Kooperation / Co-operation – digitale Ausgabe zum Tagungsband des 18. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2015.


Liebe Leserinnen und Leser

Auch in diesem Jahr erscheinen die Beiträge des Tagungsbandes zum Internationalen Rechtsinformatik Symposium IRIS hier in Jusletter IT als Schwerpunkt-Ausgabe in digitaler Form. Das Generalthema des bereits zum 18ten Mal stattfindenden Symposiums lautet «Kooperation». Damit wird der Fokus auf eine sehr bedeutende, aber schleichende Entwicklung im Rechtssystem gelegt. In der Wissensgesellschaft ist der Staat auch im Rechtssystem ein zwar sehr wichtiger, aber bei weitem nicht der einzige Regulator. Die Zivilgesellschaft nimmt zunehmend die Dinge selbst in die Hand oder möchte zumindest wesentlich mitwirken.

Demokratische Rechtssysteme bedürfen der Kooperation zwischen dem Volk (von dem das Recht ausgeht), den Stakeholdern, der Regierung und auch den juristischen Dienstleistern. Die Informations- und Wissensgesellschaft mit dem Streben nach digitalen Grundrechten erfordert hier grundlegendes Umdenken bei den Juristen: Mehr Effizienz bei geringeren Kosten wird zu einem wesentlichen Ziel der Jurisprudenz im 21. Jahrhundert. Die Entwicklung ist schleichend, aber nachhaltig und die Rechtsinformatik steht im Zentrum, weil sich das Wissensnetzwerk entscheidend ändert.

Es geht immer mehr in Richtung der Nutzung möglichst aller Wissensquellen, wodurch Recherche, E-Discovery und (semi)automatische Materialienanalyse in den Vordergrund treten. Damit wird auch das Rechtssystem leistungsfähiger und effizienter werden. Die Zukunft der Juristen hängt davon ab, dieser Herausforderung zweckmäßig zu begegnen.

Wie gewohnt umfasst diese Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter IT zum IRIS 2015 neben neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Beiträge zu den praktischen Problemstellungen und Anwendungen der Rechtsinformatik. Folgende Themenschwerpunkte stehen dabei im Vordergrund:
 

  • Jubiläen und Gedenken
  • Zum Generalthema
  • Theorie der Rechtsinformatik
  • Rechtsinformation & Suchtechnologien
  • Juristische Informatik-Systeme und Anwendungen
  • Big Data, Open Data & Open Government
  • E-Government
  • E-Justiz
  • E-Democracy
  • Rechtstheorie
  • Rechtsvisualisierung – Multisensorisches Recht
  • IT-Recht
  • Datenschutz
  • E-Commerce
  • Urheberrecht
 
Erstmals sind in Jusletter IT die im Zuge des LexisNexis Best Paper Awards peer-reviewten Beiträge und die Top-10-Beiträge gekennzeichnet. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Mitgliedern der Jury, Assoc.-Prof. Dr. Christian Bergauer, ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Univ.-Prof. Dr. Peter Mader, Assoc.-Prof. DI Mag. Dr. Michael Sonntag, ao. Univ.-Prof. Mag. DDr. Erich Schweighofer sowie Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger.

Zudem sind die Beiträge von Jusletter IT – Die Zeitschrift für IT und Recht – im Volltext auch in der Weblaw App enthalten und für Abonnenten abrufbar. Die App können Sie mit den Betriebssystemen Android (via Google play) und Apple (via App Store) downloaden, je in einer Version für Tablets und Smartphones.

Wir hoffen, dass der Tagungsband zum 18. Internationalen Rechtsinformatik Symposium IRIS in gedruckter sowie in elektronischer Form mit ähnlichem Interesse aufgenommen wird wie die Tagungsbände und Schwerpunkt-Ausgaben von Jusletter IT zum IRIS der Vorjahre!

Wien und Bern, im Februar 2015

Erich Schweighofer, Franz Kummer und Walter Hötzendorfer
Vorwort
Vorwort
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Franz Kummer
Franz Kummer
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Jubiläum und Gedenken
In Memoriam Lothar Philipps
Rainhard Z. Bengez
Rainhard Z. Bengez
Georg Jakob
Georg Jakob
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Lothar Philipps 80 Jahre alt
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
25 Jahre Arbeitsgruppe Rechtsinformatik an/bei der Universität Wien
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
1989 war ein entscheidendes Jahr für die Rechtsinformatik an der Universität Wien und zwar durch «Aktivitätsverdichtung». Seit damals passiert an der Universität Wien – auch ohne eigentliche formale Etablierung – sowohl in Lehre wie Forschung sehr viel. Es steht zu hoffen, dass das nächste Vierteljahrhundert mit etwas mehr universitärer Unterstützung ablaufen wird!
Zum Generalthema: Kooperation
Kooperation & Rechtsinformatik
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Als «Bindestrich-Wissenschaft» ist die Rechtsinformatik genuin auf Kooperation angewiesen, nämlich auf die Kooperation von Rechtswissenschaft und Informatik. Erfolgreich waren nur die RI-Projekte, in denen diese Kooperation funktioniert hat, ohne Rivalität sondern mit den Synergien der gemeinsamen Perspektive, des gemeinsamen Weges. Zahlreich sind die Aspekte dieser Kooperation, von den Kooperationen der Menschen bis hin zu den Kooperationen von Mensch und Maschine. Derzeit werden neben der Teilung von Rechtsinformation in der Cloud die Wiederverwendung von Texten sowie die Teilnahme an Entscheidungsverfahren immer bedeutsamer.
Kooperation und Systemarchetypen
Hanna Maria Kreuzbauer
Hanna Maria Kreuzbauer
Kooperation ist nach wie vor ein gängiges Thema, das auf einer abstrakten Ebene von System-, Spiel- und Evolutionstheorie erforscht wird. Die Autorin dieses Beitrags versucht hier anzuknüpfen und die Frage in eine bestimmte Richtung zu erweitern: Ausgehend von einem kurzen Überblick über die Forschungsgeschichte des Begriffs der Kooperation wird am Beispiel der vom US-amerikanischen Managementvordenker Peter M. Senge vorgeschlagenen Typologie von zehn Systemarchetypen gezeigt, wie sich der Wettbewerb von Unternehmen auf einem Markt modellieren lässt, wenn man davon ausgeht, dass gleichzeitig in jedem dieser Unternehmen auch ein interner Wettbewerb um die richtige Strategie der Unternehmensführung existiert und beide Systeme miteinander interagieren. Dies wird als Beitrag zur Modellierung sozialer Systeme verstanden, was letztlich der besseren Modellierung der Normsetzung dienen soll.
Theorie der Rechtsinformatik
Rechtsdatalystik – Versuch einer Teiltheorie der Rechtsinformatik
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Die verschiedenen Methoden zur Analyse der juristischen Textkorpora sollen in ein theoretisches Modell der juristischen Datenwissenschaft eingebettet werden. Als Bezeichnung wird Rechtsdatalystik vorgeschlagen.
The Digital Lawyer
Ahti Saarenpää
Ahti Saarenpää
The work expected of the legal profession and the education of its practitioners has undergone significant changes, and these continue as we speak. If nothing else, the development of the constitutional state has forced lawyers to abandon the outmoded notion of a legal education as training to become a judge. In the modern European constitutional state, law figures ever earlier in all operations. There is no denying that the fair trial is an important institution, but it now figures less prominently in the legal education. What we see more of today in practice and in legal training is a focus on the legal planning of the different processes by which society functions. Lawyers are – they should be – the professionals to take charge of such planning. A second essential change that has occurred is the transition to the digital Network Society. Our commitment to technological change has propelled the environment in which we work forward, beyond the Information Society and e-government. Legal life, like society at large, now operates in a digital environment, relying as it does on information systems, digital information, data repositories and information networks. This change has had far-reaching repercussions on the way lawyers work as a profession. Its impact on the legal education should be equally profound. At present, there is a poor fit between traditional legal training and modern needs. The changed environment in which we work has prompted discussion of «digital lawyers». The term is meant to evoke a group of lawyers who have special expertise in digitality, much like computer lawyers had in their day. There is no doubt that such expertise is needed. For example, from the outset information systems and software should be planned as a joint effort of IT professionals and digital lawyers. In the Network Society, with its characteristic juridification, more such specialized digital lawyers will be needed. The legal profession is changing to encompass a broader spectrum of duties. However, it is essential to observe that more is involved here than a need for specialization. We are all in fact digital lawyers. We cannot circumvent the demands that the constitutional state and the digital Network Society place on us to augment our professional skill set. We need look no further than information security and personal data protection to realize that we are all digital lawyers: the fundamental interplay of the two impacts virtually all aspects of legal information processing and communication. Being a good lawyer in the legal Network Society automatically means being a digital lawyer. The article examines a number of the crucial changes occasioned by the digital Network Society where the skills required of the legal profession are concerned. The scope of the paper precludes a discussion of the changes that will reduce the need for lawyers providing basic services. These include the increased availability of legal information on networks and citizens' improved opportunities to handle their affairs online.
Rechtsinformation & Suchtechnologien
Neue Suche bei Swisslex
Jörn Erbguth
Jörn Erbguth
Die treffgenaue Suche stellt bei juristischen Datenbanken einen entscheidenden Qualitätsfaktor dar. Die neue Suchmaschine bei Swisslex kombiniert Linguistik-Werkzeuge mit dem crosslingualen Thesaurus TDS III und bietet damit eine im juristischen Bereich einzigartige Suchpräzision. Zusätzlich bietet ein Regelframework die Möglichkeit, unerwünschte Mehrdeutigkeiten gezielt auszublenden. Dadurch kann Swisslex die juristische Suche auf einfache Art und Weise kontinuierlich weiter optimieren. Gleichzeitig wird die linguistische Aufbereitung der Suchanfrage transparent dargestellt. Nutzerinnen und Nutzern können hiermit unerwünschte Wortformen oder Übersetzungen gezielt bei der Suche ausklammern. Swisslex setzt damit bei der juristischen Suche nicht nur in Bezug auf Precision und Recall sondern auch in Bezug auf Usability neue Massstäbe.
Medienneutrale Datenaufbereitung und kooperative Mehrfachnutzung von Kollektivverträgen
Iris Kraßnitzer
Iris Kraßnitzer
Mit einer vielfältigen und konvergenten Mediennutzung steigen auch die Anforderungen an die Lieferanten der Inhalte dieser Medien. Inhalte sollen bzw. müssen möglichst einfach in verschiedene Kanäle und Medien eingespielt werden können. Am Beispiel von Kollektivvertragsinformationen im ÖGB-Verlag soll nachgezeichnet werden, wie eine medienneutrale Datenaufbereitung nicht nur die Mehrfachnutzung von Content zulässt, sondern überdies auch Kooperationsmöglichkeiten schafft.
Juristische Informatik-Systeme und Anwendungen
Digital Literacy as Incentive for Knowledge Management in the Digital World
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
The concept of digital literacy constitutes a distinct but interconnected part of several related literacies that were developed within the past years. This ability or mind-set may equally apply to knowledge, which, as a result of interpretation and interaction of information with individuals, has become a possible source for business added value. Following a technology orientated approach, the question of the possible role attributed to computer technology in the context of «cooperation» will rise in the near future. Due to its actuality and innovative character, it is worth to assess as to whether cloud services may contribute to the organizational goals in a time of globalization of knowledge. This contribution takes the interconnected developments in these fields as opportunity to analyze the concept of digital literacy in the context of cloud computing as form of «new knowledge management» in the digital world.
A Multi-Level Architecture of a Judicial Decision Support System in Divorce Proceedings (the JUDIPRO)
Michał Araszkiewicz
Michał Araszkiewicz
Agata Łopatkiewicz
Agata Łopatkiewicz
This paper extends and deepens certain ideas developed in the Parenting Plan Support System (the PPSS). The JUDIPRO is a logical architecture of a decision support system designed to help the judges in deciding on acceptability of divorce in concrete situations. The main novelty of the proposal is a model of cognitive process of the judge, based on the assumptions of Epistemic Contextualism.
Wissensmanagement und Recommender Systeme
Wolfgang Eixelsberger
Wolfgang Eixelsberger
Manfred Wundara
Manfred Wundara
Wissensmanagement ist für die Verwaltung ein wesentliches Thema, um das Wissen von Mitarbeitern entsprechend zu verwalten, aber auch zur Schaffung von Grundlagen für Kooperation und Transparenz. Recommender Systeme (Empfehlungssysteme) sollen die Nutzbarkeit von Wissensmanagementsystemen erhöhen. Die Herausforderungen in diesem Umfeld werden im vorliegenden Beitrag beschrieben.
Was die technologische Singularität für die Medienlandschaft bedeutet
Elisabeth Hödl
Elisabeth Hödl
Martin Zechner
Martin Zechner
In dem folgenden Beitrag soll die Theorie der Technologischen Singularität präsentiert werden. Darauf aufbauend wird geprüft, was das Konzept für die Medienlandschaft bedeutet, denn konsequent zu Ende gedacht, könnte es heißen, dass sich Zeitungen und Medienprodukte in Zukunft eigenständig und autonom selbst produzieren. Um dieses Szenario einer kritischen Würdigung zu unterziehen, wird das Modell der digitalen Bedürfnispyramide entwickelt.
IT in der Normsetzung
Johann Höller
Johann Höller
Martin Stabauer
Martin Stabauer
Juristische Expertensysteme konnten sich am Markt nicht durchsetzen. Eine Technologie mit ähnlichem Anspruch ist das Semantic Web. Die Modellierung (eng begrenzter) rechtlicher Anwendungsfelder ist prototypisch nachgewiesen. Der Beitrag analysiert, auf welchen Einsatzfeldern ein wirtschaftlich sinnvoller Einsatz solcher Technologien mittelfristig möglich sein wird.
Verordnungen erstellen ohne Rechtskenntnisse
Martin Stabauer
Martin Stabauer
Johann Höller
Johann Höller
Dieser Beitrag zeigt die praxisnahe Umsetzung eines Frameworks zur Unterstützung von Rechtssetzungsprozessen. Es wird anhand universitärer Curricula präsentiert, wie semantische Technologien und klassische Softwareentwicklung zusammenwirken können, um juristischen Laien das Erstellen von Verordnungen zu erleichtern.
Ein Bild der Zukunft?
Stefan Hessel
Stefan Hessel
Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die bisherige Nutzung und Verbreitung von Live-Systemen und zeigt an einem konkreten Beispiel wie offene Betriebssysteme zum Schreiben von Prüfungen angepasst werden können und welche Vorteile sich daraus ergeben. Dazu wird das Saarbrücker Prüfungsrechner-Toolkit «Challenge OS» vorgestellt, welches der Autor am Lehrstuhl von Prof. Dr. Georg Borges entwickelt hat. Ferner wird ein kurzer Ausblick auf weitere Nutzungsmöglichkeiten von Live-Systemen in juristischen Arbeitsabläufen gegeben.
A Demonstration of the MARKOS License Analyser
Thomas F. Gordon
Thomas F. Gordon
The MARKOS license analyser is an innovative application of the latest version of the Carneades argumentation system, for helping software developers to analyse open source license compatibility issues.
rOWLer – A Hybrid Rule Engine for Legal Reasoning
Johannes Scharf
Johannes Scharf
In this paper rOWLer, a hybrid rule engine for legal reasoning is presented. The engine combines the expressiveness of rules and ontologies to enable legal reasoning – hence the name «rOWLer». It is tailored for use in public administration (tax law, pension law, social benefits law, etc.) and provides a flexible architecture, in particular concerning amendments, which allows for adaption to different requirements.
Comparison of Law Texts
Bernhard Waltl
Bernhard Waltl
Florian Matthes
Florian Matthes
Understanding legal texts is a non-trivial task. This has various causes arising from different origins, such as structural or linguistic properties of legal texts. In this article, we extend prior results of structural and linguistic metrics, to deepen the understanding of legal texts’ complexity. Since complexity can be observed on various levels of legal systems and law texts, we restricted ourselves to the complexity of language, including structural and lexical properties. In particular, we focused on the usage of general clauses, indicated by indeterminate legal terms. Thereby, we differentiated and classified indeterminate legal terms regarding their properties. We performed an analysis on a dataset containing 3’553 German laws, respectively regulations. The papers’ result is the extension of an existing complexity indicating set of metrics, including a quantitative, comprehensive and data-intensive analysis in German law texts. Finally, we used the metrics to compare the Austrian and German version of the act governing the liability for a defective product.
Big Data & Open Data & Open Government
The Openlaws Platform
Thomas J. Lampoltshammer
Thomas J. Lampoltshammer
Christian Sageder
Christian Sageder
Thomas Heistracher
Thomas Heistracher
Free access to legal information is imperative for evolving and supporting democracy. National and European initiatives such as RIS (Legal Information System of the Republic of Austria) and EUR-Lex form the first steps towards a sustainable and open environment for legal data. However, in the long run, community engagement and cooperation between legal fractions have to be established to foster rethinking and positively reshaping of jurisprudence in the 21st century. Therefore, the openlaws.eu project will provide a platform motivated by the requirements of the community through combination of open software, open data, and open innovation. This paper provides architectural and technical considerations and an outline of the initial architecture for the openlaws.eu platform.
openlaws.eu – Stakeholder Framework
Clemens Wass
Clemens Wass
openlaws.eu is an EU project co-funded by the European Commission (DG Justice) with the aim to add a social layer on top of institutional legal databases that are available as open data. This social lawyer will foster cooperation between stakeholders in the legal area – not only on a national level, but also on a European level. The paper outlines the relations between the different stakeholder groups, that include legal experts as well as citizens and businesses. This framework will serve as a basis for the upcoming openlaws web platform, which will be released in March 2015 in its beta version.
The OpenLaws Project: Big Open Legal Data
Radboud Winkels
Radboud Winkels
In the OpenLaws project we aim to deliver a platform that enables users to find legal information more easily, organize it the way they want and share it with others. Together with users we intend to create a network of legislation, case law, legal literature and legal experts – both on a national and a European level – leading to better access to legal information. Besides involving users, we also look at semi-automatic ways of connecting sources of law through the use of natural language techniques and network analysis. In this contribution we will present first results for combining open sources of law in the Netherlands. Not only can we present related legislation and case law, but the law citations in case law influence the ranking of relevant legislation.
Informationsfreiheit im Rechtsvergleich: Österreich, Hamburg, Slowenien
Peter Parycek
Peter Parycek
Bettina Rinnerbauer
Bettina Rinnerbauer
Neja Domnik
Neja Domnik
Mit Zielen wie der Stärkung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung (§ 1 Abs. 1 Hamburgisches Transparenzgesetz – HmbTG), werden und wurden gesetzliche Veröffentlichungspflichten geschaffen. In Österreich liegt aktuell eine Regierungsvorlage eines Bundesverfassungsgesetzes über die Informationsfreiheit vor. Anhand des HmbTG und des slowenischen FOIA soll gezeigt werden, wie Staaten der Herausforderung, Transparenz zu bieten, und gleichzeitig Schützenswertes geheim zu halten, begegnen können.
E-Government
Zwei Jubiläen als Anlass zur Reflexion
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Zwei Jubiläen sind der Anlass, die Entwicklung von Verwaltungsinformatik und von E-Government zu reflektieren. Der Rückblick geht vorab auf beide Ereignisse ein, die vor dreißig bzw. fünfzehn Jahren stattfanden. Beide Tagungen werden in ihrem Umfeld beschrieben und einige nachfolgende Meilensteine erwähnt. Eine Betrachtung zum Status quo leitet zu aktuellen Herausforderungen über.
Innovative Konzepte der Kooperation im öffentlichen Sektor
Arthur Winter
Arthur Winter
Silke Gspan
Silke Gspan
Ziel von E-Government war es bisher, Bürgern und der Wirtschaft einen einfacheren Zugang zu Verwaltungsleistungen zu verschaffen. Das E-Government von heute muss jedoch aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen, wie Sparbudgets, der zunehmenden Europäisierung der Verwaltung und der steigenden Erwartungen der Bürger und der Wirtschaft, immer mehr leisten! Hierzu sind innovative Konzepte zur Unterstützung der Kooperation im öffentlichen Sektor notwendig. Ein Schritt in die richtige Richtung sind Zentrale Register, die eine vernetzte Verwaltung möglich machen und eine Möglichkeit aufzeigen, wie Kooperation über verschiedene Verwaltungsebenen realistisch werden kann.
Erste Skizze zur Verwaltung 4.0
Jörn von Lucke
Jörn von Lucke
Florian Schumacher
Florian Schumacher
Im Internet der Dinge und im Internet der Dienste werden intelligente Objekte und darauf aufsetzende cyberphysikalische Systeme eine wichtige Rolle spielen. Deren Potentiale sind für viele Bereiche des öffentlichen Sektors bisher noch nicht erschlossen. Zwar beschäftigen sich Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland im «Arbeitskreis Industrie 4.0» seit 2007 mit deren Konsequenzen für industrielle Herstellungsprozesse, industriell hergestellte Produkte und ergänzende Dienstleistungen. Auch wurde versucht, die Potentiale auf die Energiewirtschaft, das Transportwesen und das Gesundheitswesen im Kontext smarter Städte zu übertragen. Eine Kombination von smarten Objekten, sensorgestützten Frühwarnsystemen und elektronischer Vorgangsbearbeitung sowie ihr Kooperationspotential wurden bisher für viele Kernbereiche des Verwaltungshandelns jedoch kaum durchdacht. Insofern wird es Zeit, das Forschungsfeld «Verwaltung 4.0» systematisch zu bestimmen, zu vermessen und mit Hilfe von Skizzen auch schrittweise zu erschließen.
Bürgerinformationssysteme – Neue Vorstellungen
Andreas Krenmayr
Andreas Krenmayr
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Bürgerinformation findet sich in zwei Formen: als Online Zugang in der Televerwaltung und im Schalterdienst eines Bürgerbüros. Diese Organisationsformen existieren oft als Erweiterungen, so als Online Onestop Government bzw. als multifunktionale Dienstleistungsläden. Dieser systemischen Betrachtung schließt sich die Darstellung zweier typischer Systeme an: help.gv.at und bestHELP.at. Dabei werden die Stärken und Schwächen der Systeme analysiert. Der Beitrag endet mit der Skizze von Entwicklungslinien und inhaltlicher wie struktureller Verbesserungen.
«TosiT» – Werkzeugkasten für offene gesellschaftliche Innovation zur Kooperation zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft
Celina Raffl
Celina Raffl
Jörn von Lucke
Jörn von Lucke
Wie können Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und gleichermaßen von den Impulsen verschiedener Akteure profitieren? Wie kann das Prinzip der offenen Innovation «gesellschaftlichen» Mehrwert schaffen? Von Juni 2012 bis Dezember 2014 widmete sich ein Team von Forschern aus Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz genau diesen Fragen im Rahmen des grenzüberschreitenden Forschungsprojektes «eSociety Bodensee 2020 – Offene gesellschaftliche Innovation in der Bodensee-Region». Der vorliegende Beitrag fasst die Ergebnisse des Forschungsprojektes zusammen.
Einheitliche FM-Datenstruktur als wesentliche Grundlage für eine effiziente e-Kooperation im Facility Management der öffentlichen Verwaltung
Wolfgang Schneider
Wolfgang Schneider
Claudia Rosenbleck
Claudia Rosenbleck
Christian Wilke
Christian Wilke
Muryel Calmet
Muryel Calmet
Sebastian van Deel
Sebastian van Deel
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet derzeit mit ca. 4'700 Immobilien nahezu alle Dienstliegenschaften der Bundesressorts in Deutschland. Dies soll zukünftig verstärkt IT-unterstützt erfolgen. Die BImA entwickelte deshalb als Grundlage eine produktneutrale und softwareunabhängige Datenstruktur, um bei Einführung oder Wechsel eines Softwaresystems nicht herstellerabhängig zu werden bzw. eine proprietäre IT-Lösung zu implementieren. Diese Datenstruktur dient aber nicht nur als Grundlage für einen effizienten Datenaustausch zwischen Landesbauverwaltungen, Architekten, Handwerkern und sonstigen externen Dienstleistern, sondern unterstützt im wesentlichen Maße auch die elektronische Kooperation aller an FM-Prozessen Beteiligten. In dem vorliegenden Artikel werden die transparente Datenstruktur und die sich daraus ergebenden Vorteile für die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen den FM-Prozess-beteiligten sowie perspektivisch weitergehende mögliche Mehrwerte einer effizienten Zusammenarbeit vorgestellt.
Partizipation in Verwaltungsverfahren
Susanne Forizs
Susanne Forizs
Die IRIS 2015 steht unter dem Generalthema Kooperation. Das «Weißbuch – Europäisches Regieren» (KOM(2001) 428 endgültig, Amtsblatt C 287 vom 12. Oktober 2001) sieht eine verstärkte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor. Einer der wesentlichen Grundsätze ist Partizipation. Dieser Grundsatz verlangt die stärkere Einbeziehung der Stakeholder als auch der Bürger in die Gesetzgebung und auch in die Rechtsanwendung. Auf Grund der weiter steigenden Bedeutung subjektiver öffentlicher Rechte, insbesondere auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben besteht für Verwaltungsbehörden vermehrt die Herausforderung, Verwaltungsverfahren mit einer großen Anzahl von Parteien zu führen. Dieser Herausforderung begegnet der Gesetzgeber u.a. durch die Schaffung von Sonderverfahrensrecht. Es werden im Rahmen des Beitrages die Besonderheiten des Großverfahrens nach § 40 KOG dargestellt und als möglicher Lösungsansatz für die Herausforderung skizziert, Verwaltungsverfahren mit einer großen Anzahl an Parteien zu führen.
Das deutsche E-Government-Gesetz – Maßnahmen des BSI zur Umsetzung
Astrid Schumacher
Astrid Schumacher
Mit dem wachsenden Angebot von E-Government-Dienstleistungen durch Bund, Länder und Kommunen steigt auch der Bedarf an sicheren elektronischen Identitäten, um vertrauenswürdiges, authentisches und rechtsverbindliches Handeln im Internet zu ermöglichen und Identitätsdiebstahl abzuwehren. Die Aufgabe des BSI als zentraler Dienstleister für Informationssicherheit in Deutschland ist hierbei einerseits Entwicklung und Bereitstellung, andererseits Analyse und Bewertung sicherer eID-Technologien, also Technologien für die Gewährleistung elektronischer Identitäten, in enger Kooperation mit Verwaltung, Wirtschaft und Forschung. Insbesondere mit Technischen Richtlinien stellt das BSI Orientierungshilfen und Handlungsleitfäden nicht nur für die Verwaltung zur Verfügung, und leistet damit durch die Standardisierung von Prozessen einen praktischen Beitrag zur Erhöhung der Informationssicherheit. Dieser Artikel beschreibt einige Maßnahmen des BSI im Rahmen des aktuellen eGovernment-Rahmens in Deutschland.
E-Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr in Verfahren ohne Anwaltszwang – der Justizgewährungsanspruch des Bürgers als praktischer und theoretischer Störfaktor?
Jochen Krüger
Jochen Krüger
Stephanie Vogelgesang
Stephanie Vogelgesang
Nach dem deutschen Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 müssen die professionellen Teilnehmer wie insbesondere Anwälte spätestens ab 1. Januar 2022 den elektronischen Kommunikationsweg zu den Gerichten benutzen. Auf Gerichtsebene soll die Papier-Akte durch die elektronische Akte (E-Akte) abgelöst werden. In Verfahren ohne Anwaltszwang – wie zum Beispiel beim Amtsgericht typisch – sind die Normalbürger wegen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (abgeleitet aus Art. 19 Abs. 4 GG) nicht zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) verpflichtet. Der Beitrag befasst sich mit den daraus resultierenden Konsequenzen und Problemen für das Konzept eines flächendeckenden ERV. Zudem sollen Möglichkeiten erörtert werden, wie diese Probleme gelöst oder jedenfalls entzerrt werden können.
Elektronische Akten: Anforderungen und technische Lösungsmöglichkeiten
Dominik Leibenger
Dominik Leibenger
Ronald Petrlic
Ronald Petrlic
Christoph Sorge
Christoph Sorge
Stephanie Vogelgesang
Stephanie Vogelgesang
Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten («ERV-Gesetz» oder auch «E-Justice-Gesetz») wird der elektronische Rechtsverkehr ab 1. Januar 2022 in Deutschland einziger zugelassener Kommunikationsweg für Anwälte, Behördenvertreter und Vertreter öffentlicher Körperschaften. Für die Justiz bedeutet dies unter anderem die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte. Ziel dieses Artikels ist, die Anforderungen an elektronische Akten für den Zivilprozess aus juristischer und technischer Sicht zu beleuchten. Anhand eines beispielhaften Prozesses werden die Rechtsgrundlagen erläutert und technische Anforderungen abgeleitet. Ausgehend davon wird untersucht, welche Verfahren aus der IT die jeweiligen Ziele erreichen können.
Justiz und digitale Öffentlichkeit
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
In diesem Aufsatz wird eine Auswertung sämtlicher Tweets mit dem Hashtag #Justiz aus dem Jahr 2014 vorgestellt. Neben einer quantitativen Analyse, bei der u.a. Hashtags, Accounts und Links berücksichtigt werden, nehmen wir für einen Teilbereich des Corpus eine Inhaltsanalyse vor, die die Tweets hinsichtlich ihrer Aussagen und Bewertungen kategorisiert. Dazu wird ein Analysemodell entwickelt und anhand von Beispielen aus dem Corpus erörtert. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Auswertung dargestellt. Das Corpus umfasst insgesamt über 1800 Tweets, von denen über 600 der Inhaltsanalyse unterzogen werden.
Electronic Judicial Process and Interoperability: Currently State of Affairs in Brazil and Comparative Law
Cesar Antonio Serbena
Cesar Antonio Serbena
Luiz Henrique Krassuski Fortes
Luiz Henrique Krassuski Fortes
Given the currently discussion on e-Justice, several challenges have been faced, in areas ranging from the adaptation of the procedural law to the technical and regulatory details regarding the electronic judicial process (EJP) systems’ construction. The main concern is enabling the proper implementation of EJP and the fulfillment of a more timely and effective administration of justice. There is, however, a gap that still must be addressed: the issue of interoperability. It can be defined as the communication capacity of the EJPs systems between themselves and several other facets. The Brazilian Judiciary is composed of 5 higher courts, 27 state appellate courts, 5 federal appellate courts and 24 labor appellate courts. According to the current Brazilian legislation, however, it would be legally possible to have at least more than 50 different systems of EJP. Taking into account the legal framework for EJPs, the role of the National Council of Justice (CNJ), the material provided by the Comparative Law and empirical data, the research aims to provide an overall picture of the currently situation of implementation of the EJPs and its interoperability in Brazil.
Prozess-Daten-Beschleuniger (P23R): Ein Modell für eine Implementierung des Instanzenzugs?
Michael Tonndorf
Michael Tonndorf
Mit dem Abschluss des Projekts Prozess-Daten-Beschleuniger (P23R) des Bundesinnenministeriums in Deutschland im Jahr 2013 mit zahlreichen Projektpartnern aus Verwaltung, Forschung und der Wirtschaft steht ein konkretes Instrumentarium zur Verfügung, das vielfältige Aspekte einer organisationsübergreifenden, webbasierten Kommunikation unterstützt. Im vorliegenden Beitrag wird die Anwendbarkeit und Übertragbarkeit des P23R-Prinzips auf den elektronischen Instanzenzug bei der Justiz untersucht. Als Ergebnis wird das Konzept eines Instanzenzug-Beschleunigers (I23R) vorgestellt und die sich damit ergebenen Lösungsmöglichkeiten für den elektronischen Instanzenzug diskutiert.
E-Democracy
EBI auf dem Prüfstand: Wie es mit den Europäischen Bürgerinitiativen weitergeht
Robert Stein
Robert Stein
Die EU-Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative (Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011) ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. In Art. 22 der Verordnung ist verankert, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. April 2015 und anschließend alle drei Jahre einem Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorzulegen hat. Im Verlauf des Jahres 2014 haben sich auf mehreren Veranstaltungen Fragestellungen herauskristallisiert, die in diesem Bericht mit großer Wahrscheinlichkeit relevant werden könnten. Die einzelnen Mitgliedstaaten nur indirekt tangierend, aber vor allem von vielen NGOs ins Treffen gebracht, ist in diesem Zusammenhang die Forderung nach mehr Transparenz bei den Kriterien für die Zulassung oder Nicht-Zulassung von Europäischen Bürgerinitiativen hervorzuheben. Als ein weiteres, nach derzeitigem Stand der Dinge, als schlichtweg unlösbares Problem ist die Gegebenheit hervorzuheben, dass aufgrund der unterschiedlichen Zugangsbedingungen für die Abgabe von Unterstützungsbekundungen bestimmte Personen – wenn auch verordnungswidrig – Europäische Bürgerinitiativen zweimal unterstützen können, währenddessen andere Menschen von der Möglichkeit einer Unterstützung gänzlich ausgeschlossen sind, und zwar nur deshalb, weil der Herkunftsmitgliedstaat bei der Zulässigkeit der Unterstützung auf den Wohnsitz abstellt, der Wohnsitzmitgliedstaat jedoch auf die Staatsangehörigkeit. Für die Verwaltungsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten wird die Frage relevant sein, ob weiterhin Online-Sammelsysteme für jede Bürgerinitiative in einem beliebigen Mitgliedstaat zertifiziert werden sollen, oder ob nicht ein Standardsystem durch die Kommission angeboten werden sollte. Mit den von den österreichischen Experten für die Europäischen Bürgerinitiative dargelegten Erwägungen wird die aktuelle Situation bezüglich der Evaluierung der Verordnung durch die Kommission dargestellt und dabei versucht, einen Ausblick auf mögliche Lösungen zu den beschriebenen Fragen und auch zu anderen offen Fragen zu skizzieren.
«Alles online, oder was?»
Gregor Wenda
Gregor Wenda
Nach einem Beschluss des Ministerdelegiertenkomitees des Europarates vom 13. Jänner 2015 soll die 2004 verabschiedete Empfehlung «Rec(2004)11» des Europarates zur elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) überarbeitet werden. Der vor über zehn Jahren erwartete baldige Durchbruch von E-Voting hat in Europa nicht stattgefunden; trotzdem ist der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in zunehmendem Maße in verschiedenen Phasen von Wahlen zu verzeichnen. Am Vorabend eines «Update» der E-Voting-Empfehlung des Europarates ist elektronisches Wählen im Kern damit zwar nur in wenigen europäischen Staaten Realität geworden, es findet sich aber kaum ein Land, das frei von diesbezüglichen Überlegungen oder Versuchen wäre oder auf IKT verzichten würde.
E-Democracy und demografischer Wandel Gibt es da Zusammenhänge?
Dagmar Lück-Schneider
Dagmar Lück-Schneider
Die Einbindung von Menschen in staatliche Entscheidungsprozesse über elektronische Medien sollte für alle Bürger und Bürgerinnen eines Landes gleichermaßen gut möglich sein. In den nächsten Jahrzehnten wird sich in Deutschland ein dramatischer demografischer Wandel ereignen. Es ist nahe liegend, die Frage zu stellen, ob hieraus auch Auswirkungen für E-Democracy zu erwarten oder zu fordern sind, insbesondere für den zu E-Democracy zu rechnenden Aspekt der elektronischen Teilhabe (E-Participation) und welche Konsequenzen sich hieraus für die Verwaltungsinformatitk ergeben. Basierend auf Literaturrecherchen werden eigene Thesen aufgestellt bzw. Schlussfolgerungen gezogen.
Aneignungs- und Nutzungsweisen Neuer Medien am Beispiel «Wahlen» insbesondere durch sehbehinderte und blinde Menschen
Irene Krebs
Irene Krebs
Tommy Dobs
Tommy Dobs
Das Internet hat sich im Laufe der Zeit in der medialen Welt etabliert und ist heute aus den Köpfen der Menschen nicht mehr wegzudenken. Überall im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Arbeitswelt sind wir von Technik umgeben. Immer mehr Alltagstätigkeiten wie z.B. Einkäufe, Bankgeschäfte und Informationsbeschaffung finden im Internet statt und machen den Zugang zu diesen digitalen Inhalten zunehmend wichtiger. Doch wie sieht es mit dem konkreten Geschäftsvorgang «Wahlen» für sehbehinderte und blinde Menschen aus? Viele blinde und sehbehinderte Menschen machen von der Briefwahl Gebrauch. Zu Hause können sie sich von einer Person ihres Vertrauens beim Wählen helfen lassen. Seit zwölf Jahren gibt es zumindest bei Bundes- und Landtagswahlen in der BRD Wahlschablonen zusammen mit einer Hör-CD. Und um eben diese Medien nutzen zu können, bedarf es großer Intuition und entsprechender Kompetenz seitens der sehbehinderten und blinden Menschen. Der Beitrag will aufzeigen, wie in diesem konkreten Anwendungsfall eine gleichberechtigte Teilnahme und eine weitgehend selbstständige und barrierefreie Wahl durch diese betroffenen Menschen möglich werden können. Es gilt, zukünftig nicht nur Technologien voranzutreiben, sondern Menschen als Nutzer in die Gestaltung dieser Prozesse einzubeziehen.
Die Distanzwahl als hoheitlicher Akt im Ausland als Stimulus für Internet-Voting?
Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Es gibt eine Reihe von guten Gründen für die Einführung von Distanzformen der Stimmabgabe (wobei «Stimmabgabe» für diesen Beitrag auch die Unterstützung von Volksbegehren einschließt): die Mobilität der Wahlberechtigten in beruflicher und privater Hinsicht, die Inklusion von Auslandsbürgern oder aber die Sicherung der Privatsphäre bei der Unterstützung von Volksbegehren, deren Unterstützung im Gemeindeamt vor allem in kleineren Gemeinden dem Unterstützer u.U. Schwierigkeiten bereiten kann. In jedem Fall aber findet damit ein hoheitlicher Akt eines Staates – eben die Stimmabgabe – im Ausland statt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Zustellung der Stimmunterlagen im Ausland durch die inländische Wahlbehörde und dem Einsenden der ausgefüllten Stimmunterlage durch den Wahlberechtigten sowie dem Medium, mit dem dies geschieht – Papier oder online. Der Beitrag analysiert diese Vorgänge im Lichte internationaler Rechtsnormen sowohl für die «klassische» briefliche Stimmabgabe als auch online Formen. Für die online Stimmabgabe werden verschiedene Technologieoptionen analysiert und bewertet. Der mit Beitrag analysiert zunächst die technologischen Voraussetzungen für die Stimmabgabe in der Distanz, beispielweise das online Wählerregister. Anschließend werden technologische Gestaltungsoptionen für die Implementierung derartiger Systeme analysiert. Besondere Bedeutung wird dabei der Identifikation der Beteiligten zugemessen.
Organisierter Briefwahlbetrug – eine europäische Realität.
Birgit Schenk
Birgit Schenk
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
Die deutschsprachige Literatur zu e-Democracy und generell zu Wahlen kennt Wahlbetrug und insbesondere organisierten Wahlbetrug nur aus anderen Kontinenten; in Kontinentaleuropa sind es in der Eigenwahrnehmung stets Einzelfälle, bspw. der Bürgermeister aus Unterrabnitz-Schwendgraben, der bei den letzten burgenländischen Landtagswahlen bundesweite Bekanntheit erreichte. Im UK hingegen gibt es seit über 10 Jahren eine Häufung von derartigen Fällen, meist innerhalb geschlossener Gemeinden, die auch zu einer entsprechenden Rechtsprechung, Polizeimaßnahmen und einer adäquaten wissenschaftlichen Aufarbeitung führte. In den letzten Wochen wurde der Fall einer – noch nicht strafrechtlich verurteilten – Lokalpolitikerin bekannt, der dazu führte, dass die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl in Geiselhöring vom 16. März 2014 für ungültig erklärt wurde und nun im Februar 2015 wiederholt wird. Organisierter Wahlbetrug passt nicht zum Selbstbild von Österreich und Deutschland – es ist an der Zeit, einzusehen, dass Distanzwahlverfahren generell dieses Problem in sich tragen. Beim e-Voting ist es bekannt und wird diskutiert, bei der Briefwahl bislang nicht. Die hier aufgezeigten Mechanismen, insbesondere die im Fall Geiselhöring angewandten, haben unmittelbare Auswirkung auf unsere etablierten und für sicher angesehenen Briefwahlverfahren. Der Beitrag analysiert die tw. bereits bekannten Schwächen der Briefwahl und anderer Distanzwahlverfahren und belegt die mögliche Wirkung von organisiertem Wahlbetrug. Lösungsansätze werden aufgezeigt.
Rechtlich abgesichert oder nicht?
Alisa Zeeh
Alisa Zeeh
Birgit Schenk
Birgit Schenk
Der Landtag Baden-Württemberg überträgt seine Plenardebatten live im Internet und immer mehr Kommunen setzen sich mit diesem Thema auseinander. Die Vorzüge für den Bürger, eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Internet, Fernsehen oder Radio zu verfolgen, werden gepriesen und gehofft, das Interesse, Vertrauen und die demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entscheidungen des kommunalen Gremiums zu festigen. Doch die rechtlichen Voraussetzungen werden in der Rechtsprechung und Praxis kontrovers diskutiert. So stellen sich die Fragen, welche Grundlagen die Kommunalgesetze in Baden-Württemberg bieten und welche Regelungen für die Übertragung der öffentlichen Ratssitzungen existieren. Der Beitrag geht deshalb zunächst darauf ein, nach welchen rechtlichen Grundlagen sich eine Übertragung in Baden-Württemberg richtet und welche Probleme dabei auftreten können. Es wird insbesondere die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates und die Vereinbarkeit mit den Grundrechten beleuchtet.
Authentifizierungs- und Identifizierungs-Verfahren für Online-Bürgerbeteiligungs-Formen: KIRAS-Projekt E-Partizipation
Michael Sachs
Michael Sachs
Judith Schossböck
Judith Schossböck
Der folgende Beitrag beschreibt die Ausrichtung und Zielsetzung des 2014 gestarteten KIRAS-Projekts «E-Partizipation – Authentifizierung bei demokratischer Online-Beteiligung». Vorgestellt werden die relevanten Ebenen der E-Partizipation sowie die Projektziele sowie die zu erarbeitenden Aspekte der Bürgerbeteiligung mit Blick auf vorhandene Beteiligungsinstrumente und Identifikationsmöglichkeiten im österreichischen Kontext.
Identitätsmanagement bei demokratischer Online-Beteiligung
Janos Böszörmenyi
Janos Böszörmenyi
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Bettina Rinnerbauer
Bettina Rinnerbauer
Im Rahmen des Projekts «E-Partizipation – Authentifizierung bei demokratischer Online-Beteiligung» werden geeignete Verfahren zur Identifikation und Authentifizierung der TeilnehmerInnen für verschiedene Formen der E-Partizipation, darunter auch die Kooperation als eine Form der E-Partizipation, untersucht. Dieser Beitrag definiert Grundbegriffe, schafft einen Überblick darüber, welche verschiedenen Verfahren der Identifikation und Authentifizierung für Partizipationsprozesse denkbar sind, und prüft, inwieweit die verfassungsmäßig verankerten Wahlgrundsätze für verschiedene Formen der Partizipation herangezogen werden können oder müssen.
Workshop «Elektronische Rechtsetzung»
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Introducing a European E-Legislation Index
Valerie Kainz
Valerie Kainz
Sebastian Reimer
Sebastian Reimer
To identify best practices in the digitalisation of legislative processes, an online survey was conducted in 35 European countries. The questionnaire should determine (1) the level of publicly available information, (2) the level of participation offered to citizens and (3) the level of digitalisation of legislative processes. On the one hand the survey showed, that the level of information is quite good among the 18 contributing countries whereas digitalisation of processes and participation of citizens need improvement. On the other hand the study revealed the top 3 countries in this area, which are: (1) Estonia, (2) Germany and (3) Portugal. Only Estonia can be regarded to handle law drafting in an integrated online process.
Rechtstheorie
Kooperation und Konfrontation: Europäische Menschenrechtskonvention, UN-Pakt und deutsche Rechtssprechung
Rainhard Z. Bengez
Rainhard Z. Bengez
Lothar Philipps
Lothar Philipps
In diesem Beitrag wollen wir exemplarisch durch das BVerfG und den EGMR den semantischen Rechtspositivismus Leonid Pitamic’s diskutieren und durch ein Modell aus der Spieltheorie erweitern. Dadurch wird verdeutlicht, welcher Position das BVerfG folgt und die Rechtstheorie in Grundzügen um ein spieltheoretisches Modell erweitert, das auf dem Gedanken der Symmetrie, den Lothar Philipps in die Diskussion brachte, aufbaut.
Rechtssätze als kooperative Textsorte
Meinrad Handstanger
Meinrad Handstanger
Rechtssätze manifestieren Anwendungsfälle von Gesetze. Sie beinhalten die Kernaussagen juristischer Entscheidungen und stellen klar, dass eine bestimmte Sachverhaltskonstellation unter das Gesetz fällt. Intermediär positioniert zwischen Gesetz und Einzelfall erleichtern und stabilisieren sie die gleichmäßige Gesetzesanwendung in anderen Fällen. Rechtssätze werden kooperativ in Verfahren von Parteien und Gerichten entwickelt. Die ständige Rechtsprechung verkörpernde Rechtssätze von Höchstgerichten bestimmen maßgeblich den Norminhalt von Gesetzen. Rechtsinformatisch aufbereitete Rechtssätze erleichtern nicht nur den professionellen Zugang zum Recht, sie können bei entsprechender Aufbereitung auch eine automatisierte Entscheidungstexterstellung unterstützen, was für die Fusion beider Ansätze spricht.
Logic as an Inherent Principle of International Law and its Consequences for International Adjudication
Gabriel Lentner
Gabriel Lentner
Dieter Krimphove
Dieter Krimphove
Judgments of international courts and tribunals are characterised by meticulous application of legal methodology, in particular the various forms of norm interpretation and analogy. Additionally however, it is also modes of logical inference which are at play and must be considered when law is applied in courts. These are being applied and handled so naturally by judges and analysts that their correct employment is not being reviewed with recourse to the strict rules of formal logic. The present paper demonstrates for the first time the importance, relevance and effects of logic in international law. It lays out the doctrinal grounds for its application in international law with a view to international jurisprudence and elaborates on the legal consequences of logical fallacies therein. It shall be argued here that logic is an inherent principle of public international law and that a breach of the rules of logical inference calls into question the very value, understanding, plausibility and acceptance of judicial reasoning. As a result, errors in logic may constitute a valid ground for the revision of a judgment pursuant to art. 61 of the ICJ Statute.
Alltagsszenen in intuitionistische Logik gefasst
Lothar Philipps
Lothar Philipps
... diese Worte sollten nicht in einem philosophischen, sondern im alltäglichen Sinne genommen werden. Arend Heying
Moralisches Verstehen des Rechts
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
The primary content-related framework we are bound to are basic human rights as established in the constitution. Basic rights may change and develop, yet as a heritage of our political and legal culture they possess such a solid core meaning that only «deliberate scepticism» (G. Radbruch) can doubt it. In societies with plural values, the moral values expressed by the basic human rights are the most solid moral basis of law. – The moral understanding of law is necessarily accompanied by a moral critique of law. Such critique is often not pleasing to the authorities, but it cannot be avoided if one wants to bear responsibility towards nature, society and future generations. A lawyer who is not interested in these issues and only sticks to the letter of the law acts in a fossilized manner and does not enrich life that law is intended for. Legal thought should always have its sense, as Smole’s Antigone would say.
Von der Konkordanz der Gegensätze zu transdialektischen Modellen des globalen Überlebens
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Die von Nikolaus Cusanus angedachte Konkordanz der Gegensätze gehört zu den interessantesten Ansätzen in der Philosophie des Mittelalters und wirkte sich nachhaltig auch auf den Toleranzgedanken der Aufklärung in der Philosophie der Neuzeit aus, bis hin zur Philosophie des Überlebens von Ilmar Tammelo. Im Zeitalter des endgültigen Zusammenbruchs des Römischen Reiches lebte der Gedanke der Dialektik erneut wieder auf, zunächst in der Hegelschen Version aber dann mit einer unerwarteten Breitenwirkung in der Marxistischen Version. Hatte man die Welt bis dahin dialektisch interpretiert, so ging es in der Folge darum, sie dialektisch zu verändern. In der globale Situation mit ihren multidimensionalen existentiellen Herausforderungen vermag jedoch die Dialektik allein, und sei es auch eine Megadialektik, keineswegs mehr die anstehenden Probleme angemessen zu lösen, sodass sich die Frage nach transdialektischen Modellen stellt.
Rechtsvisualisierung – Multisensorisches Recht
Rechtsvisualisierung – Viribus Unitis – mit C.O.N.T.E.N.T.
Wolfgang Kahlig
Wolfgang Kahlig
Eleonora Kahlig
Eleonora Kahlig
Das Rechtssystem bereitet den meisten Personen Schwierigkeiten beim Verständnis des Inhalts. Für die Darstellung dieses «Contents» werden noch immer in erster Linie rein textuelle Formulierungen gewählt. Es werden nicht, wie heutzutage bei der Wissens- und Informationsweitergabe üblich, angemessene Methoden gewählt, sondern oft lange, geschachtelte Sätze, die zudem noch verwirrende Verweise enthalten. Auch der trainierte Jurist scheitert oft beim Versuch, einen Sachverhalt voll zu erfassen, da er Gefahr läuft, Sonderfälle und Ausnahmen zu übersehen. Für eine klare Konstruktion und Strukturierung des Rechts kann das Rechtsgebäude als große Maschine gesehen werden, bei der tausende Zahnräder und andere Elemente lückenlos ineinander greifen sollten, jedoch manchmal nicht tun. Um die Funktionsweise dieser «Maschine» zu verstehen genügt oft nicht einmal ein jahreslanges juristisches Training. Vielmehr ist für die Verständlichkeit eine Zusammenarbeit und Kooperation von mehreren Wissensgebieten ausschlaggebend und Erfolg versprechend. Mit dem System «C.O.N.T.E.N.T.» (Crosslingual Ontologie for Network-Legistik by Text-Extended Normative Thesaurus) könnten wesentliche Schritte durchgeführt werden.
Bridging Pictorial and Model-based Creation of Legal Visualizations: The PICTMOD Method
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
In the domain of legal visualization two directions for creating visualizations can be found. Traditionally, many authors used pictorial representations that are either based on drawings and/or on the free composition of pre-defined shapes. More recently, model-based visualizations emerged that are based on grammars, i.e. strict specifications for composing visualizations based on sets of pre-defined elements and relations. In this paper we present an approach to bridge these two directions by building upon concepts of meta modeling and the conceptualization of IT-based modeling methods. To validate the feasibility of the approach, it will be illustrated using a first prototypical implementation.
Picture-Text Cooperation: Lettering in Legal Visualization
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Kristina Moroz Lapin
Kristina Moroz Lapin
In this paper, we investigate picture-text cooperation in lettering that explains the figures of selected scientific articles in the legal domain. As samples, we survey the structured diagrams, including the logical pictures, from JURIX papers. We see the need for picture-text cooperation in the joint work of engineers and jurists. A motive is that engineers think structurally, whereas jurists think textually. However, we see no uniform framework for picture-text cooperation in legal visualizations. Therefore, this is a subject for discussion. We hold that a unified visual notation, strict compositional rules and strict visual semantics in law are not easy to achieve. Here, semi-formal representations are stronger, because representing legal meaning is a problem. However, more formal visual notations could contribute toward the creation of logical pictures.
Interdisciplinary Cooperation in Legal Design and Communication
Michael Curtotti
Michael Curtotti
Helena Haapio
Helena Haapio
Stefania Passera
Stefania Passera
The last two decades have seen law emerge online. This development has engaged computer scientists and web designers in communicating law. Recently, serious work has begun on visualizing contract clauses, generating cooperation between designers, computer scientists, business people, lawyers and others. New insights arise from such cross disciplinary collaborations. Each discipline provides theoretical insights as to how legal design and communication might be approached. More profoundly each has the potential to recast relationships – what does it mean for the «power» of law makers to be exercised in the context of such paradigms? How do such insights enable us to reconsider the role of lawyers: the traditional custodians of legal rules? We examine these questions from a theoretical viewpoint, and reflect on our own cross-disciplinary collaboration in the creation of a proof-of-concept tool for automation of contract visualization.
Kooperationsvertragsvisualisierung zur Beeinflussung der Leistungsbereitschaft von Kooperationspartnern
Erik Kolek
Erik Kolek
Die Visualisierung von Kooperationsverträgen, einem Teilgebiet der Rechtsvisualisierung, erfährt unzureichend Aufmerksamkeit durch die Wissenschaft und Praxis. Gerade die hierauf aufbauende Forschungsfrage, wie sich Visualisierungen von Kooperationsverträgen auf die Leistungsbereitschaft von Kooperationspartnern auswirken, wurde seither nur ungenügend beantwortet. Tatsächlich würden viele Kooperationsexperten zustimmen, dass die Leistungsbereitschaft von Kooperationspartnern durch eine gefestigte Vertrauens- und Verbindlichkeitsbasis aufgrund der Kooperationsvertragsvisualisierung gefördert werden kann, insbesondere wenn die visualisierten Vertragsinhalte jederzeit digital über Kooperationsinformationssysteme bereitgestellt werden. Die durchgeführten Experteninterviews ermöglichen es, kausale Aussagen darüber zu treffen, wie ein Strukturgleichungsmodell bestehend aus Variablen und Hypothesen beschrieben werden kann, damit der Zusammenhang zwischen der Kooperationsvertragsvisualisierung und der Leistungsbereitschaft der Kooperationspartner nachvollziehbar wird. Speziell die Visualisierung von Kooperationsverträgen kann das Vertrauen und die Verbindlichkeit in Kooperationen maßgebend beeinflussen und damit die Leistungsbereitschaft der Kooperationspartner zum Beispiel bei der Übernahme und Erledigung von Aufgaben. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse wird empfohlen, eine Visualisierung von vertraglichen Kooperationsregelungen aufzubauen. Schlussfolgernd sind Visualisierungen von Kooperationsverträgen erforderlich für die Beeinflussung der Leistungsbereitschaft von Kooperationspartnern. Der Vertrauensaspekt allein reicht dafür in der Kooperationspraxis nicht aus. Außerdem verbessern Kooperationsvertragsvisualisierungen die Verständlichkeit des geltenden Kooperationsvertragsrechts, Digitalisierung und Kommunikation von Vertragsinhalten in Kooperationen. Die anknüpfende Forschungsarbeit besteht zukünftig darin, das entwickelte Strukturgleichungsmodell empirisch zu evaluieren und zu erweitern, wenn der Zusammenhang zwischen der Kooperationsvertragsvisualisierung und der Leistungsbereitschaft der Kooperationspartner signifikant bestätigt wird.
The Design of Commercial Conditions
Tetiana Mamula
Tetiana Mamula
Ulrich Hagel
Ulrich Hagel
Introduction. The role of contract within an organization can hardly be overestimated. Along with legal functions, a contract serves as a perfect communication tool and helps to minimize the risks. Nevertheless, a contract is often perceived as a purely legal document; a formality, necessary only for lawyers, and used exceptionally in court. A classical commercial contract is often too long, difficult to read and just not attractive to the majority of business managers. The aim of the following research is to find ways and techniques to change a commercial contract in such a way, that it engages readers to make a full use of a contract. The special focus is attributed to the language and design aspects of the contract design. Methodology. The cooperation with the international rail company Bombardier Transportation allowed to test the effectiveness of language and design modifications applied to the contract within the real life scenario. The prototypes of two sections of the General Terms and Conditions of Bombardier Transportation were created using language and designed tools discovered during the research. The comprehension and usability test conducted to compare the performance of the traditional and modified versions of the commercial conditions revealed a number of important findings. Results. Overall, the results suggest that the modified version of the contract is user-friendlier and has a greater level of usability, than the traditional version. The version of commercial conditions crafted using the special language and design tools allows the users to work faster and more accurately. The participants of the test preferred the modified version in all the aspects of the contract and indicated that it is easier to work with. Conclusion. The results of the experiment indicate that new approaches to the contract drafting that consider different users of the contracts, but not just lawyers, have potential to significantly influence the performance of the commercial contracts by changing the way the contracts are designed. Moreover, the findings of the research provide a range of methods and tools that can be used to draft the better contracts and change the existing ones, so that they become more relevant to managers, and therefore, perform better.
Making Contracts Work: Playing a Game for Enhanced Managerial-Legal Collaboration
Christina Ramberg
Christina Ramberg
Helena Haapio
Helena Haapio
In today’s networked economy, businesses increasingly rely on others to provide products and services for them. As timelines get shorter and inventories are kept to the lowest possible level, companies become more and more dependent on each other – and on the effective management of contracts. Contracts have an impact on profits, rights, cash flow, costs, and risks. It is not enough that lawyers master contract law. Lawyers need to understand how contracts work in business. Business managers, in turn, need to know how contract law relates to the business. Despite the importance of contracts as a means to balance risk against profits many managers leave it to the lawyers to take care of contracts and many lawyers leave it to the managers to take care of profits. To assure success, managerial-legal collaboration is required. Yet it is not always easy to engage people in cross-professional communication and make sure they speak the same language. Over the years, we have come to appreciate the possibilities that simulation, visualization, and gamification hold to enhance the learning of contracts and law in action. These approaches offer a means to make lawyers and management understand how contracts impact business strategy. This paper introduces CREW, a web-based game which enables lawyers and business managers to engage in group learning about the business impact of contracts. It illustrates how playing a game can engage people, enhance managerial-legal collaboration and help the players prevent and resolve contract problems.
Konzeption eines visualisierungszentrierten Cyber-Security-Prozesses für die öffentlichen Verwaltung
Jennifer Stoll
Jennifer Stoll
Jasper Siemssen
Jasper Siemssen
Rainhard Z. Bengez
Rainhard Z. Bengez
Basierend auf drei Kategorien von Visualisierungstools wurde ein Informationsprozess aufgesetzt um es einer Organisation zu ermöglichen zeitnah auf Bedrohungsphänomene zu reagieren.
Praktische Erfahrungen mit der Visualisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in der Schweiz
Caroline Walser Kessel
Caroline Walser Kessel
Den Einsatz visualisierter Rechtsinformationen im Beratungsalltag von Behörden, Gerichten oder Anwälten wissenschaftlich-statistisch zu untersuchen ist zurzeit noch schwierig, denn die Anwendung dieser neuen Methode verbreitet sich nur sehr zögerlich. Zum anderen fehlt es an den nötigen personellen und finanziellen Ressourcen. Dennoch wird Rechtsvisualisierung vereinzelt, jedoch zunehmend und pionierhaft angewendet. Im folgenden Beitrag werden drei Beispiele vorgestellt. Interviews mit den involvierten Fachleuten sollen einen qualitativen Eindruck über die praktische Relevanz der Rechtsvisualisierung geben. In diesem Sinne ist dieser Beitrag als Werkstatt-Bericht zu verstehen.
Computational Contract Collaboration and Construction
Meng Weng Wong
Meng Weng Wong
Helena Haapio
Helena Haapio
Sebastian Deckers
Sebastian Deckers
Sidhi Dhir
Sidhi Dhir
In recent years, technology investors have published templates for investment deals, with the aim of reducing the costs and delays of startup financings by standardising common agreements and summarising complex contracts into shorter term sheets. These practices allow experienced investors and entrepreneurs to efficiently negotiate high-level business terms, involving counsel only later to review the expanded agreements. In previous research, we have explored contract visualisation – the use of charts, images, and interactive interfaces to help non-lawyers quickly grasp contract essentials. This paper proposes a family of complementary approaches informed by computer science, which offers methods and practices relevant to, but presently little adopted in, legal drafting. Tools and techniques familiar to software engineers offer opportunities to simplify negotiation, automate document assembly, visualise scenarios, verify correctness, and transform the way contracts are shared and edited. We review recent efforts to marry computing with «do-it-yourself» law, including Internet repositories of model contracts, document assembly wizard workflows, and opensource-style sharing of templates. We analyse these efforts using a four-part framework of automation, visualisation, collaboration, and formalisation. We then present our proof-of-concept prototype of an automated contract generation toolkit. It includes a collaborative online interface, a compiler which expands term sheets into long forms, and a document assembler which circulates signature-ready contracts, all without human involvement. We extrapolate a future where computational techniques are ubiquitous in contracting and in law, as they already are in entertainment, telecommunications, and finance.
IT-Recht
Social Media Crime: Taxonomie zur Klassifizierung von Kriminalitätsphänomenen in sozialen Medien und rechtliche Empfehlungen
Peter Leitner
Peter Leitner
Farsam Salimi
Farsam Salimi
Leopold Löschl
Leopold Löschl
Dieser Beitrag beschreibt zentrale Ergebnisse des Projektes «Social Media Crime», der Entwicklung einer umfassenden Taxonomie zur effizienten Einordnung krimineller Handlungen in sozialen Medien. 15 Phänomene, zusammengefasst in 4 Hauptkategorien, bilden den Kern eines generischen Klassifizierungsmodells. Darüber hinaus wird auch ein standardisiertes und flexibles Social Media Crime Framework mit Aktionsraster vorgestellt, welches die Zusammenhänge zwischen den Phänomenen und den angewandten Vorgehensweisen durch kriminelle Einzeltäter oder Tätergruppen herstellt. Zudem liefert der Beitrag aktuelle Empfehlungen hinsichtlich zukünftiger Reformen der österreichischen Gesetzgebung.
Die neue Verwaltungsgerichtszuständigkeit in Vergabesachen
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Seit 1. Januar 2014 haben die Verwaltungsgerichte in Bund und den Ländern die Vergabekontrollagenden übernommen. Ein Jahr danach lassen sich die praktischen Auswirkungen dieser Änderung erstmals vorsichtig abschätzen. Der vorliegende Praxisbericht soll die Umsetzung des Vergaberechtsschutzes, seine Anwendung und mögliche Synergien durch Kooperation analysieren. Die bezügliche Spruchpraxis der neuen Vergabekontrollbehörden ist Legion, daher wird ein für den Vergaberechtsbereich neues Rechtsschutzinstrument, der Zulässigkeitsausspruch vergaberechtlicher Revisionen vor dem Verwaltungsgerichtshof betrachtet.
Datenschutz
Kooperation in der IT-Regulierung durch Zertifizierung
Georg Borges
Georg Borges
Durch Kooperationen, die Kompetenz und Ressourcen bündeln, können Ergebnisse erzielt werden, die ansonsten nicht oder nicht effizient erzielt würden. Insbesondere für die Regulierung der Informationstechnik hat dies große Bedeutung: Hohe Komplexität führt dazu, dass der Staat seine Aufgaben im Bereich von Normsetzung und Normdurchsetzung nicht effizient wahrnehmen kann. Dieser Befund ist in der Praxis durch vielfältige Regulierungsdefizite belegt. Ein aktuelles Beispiel liefert der Datenschutz, in dem hohe Rechtsunsicherheit beklagt wird und Rechtsdurchsetzungsdefizite offen eingestanden sind. Es liegt nahe, dass eine effektive und zugleich effiziente Regulierung nur durch Kooperation zwischen Staat (Gesetzgeber, Aufsicht) und Bürger, insbesondere der Privatwirtschaft, erreicht werden kann. Eine Möglichkeit der Regulierung durch Kooperation kann ein System der Zertifizierung darstellen. Zertifizierungen in den unterschiedlichsten Ausprägungen sind weit verbreitet, gerade im technischen Bereich, namentlich der Informationstechnologie. Ihre rechtliche Bedeutung ist jedoch weitgehend unklar. Das Papier beschreibt die Voraussetzungen und Leistungen einer rechtlichen Regulierung durch sog. Compliance-Zertifizierung. Gemeint ist eine Zertifizierung, die auf die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen gerichtet ist und deshalb als Kooperation im Bereich der rechtlichen Regulierung anzusehen ist. Die Untersuchung erfolgt am Beispiel der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung.
Von der Videoüberwachung zur automatisierten Videoanalyse
Sebastian Meyer
Sebastian Meyer
Die technische Entwicklung der Videoanalyse lässt immer neue Nutzungsmöglichkeiten zu, die über eine bloße Überwachung von bestimmten Bereichen hinausgehen. Teilweise sind die neuen Möglichkeiten im Sinne des Betroffenen, wenn er sich bewusst hierfür entscheidet. Ohne aktive Einwilligung müssen die technischen Möglichkeiten aber gegen die Beeinträchtigungen der Rechte des Betroffenen abgewogen werden. Am Beispiel der Rechtslage in Deutschland werden einige neue Nutzungsmöglichkeiten bewertet.
Data Protection Management System
Philipp E. Fischer
Philipp E. Fischer
Ricardo Morte Ferrer
Ricardo Morte Ferrer
Within the validity of the current data protection legislation and the proposed General Data Protection Regulation, an organization which processes personal data, has to give proof that its business processes do not affect people´s personal data in an unacceptable way. To furnish proof of this will be increasingly difficult because of the ever-increasing amount whilst collection, processing and use of personal data in the future economy. The future level of data protection in such cases will therefore increasingly depend on a more structural approach. To solve this problem, this contribution suggests the setting up of a Data Protection Management System (DPMS) based on the principles of an Information Management System (ISMS) and explained in detail by a practical example of an accurate Data Governance.
Hausautomationssysteme im Datenschutzrecht
Frederik Möllers
Frederik Möllers
Christoph Sorge
Christoph Sorge
Hausautomationssysteme erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Eine mittlerweile gängige Praxis ist, die gesammelten Daten im Rahmen einer Cloud-Anwendung an den Anbieter der Hausautomationslösung zu übertragen. Neben den Komfortfunktionen wie visueller Aufbereitung und Benachrichtigungen ermöglichen diese Daten dem Anbieter aber auch Rückschlüsse über das Verhalten der Bewohner, die zu detaillierten Profilen verknüpft werden können. Unser Beitrag erörtert die Frage, welche Probleme diese Entwicklung aus rechtlicher Sicht mit sich bringt und kommt zu dem Ergebnis, dass trotz dieser Probleme ein legaler Einsatz möglich ist.
Das «Google-Urteil»
Michael M. Pachinger
Michael M. Pachinger
Mit Urteil des EuGH vom 13. Mai 2014 (C-131/12) wurde der Suchmaschinenbetreiber Google dazu verpflichtet, bestimmte Suchergebnisse bei der Suche anhand des Namens einer Person unter gewissen Umständen von der Suchergebnisliste zu entfernen. Dies hat Mitte des Jahres 2014 nicht nur in Spanien – wo der dem Urteil zugrunde liegende Fall seinen Ausgang nahm – für enormes Aufsehen gesorgt. Von «Meilenstein der EuGH-Rechtsprechung zum europäischen Datenschutzrecht» bis zu «Katastrophen-Urteil» war in Literatur und Medien eine breite Resonanz zu finden. Dieser Beitrag analysiert das «Google-Urteil» anhand der an den EuGH gestellten Vorlagefragen, beleuchtet die wichtigsten datenschutzrechtlichen Argumente und versucht, die für die Praxis wichtigen Schlussfolgerungen aus datenschutzrechtlicher Sicht zu ziehen. Auch wenn einige praktische Fragen noch offen sind, zeigen bisher gestellte Löschungsanträge und von Google tatsächlich vorgenommene Löschungen, dass die Rechte der Betroffenen (wirksam) geltend gemacht werden (können).
Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten im Internet als neues Grundrecht?
Verena Stolz
Verena Stolz
Der EuGH hat in seiner bahnbrechenden «Google-Entscheidung» festgestellt, dass der Betroffene in Anbetracht seiner Grundrechte verlangen kann, dass ihn betreffende Informationen der breiten Öffentlichkeit nicht mehr zu Verfügung zu stellen sind; von den Medien wurde dies vor allem als das «Recht auf Vergessenwerden» bezeichnet. Doch besteht tatsächlich ein umfassendes Recht auf Vergessenwerden? Trifft die geplante und demnächst umzusetzende EU-Datenschutz-Grundverordnung eine derartige Regelung?
The Cross Border Regulation of Online Data Privacy and the Judicial Cooperation
Anabela Susana de Sousa Gonçalves
Anabela Susana de Sousa Gonçalves
The EU legislative instruments that exist in the field of judicial cooperation in civil matters complement the regime of Directive 95/46/EC and help to put into practice real data protection in online cases and enforcement of data protection rights across borders. Relying on judicial cooperation and the principle of trust between judicial authorities of different Member States, these legal instruments unify conflict-of-law rules, international jurisdiction provisions, setting up a system of recognition and automatic enforcement of foreign judgments. This paper explains how this system is crucial to protect the right to data privacy and to give effectiveness to the rights provided for in Directive 95/46/EC.
Kundenprofiling – Wo verlaufen die Grenzen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit?
Sonja Dürager
Sonja Dürager
Die Erstellung von Kundenprofilen und deren Nutzung für Marketingzwecke, insbesondere zum Versand von bedarfsorientierter Werbung, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Vielfach wird eine rechtliche Zulässigkeit ohne weitere Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Grenzen der Datenverarbeitung mit der Verwendung anonymisierter Daten argumentiert, dabei wird aber übersehen, dass Anonymität dort aufhört, wo der Auftraggeber das personalisierte Profil auf einen konkreten Kunden beziehen kann.
E-Commerce
Generationen-übergreifende Kooperation: über den Umgang mit digitalem Erbgut
Alexander Konzelmann
Alexander Konzelmann
Menschen sammeln digitales Vermögen an. Dieses wird durch Anbieter von Online-Diensten vermittelt, ähnlich wie Bankguthaben durch Kreditinstitute vermittelt werden, obwohl auch bei diesen nur geringe Mengen an «echtem Geld» lagern. Und wir nehmen an staatlichen und privatrechtlichen Verfahren teil, die Rechte und Pflichten verbindlich festlegen, wobei verstärkt papierlose Akten und elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. Der Beitrag stellt die Frage, ob nicht das – insofern bereits modernisierte – Rechtssystem für den Todesfall noch an der einen oder anderen Stelle nachgerüstet werden müsste. Anhand fiktiver Beispiele wird auf Risiken und Widersprüchlichkeiten hingewiesen.
Transferability of Digital Assets in Case of Death
Paweł Szulewski
Paweł Szulewski
Constant and rapid development of the Internet, moving human activities from the real world to the digital one and following its impact on human behavior and culture generates a lot of legal questions and dilemmas. One of them is transferability of digital assets in case of death. In this paper the author will search answer to the question what happens to digital assets after the death of their users. It will be also attempted to examine the legal understanding and give a broad overview of the transferability of digital assets in case of death.
Die leichte Zugänglichkeit zu via Internet bereitgestellten Wertpapierprospekten
Gisela Heindl
Gisela Heindl
Die Veröffentlichung von Wertpapierprospekten via Internet hat bestimmten Anforderungen zu entsprechen. Für den europäischen Rechtsraum nennt Art. 29 Abs. 1 der Prospekt-Verordnung (VO (EG) Nr. 809/2004) als erstes, dass ein Prospekt bei Aufrufen der Website «leicht zugänglich» sein muss. Sowohl der OGH als auch der EuGH haben sich mit der Frage, wann eine leichte Zugänglichkeit gegeben ist, bereits im Ansatz beschäftigt. Die im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise geschaffene Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (englisch kurz: ESMA) ist aufgerufen, bis längstens 1. Juli 2015 einen Entwurf für einen technischen Regulierungsstandard vorzulegen, der (u.a.) die Bestimmungen zur elektronischen Veröffentlichung von Wertpapierprospekten auf Websites präzisiert. Dieser Entwurf erfolgt in Abstimmung mit den nationalen Aufsichtsbehörden, also in Kooperation mit diesen.
Zur Nicht-Übertragung des deutschen Aktionärsforums gemäss § 127a AktG in die österreichische Rechtsordnung
Christian Szücs
Christian Szücs
Gesellschaftsrechtliche Änderungen in Deutschland haben häufig Einfluss auf die Gesetzgebung in Österreich. Noch vor der Verabschiedung der Aktionärsrechte-Richtlinie 2007/36/EG und den damit zusammenhängenden nationalen Umsetzungsmaßnahmen hat der deutsche Gesetzgeber die Einführung eines Aktionärsforums beim elektronischen Bundesanzeiger vorgesehen. Dieses Aktionärsforum soll der Kooperation und Koordination von Aktionären börsennotierter Gesellschaften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung dienen und elektronisch funktionieren. Nach knapp einem Jahrzehnt seines Bestehens ist der Befund ernüchternd: mangelnde Akzeptanz und geringe Nutzung. Dies liegt aber weniger an der Idee eines Aktionärsforums an sich, sondern an seiner konkreten Ausgestaltung.
Kooperation als Lösung für die Aufdeckung von Wettbetrug
Markus Knasmüller
Markus Knasmüller
Wettbetrug, auch bekannt unter Matchfixing, also das Fixieren von Spielergebnissen im Vorhinein mit dem Zweck bei Wetten zu gewinnen, ist in aller Munde, dennoch gibt es – im Gegensatz zu Doping – noch keine anerkannten Tests um Wettbetrug aufzudecken. Dieser Artikel versucht hier anzusetzen und derartige Tests zu entwerfen. Diese müssen deutlich über die derzeit vorliegenden Fraud Detection Systeme, die Quotenverschiebungen mathematisch untersuchen, hinausgehen. Dazu ist Kooperation notwendig, zwischen allen Beteiligten, etwa den Wettbüros, den Wettern und natürlich den Spielern. Sie alle sind Datenlieferanten und können Daten in eine Wissensdatenbank liefern. Diese Wissensdatenbank kann Grundlage eines Testes sein, ob eine Manipulation vorliegt oder nicht.
Zum Verbot von Produktempfehlungen per E-Mail
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Der BGH entschied, dass Produktempfehlungen per E-Mail auch dann verboten sind, wenn ein Unternehmen lediglich ein Web-Formular zu ihrem Versand bereitstellt, dieses aber durch echte Dritte Privatpersonen verwendet wird. Dieser Beitrag untersucht auf Basis des Verwaltungsstrafrechts, ob dies auch für Österreich ein korrektes Ergebnis wäre und kommt zum Schluss, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine derartige Funktionalität weiter bereitgestellt werden kann.
Bits & Coins
Helgo Eberwein
Helgo Eberwein
Árpád Geréd
Árpád Geréd
Die derzeit bedeutendste virtuelle Währung Bitcoin wird im Hinblick auf die kapitalmarktrechtlichen Aspekte durchleuchtet. Netz- und Informationssicherheit hat eine wachsende Bedeutung in unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Sie ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung eines verlässlichen Umfelds für den weltweiten Dienstleistungsverkehr. Die Einordnung von Bitcoins im Bereich der Netz- und Informationssicherheit wird analysiert.
Urheberrecht
De Wilde Weldoener – Auswirkungen der europäischen Parodiefreiheit auf das deutsche und österreichische Urheberrecht
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Mit seinem Urteil vom 3. September 2014, C-201/13 (Deckmyn und Vrijheidsfonds / Vandersteen u.a.), hat der EuGH erstmals den Parodiebegriff eines Europäischen Urheberrechts definiert. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf das österreichische und deutsche Urheberrecht. Er ortet erhebliche Umsetzungsdefizite des Gesetzgebers, aber auch Bedarf an einer Rsp.-Änderung, die nur in enger Kooperation mit der europäischen Grundrechtsentwicklung (EGMR, EuGH) erfolgen kann.
Umgang mit Open Source Software im Unternehmen
Katharina Bisset
Katharina Bisset
Ob man als Unternehmen Software verwendet oder diese verkauft – früher oder später stellt sich die Frage nach der Verwendung von Open Source Software (OSS). Diese bietet oft die Möglichkeit, intern oder in der Softwareentwicklung Kosten zu sparen. Als IT-Leiter, Produktmanager oder Programmierer stellt sich die Herausforderung, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck man OSS im Unternehmen einsetzen kann.
Monkeying Around with Copyright – Animals, AIS and Authorship in Law
David Komuves
David Komuves
Jesus Niebla Zatarain
Jesus Niebla Zatarain
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Laurence Diver
Laurence Diver
Advances in artificial intelligence have changed the ways in which computers create «original» work. Analogies that may have worked sufficiently well in the past, when the technology had few if any commercially viable applications, are now reaching the limit of their usefulness. This paper considers particularly radical thought experiment in relation to computer generated art, challenging the legal responses to computer generated works and discussing their similarity to works by animals.
TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys
Zum Beweis des Zugangs von Postsendungen
Simon Schlauri
Simon Schlauri
Do US Export Regulations Apply in Switzerland?
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
Auch kommerzielle Diskriminierung verletzt die Netzneutralität
Simon Schlauri
Simon Schlauri
Selected Licensing Attributes
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani