of punishment could be given to the supposed criminal, because free will should be doubted if his behaviour could be foreseen.
Die normative Dichte von Rechtsvorschriften – Ist die Zahl der in einem Text enthaltenen Rechtsnormen schätzbar?
Felix Gantner
Felix Gantner
Bei der Entwicklung regelbasierter juristischer Systeme werden formale Normenmodelle unter Verwendung von Rechtstexten erzeugt. Die Abschätzung der Zahl der zu formalisierenden Normen und der damit verbundene Aufwand ist sehr schwierig und ungenau, kann jedoch über Strukturanalysen des Rechtstextes erleichtert oder verbessert werden. Am Beispiel der Textstruktur der Geschäftsverteilung des BVwG werden die Probleme bei der Analyse und Abschätzung dargestellt und eine Abschätzung unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßzahl «normative Dichte», die einen Hinweis auf die Größe des zu erwartenden Fehlers gibt, vorgenommen.
CEILI Workshop on Legal Data Analysis
LEXIA: A Data Science Environment for Semantic Analysis of German Legal Texts
Bernhard Waltl
Bernhard Waltl
Florian Matthes
Florian Matthes
Tobias Waltl
Tobias Waltl
Thomas Grass
Thomas Grass
The analysis of legal data using information technology, more specifically text and data mining algorithms, has become very attractive in the field of legal informatics. Additionally, legal science and practice consist of data-, knowledge-, and time-intensive tasks, which have always been in the focus of legal informatics. This paper contributes a data science environment, which is in particular suited for legal texts, e.g. documents from legislation and jurisdiction but also contracts and patents. The environment consists of a reference architecture and a specific data model. Furthermore, it integrates an easily adaptable and extendable text mining engine allowing reuse of components. The base line architecture for the text mining engine is the Apache UIMA. The environment enables to collaboratively specify linguistic and semantic structures. Thereby, it uses an existing rule-based script language, namely Apache Ruta. This paper shows how the system can be used to unveil legal definitions in the German Civil Code (BGB) by not only finding them but also by determining which legal term is defined and how. This functionality enables the structuring of unstructured information, i.e., text, which enables data scientists and legal experts to semantically investigate and explore legal texts.
The Role of AI & Law in Legal Data Science
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
The potential of AI & law methods in law has been not properly used. A promising way out may be legal data analysis. The goal of legal data science is to complement the existing methodology of law with the new computer-based methods, and to bring it into a theoretical framework. In previous research, we have developed the 8 views/4 methods/4 syntheses approach of legal data analysis. In this paper, we will focus on the man/machine delivery of the desired products of legal knowledge representation using AI & law methods. At present, a lot of this analysis is done manually but the lack of sufficient resources becomes more and more evident. So far, tools of data analysis are insufficiently developed and used in the legal domain. This paper should describe the potential of this approach in order to motivate a stronger deployment in the analysis of legal text corpora.
Annotating Legal Documents with Ontology Concepts
Adebayo Kolawole John
Adebayo Kolawole John
Luigi Di Caro
Luigi Di Caro
Guido Boella
Guido Boella
This paper describes a task of semantic labeling. The idea exploits ontology in providing a fine-grained conceptual document annotation. The proposed system performs conceptual tagging for efficient information filtering. The paper presents a promising solution. The proposed task has several applications such as granular information filtering of legal texts, text summarization and information extraction among others and has been evaluated on the task of conceptual tagging of semantic segments in text with promising result.
Recht & Sprache & Kommunikation
Computational Analysis of International Investment Agreements
Wolfgang Alschner
Wolfgang Alschner
Dmitriy Skougarevskiy
Dmitriy Skougarevskiy
More than 3000 international investment agreements (IIAs) have been concluded by 2015 and virtually every country is a signatory. What makes these treaties special is their enforcement mechanism: private investors can sue states directly before international arbitration potentially winning multi-million dollar awards. Given its size and atomized nature, however, practitioners struggle to effectively navigate the IIA universe. To reduce investment law's complexity, this paper introduces a range of computational approaches relying on state-of-the-art technology. Implemented as a web-based tool, these approaches allow researchers, policy makers and litigators to assess similarities and differences between agreements quickly and intuitively helping them to navigate the investment treaty universe.
Österreichische und Deutsche Gerichtsentscheidungen im Sprachvergleich
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Der Beitrag vergleicht österreichische und deutsche Gerichtsentscheidungen. Es werden mit Hilfe verschiedener Analyseverfahren typische sprachliche Kennzeichen dieser Textsorte als Teil der Fachsprache Recht herausgearbeitet. Gleichzeitig untersuchen wir, ob mit Hilfe korpuslinguistischer Methoden Unterschiede zwischen den Judikaten beider Länder identifiziert werden können. Wir haben dazu verschiedene Vergleichskorpora mit aktuellen höchstrichterlichen Gerichtsentscheidungen zum Strafrecht und zu einem zivilrechtlichen Thema aufgebaut mit insgesamt über 3.000 Entscheidungen, die wir näher auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten untersuchen.
Korpusbasierte Analyse österreichischer Parlamentsreden
Colin Sippl
Colin Sippl
Manuel Burghardt
Manuel Burghardt
Christian Wolff
Christian Wolff
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Dieser Beitrag beschreibt, wie aus Plenarprotokollen des Österreichischen Nationalrats generierte Korpora computerbasiert analysiert werden können. Konkret sollen dabei mit korpuslinguistischen Methoden diskursspezifische Schlagwörter und Wortgruppen (n-Gramme) aus den Nationalratsreden extrahiert werden. In einer Fallstudie wird auf die Beiträge der Abgeordneten zweier im politischen Spektrum weit voneinander entfernter Parteien fokussiert: GRÜNE und FPÖ. Mit Hilfe der so gewonnenen Daten soll die inhaltliche Analyse der stenografischen Protokolle erleichtert werden und die kontrastive Gegenüberstellung beispielsweise von Positionen, politischen Konzepten oder Wertvorstellungen in den Reden der Abgeordneten der unterschiedlichen Parteien ermöglicht werden.
Applying Lexical Knowledge for Search and Navigation Support in Legal Databases
Bernhard Waltl
Bernhard Waltl
Laura Altamirano Sainz
Laura Altamirano Sainz
Florian Matthes
Florian Matthes
This paper proposes an approach how the search and navigation process can be supported by the usage of lexical knowledge such as WordNet or GermaNet. Those databases contain information about the linguistic relationships between words, e.g. hyponym and hypernym. The approach shows how linguistic relationships can be used to support search and navigation in legal information databases. Analysis of the search term and proposing of related hypernyms and hyponyms in the front-end enables users to expand or refine their search term depending on the selected word in the facet. The drawbacks, limitations and open issues regarding this approach are discussed at the end of this paper.
Der ist kein echter Mann, der nicht «Nein» sagen kann! Beobachtungen zur Häufigkeit der Verwendung von Negationen
Gerhard Varga
Gerhard Varga
Schon die Zehn Gebote sind überwiegend als Verbote formuliert. Das dort wiederkehrend verwendete «nicht» ist eines der häufigsten Wörter in rechtlichen Texten. Aus Sicht des im Gerichtssaal tätigen Praktikers wird gezeigt, wie Gesetzgeber und Juristen mit Negationen umgehen. Verneinungen werden nicht nur dort verwendet, wo sie unvermeidlich sind, sie sind typisch für die Sprache von Juristen. Die Litotes ist unverzichtbares Stilmittel, doppelte Verneinungen als Affirmation werden subtil als Element der Abschwächung und Relativierung eingesetzt. Juristen und Juristinnen sind «negaholics»!
Klassifikation und Ranking von Dokumenttypen im juristischen Wissenskorpus
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Ein starker Wandel kennzeichnet die juristische Veröffentlichung und Publikationskultur; neben sofortiger Verfügbarkeit ist die Ausrichtung auf einen «virtuellen Diskussionsprozess» im Internet ein weiteres Charakteristikum. Die Dokumenttypen werden mehr und vielfältiger. Es bedarf der Berücksichtigung von bibliografischen Angaben, der Metadaten, der Autoritätsbewertung des Autors, des zeitlichen Kontexts und des Verweisungsnetzwerks, um die Relevanz der Treffer eines Rechtsretrieval-Systems für eine Rechtsfrage nutzerorientiert sortieren zu können. In diesem Beitrag wird ein theoretisches Modell entwickelt, welches in Zukunft unter Einbeziehung vorhandener Instrumente umgesetzt werden soll.
Thesaurus Generation and Usage at Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Christian Dirschl
Christian Dirschl
This paper describes the creation and maintenance process of legal thesauri at Wolters Kluwer Germany. In addition, thesaurus usage within the innovative legal platform JURION and beyond is covered. Assertions on general strategic decisions on content and data acquisition, processing and maintenance put this effort in a more general context. A section on best practices and concrete recommendations mainly for thesaurus creation and maintenance, followed by conclusions and future work complete this overview.
E-Government
IKT-Governance als Herausforderung
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
E-Government ist mehr als nur eine Modernisierung der administrativen Tätigkeiten mittels IKT; vielmehr schließt es eine vollständige Transformation von Staat und Verwaltung mit ein. Damit gewinnt der Begriff Governance große Bedeutung, in ihm sind alle Regierungsaufgaben, Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtsprechung, einbezogen. Diese Perspektive betrachtet Staat, Politik und Verwaltung als Regelkreise, wodurch sich neue Anforderungen an IKT-Governance stellen. Die ausgewählten Themen betreffen Plattformen für Kollaboration, Mobile Government, Open Government, Big Data Analytik und Modellierungsansätze.
Smart Government – Intelligent vernetztes Regierungs- und Verwaltungshandeln
Jörn von Lucke
Jörn von Lucke
Ausgehend von der zunehmenden intelligenten Vernetzung realer und virtueller Objekte stellt sich die Frage der Konsequenzen für das Regierungs- und Verwaltungshandeln. Mit Sensoren, Aktoren und Funkchips ausgestattete Dinge können miteinander und mit Menschen kommunizieren, über Apps und Dienste genutzt und in komplexere, so genannte cyberphysische Systeme eingebettet werden. Systeme mit intelligent vernetzten realen und virtuellen Objekten werden so zu sich selbst steuernden Ökosystemen, die nicht nur bei Information und Analyse unterstützen, sondern auch Automation und Steuerung eigenständig übernehmen. Ein intelligent vernetztes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Smart Government) nutzt die Möglichkeiten intelligent vernetzter Objekte und cyberphysischer Systeme in einem Internet der Dinge und der Dienste zur effizienten wie effektiven Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Ein europaweites Netzwerk vertrauenswürdiger Identitäten?
Alexander Konzelmann
Alexander Konzelmann
Die Signaturrichtlinie (1999/93/EG) wird nach fünfzehnjährigem Bestehen durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt abgelöst, deren Regelungsgegenstand wesentlich über jenen der Richtlinie hinausgeht. Der Beitrag versucht, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsakte und die zu erwartenden Auswirkungen in der innerstaatlichen Rechtspraxis zu benennen.
Identity Theft and the Finnish Criminal Code
Juhani Korja
Juhani Korja
Identity theft is not a new phenomenon. But the threat has become more pervasive in the digital age. Also the new online elements have given criminals more sophisticated means to commit identity theft. Identity theft occurs when someone unlawfully obtains another’s personal information and uses it to commit theft or fraud. «Identity theft» and «identity fraud» are terms used to refer to all types of crime in which someone unlawfully obtains and uses another person’s personal data in a way that involves fraud or deception, typically for economic gain. In Finland, identity theft has been a crime in its own right since 4 September 2015, when the new amendments to the Finnish Criminal Code to that end came into force.
Wie viel «Informationsfreiheit» darf es sein?
Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Grundlage der partizipativen Dimension der Demokratie ist eine ausreichende Information der interessierten Bürger über das Geschehen innerhalb der «Regierung». Deswegen sieht nicht nur Art. 15 Abs. 3 AEUV gegenüber den Organen der Union ein – freilich nicht schrankenloses – «Recht auf Zugang zu Dokumenten» vor, sondern es bestehen auch auf österreichischer Ebene seit längerem Bestrebungen einer Reform des gegenwärtig in Art. 20 Abs. 3 (Amtsverschwiegenheit) und Abs. 4 (Auskunftsrecht) B-VG positivierten Regimes. Der Beitrag diskutiert die derzeitigen, sämtlich aus der aktuellen (XXV.) GP stammenden Initiativen.
Aspekte der Inklusion aus Sicht der E‑Partizipation
Vinzenz Heussler
Vinzenz Heussler
Judith Schossböck
Judith Schossböck
Janos Böszörmenyi
Janos Böszörmenyi
Bei E-Partizipation sind Aspekte der Inklusion, der Digitalen Kluft und Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Dabei sind europäische und nationale Rechtsgrundlagen zu beachten sowie die Frage, unter welchen Bedingungen Prozesse ausschließlich online gestaltet werden können. Der Beitrag behandelt den Forschungsstand zum Thema E-Inklusion, die diesbezüglichen Zielgruppen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Standards sowie Ergebnisse des KIRAS-Projektes ePartizipation, bei dem ein Demonstrator für eine österreichische Beteiligungsplattform erarbeitet wird. Dies mündet in Empfehlungen zu Inklusion und Barrierefreiheit mit Blick auf ausgewählte Szenarien.
Bürgerinformationssysteme und semantische Technologien
Andreas Krenmayr
Andreas Krenmayr
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Konventionelle Online-Bürgerinformationssysteme basieren auf reinem (X)HTML. Obwohl die herkömmliche Art der Benutzerinteraktion vermittelst dem Versenden von Formulardaten und dem Aufruf von vom System bereit gestellten Links mittlerweile gut verstanden ist und von Benutzern akzeptiert wird, bringt sie Nachteile mit sich. Anfragen an das System sind auf das Senden von diskreten Parametern, die von Maschinen verarbeitet werden können, beschränkt. Das Erstellen einer Antwort beschränkt sich zumeist auf die Boolesche Kombination der übermittelten Parameter. Benutzerinteraktion muss a priori parametrisiert werden und dies in möglichst eindeutiger Form. Die Kluft zwischen Alltagsprache und Fachsprache, die als bedeutende Problematik innerhalb von Bürgerinformationssystemen angesehen wird, kann auf diese Weise nicht effektiv geschlossen werden. Einen möglichen Ansatz zur Behebung dieses Defizits kann die Implementierung von semantischen Technologien aufzeigen. Dieser Beitrag will Schwachstellen konventioneller Benutzerinteraktion mit Bürgerinformationssystemen aufzeigen und einen Weg skizzieren, mithilfe semantischer Technologien diesen Schwachstellen zu begegnen. Dies bezieht die Darstellung einer Ontologie mit ein, die entwickelt wird, um ein reales Bürgerinformationssystem zu verbessern.
Nutzen und Zulässigkeit kommerzieller und eigener Social Media durch öffentliche Einrichtungen
Peter Schilling
Peter Schilling
Für den weitverbreiteten Einsatz sozialer Medien durch öffentliche Einrichtungen wird eine Fallunterscheidung getroffen. Der Nutzen und auftretende Probleme sowohl für die Einrichtung als auch für die potentiellen Nutzer werden jeweils dargestellt. Auf die Nutzung kommerzieller sozialer Medien durch öffentliche Einrichtungen wird besonders eingegangen. Auf der Grundlage dieser Betrachtung werden einige Vorschläge für den Einsatz sozialer Medien im Rahmen eines Information-Gesamtkonzepts einer öffentlichen Einrichtung gemacht. Schließlich werden kurz wünschenswerte zukünftige Entwicklungen skizziert, die die Position der Nutzer verbessern könnten.
Bürokratieabbau durch Vernetzung von Organisationen
Arthur Winter
Arthur Winter
Silke Gspan
Silke Gspan
Überflüssige Bürokratie zu reduzieren kann auf zweierlei Weise erfolgen – einerseits durch die Gestaltung von politischen Programmen und Recht durch entsprechende Normsetzung, andererseits durch umfassende Neugestaltung der Verwaltungsarbeit in Prozessketten, die eine organisatorische und technische Vernetzung umsetzen. Beide Ansätze werden gegenübergestellt und anhand konkreter Beispiele dargestellt.
E-Cohesion: Die Anforderungen der EU als eine Voraussetzung zur internen und externen Vernetzung von Verwaltungen
Michael Tonndorf
Michael Tonndorf
Unter dem Schlagwort E-Cohesion wird eine Menge von Anforderungen an die Informationstechnik gebündelt, die Verwaltungen in der EU umsetzen müssen, wenn sie mit dem Management von europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) befasst sind. Die Digitalisierung und Standardisierung der Förderprozesse ist ein Beitrag zur Standardisierung des elektronischen Informationsaustauschs zwischen Behörden bzw. Verwaltungen national und auch EU-weit ganz allgemein. Dabei ergibt sich ein Standardisierungseffekt für Prozesse und vor allem auch für Dokumentenformate. Im Beitrag werden die E-Cohesion-Anforderungen und der Stand der Umsetzung aus Anwendungsbeispielen in Deutschland zusammengefasst sowie Lösungsmöglichkeiten dargestellt.
E-Justiz
Ersetzendes Scannen – Kernelement im Gesamtkonzept einer elektronischen Aktenführung?
Jochen Krüger
Jochen Krüger
Christoph Sorge
Christoph Sorge
Stephanie Vogelgesang
Stephanie Vogelgesang
Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die digitale Zukunft der Justiz mit elektronischer Aktenführung entschieden. Papier-Dokumente werden aber auch weiterhin zum Gerichtsalltag gehören. Um eine durchgehende elektronische Aktenführung zu erreichen, müssen diese Ausgangsdokumente durch entsprechende elektronische Dokumente ersetzt werden. Dieses Konzept des sogenannten ersetzenden Scannens lebt von der Zuverlässigkeit des Medientransfers. Der Beitrag befasst sich mit den vielfältigen technischen und rechtlichen Problemen, die dem angestrebten Siegeszug der E-Akte noch im Wege stehen können.
Attributbasierte Kryptographie für die Justiz
Aljoscha Dietrich
Aljoscha Dietrich
Christoph Sorge
Christoph Sorge
Mit Einführung der E-Akte stellt sich die Frage neu, wie der Schutz vor unbefugtem Zugriff erreicht werden kann. Es stehen zwar bereits etablierte Verfahren bereit, doch könnte die bislang wenig verbreitete attributbasierte Kryptographie praktische Vorteile bieten. Sie ermöglicht in vielen Fällen die direkte Umsetzung eines Geschäftsverteilungsplans in eine sichere Verschlüsselung. Neben dem berufenen Richter benötigen auch dessen Geschäftsstelle sowie Vertreter Zugriff auf die Akten. Attributbasierte Verschlüsselung erfolgt nicht personengebunden, sondern basiert auf der Verwendung von Attributen – so kann beispielsweise einem Richter einfach Zugriff auf alle Mietrechtsfälle gewährt werden. Eine einmalige Verschlüsselung kann daher auch bei einer Vielzahl an Berechtigten ausreichen, und die Abbildung von Vertretungsregelungen ist einfach möglich.
E-Justiz und Telearbeit in Brasilien
Patricia Eliane da Rosa Sardeto
Patricia Eliane da Rosa Sardeto
Aires José Rover
Aires José Rover
Die brasilianische Justiz begann ihre Informatisierung offiziell im Jahr 2006 (Gesetz n° 11.419). Heutzutage verwenden fast alle Gerichte den elektronischen Prozess, entweder ein eigenes System oder den Elektronischen Rechtsprozess (PJe – processo judicial eletrônico) – das System des Nationalen Justizrates. Beim elektronischen Prozess spielen die Netzwerke eine sehr wichtige Rolle. Die Telearbeit begann nach vereinzelten Initiativen mit einer Telearbeitsregelung an einigen brasilianischen Gerichten. Der Nationale Justizrat bereitet nunmehr eine allgemeine Telearbeitsregelung vor; es wird möglicherweise auch eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Lei Orgânica da Magistratura Nacional) geben. Es ist zu früh für endgültige Schlussfolgerungen, aber bisherige Daten zeigen, dass die Telearbeit die Produktivität der Justizbeamten steigert und die Verfahren beschleunigt werden. Dies führt zu einem Überdenken der Organisation der Justiz. Das Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, das Potenzial der Netzwerke bei der Verbesserung der Justiz zu zeigen, insbes. auch durch den Einsatz von Telearbeit.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Friederike Lummel
Friederike Lummel
Thomas Fenske
Thomas Fenske
Heiner Boyn
Heiner Boyn
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat über das ERV-Gesetz die Aufgabe erhalten, den rund 165.000 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten in Deutschland ein «besonderes elektronisches Anwaltspostfach» einzurichten. Die Qualitätsziele in dem Projekt sind maßgeblich durch Datenschutz und Datensicherheit sowie die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit geprägt. Die Sicherheitsarchitektur realisiert u.a. die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu beA. Im Projekt beA stellen sich besondere Herausforderungen, die sich insb. aus der Anzahl und Verschiedenheit der Beteiligten und der hohen Anforderungen an die Sicherheit ergeben.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer als akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter im Projekt beA
Martin Davies
Martin Davies
Cosmina Radu
Cosmina Radu
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer realisiert als akkreditierter Zertifizierungsdienstanbieter gemäß Signaturgesetz (SigG) die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb einer Public Key Infrastructure (PKI). Durch die Bereitstellung und Verwaltung fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Zertifikate unterstützt sie die fortschreitende Entwicklung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in Deutschland, aktuell im Projekt beA der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Die digitale Rechtsanwaltskanzlei der Zukunft
Hans Lecker
Hans Lecker
Der Beitrag befasst sich mit der Technologisierung der Rechtsanwaltskanzleien. Er zeigt das Netzwerk der Personen und Institutionen auf, in das eine Kanzlei verankert ist. Es werden die Wechselwirkungen in diesem Netzwerk aufgezeigt, die zu einem Druck in Richtung Technologisierung, Digitalisierung und Innovation führen. Die Annahmen über technologische Entwicklungen und Erwartungshaltungen wurden aufgrund von Marktbeobachtungen, Tagesberichterstattung und Interviews mit Rechtsanwälten entwickelt. Das gezeichnete Bild ist damit eine Vision, die sich aus der Perspektive der Anwaltschaft ergibt. Das Bild kann genutzt werden, um Forschungsthemen in der Rechtsinformatik, insbesondere der künstlichen Intelligenz, in einem künftigen Anwendungskontext in der Rechtsanwaltskanzlei zu verorten. Dies kann hilfreich sein, um daran den Nutzen von Technologie für die künftigen Anwender aus deren Perspektive abzuschätzen. Zudem dient die Vision der Entwicklung von Strategien für Kanzleien, um ihre Wettbewerbsfähigkeit als Institution insgesamt zu erhalten, aber auch um sich im Wettbewerb mit anderen Kanzleien langfristig gut aufzustellen.
E-Democracy
Zentrale Wählerevidenz – nach mehr als 30 Jahren höchste Zeit für «Runderneuerung»
Robert Stein
Robert Stein
Anfang der 1980er-Jahre wurde die Zentrale Wählerevidenz (ZWE) als einfache Datenbank ins Leben gerufen. Die im Rechenzentrum des Bundesministeriums für Inneres angesiedelte Datenbank war von Beginn an bis zur Gegenwart auf einer IBM-370-Großrechnerumgebung implementiert und beinhaltete eine primitive Aneinanderreihung der Daten der örtlichen Wählerevidenzen der einzelnen Gemeinden. Der bislang einzige Verwendungszweck für die Daten der ZWE war (und ist) die regelmäßige Versorgung der im Parlament vertretenen wahlwerbenden Parteien mit den aktuellen Daten der Wahlberechtigten. Plausibilitätsroutinen haben nichts daran geändert, dass seitens der Parteien immer wieder auf die mangelnde Datenqualität hingewiesen wurde. Der seit langem bestehende Wunsch von Bundesregierungen nach einem zentral geführten «Zentralen Wählerregister» war der Grund, warum man mit einer Reform immer wieder gezögert hat. Das Erfordernis einer Verfassungsmehrheit verhinderte jedoch konsequent die Umsetzung dieses Vorhabens. Im Jahr 2015 erschien es dessen ungeachtet unvermeidlich, die ZWE umfangreich zu «renovieren», ließ sich doch einerseits die Großrechnerumgebung nicht mehr länger aufrechterhalten und machte die Maßnahme andererseits eine unmittelbar geplante Gesetzesänderung, die eine Erweiterung der Möglichkeiten der ZWE in Richtung einer Abfragemöglichkeit im BMI sowie einer zentralen Plausibilitätsüberprüfung beinhalten sollte, wegen der erforderlichen verbesserten Datenqualität unumgänglich. Die neue Applikation ZWE, bei der weiterhin die Gemeinden Eigentümer der örtlichen Wählerevidenz-Daten sind und bei der diese Daten im Bundesministerium für Inneres weiterhin nur verwaltet werden, soll rechtzeitig vor der Bundespräsidentenwahl 2016 einsatzbereit sein. In die Applikation wird die nach dem Europa-Wählerevidenzgesetz durch das BMI zu führende «Zentrale Europa-Wählerevidenz» – eine aufgrund der Richtlinie 93/109/EG eingerichtete Datenbank der registrierten Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sowie der registrierten, in Österreich wohnenden nicht österreichischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – miteinbezogen sein. Die Applikation wird zukünftig auch in Richtung eines vernetzten «Zentralen Wählerregisters» und einer damit verbundenen grundlegend modernisierten Administration von Volksbegehren skalierbar sein.
CAHVE: Das neue Ad-hoc-Komitee des Europarates für E-Voting
Gregor Wenda
Gregor Wenda
Am 1. April 2015 hat das Ministerdelegiertenkomitee des Europarates die Einrichtung eines Ad-hoc-Expertenkomitees für E-Voting («CAHVE») durch Verabschiedung der einschlägigen «terms of reference» beschlossen. Damit hat der Europarat die Entscheidung getroffen, Phänomenen der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Referenden auch weiterhin verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Die zu CAHVE nominierten Expertinnen und Experten der Mitgliedstaaten, die aus den jeweiligen Wahlbehörden stammen, sollen unter Einbindung weiterer Stakeholder die in die Jahre gekommene Empfehlung Rec(2004)11 des Europarates zu E-Voting überarbeiten. Dazu wurde am 28. und 29. Oktober 2015 in Straßburg eine erste Sitzung abgehalten und ein «legal expert» mit der Erstellung von Änderungsentwürfen in Koordination mit dem Sekretariat des Europarates und der Vorsitzführung des Komitees betraut. Das Jahr 2016 wird im Zeichen eines «Updates» der Empfehlung stehen.
Update of the Council of Europe Recommendation on Legal, Operational and Technical Standards for E-Voting – A Legal Perspective
Ardita Driza Maurer
Ardita Driza Maurer
The Council of Europe 2004 Recommendation on e-voting (Rec(2004)11) is a soft law instrument containing legal, operational and technical standards for e-voting. An ad-hoc Committee of Experts on E-voting (CAHVE) started work on its update in 2015. This paper focuses on the place of Rec(2004)11 in the regulatory framework for e-voting as well as on issues related to its update. We discuss the main results of the first phase of the update and some specific legal questions related to the use of information and communication technologies (ICT) in elections. The main challenge for such an instrument is to fully and correctly translate broader principles of the European Electoral Heritage into standards and requirements for e-voting that remain pertinent as technology evolves.
E-Democracy in Wassenaar
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Der Beitrag untersucht die Verwendung von Anwendungen der e-Democracy (und auch eGovernment) aus dem Ausland unter Berücksichtigung des Wassenaarer Arrangements. Der Beitrag kommt zum Ergebnis, dass die Nutzung derartiger Anwendungen in mehrfacher Hinsicht mit den Einschränkungen des Wassenaarer Arrangements kollidieren und es lediglich an einer einzigen Anmerkung in einem Anhang liegt, dass diese letztendlich aus dem Nicht-Wassenaar-Ausland – zumindest in einigen, wenn auch nicht allen Szenarien – doch legal nutzbar sein dürften. Die Nutzung von e-Democracy und e-Government aus dem Nicht-Wassenaar-Raum kann daher im besten Fall als rechtlich prekär bezeichnet werden.
Leben in Netzwerken – Auswirkungen auf Wahlen und partizipative Demokratie
Werner Faßrainer
Werner Faßrainer
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
Arne Pautsch
Arne Pautsch
Die demokratische Teilhabe, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht, ergibt sich stets aus der Kombination von Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz. Die wenigstens in der EU gelebte Realität kennt hierzu Variationen, die der jeweilige Gesetzgeber wenigstens nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt hat. Lebensweisen mit mehreren Staatsangehörigkeiten und mehreren Wohnsitzen bzw. Anknüpfungspunkten stehen im Gegensatz zur Illusion «Hauptwohnsitz = Arbeitsort = Lebensmittelpunkt», welche die vergangenen Jahrhunderte prägte. Die «Gemeinde» als Ansammlung von Menschen, mit denen man etwas «gemein» hat, kann in unseren Zeiten nicht mehr rein geografisch definiert werden. Die virtuelle «community» ersetzt die geografische Gemeinde und bildet den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Mit Bürgern, die rein zufällig im gleichen geografischen Wahlkreis registriert sind, einen Parlamentsabgeordneten zu bestimmen erscheint beliebig – warum nicht andere Kriterien der Wahlkreisbildung? Wie könnte ein Demokratiekonzept aussehen, welches dieser neuen Wirklichkeit Rechnung trägt? Die Autoren (ein Philosoph, ein Volkswirt & Informatiker und ein Jurist) haben dieses Problem interdisziplinär gedacht und stellen in diesem Beitrag eine Analyse der Unzulänglichkeiten und Wege der Abhilfe vor.
Schwerpunkt «Elektronische Rechtsetzung»
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Zum bereits neunten Mal findet im Rahmen von IRIS ein Workshop zum Schwerpunkt «Elektronische Rechtsetzung» statt. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich am Generalthema von IRIS 2016, also am Thema «Netzwerke». Die breite Anwendbarkeit des Netzwerkkonzepts erlaubt es, in seinem Rahmen die sozialen Netzwerke, in welche Rechtsetzung eingebettet ist, ebenso zu thematisieren wie die IT-Netzwerke, welche Rechtsetzungsprozesse unterstützen. Auch das Recht selbst kann netzwerkanalytisch betrachtet werden.
Rechtstheorie
Der «juristische Syllogismus» als rationaler Rahmen der Entscheidung und seine Anwendung im elektronischen Formularverfahren
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Die Argumentationstheorie unterscheidet zwischen den Ausgangspunkten der Entscheidung, der Bildung der beiden Prämissen des syllogistischen Schließens und jener Begründung, die überzeugende Gründe für die Entscheidung im konkreten Fall anführt. So gesehen ist der «juristische Syllogismus» nur noch eine Stufe im Prozess des Entscheidens in konkreten Fällen. Er ist der rationale Rahmen der Entscheidung. Mit der Einführung des elektronischen Formularverfahrens insbesondere bei gleichgelagerten Massenverfahren ändert sich jedoch die Situation grundlegend: Die Last der Subsumption wird den Parteien überwälzt, indem diese die elektronischen Formularfelder ex ante auszufüllen haben. Das Ermittlungsverfahren und der Übergang vom Sein zum Sollen der rechtlichen Bedeutungen werden auf den Beginn des Verfahrens vorverlagert. Dadurch wird die Backoffice-Verarbeitung des elektronischen Inputs wesentlich erleichtert und eine ganze Reihe von methodischen Problemen der traditionellen juristischen Verfahren wird damit ausgeschalten beziehungsweise auf einer abstrakten Ebene gelöst.
«Inference to the Best Explanation» in Behauptungs-Netzwerken
Hanna Maria Kreuzbauer
Hanna Maria Kreuzbauer
Die Autorin versucht in diesem Aufsatz, einen Weg aufzuzeigen, wie «Inference to the Best Explanation» (=IBE) in einem Netzwerk von Behauptungen abgebildet werden kann. Dazu wird zunächst ein simples, grafisches protologisches System aufgestellt und im Anschluss daran anhand eines Beispiels illustriert, wie sich IBE darin netzwerkartig abbilden lässt.
Methoden der Cybersecurity in Anwendung und Recht. Eine methodologische Reflexion
Nikolaus Schatt
Nikolaus Schatt
Warum ist Akzeptanz von Cybersecurity und ihrer Umsetzung in der Gesellschaft schwierig, betreffen doch Störungen oder Missbrauch nicht nur einen einzelnen Menschen? Die Anforderung an Datensicherheit und die Cybersecurity sind offenbar zwischen einzelnen Nationen und Altersgruppen unterschiedlich. Menschen fühlen sich durch prinzipiell sicherheitsfördernde Maßnahmen im Umfeld der Cybersecurity offenbar behindert, wie nahezu jeder durch Restriktionen kennt. Dieses Akzeptanzproblem führt zu Umgehungsmaßnahmen, die das eigentliche Schutz-Ziel ausbremsen. Daher ist die Betrachtung notwendig, wie aktuell angewandte Methoden zu bewerten sind und inwieweit diese dazu beitragen können, vorhandene oder verbesserbare übergeordnete Schutz-Ziele zu stützen. Die Ausrichtung von Technik und Normen auf die künftigen Anforderungen haben Attacken mit zunehmend gravierenden Auswirkungen einzubeziehen. Prinzipiell ist methodisch der gesamte Zeithorizont von Prävention, über die Reaktion bei einem Angriff bis hin zu notwendigen Nachforschungen und der Akzeptanz von deren Umsetzung in der Gesellschaft zu lösen. Dazu erfolgt eine Beurteilung mit Sichtweisen der Wissenschaftstheorie, Rechtstheorie und Rechtsphilosophie. Darauf baut eine Beleuchtung der technischen Sichtweise von Cybersecurity (Informatik) sowie der Leistungsfähigkeit (normativen Seite) und Anwendbarkeit von Kalkülen aus dem Logiversum (beispielsweise Modal-Logik-Ansätze mit temporalen Eigenschaften und Anwendung der Strategisch Juristischen Entscheidungslogik SJDL) auf.
Rechtsvisualisierung – Multisensorisches Recht
Visuelle Modellierung für rechtsberatende Berufe am Beispiel der gesetzlichen Erbfolge
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
Katharina Haiden
Katharina Haiden
Die tägliche Praxis der rechtsberatenden Berufe ist durch die enge Interaktion zwischen juristischen Fachexperten und juristischen Laien geprägt. Die Vermittlung von komplexen rechtlichen Zusammenhängen in einer für Laien verständlichen Form stellt eine zentrale Herausforderung dar. In der Beratungspraxis wird vielfach auf visuelle Darstellungen zurückgegriffen. Im vorliegenden Beitrag wird ein Ansatz vorgestellt, um mit Mitteln der Rechtsvisualisierung relevante Sachverhalte formal zu beschreiben und auszuwerten. Als Ausgangsbeispiel wurde das gesetzliche Erbrecht gewählt, da es nicht nur ein in der Rechtsberatung häufiges Thema ist, sondern für nahezu jeden Rechtssuchenden von Relevanz ist. Dazu wird mit Konzepten der Metamodellierung eine domänen-spezifische visuelle Modellierungsmethode zur Abbildung der gesetzlichen Erbfolge entwickelt und mit Hilfe einer Metamodellierungsplattform technisch umgesetzt. Neben der visuellen Darstellung des erbrechtlichen Parentelsystems erlaubt die Methode auch die dynamische Berechnung der Erbanteile in einer für den juristischen Laien nachvollziehbaren Form. Damit kann umgehend auf Sachverhaltsvarianten und Fragen reagiert werden. Weiterhin können die solcherart formal abgebildeten Beziehungen für andere Anwendungen verfügbar gemacht werden.
Kooperationsvisualisierung im interbranchenspezifischen Vergleich – Implikationen für die Kooperationsvertragsvisualisierung
Erik Kolek
Erik Kolek
Die Kooperationsvisualisierung hat im interbranchenspezifischen Vergleich einen unterschiedlichen Stellenwert für die beteiligten Unternehmen in Kooperationsnetzwerken. Daher spielen für die in der Bundesrepublik Deutschland betrachteten Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Facility Management und öffentliche Verwaltung unterschiedliche Visualisierungsansätze und -techniken eine wichtige Rolle. Zwischen diesen Branchen sind Unterschiede und Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Kooperationsvisualisierung erkennbar. Vor diesem Hintergrund werden drei branchenspezifische Fallstudien erstellt nach der Methode von Flick [1991] und darauf kriterienbasiert ausgewertet.
Rechtsvisualisierung als Vernetzung von Sprache und Bild – Anmerkungen zum Buch «Kennst du das Recht?»
Caroline Walser Kessel
Caroline Walser Kessel
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Peter Parycek
Peter Parycek
Yueh-Hsuan Weng
Yueh-Hsuan Weng
Mit dem Buch «Kennst du das Recht?» Ein Sachbuch für Kinder und Jugendliche hat eine bemerkenswerte Serie der Rechtsvisualisierung ihren Ausgang genommen: Einerseits finden sich darin mehrere visuelle Ansätze, von Ablaufdiagrammen, Fotos über gemalte Abbildungen bis hin zu Kinderzeichnungen. Das Buch adressiert nicht professionelle Kreise sondern will einfach nur Verständnis vermitteln und richtet sich von der Konzeption her auch an Kinder und Jugendliche. In der Folge war das Buch dann Grundlage für weitere Visualisierungen bis hin zu Übersetzungen ins Englische und Chinesische.
Next Generation Deal Design: Comics and Visual Platforms for Contracting
Helena Haapio
Helena Haapio
Daniela Alina Plewe
Daniela Alina Plewe
Robert de Rooy
Robert de Rooy
Major gaps may exist between the legal representation of an agreement («the paper deal») and the goals and intentions of its negotiators («the real deal»). This paper outlines contracting pitfalls and proposes new approaches to the use of visualisation to overcome them. We categorise contract visualisation and introduce comics and visual interfaces for deal-making as examples of two new categories. These approaches open new possibilities for the future for both theory and practice. They also contribute to next generation deal design as a way to narrow the gaps between the real deal and the paper deal, turning contracts into user-friendly communication tools that reflect the true will of the parties.
Design Patterns for Contracts
Helena Haapio
Helena Haapio
Margaret Hagan
Margaret Hagan
Law as a profession has much in common with architecture and engineering. In contexts as diverse as business transactions, legislative work, and mediation, lawyers have been called legal architects or engineers. We propose seeing contracts as things or artefacts – something to be designed – and borrowing from architects and engineers the idea of design patterns: solutions to recurring problems. Our examples illustrate how design patterns may relate to contract forms, templates, or clauses, but also go way beyond. The paper concludes with an agenda for an open design pattern library for contracts, seeking to help share examples and best practices that enable better contract design and communication.
Error in Persona, pVV und c.i.c. in Song und Video: Zur inhaltlichen und formalen Vielfalt juristischer Videos
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Wir nehmen eine Bestandsaufnahme juristischer Inhalte auf dem Videoportal YouTube vor, um das durchaus heterogene Spektrum juristischer Videos in den Blick zu nehmen. Nach einer Einführung in die Möglichkeiten der multimedialen Aufbereitung juristischer Inhalte unter Berücksichtigung der Medienklassifikation nach DIN EN ISO 14915-3 geben wir einen Überblick über die Größenordnung des auf YouTube vorhandenen Materials. Sodann nehmen wir eine Kategorisierung nach Formattyp und Inhalt vor und stellen wichtige Beispiele der jeweiligen Gattungen vor, wie etwa den Videoblog «BodyLaw – Jura für jedermann», die Songs des YouTube-Songwriters Paco Piano Plus oder Videorezensionen.
Putting Financial Regulation to Work: Using Simplification and Visualization for Consumer-Friendly Information
Marika Salo-Lahti
Marika Salo-Lahti
Helena Haapio
Helena Haapio
Stefania Passera
Stefania Passera
Financial regulation and investment products have become more and more complex. Information disclosures tend to be off-puttingly long and densely texted documents. Investor behavior studies indicate that investors often skip and skim information – and even worse, sometimes they do not read it at all. Investors’ abilities to comprehend and use financial information give no reason to cheer, either. Fortunately, we have tools to overcome complexity. Building on our previous work where we have applied simplification and visualization to improve the communication of contracts, this paper explores the use of these approaches to financial communication.
Design of Good Commercial Contracts – Practical Tools for Contract Drafters
Tetiana Tsygankova
Tetiana Tsygankova
The proactive law approach has brought attention to the fact that legal function is not the only function of the contract, and lawyers are not the only users of commercial contracts. However, a majority of managers are reluctant to read lengthy, difficult to read and understand documents; therefore, contracts underperform their functions. Research shows that in order to enhance the usability of commercial contracts, it is necessary to change the way they are designed. The following paper aims to gather useful tools for commercial contract drafters, which help to design user-centered and usable contracts. The three main groups of methods are analyzed: page features, typography, and highlighting.
Rechtsvisualisierung mit ComicTools – Vergleich und Weiterentwicklungsperspektiven
Thorsten Schoormann
Thorsten Schoormann
Ralf Knackstedt
Ralf Knackstedt
Illustrative Visualisierungen können zur Anschaulichkeit und Allgemeinverständlichkeit beitragen, implizieren allerdings auch Hemmnisse (z.B. Aufwand und Ästhetik). Zunächst soll daher geklärt werden, inwiefern bestehende Tools eine effiziente Comic-Erstellung für die Rechtsvisualisierung unterstützen. Dazu wird ein Toolvergleich durchgeführt, der einer Literatur-Review-Methodik folgt, um Nachvollziehbarkeit und Anschlussfähigkeit des Prozesses zu erhöhen. Anhand der Ergebnisse werden Weiterentwicklungsperspektiven für Werkzeuge aufgezeigt. Insbesondere das Erweitern von domänenspezifischen Objektbibliotheken und Konstruktionsassistenten sind notwendig.
Sicherheit & Recht
Balance for Privacy, Freedom of Information and National Security
Agnes Zaure
Agnes Zaure
This article examines how the continuous escalation of new emerging threats to national security has forced states to re-consider the balance of civil liberties and national security established in international human rights treaties. In the first section, the article reviews reasons for different interpretations of international treaties and implementations of legislation among states. In the second section, the article reveals divergent balances for the privacy, freedom of information and national security between European and American judges and politicians. And in the third section, author discusses on considerations on how to overcome contradicting approaches of balance in the future. In particular, the balance of civil liberties and national security established in international human rights treaties in practice has shifted among states significantly that produced polar dichotomy between judicial, legislative and executive powers and tend to crack existing understanding of democracy and the rule of law.
Rechtsschutz für sekundäre Zielpersonen von «Watchlists» aus österreichischer Perspektive
Janos Böszörmenyi
Janos Böszörmenyi
Agnes Balthasar-Wach
Agnes Balthasar-Wach
Familienangehörige und bekanntermaßen nahestehende Personen (sekundäre Zielpersonen), die aufgrund ihres Naheverhältnisses zu primären Zielpersonen in Watchlists aufgenommen werden, hat die Literatur bisher nur spärlich erfasst. Wir analysieren unter dem Oberbegriff «Watchlists» den internationalen sowie nationalen Rechtsschutz für diese sekundären Zielpersonen nach Aufnahme in öffentliche Sanktionslisten sowie kommerzielle Watchlists aus österreichischer Perspektive. Allfällige Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten werden mit Blick auf datenschutzrechtliche Implikationen thematisiert.
Forschungsmatrix für eine (globale) Cyberlaw-Agenda – «Cyberlaw All 4 – 2016»
Viola Schmid
Viola Schmid
Der Vorschlag einer «Forschungsmatrix» soll die Forschung «durch Netzwerke» fördern und reiht sich so in die IRIS 2016 Agenda – Forschung «über Netzwerke» – ein. Die Kommunikations- und Interaktionsstrategie ist hybrid (Papier- und Cyberspaceveröffentlichungen – «Cyberlaw All 2 – 2014» (www.cylaw.tu-darmstadt.de)). Review und Abstract im Vorfeld der IRIS 2016 dienen als «Pilot» für die Initiative zu einem (inter)nationalen Cyberlawdiskurs. Erster inhaltlicher Schritt ist das Design von «13 Basics». Nächstes Arbeitsergebnis – anschließend an das Feedback wie die Kritik der IRIS – soll die Sophistikation und Veröffentlichung dieser Basics in angelsächsischer Sprache im Cyberspace sein.
Datenschutz
Online-Netzwerke als neue rechtliche Gemengelage
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Lennart Chrobak
Lennart Chrobak
Online-Netzwerke als digitale Artefakte sozialen und wirtschaftlichen Wirkens sind Bestandteil der modernen Informationsgesellschaft. Die neuen, rasch wachsenden Onlinestrukturen, die Vor- und Nachteile für alle digitalen Stakeholder bieten, verursachen aber auch Risiken für die Tragfähigkeit der traditionellen Rechtsstrukturen. Der virtuelle Raum, in welchen diese Online-Strukturen eingebunden sind, ist nicht klar umrissen und lässt die Grenzen von Rechtsgebieten und nationalen Jurisdiktionen zunehmend verschwimmen. Der Beitrag analysiert den rechtlichen Schnittstellencharakter von Online-Netzwerken und zeigt zukünftige Lösungsalternativen auf.
Privacy und Security by Design im agilen Softwareentwicklungsprozess
Oliver Terbu
Oliver Terbu
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Maria Leitner
Maria Leitner
Arndt Bonitz
Arndt Bonitz
Stefan Vogl
Stefan Vogl
Sebastian Zehetbauer
Sebastian Zehetbauer
Der Beitrag präsentiert ein Prozessmodell zur agilen Softwareentwicklung, welches die Umsetzung der Anforderungen des Privatsphäre- und Datenschutzes sowie der Informationssicherheit zu einem zentralen Systembestandteil macht. Dieser Softwareentwicklungsprozess involviert sowohl Informationssicherheits- als auch Datenschutz-Experten, welche die Umsetzung der genannten Anforderungen verantworten. Das Prozessmodell wird im Rahmen des KIRAS-Projektes «ePartizipation – Authentifizierung bei demokratischer Online-Beteiligung» eingesetzt; erste daraus gewonnene Erfahrungen werden diskutiert.
Anonymisierung: Methoden und Zulässigkeit
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Die Bedeutung von Anonymisierung im Internet steigt, da immer mehr Daten über Personen gespeichert werden, wobei oft unklar ist, wo diese sind, wer darauf Zugriff hat, und wer in Zukunft darauf, u.A. auch illegal z.B. durch Hacking, Zugriff erlangen wird. Dieser Beitrag stellt dar, mittels welcher grundlegenden Techniken Anonymisierung erfolgt und untersucht ihre Zulässigkeit, sowohl für Betreiber von Anonymisierungsdiensten wie auch im Hinblick auf ihren Einsatz durch Nutzer.
«The play’s the thing wherein I’ll catch the conscience of the King» – Religious and Political Affiliation in Online Games as Data Protection Issue
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Participation in virtual online environments has for many people become a central aspect of their lives. As the distinction between digital and off-screen lives becomes increasingly blurred, and gamification introduces gaming aspects into social interactions far away from recreational gaming, questions of personal identity acquire new meaning. But how can we in law make sense of attributes that people acquire in a game environment? Are they potentially sensitive personal information, or are they of no relevance to the outside world? We look at two aspects of online games in particular, in-world religion and in-world political affiliation, to explore this issue.
Datenschutz in Zeiten von Universal Analytics
Sebastian Meyer
Sebastian Meyer
Nach deutschem Recht ist die Bildung von pseudonymen Profilen über die Nutzung von Internetseiten möglich, wenn den Betroffenen ein Widerspruchsrecht gewährt wird. Eine ausdrückliche Einwilligung ist nur bei einer personenbezogenen Profilbildung und einer Profilbildung außerhalb der Online-Nutzung notwendig. Bei Einhaltung dieser Anforderungen können Unternehmen alle Aktivitäten ihrer Kunden im Online-Umfeld und im Offline-Bereich zusammenführen; derartige Daten können dann theoretisch sogar für die Personalisierung von Angeboten und Preisen genutzt werden.
Openness, Journalism and Personal Data Protection – Lessons from the Taxation Data Business
Ahti Saarenpää
Ahti Saarenpää
In der modernen Network Society sind wir – jeder von uns – zunehmend abhängig vom Zugang zu Datennetzen, zu der in ihnen enthaltenen Information und zu den Diensten, die sie anbieten. Wir können klar sagen, dass wir in einer digitalen Umgebung leben und arbeiten. Die Gesellschaft hat sich definitiv gewandelt. Entsprechend ziehe ich es vor, von der Netzwerkgesellschaft zu sprechen, nicht von der Informationsgesellschaft oder der Cyber Society. Ebenso sind wir Zeugen des Aufkommens eines neuen Typs von Staat, des Verfassungsstaates. Dies ist ein Staat, in dem Menschenrechten und verfassungsmäßigen Rechten zunehmend Bedeutung gegeben wird. Deshalb spreche ich lieber vom Verfassungsstaat als von einem Rechtsstaat. Diese wesentlichen Entwicklungen spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, wie wir Zugang zu Informationen erhalten können und wie wir diese verarbeiten. Es ist Zeit, die Grundsätze des Informationsrechts ernsthaft zu diskutieren. Überkommene Dichotomien wie öffentlich/privat oder geheim/offen leisten heutzutage auf Information bezogen wenig. Mein Artikel gibt einen kurzen Überblick auf die Beziehungen zwischen Öffentlichkeit, Schutz persönlicher Daten und journalistischer Freiheit. Der «leading case» auf diesem Gebiet ist der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelte Fall Satakunnan Markkinapörssi Oy und Satamedia Oy v. Finnland. In seinem Urteil diskutiert das Gericht die rechtlichen Spannungen zwischen Datenschutz, Pressefreiheit und dem Geschäft mit öffentlichen Daten.
Cooperation Among Data Privacy Supervisory Authorities: Lessons from Parallel European Mechanisms
Antonella Galetta
Antonella Galetta
Dariusz Kloza
Dariusz Kloza
Cross-border cooperation among supervisory authorities in data privacy law needs to be strengthened due to expectations and hopes vested therein as well as to cope with the contemporary challenges of digitalized and globalized world. The quest for solutions habitually stays within the domain of data privacy law, but the notion of cooperation has been present also in other legal areas. A comparative analysis of parallel cooperation mechanisms, which have already achieved relative maturity, efficiency and success, offers lessons for overcoming inefficiencies in cooperation in data privacy law.
Security and Privacy Issues in Internet of Things
Zahraddeen Gwarzo
Zahraddeen Gwarzo
The growing ambition to connect every «thing» to the internet, and provide a platform on which these «things» talk to one another has become an irresistible drive. Objects, Humans, Animals, Service Providers, Processing Systems and Intelligent Systems make up the Internet of things. The security and privacy challenges in such a vast extension of our powers into unknown territory are enormous. Weak authentication mechanisms due to constrained resources, lack of effective access control, lack of physical security over the proliferation of «objects», and privacy issues we had never contemplated before, are all now first coming to light.
IP-Recht
Netzeffekte, Wechselkosten und Customer Lock-In auf Softwaremärkten und das Urheberrecht
Ralf Blaha
Ralf Blaha
Softwaremärkte sind von ökonomischen Besonderheiten, wie z.B. Netzeffekten und Pfadabhängigkeiten (hohe Kosten des Abgehens von einer getroffenen Systementscheidung), geprägt. Die gesetzlichen Instrumente des Software-Urheberrechts reichen nicht aus, Lock-In-Situationen zu verhindern, weshalb im Rahmen der IT-Vertragsgestaltung Vorsorge zu treffen ist.
Post mortem auctoris? Software zur Unterstützung von Bibliotheken bei der Auffüllung ihrer Bestände
Frederik Möllers
Frederik Möllers
Stefan Hessel
Stefan Hessel
Die Bestandsvervollständigung ist für Bibliotheken mit großem manuellen Aufwand verbunden. Unsere Softwareentwicklung will Bibliotheken beim gesamten Anschaffungsprozess unterstützen. Jedes Werk auf der Anschaffungsliste wird automatisiert auf Verfügbarkeit im Buchhandel und auf die Dauer des Urheberrechts geprüft. Der Beitrag beschreibt zum einen, welche Probleme Bibliotheken bei der Auffüllung ihres Bestandes haben. Zum anderen werden rechtliche Grundlagen der Regelschutzfristen des Urheberrechtsgesetzes beleuchtet, um abschließend einen ersten Prototypen zur softwaregestützten Berechnung dieser Regelschutzfrist vorzustellen.
Der Zugang zum Netz – Patente, Standards und Selbstregulierung
Maria Pregartbauer
Maria Pregartbauer
Spätestens seit das Smartphone zum allgegenwärtigen Verbrauchsgut geworden ist, rücken die mit dem Zugang zu Information und Datenverkehr zusammenhängenden Fragen immer mehr in den Fokus auch der immaterialgüterrechtlichen Diskussion. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einem Ausschnitt des Themenkomplexes zum Zusammenhang von Patenten, Wettbewerb und Normung und geht der Frage nach, inwieweit die IPR-Policy einer Normungsorganisation die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen und die ökonomischen Ziele von Normung verwirklichen zu helfen vermag.
Kein Mensch ist unwesentliches Beiwerk – Urheber- und persönlichkeitsrechtliche Überlegungen zu Fotos mit zufällig abgebildeten Personen
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Im Bikini am Strand von El Arenal – eine Fotoveröffentlichung in der BILD Zeitung, die zu einem veritablen Rechtsstreit einer am dortigen Promi-Geschehen völlig unbeteiligten Dame mit der auflagenstärksten Zeitung geführt hat, bietet den äußeren Anlass, sich u.a. kritisch mit der am 1. Oktober 2015 ins österreichische Urheberrechtsgesetz aufgenommenen Bestimmung des § 42e UrhG über «Unwesentliches Beiwerk» und möglichen Auswirkungen auf den Bildnisschutz rechtsvergleichend auseinander zu setzen. Der Beitrag spart persönlichkeitsrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung von Art 1 GRC keinesfalls aus.
Controlling Data in Networked Research
Matěj Myška
Matěj Myška
Michal Koščík
Michal Koščík
Without considering other issues related to research (processing of personal data, security issues) this paper discusses intellectual property questions related to joint ownership of data and databases that are created as a result of research cooperation or re-utilization of previous research results in networked international research teams. In particular who is actually entitled to control such data and databases, claim provenance and reap profits from their use. We discuss these issues in three modes of networked international cooperation of researchers.
Sound-Sampling – Aktuelle Entwicklungen im Streit um den Klang
Raphael Elia Schanda
Raphael Elia Schanda
Zeiten des Umbruchs in der Musikindustrie: Der Musikverlag EMI Production Music hat vor kurzem eine «Amnestie» für die Verwendung von musikalischen Samples verkündet. Auch der inzwischen berühmt-berüchtigte «Metall auf Metall Rechtsstreit» scheint in die nächste Runde zu gehen: Diesmal geht es um die Kunstfreiheit. Die beiden Entwicklungen werden zum Anlass genommen, die gelebte Praxis des Sound-Samplings kritisch zu kommentieren. Ob die «Amnestie» erfolgversprechend ist und was das deutsche Bundesverfassungsgericht zum Thema Sampling sagt, ist Inhalt dieses Beitrags.
E-Commerce & E-Procurement & Telekommunikationsrecht
Ein Framework zur Beschreibung von Aufgaben, rechtlichen Herausforderungen und IT-basierten Lösungen für die Nachnutzung von Traktionsbatterien
Sebastian Bräuer
Sebastian Bräuer
Benjamin Klör
Benjamin Klör
Mit der Umwidmung und Nachnutzung gebrauchter Batterien aus Elektrofahrzeugen (EV) können die hohen Anschaffungskosten und somit ein Haupthindernis für die Verbreitung von EV adressiert werden. Die Wirtschaftlichkeit ist dabei durch die effiziente unternehmensübergreifende Aufgabenerfüllung und durch rechtliche Auflagen beeinflusst, die durch die Charakterisierung der Batterie als Gefahrgut wirksam sind. IT-basierte Lösungen sind wichtige Faktoren. Das in diesem Beitrag entwickelte Framework fasst zentrale Aufgaben und den Einfluss von Recht in dieser Domäne zusammen und gibt Gestaltungsempfehlungen, die anhand eines Entscheidungsunterstützungssystems demonstriert werden.
Rechtliche Implikationen bei einem automatisierten Vertragsabschluss – Machine to Machine (M2M)
Rolf-Dieter Kargl
Rolf-Dieter Kargl
Durch die voranschreitende Entwicklung der technischen Möglichkeiten im Vertragswesen und deren Konsequenzen für das in mancher Hinsicht «verstaubte» Zivilrecht bedarf es einer gleichzeitigen Fortentwicklung der rechtlichen Sichtweise. Anhand von praktischen Beispielen werden in diesem Paper die rechtlichen Implikationen automatisierter Vertragsabschlüsse behandelt. Die Grundlage dafür bildet der computerunterstützte Vertragsabschluss. Die Erkenntnisse sollen im Anschluss auf eine Anwendbarkeit bei automatisierten Vertragsabschlüssen geprüft werden. Kernthemen sind die Zurechnung und der Zugang der Willenserklärung sowie der fehlerhafte Vertragsabschluss und die elektronische Signatur des Vertrags.
Digital Inheritance in Finland
Helena Korja
Helena Korja
Helsinki District Court passed an interesting ruling in the autumn of 2014 (T 14/44626). In the ruling, the Court ordered the defendant, a telecommunications company, to assign the estate executor access to the e-mail account, and other similar electronic property belonging to the deceased’s digital inheritance, which the defendant was able to give access to. The defendant was ordered to assign all passwords and other information required for the use of the above activities. Apart from these, the Court ordered the defendant to give unlimited access to the deceased's digital inheritance, so that the deceased's heirs receive it by the same manner as to be recovered in his lifetime. The Court’s ruling is problematic in mind of the existing Finnish legislation and especially of the fundamental and human rights. For this reason, I want to look at the ruling from three perspectives: the personal data protection, the confidentiality of communications and the law of inheritance.
Dokumentation von Software-Mängeln
Markus Knasmüller
Markus Knasmüller
Softwarelieferungen erfolgen oft nicht so wie vereinbart und insbesondere nicht so wie es der Auftraggeber erwartet. Da Software meist leicht verändert werden kann, sind dies selten unlösbare Probleme. Wenn Klarheit darüber besteht, welche Mängel vorhanden sind, dann lassen sich diese auch meist aus dem Weg räumen. Dafür ist aber eine geeignete Dokumentation der Mängel nötig. Gelingt dies nicht kann dies in Folge sogar zu einem Gerichtsprozess führen, wobei gerade dort eine geeignete Dokumentation der Mängel noch wichtiger wäre. Nur ist ein Gerichtsverfahren oft Jahre später und ein nachträgliches Dokumentieren der Mängel ist auf jeden Fall wesentlich schwieriger. Daher ist die rechtzeitige und umfassende Dokumentation wesentlich. Dieser Artikel erklärt wie dabei vorzugehen ist, wobei der Autor aufbauend auf den Erfahrungen sowohl als Sachverständiger vor Gericht als auch als Software-Entwickler verschiedenste Punkte checklistenartig aufzählt.
Befangenheit und Ausgeschlossenheit von Netzwerkmitgliedern im Rahmen der Abschlussprüfung: § 271b UGB und das Register nach § 23 A-QSG
Christian Szücs
Christian Szücs
Die Richtigkeit des Jahresabschlusses ist für die Praxis von zentraler Bedeutung. Der Gesetzgeber sieht aus diesem Grund vor, dass ein aufgestellter Jahresabschluss von einem Außenstehenden überprüft wird, der unabhängig ist. Nach der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in ein öffentliches Register einzutragen. In dieses Register ist neben Name, Anschrift und Rechtsform u.a. auch die Mitgliedschaft in einem Netzwerk von Abschlussprüfern bzw. Abschlussprüfungsgesellschaften einzutragen. Während die Teilnahme an und die Zusammenarbeit in Netzwerken grundsätzlich positiv zu sehen sind, werden durch die Berücksichtigung des Netzwerkes bei der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Befangenheit oder Ausgeschlossenheit erheblich erweitert.
Vernetzte Produktion, vernetzte Produkte – Herausforderung für die Produkthaftung?
Anne-Kathrin Müller
Anne-Kathrin Müller
Mit der Entwicklung rund um Industrie 4.0 und der Vernetzung der Dinge stellen sich für die zivilrechtliche Haftung, insbesondere der außervertraglichen Produkthaftung, neue Fragen. In Teilen ist hier bereits die Rede von Haftung 4.0. Ursache dafür ist, dass das Produkthaftungsrecht bislang von einer analogen Betrachtungsweise geprägt war und nun, später als beispielsweise das Urheberrecht, vor einem digitalen Wandel steht.
Prozess-Muster für den Entwurf von rechtsnorm-basierten Prozessdiagrammen
Sven Niemand
Sven Niemand
Andreas Speck
Andreas Speck
Durch den Einsatz von rechtsnorm-basierten Prozessmodellen kann die Zusammenarbeit zwischen juristischen Experten und Mitarbeiten im Geschäftsprozessmanagement maßgeblich verbessert werden. Dennoch ist der zusätzliche Aufwand für die Erstellung der Modelle vielfach ein Hindernis für ihren Einsatz. In diesem Beitrag werden Rechtsnorm-Prozess-Muster als Richtschnur für den Entwurf von Prozessmodellen auf Basis von Rechtsnormen vorgestellt. Die Muster vereinfachen den Entwurfsprozess und können damit die Akzeptanz der rechtsnorm-basierten Prozessmodelle steigern. Auf diese Weise wird zur Etablierung und Aufrechterhaltung von rechtskonformen Geschäftsprozessen beigetragen.
Datenlizenzierung in der Cloud – Status quo und Implikationen
Tassilo Pellegrini
Tassilo Pellegrini
Ivan Ermilov
Ivan Ermilov
Mit der zunehmenden technischen Verfügbarkeit hochwertig strukturierter Daten über Cloud-Anwendungen und Portale stellt sich die Frage, wie diese Ressourcen lizenzrechtlich in die digitale Wertschöpfung integriert werden können. Eine Herausforderung für das Rechtemanagement stellen hierbei derivative Werke dar. Einem grundsätzlichen Problembewusstsein steht eine dünne Befundlage zum Status quo und den Folgeproblemen der Lizenzierungspraxis in Daten-Clouds gegenüber. Der Beitrag versucht diese Lücke teilweise zu schließen. Auf Basis der Befunde werden Herausforderungen und Perspektiven für die Datenbewirtschaftung unter netzökonomischen Bedingungen illustriert.
Herstellerhaftung für selbstfahrende Autos
Georg Borges
Georg Borges
Der Beitrag erörtert die Haftung für Unfälle unter Beteiligung selbstfahrender Autos. Der Schwerpunkt liegt auf der Haftung des KFZ-Herstellers. Nach geltender Rechtslage konzentriert sich die Haftung auf den Halter des Fahrzeugs. Dies erscheint bei selbstfahrenden KFZ nicht angemessen. Der Beitrag plädiert für eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers selbstfahrender Autos, die durch den Gesetzgeber eingeführt werden sollte.
Das geplante europäische elektronische Zugangsportal zur Vernetzung der amtlich bestellten Systeme nach der revidierten Transparenzrichtlinie
Gisela Heindl
Gisela Heindl
Die Transparenzrichtlinie 2004 (RL 2004/109/EG) harmonisiert die Informationspflichten von Emittenten von Aktien und Schuldtiteln in der Europäischen Union. Nach Artikel 21 Abs. 2 der RL haben die Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass es in jedem Mitgliedstaat zumindest ein amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung der nach dieser Richtlinie vorgeschriebenen Informationen gibt. Nach Erwägungsgrund 25 der RL geschieht dies in der Absicht, «[so] dass ein europäisches Informationsnetz aufgebaut werden kann.» Dieses Netz soll am 1. Januar 2018 starten. Eine besondere Bedeutung wird dabei dem auf europäischer Ebene vorgesehenen elektronischen Zugangsportal zukommen.
Gemeinnützige und mildtätige Stiftungen: Registerzugang mittels Internet(?) – Das Gemeinnützigkeitspaket 2015
Christian Szücs
Christian Szücs
Anders als Privatstiftungen werden Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG) und nach den verschiedenen landesrechtlichen Bestimmungen nicht im Firmenbuch eingetragen. Jedoch werden für diese Rechtsträger ebenfalls Register geführt, in die rechtserhebliche Tatsachen eingetragen werden. Der Zugang zu Stiftungsdaten (Name, Sitz, Vertretungsorgane, etc.) war bislang schwer, da eine Registereinsicht mit wenigen Ausnahmen nicht über das Internet erfolgen konnte. Das Gemeinnützigkeitspaket 2015 hat für den Bereich der Bundesstiftungen insoweit eine Änderung gebracht, als seit dem 1.1.2016 Name, Sitz und Adresse einer Stiftung nach diesem Gesetz sowie die Namen der Vertretungsorgane einer solchen Stiftung in einem elektronischen, öffentlichen Verzeichnis einsehbar zu machen sind.
Open Data vs Crypto-Welten: Chancen und Risiken in dezentralen Netzen
Elisabeth Hödl
Elisabeth Hödl
Wir erleben eine Zeit großer Umbrüche, die durch die globale Vernetzung von Computern hervorgerufen wird. Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben, die daraus folgenden Entwicklungen für Recht und Gesellschaft zu begreifen. Im folgenden Beitrag soll ein Zitat den Ausgangspunkt für die Überlegung bilden, wie Computernetzwerke in Zukunft die Finanzwelt verändern könnten. Bill Gates hat bereits im Jahr 1994 die provokante Äußerung getätigt: «Banking is necessary, banks are not». Was aber steckt dahinter? Es soll versucht werden, dieses Zitat mit Blick auf die gesellschaftliche Entwicklung in den gegenwärtigen Netzwerken zu analysieren und eine Antwort auf diese Frage zu finden. Dies soll in sieben Schritten geschehen.
Cloud Computing in the Public Sector – Key Factors and Lessons Learned from the EU-Project «Cloud for Europe»
Linda Strick
Linda Strick
Carl-Markus Piswanger
Carl-Markus Piswanger
«Cloud for Europe» (C4E) represents a major European cloud research project for the public sector. The first two years of the project were characterized by resolving fundamental questions of cloud computing in the public sector (legal requirements, adoption) and the preparation of the Pre-Commercial Procurement (PCP) procedure, whose fulfilment is the main goal of the project. Formal aspects of that procedure have shown the complexity of the new procurement instrument in Europe, over all in the fields of legal preparations and the procurement processes.
Die elektronische Vergabe nach der BVergG-Novelle 2015 und die interkommunale Kooperation – eine Bestandsaufnahme
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Die interkommunale Zusammenarbeit fand mit den neuen Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU Eingang in das kodifizierte europäische Vergaberecht. Damit wird eine weitere Ausnahme vom Vergaberecht geschaffen, mithin ein Bereich, der dem Wettbewerb faktisch entzogen ist. Andererseits soll durch die neuen Vergaberichtlinien die elektronische Vergabe gefördert werden, um den Wettbewerb anzukurbeln. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit diesem scheinbaren Widerspruch und beleuchtet das Verhältnis des Vergabeausnahmetatbestandes der interkommunalen Kooperation zur elektronischen Vergabe.
Kommunikation und soziale Kompetenz im Bauprojektmanagement des öffentlichen Auftraggebers
Gerlinde Birnbacher
Gerlinde Birnbacher
Eine erfolgreichere Projektabwicklung ist vor allem von den kommunikativen und sozialen Kompetenzen des Projektleiters abhängig. Vorliegend werden daher die Verhaltensweisen und Kompetenzen des Projektleiters im Projektmanagementkontext bei Bauprojekten öffentlicher Auftraggeber untersucht, wobei die gängigen Projektmanagementprozesse, wie bspw. Risiko-, Qualitäts- und Änderungsmanagement, berücksichtigt werden. Inwieweit gezielte Kommunikationsmaßnahmen zur Steigerung der Identifikation der Projektteammitglieder mit dem Projekt und dem Team gesetzt werden können um damit eine optimierte Projektabwicklung bei Bauprojekten zu erreichen wird in der Folge diskutiert.
Netzneutralität auf europäischer Ebene – Ein Konzept mit vielen Ausnahmen?
Hannah Grafl
Hannah Grafl
Im November letzten Jahres trat auf europäischer Ebene eine gemeinsame Gesetzesgrundlage zur Regelung des Zugangs zum offenen Internet in Kraft, die Verordnung (EU) 2015/2120. Gleichzeitig mit der rechtlichen Verankerung der Netzneutralität wurde auch ein umfassendes Ausnahmeregime in Form von Verkehrsmanagementmaßnahmen und Spezialdiensten festgelegt. Manche Fragen, wie etwa Zero-Rating, wurden explizit offen gelassen, andere ergeben sich durch die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe. Hinsichtlich Letzterer wird die Diskussion auf das GEREK verlagert, das bis 30. August 2016 Leitlinien herauszugeben hat, sowie auf nationale Regulierungsbehörden und Gerichte.
TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys
Stromtankstellen im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum
Simon Schlauri
Simon Schlauri
Online Federal Law is Authoritative
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
Internationaler Datenaustausch: Entwicklungen nach dem Ende von Safe Harbor
Simon Schlauri
Simon Schlauri
Who is Liable for 3D-Printed Objects?
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani